Der Streik im öffentlichen Dienst
Die von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di angeführten
Arbeitskampfmaßnahmen verfolgen mehrere Ziele. Mit dem Streik
der Kommunalbediensteten soll die von den Arbeitgebern geforderte
Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf
40 Stunden verhindert werden. In den neuen Bundesländern gilt
allerdings ohnehin die 40-Stunden-Woche. Der Streik der Landesbediensteten
soll die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) veranlassen,
den bisher nur in Bund und Kommunen geltenden neuen Tarifvertrag
öffentlicher Dienst zu übernehmen. Die Einheitlichkeit
des Tarifrechts soll damit gewahrt bleiben beziehungsweise wieder
hergestellt werden. Auch hier gibt es ein „Allerdings“:
Berlin und Hessen gehören der TdL nicht mehr an und die übrigen
Länder haben – meist in Anlehnung an ihr Beamtenrecht
– gerade im Hinblick auf die Höhe der Sonderzahlungen
und auf die Arbeitszeit unterschiedliche Regelungen getroffen, die
sie, da die alten Tarifverträge nur noch nachwirken, bei Neueinstellungen
und Höhergruppierungen auch vereinbaren können. Nur Schleswig-Holstein
ist bei der 38,5-Stunden-Woche geblieben, die anderen Länder
vereinbaren 40 Stunden oder – nach Altersgruppen gestaffelt
– zwischen 39 und 42 Stunden. Bei dieser Gemengelage wird
wohl nur auf der Grundlage von Kompromissen – wie die Tarifabschlüsse
im Kommunalen Bereich in Hamburg und Niedersachsen bereits gezeigt
haben – die wünschenswerte Verständigung zu erzielen
sein.
Die Streiks der unter das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes
fallenden Theaterbeschäftigten insbesondere bei Bühnentechnik
und Werkstätten wirbeln die Spielpläne der betroffenen
Bühnen einigermaßen durcheinander. Ließ sich bisher
im Vorstellungsbetrieb vieles improvisierend regeln, indem Aufführungen
konzertant oder im fremden Bühnenbild stattfanden, so wird
der eingetretene Zeitverzug in den Werkstätten noch bis Ende
dieser Spielzeit sich auswirken. Die dem Normalvertrag Bühne
unterliegenden künstlerisch Beschäftigten können
jedoch allenfalls ihre Sympathie mit den Streikenden bekunden, da
sie der Friedenspflicht unterworfen sind; ihr Tarifvertrag ist weder
gekündigt noch wird er verhandelt. Sie sind allerdings gut
beraten, sich – von technischer Nothilfe abgesehen –
auf diejenigen Tätigkeiten zu beschränken, zu denen sie
arbeitsvertraglich verpflichtet sind.
Abschied von Klaus-Peter Hallacker
Für uns VdO-Mitglieder des Landesverbandes Nord kam die Nachricht,
dass Klaus-Peter Hallacker zum 1. April 2006 aus gesundheitlichen
Gründen mit 61 Jahren aus dem Berufsleben ausscheidet, sehr
plötzlich und überraschend. Im Kieler Opernchor und in
den jeweiligen Gremien der VdO wird eine schwer zu schließende
Lücke entstehen.
Klaus-Peter Hallacker kam im Jahr 1968 aus Braunschweig ins feste
Engagement nach Kiel und ist seit dem 1. Juli 1975 Mitglied der
VdO. Schon bald wurde er zum Obmann des Chores und zum örtlichen
VdO-Delegierten gewählt. Beide Ämter hat er über
Jahrzehnte ausgeführt. In den 80er-Jahren wurde er stellvertretender
Vorsitzender des Landesverbandes Nord und ist als dieser Mitglied
des Rechtsausschusses sowie des Bundestarifausschusses unserer Gewerkschaft.
An den Bühnen der Landeshauptstadt Kiel arbeitete er im Opernbeirat
sowie im Personalrat des Hauses.
Am 1. April 2006 wird er anlässlich eines Galakonzertes im
Kieler Opernhaus verabschiedet. Wir bezeugen diesem bescheidenen
und ruhigen, aber entschiedenen „Gewerkschaftsarbeiter“
Respekt vor seiner Entscheidung und wünschen alles Gute für
den neuen Lebensabschnitt.
Harro Brodersen (Vorsitzender des VdO-Landesverbandes
Nord)
Wir gratulieren
zum 25-jährigen VdO-Jubiläum
Harro Brodersen, Hamburgische Staatsoper
Joanna Jany, Hamburgische Staatsoper
zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Antonio Rocco, Niedersächsische Staatstheater Hannover
GmbH
Lucy Craig, Bayerische Staatsoper-Nationaltheater
|