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Der Streik im öffentlichen Dienst · Abschied von Klaus-Peter Hallacker · Wir gratulieren

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VdO-Nachrichten

Der Streik im öffentlichen Dienst

Die von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di angeführten Arbeitskampfmaßnahmen verfolgen mehrere Ziele. Mit dem Streik der Kommunalbediensteten soll die von den Arbeitgebern geforderte Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden verhindert werden. In den neuen Bundesländern gilt allerdings ohnehin die 40-Stunden-Woche. Der Streik der Landesbediensteten soll die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) veranlassen, den bisher nur in Bund und Kommunen geltenden neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst zu übernehmen. Die Einheitlichkeit des Tarifrechts soll damit gewahrt bleiben beziehungsweise wieder hergestellt werden. Auch hier gibt es ein „Allerdings“: Berlin und Hessen gehören der TdL nicht mehr an und die übrigen Länder haben – meist in Anlehnung an ihr Beamtenrecht – gerade im Hinblick auf die Höhe der Sonderzahlungen und auf die Arbeitszeit unterschiedliche Regelungen getroffen, die sie, da die alten Tarifverträge nur noch nachwirken, bei Neueinstellungen und Höhergruppierungen auch vereinbaren können. Nur Schleswig-Holstein ist bei der 38,5-Stunden-Woche geblieben, die anderen Länder vereinbaren 40 Stunden oder – nach Altersgruppen gestaffelt – zwischen 39 und 42 Stunden. Bei dieser Gemengelage wird wohl nur auf der Grundlage von Kompromissen – wie die Tarifabschlüsse im Kommunalen Bereich in Hamburg und Niedersachsen bereits gezeigt haben – die wünschenswerte Verständigung zu erzielen sein.

Die Streiks der unter das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes fallenden Theaterbeschäftigten insbesondere bei Bühnentechnik und Werkstätten wirbeln die Spielpläne der betroffenen Bühnen einigermaßen durcheinander. Ließ sich bisher im Vorstellungsbetrieb vieles improvisierend regeln, indem Aufführungen konzertant oder im fremden Bühnenbild stattfanden, so wird der eingetretene Zeitverzug in den Werkstätten noch bis Ende dieser Spielzeit sich auswirken. Die dem Normalvertrag Bühne unterliegenden künstlerisch Beschäftigten können jedoch allenfalls ihre Sympathie mit den Streikenden bekunden, da sie der Friedenspflicht unterworfen sind; ihr Tarifvertrag ist weder gekündigt noch wird er verhandelt. Sie sind allerdings gut beraten, sich – von technischer Nothilfe abgesehen – auf diejenigen Tätigkeiten zu beschränken, zu denen sie arbeitsvertraglich verpflichtet sind.

Abschied von Klaus-Peter Hallacker

Für uns VdO-Mitglieder des Landesverbandes Nord kam die Nachricht, dass Klaus-Peter Hallacker zum 1. April 2006 aus gesundheitlichen Gründen mit 61 Jahren aus dem Berufsleben ausscheidet, sehr plötzlich und überraschend. Im Kieler Opernchor und in den jeweiligen Gremien der VdO wird eine schwer zu schließende Lücke entstehen.
Klaus-Peter Hallacker kam im Jahr 1968 aus Braunschweig ins feste Engagement nach Kiel und ist seit dem 1. Juli 1975 Mitglied der VdO. Schon bald wurde er zum Obmann des Chores und zum örtlichen VdO-Delegierten gewählt. Beide Ämter hat er über Jahrzehnte ausgeführt. In den 80er-Jahren wurde er stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Nord und ist als dieser Mitglied des Rechtsausschusses sowie des Bundestarifausschusses unserer Gewerkschaft. An den Bühnen der Landeshauptstadt Kiel arbeitete er im Opernbeirat sowie im Personalrat des Hauses.
Am 1. April 2006 wird er anlässlich eines Galakonzertes im Kieler Opernhaus verabschiedet. Wir bezeugen diesem bescheidenen und ruhigen, aber entschiedenen „Gewerkschaftsarbeiter“ Respekt vor seiner Entscheidung und wünschen alles Gute für den neuen Lebensabschnitt.

Harro Brodersen (Vorsitzender des VdO-Landesverbandes Nord)

Wir gratulieren

zum 25-jährigen VdO-Jubiläum

Harro Brodersen, Hamburgische Staatsoper
Joanna Jany, Hamburgische Staatsoper

zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum

Antonio Rocco, Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH
Lucy Craig, Bayerische Staatsoper-Nationaltheater

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