VdO-Mitgliederverwaltung der VdO nach Berlin umgezogen
Wie bereits angekündigt, ist zu Jahresbeginn die Hauptkasse der VdO, der auch die Mitgliederverwaltung und der Beitragseinzug obliegt, von Rechtsanwalt Moritz Volkenborn in Berlin übernommen worden. Moritz Volkenborn arbeitet bereits seit Mitte 2012 in Bürogemeinschaft mit der Geschäftsstelle Berlin der VdO, für die er allerdings juristisch nicht tätig ist. Durch die örtliche Anbindung wird jedoch eine erleichterte und effizientere Zusammenarbeit zwischen Hauptkasse und Geschäftsführung angestrebt. Der bisherige Hauptkassierer der VdO, Jürgen Stahl, der aus persönlichen Gründen dieses Amt zum 31.12.2013 niedergelegt hat, wird noch die ausstehenden Jahresabschlüsse 2012 und 2013 betreuen, nimmt aber in Mitgliedschafts- und Beitragsangelegenheiten ab sofort keine Aufgaben mehr wahr.
Bitte wenden Sie sich in allen Mitgliedschafts- und
Beitragsangelegenheiten ab sofort ausschließlich an:
VdO-Mitgliederverwaltung / Hauptkasse
Rechtsanwalt Moritz Volkenborn
Ludwigkirchplatz 2
10719 Berlin
Tel.: 030 / 8847 2350
Fax: 030 / 8847 2323
E-mail: hauptkasse@vdoper.de
Benachteiligung von Teilzeitkräften
Die Geschäftsführung der VdO ist in letzter Zeit mehrfach darüber informiert worden, dass an einigen Häusern offenbar die Tagesgage für Teilzeitbeschäftigte falsch berechnet wird, nämlich auf der Grundlage der jeweiligen monatlichen Teilzeitgage gemäß § 75 Abs. 3 NV Bühne statt auf der der örtlichen Grundgage gemäß § 75 Abs. 1 NV Bühne.
Diese Berechnung, die zwar nach dem Wortlaut des NV Bühne möglich ist, verstößt jedoch gegen höherrangiges Recht (u. a. das AGG) und ist daher unzulässig! Davon zu unterscheiden ist allerdings die Situation, dass sondervergütungspflichtige Leistungen durch monatliche Pauschalen abgegolten werden; hier ist – soweit diese Pauschalen in Tagesgagen bemessen werden – eine proportionale Absenkung der Anzahl der Tagesgagen unter Umständen zulässig.
Da die Intervention der VdO in den betreffenden Fällen nur teilweise erfolgreich war und zu einer Korrektur der rechtswidrigen Praxis geführt hat, rufen wir alle in der VdO organisierten Teilzeitkräfte, die ebenfalls dieses Problem haben, auf, eine Korrektur des Abrechnungsmodus zur Vermeidung der Ausschlussfrist des § 98 NV Bühne umgehend schriftlich bei ihrem Arbeitgeber geltend zu machen und die VdO-Geschäftsführung zu informieren, damit diese erforderlichenfalls rechtliche Schritte einleiten kann.
Dialog mit „art but fair“
Am 29.11.2013 haben sich erstmals die Initiative „art but fair“ (s. dazu Editorial in O&T 3/2013), VdO und GDBA getroffen. Die Teilnehmer/-innen diskutierten zunächst über ihre verschiedenen Ansätze. Während die Arbeit von GDBA und VdO als klassischen Gewerkschaften bzw. Berufsverbänden auf Schaffung verbindlicher rechtlicher Mindestbedingungen durch den Abschluss von Tarifverträgen, rechtliche Beratung, Rechtsschutz und die Einflussnahme auf die einschlägige Gesetzgebung sowie auf die örtliche, regionale und bundesweite Kulturpolitik ausgerichtet ist, will art but fair über die Entwicklung einer Selbstverpflichtung eine Bewußtseinsänderung bei den Akteuren herbeiführen.
