VdO-Nachrichten
Tarifmarathon
Mit Volldampf werden derzeit die Tarifverhandlungen zu den Arbeitszeitregelungen im NV Bühne vorangetrieben. In drei jeweils zweitägigen Verhandlungsrunden seit der Sommerpause in Leipzig, Mainz und Berlin versuchten Bühnenverein und Gewerkschaften, jenseits eines Gesamtmodells Einzelthemen zu identifizieren, zu denen eine (Zwischen-)Einigung möglich erscheint, um die Komplexität der Gesamtthematik zu entzerren. Dies erscheint sinnvoll auch vor dem Hintergrund, dass schon die Abstimmungsprozesse innerhalb der und zwischen den Tarifparteien sehr zeitaufwändig sind, bevor ein Thema überhaupt verhandelt wird. Bei den genannten Einzelthemen, zu denen es dann auch durchaus Bewegung, wenn auch noch keine Einigung gibt, handelt es sich um folgende:
- Arbeitsplanung / Disposition: Hier zeichnet sich ab, dass generell grundsätzlich der Wochen- und nicht mehr nur der Tagesplan verbindlich werden soll. Unklarheit besteht bezüglich verpflichtender, aber nicht verbindlicher längerfristiger Planbekanntmachungen und bezüglich nach Bekanntgabe des Wochenplans eintretender unvermeidlicher Änderungen.
- Freie Tage: Die Forderung nach einem freien Werktag pro Woche für Solist/inn/en (analog Chor / Tanz) wird vom Bühnenverein trotz früherer anderslautender Einlassungen kategorisch abgelehnt. Zur Kompensation bietet er unter anderem probenfreie Werktage sowie eine Anzahl zusammenhängender eineinhalb- bis zweitägiger Freizeiten pro Spielzeit sowie verlängerte verbindliche Ankündigungsfristen für freie Tage (wiederum analog Chor / Tanz) an. Grundsätzliche Einigkeit besteht weiterhin dahingehend, die Grenze zwischen einem halben freien Tag und dem in der anderen Hälfte zulässigen Arbeitseinsatz in beide Richtungen auf 14.00 Uhr festzulegen sowie diesen Arbeitseinsatz zeitlich zu begrenzen.
- Ruhezeiten: konkretisierte Ruhezeiten auch zwischen zwei Proben auch im Solo werden grundsätzlich akzeptiert. Über die Dauer sowie eine Verlängerung der Ruhezeit vor Vorstellungen besteht noch Uneinigkeit.
- Probenzeiten: Eine Begrenzung von Probenzeiten auch in der SR Solo erscheint denkbar; hinsichtlich der Details liegen die Tarifparteien jedoch noch weit auseinander, so dass dies kaum Bestandteil eines Zwischenabschlusses sein wird.
Zurückgestellt wurde die strukturelle Grundsatzfrage Rahmen- versus Stundenmodell. Jedoch wurden von beiden Seiten „echte“ Dispositionen verschiedener Häuser zusammengetragen und ausgewertet, um reale Belastungskurven einzelner Darsteller/innen zu ermitteln. Hierbei zeigte sich je nach Sparte ein sehr unterschiedliches Bild. Wie erwartet findet sich überall eine Abfolge von Spitzenbelastungen und ruhigeren Phasen. Die Vorstellungen, wie dies zu bewerten und gegebenenfalls neu zu regeln ist, liegen jedoch noch sehr weit auseinander. Dabei wird möglicherweise auch eine nach Sparten differenzierende Lösung Teil der weiteren Betrachtungen sein.
Als nächster Schritt ist für den 10.12.2024 ein Gespräch in kleinster Runde geplant, um Einigungsmöglichkeiten zu einzelnen der oben genannten Themen auszuloten.
Tarifanpassung TV-L / TV-H
Die Verhandlungen zu den ab November 2024 fälligen Tarifanpassungen sind auf der Zielgeraden. Im Einzelnen:
TV-L: Zunächst hatte es Verzögerungen gegeben, da sich die abschließende Einigung der Tarifparteien des öffentlichen Dienstes in die Länge gezogen hat – vor allem hinsichtlich der noch nicht vollständigen Einigung bezüglich einer Hauptstadtzulage. Nachdem dies nun weitgehend geklärt werden konnte, liegen uns die Vertragsentwürfe des Deutschen Bühnenvereins zur Übernahme der Tarifergebnisse für den NV Bühne / Tarifbereich TV-L vor. Diese werden nun kurzfristig finalisiert werden, so dass der Auszahlung der um 200 Euro erhöhten Vergütungen ab November 2024 nichts mehr im Wege stehen sollte. Der Bühnenverein hat seinen Mitgliedern bereits die Auszahlungen ab November 2024 auch für den NV-Bühne-Bereich empfohlen. Ab dem 01.02.2025 erfolgt dann die weitere Erhöhung der Vergütungen um 5,5 %.
TV-H: Im Tarifbereich TV-H, der im Wesentlichen – anders als im öffentlichen Dienst in Hessen – für den NV Bühne ebenfalls die TV-L-Ergebnisse einheitlich übernehmen soll, gab es zusätzliche Verzögerungen: Das Tarifreferat des Landes Hessen sah sich nicht in der Lage, die um 200 Euro erhöhten Tarifsteigerungen ab November 2024 zu übernehmen, da diese nicht in den Haushalten eingeplant seien.
Als Kompromiss ist nun vorgesehen, dass die Tarifsteigerung um 200 Euro ab 01.01.2025 sowie die weitere Erhöhung um 5,5 % ab dem 01.02.2025 erfolgen. Die eigentlich schon für November und Dezember 2024 vorgesehenen Erhöhungen werden ebenfalls im Januar 2025 mit jeweils zwei Einmalzahlungen in Höhe von 200 Euro ausgeglichen.
Die aktualisierten Tabellen werden wir in Kürze veröffentlichen.
|