
Bericht von der VddB
Am 26.10.2012 fand in München die diesjährige Sitzung des Verwaltungsrates der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen statt. Die Lage ist geprägt von der anhaltenden Finanzkrise und dem damit weiterhin einhergehenden sehr niedrigen Zinsniveau, durch das die Kapitalerträge insgesamt um ca. 7% zurückgingen. Trotzdem ist des der VddB nicht zuletzt durch geschickte Umschichtungen ihrer Anlagen auch in 2011 gelungen, die für die Erfüllung ihrer Pensionsverpflichtungen erforderlichen Erträge am Kapitalmarkt zu generieren: Die Netto-Verzinsung betrug trotz einer Abschreibung von 13 Mio. € auf ausländische, insbesondere griechische Anleihen 3,99%; erforderlich waren in einer Mischkalkulation aller Anwartschaftsverbände 3,8%. In absoluten Zahlen betrugen die Kapitalerträge in 2011 121,8 Mio. €. Diesen standen Aufwendungen von insgesamt 104,5 Mio. € (davon 95,5 Mio. € für Versorgungsleistungen) gegenüber.
Der Überschuss wurde durch Beschluss des Verwaltungsrates überwiegend in die RKL (Rücklage für künftige Leistungsverbesserungen) eingestellt. Ein Teil wurde allerdings für eine Dynamisierung der Renten und Anwartschaften in dem 2011 eröffneten Anwartschaftsverband 3 in der Weise verwendet, dass der Rechnungszins für das Jahr 2011 um 1,25% auf das Niveau des Anwartschaftsverbandes 2 angehoben wird. Dies führt zu einem Gesamt-Mehraufwand von ca. 790 T€. Insgesamt stieg die Deckungsrückstellung auf rund 2,6 Mrd. €.
Weiterhin wurde beschlossen, dass Mutterschutzzeiten rückwirkend ab 2007 wie Beitragszeiten berücksichtigt werden sollen. Dies wird sich allerdings aus technischen Gründen erst ab 2015 automatisch umsetzen lassen. Für Mutterschutzzeiten vor dem 01.01.2015 ist daher ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Bayerische Versorgungskammer, in die die VddB integriert ist, mit großer Besonnenheit und Kompetenz auf die schwierigen Rahmenbedingungen reagiert und die Versorgungsleistungen und Anwartschaften allen Widrigkeiten zum Trotz als bestmöglich gesichert angesehen werden können.
Doppelte Entfernungspauchale – Klage endgültig gescheitert
Mit Beschluss vom 11.09.2012 (Az. VI B 43/12) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Beschwerde eines VdO-Mitglieds gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 06.02.2012 (Az. 4 K 3301/09), durch das dieses die Anerkennung der doppelten Entfernungspauschale bei geteiltem Dienst verweigert hat (vgl. OuT 2/12), zurückgewiesen.
Der BFH begründet dies im Wesentlichen damit, dass sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur „Pendlerpauschale“ vom 09.12.2008 keine wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte ergeben, die eine von der früheren Entscheidung des BFH abweichende Beurteilung der Verfassungsgemäßheit der einschlägigen Bestimmung des Einkommensteuergesetzes begründen könnten. Dies ist insoweit nachvollziehbar, als die Gründe, die das BVerfG bewogen haben, die damalige gesetzliche Regelung zum Ausschluss der Pendlerpauschale bis zum 20. Entfernungskilometer zu verwerfen, nicht primär in dem Eingriff dieser Regelung in das objektive Netto-Prinzip als solchem, sondern in der Begründung des Gesetzgebers hierzu, nämlich der Sicherung zusätzlicher Einnahmen für den Fiskus, lagen. Parallelen hierzu waren in Klage und Beschwerde nicht vorgetragen worden.
Auf die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des BFH hat der Anwalt des Klägers letztlich verzichtet. Ihre Erfolgsaussichten wären auch höchst zweifelhaft gewesen. Es bleibt daher derzeit nur die Möglichkeit, die Rechtsprechung des BFH zu wechselnden Einsatzorten zu nutzen, etwa wenn Probebühne und Theater räumlich getrennt liegen, oder an den Gesetzgeber zu appellieren, eine Gesetzesänderung vorzunehmen. In Anbetracht der klammen öffentlichen Kassen wird ein solches Ansinnen allerdings kaum auf viel Gegenliebe stoßen.
Wir gratulieren
zum 35-jährigen VdO - Jubiläum
Marianne Mann, Deutsche Oper am Rhein Düsseldorf Duisburg
zum 25-jährigen VdO - Jubiläum
Bernd Stahlschmidt-Drescher, Theater Hagen
Antoni Szeremeta, Nationaltheater Mannheim
Thomas Brinkel, Theater Regensburg
zum 40-jährigen Bühnen-Jubiläum
Marianne Mann, Deutsche Oper am Rhein Düsseldorf Duisburg
Lothar Heise, Theater Magdeburg
Günter Berdermann, Volkstehater Rostock
Leslaw Kowalski, Hessisches Staatstheater Wiesbaden
zum 35-jährigen Bühnen-Jubiläum
Steven Dorn Gifford, Staatsoper Hamburg
zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Gunda Boote-Fell, Städtische Bühnen Frankfurt am Main
|