Alle Beteiligten stimmten darin überein, dass beide Strategien dieselbe Absicht verfolgen: Die stetige Verbesserung der Arbeitsverhältnisse von Theater- und Tanzschaffenden.
art but fair, VdO und GDBA wollen den angestoßenen, fruchtbaren Dialog fortsetzen und haben bereits ein weiteres Treffen verabredet. Es soll eine strategische Partnerschaft für Situationen, in denen alle Beteiligten dringenden Handlungsbedarf sehen, entwickelt werden.
Angespannte Lage am SNE in Bautzen
Im SNE wird aktuell ein Verzicht der Mitarbeiter von 9 % bei einer Laufzeit von fünf Jahren gefordert. Dies sehen die Gewerkschaften zur Zeit als nicht zumutbar an und bieten im Gegenzug ein 5 % an mit einer Laufzeit von zunächst einem Jahr an. Zur Zeit stehen die Entscheidungen über die künftige Ensemble-Leitung ab der Spielzeit 2014/15 an. In einer gemeinsamen Presseerklärung von DOV, ver.di, GDBA und VdO werden „erhebliche Beanstandungen aus der Belegschaft zu Art und Weise der gegenwärtigen Betriebsführung und die damit zusammenhängenden unklaren künstlerischen Zukunftsperspektiven“ angeführt. Vorangegangen waren zahlreiche Auseinandersetzungen wie über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Beteiligungen des Betriebsrates. In einem Brief der Geschäftsführung, der den aktuellen Diskussionstand innerhalb des Stiftungsrates, des Gesellschafters des SNE, angeblich wiedergab, wurde mitgeteilt, „man sei der Einflussnahme von Gerichten, Gewerkschaften und Betriebsräten auf die Ausgestaltung sorbischer Kulturarbeit nunmehr überdrüssig. Mit der Absicht auf die Berufung einer Geschäftsführung auch Einfluss nehmen zu wollen, sei die Grenze überschritten.“ Das spricht für sich.
Die Gewerkschaften halten an ihrem Angebot fest und haben ausdrücklich ihre Bereitschaft zu weiteren Verhandlungen erklärt, wenn die entsprechenden Entscheidungen über die künftige Leitung des SNE getroffen sind.
Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen – Geschäftsbericht 2012
Die Bayerische Versorgungskammer weist darauf hin, dass der Bericht der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen über das Geschäftsjahr 2012 (1. Januar bis 31. Dezember 2012) den Mitgliedern, Versicherten und Versorgungsempfängern auf Wunsch zugesandt wird.
Anforderungen bitte an die
Bayerische Versorgungskammer
Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
Postfach 81 08 51
81901 München
Beiratswahl bei der GVL
Wegen einer rechtlichen Auseinandersetzung muss der Beirat der GVL auf einer Berechtigtenversammlung am 14.02.2014 vorzeitig neu gewählt werden. Für den Bereich Chor / Tanzgruppe kandidiert wieder Detlev Tiemann, Mitglied des Bundesvorstands der VdO. Bundesvorstand und Geschäftsführung der VdO unterstützen die Kandidatur und rufen alle Wahrnehmungsberechtigten, die an der Versammlung teilnehmen bzw. sich dort vertreten lassen, auf, ihre Stimme Detlev Tiemann zu geben. Nähere Informationen unter www.gvl.de.
Manteltarifverhandlungen
sind eröffnet
Nachdem im Frühjahr 2011 die letzte größere Änderung von Mantelregelungen, also Regelungen, die die allgemeinen Arbeitsbedingungen regeln, im NV Bühne in Kraft getreten ist, sind am 17.01.2014 in Köln erneut Verhandlungen zwischen VdO und GDBA einerseits und dem Deutschen Bühnenverein (DBV) andererseits über Mantelfragen eröffnet worden. Im Vorfeld hatten beide Gewerkschaften Kataloge von zu aktualisierenden Bestimmungen übermittelt.
In der ersten Verhandlungsrunde wurden die Kataloge von den Gewerkschaften erläutert; der DBV gab erste Stellungnahmen ab. Dabei zeichnet sich in einer Reihe von Fragen Bewegung in Richtung auf eine Einigung ab, ohne dass konkrete Ergebnisse hätten erzielt werden können. Hierzu zählt auch die Überlegung, einzelne Nebenleistungen künftig auf Gewerkschaftsmitglieder zu begrenzen. Sehr schwer tut sich der DBV allerdings bei zwei Kernforderungen der VdO: einer gerechteren Verteilung der durch Theaterfusionen entstehenden Belas-tungen zwischen den Theatern und den Beschäftigten sowie einer strukturellen Neujustierung und Ergänzung der Regelungen über die Mitwirkungs- und Vergütungspflicht bei solistischen Leistungen von Opernchor- und Tanzgruppenmitgliedern. Zu beiden Themen hatte die VdO konkrete Regelungsvorschläge vorgelegt; der DBV sieht im ersten Punkt keine Einigungsmöglichkeit, im zweiten Punkt mit Ausnahme einiger Details keinen Regelungsbedarf. Insbesondere letzteres veranlasst uns, dazu aufzurufen, entstehende Konflikte bezüglich der Mitwirkungs- und Vergütungspflicht – erforderlichenfalls unter Einschaltung der VdO-Geschäftsführung – mit Hartnäckigkeit auszufechten, um den Häusern klarzumachen, dass hier Handlungsbedarf in Richtung auf eine Anpassung des NV Bühne besteht.
Für den 03.02.2014 ist ein Termin zur Fortsetzung der Verhandlungen geplant; hier erwarten wir u. a., dass der DBV seine Gegenforderungen vorstellt. Dieses war in der ersten Runde aus Zeitgründen unterblieben.
Zur aktuellen Lage in Sachsen-Anhalt
Auch Sachsen-Anhalt regiert weiter fröhlich gegen eine lebendige Kunst- und Kulturszene und „spart sich früher dumm“ (s. auch O&T, 6/13, S. 6): die Uhren stehen weiter auf „fünf vor zwölf“, denn angesichts der harschen Weigerung des Landes, trotz sprudelnder Steuermehreinnahmen in Höhe von sage und schreibe 120 Mio. Euro über eine Rücknahme der beschlossenen rigiden Einsparungen im Theaterbereich in Höhe von sechs Mio. Euro nachzudenken, ist der Raubbau eigentlich schon nicht mehr aufzuhalten. Lediglich für das Nordharzer Städtebundtheater steht ein existenzsichernder HTV kurz vor dem Abschluss, nicht zuletzt dank des Engagements des Zweckverbandsgeschäftsführers und Oberbürgermeisters von Halberstadt, Andreas Henke, scheint eine Lösung in Sicht.
Die Landesbühne Eisleben soll in einem dreijährigen Prozess zum „Kulturwerk Mansfeld-Südharz (MSH)“ umgewandelt werden, künftig solle der Fokus dann auf der Kulturvermittlung liegen. Wenn ein entsprechendes Konzept vorliegt, soll es dann noch einen Zuschuss von 400.000 Euro geben können. Die zuvor diskutierte Fusion mit dem Nordharzer Städtebundtheater ist damit (vorerst) vom Tisch.
Die übrigen Standorte im Lande neben dem landeshauptstädtisch geschützten Magdeburg stehen unmittelbar vor dem totalen Ausverkauf: Nach den beschlossenen Kürzungen in Millionenhöhe soll in Halle nun ein Sanierungs-und Strukturkonzept erarbeitet werden, in dem es um die Kürzung von Stellen geht, in Dessau sollen die Sparten Tanz und Schauspiel komplett abgebaut werden und im Wesentlichen nur noch das Musiktheater erhalten bleiben.
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