Zur Startseite


 

 
Zur Startseite von Oper & Tanz
Aktuelles Heft
Archiv & Suche
Stellenmarkt
Oper & Tanz abonnieren
Ihr Kontakt zu Oper und Tanz
Kontakt aufnehmen
Impressum
Datenschutzerklärung

Website der VdO


 

Aktuelle Ausgabe

Editorial

Kulturpolitik
Kleine Oper, große Zukunft
Ein eigenes Haus für die Kinderoper in Dortmund
Jedem Kind seine Stimme
Ein Frankfurter Modell gegen den Musiknotstand
Großes Solo für den Chor
Chorklangprofile in Oldenburg, Köln und Essen
Die Bedeutung des Profichors
Der „kleine“ Opernchor am Beispiel Osnabrück

Portrait
Häufig ein zähes Ringen
Deutsche Oper: Gespräche mit dem scheidenden Hellwart Matthiesen und dem „Neuen“ William Spaulding
Rückkehr zur Neoklassik
Robert Conn, neuer Ballettchef in Augsburg
Schritt.Macher
Zweite Premiere unter Robert Conn
Ein Opernverlag par excellence
Die Casa Ricordi wird 200 Jahre alt

Berichte
Moderne und einsame Menschen
Drei Schönberg-Einakter in der Oper Leipzig
Thema verfehlt
Die 11. Münchener Biennale
Im Spiegelbild der Realität
Daniela Kurz‘ letzte Uraufführung in Nürnberg
Neue Spielräume für die Chöre
Eindrücke aus Essen, Gera, Stuttgart und Zürich
Ein archaisches Matriarchat
Robert Carsens legendäre „Kátja Kabanová“ in Köln
Der Chor in der Hauptrolle
Henzes „Bassariden“ an der Bayerischen Staatsoper

VdO-Nachrichten
Nachrichten
VdO-Bundesdelegiertenwahlen abgeschlossen – Wir gratulieren - Neues vom Sorbischen National-Ensemble
Erfolgreich, doch mühsam rechnet das Eichhörnchen
Die Gagen-Anpassungstarifverträge 2008

Service
Schlagzeilen
Namen und Fakten
Stellenmarkt
Spielpläne 2007/2008
Festspielvorschau

 

VdO-Nachrichten

Erfolgreich, doch mühsam rechnet das Eichhörnchen

Die Gagen-Anpassungstarifverträge 2008

Erstmals seit 2004 werden die Gagen der unter den Normalvertrag Bühne fallenden Künstler wieder angehoben, und zwar

  • bei den kommunalen Bühnen rückwirkend ab 1. Januar 2008 bzw. bei
    den kommunalen Bühnen im Tarifgebiet Ost rückwirkend ab 1. April
    2008 um rund 3,1 Prozent zuzüglich 54,- Euro;
  • bei den Staatstheatern ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2008 bzw.
    im Tarifgebiet Ost rückwirkend ab 1. Mai 2008 um rund 3,0 Prozent,
    wobei die auf der Grundlage des Abschlagszahlungs-Tarifvertrages
    vom 1. März 2008 geleisteten Zahlungen angerechnet werden (vgl.
    hierzu „Oper&Tanz“ Ausgabe 2/2008, Seite 30. Dort ist auch aufgelistet, welche „Staatstheater“ tarifrechtlich als solche anzusehen
    sind).

Die so genannte „Besitzstandszulage“, die seit 2006 mit Abschaffung der Ortszuschläge eingeführt wurde, nimmt an den linearen Gagenanpassungen teil. Die Mindestgage der Solo- und Bühnentechnik-Mitglieder wird zum 1. Januar 2009 von derzeit 1.550 Euro auf 1.600 Euro angehoben; ferner erhalten Solo- und Bühnentechnik-Mitglieder, deren Monatsgage im März 2008 den Betrag von 2.300 Euro nicht überschritten hat, als Ausgleich für die bereits zum 1. Januar 2008 erfolgende Ost-West-Anpassung auf 100 Prozent in der Chor- und Tanzgruppengagenklasse 2b eine Einmalzahlung von 350 Euro.

Rechenbeispiel

Ein Rechenbeispiel für ein Opernchor-/Tanzgruppenmitglied eines kommunalen Theaters im Tarifgebiet West, dessen örtliche Grundgage innerhalb der Gagenklasse 2a im Dezember 2007 2.500 Euro beträgt.
1. Die Grundgage wird um 2,9 Prozent
linear angehoben = 2.572,50 Euro
2. Der sich so ergebende Betrag wird auf volle
fünf (bzw. volle zehn) Euro aufgerundet = 2.575,- Euro
3. Als Ausgleich zu dem im öffentlichen
Dienst/Kommunen vereinbarten Anhebungssatz
von 3,1 Prozent werden die 50 Euro + 4 Euro
als Vergütungsausgleich gezahlt, so dass
die ab 1. Januar 2008 zu zahlende örtliche
Grundgage = 2.629,- Euro beträgt.

Den Tarifvertragstext, der diese – und andere – Rechenoperationen begründet, erhalten die VdO-Ortsverbände, sobald der Vertrag von den Tarifparteien unterschrieben sein wird. Mit anderen Worten: Noch fehlen unter dem Anpassungstarifvertrag vom 1. Juli 2008 die Unterschriften.

Der Deutsche Bühnenverein hat indes mit Rundschreiben Nr. U 072/2008 vom 14. Juni 2008 seinen Mitgliedern „grünes Licht“ für die Zahlungen nach den neuen Vergütungsregelungen gegeben. Zu hoffen ist, dass dies noch vor Beginn der Theaterferien erfolgt.

Ausnahmen

Der Anpassungstarifvertrag vom 1. Juli 2008 gilt nicht oder nur modifiziert für die Staatsoper Dresden, für die Mitgliedsbühnen des Deutschen Bühnenvereins in Berlin, für das Staatstheater Nürnberg, für das Staatstheater Cottbus und für das Landestheater Eisenach. Die betroffenen Vdo-Orts- und Landesverbände werden vom Bundestarifausschuss speziell informiert.

Etwas kompliziert ist die Lage im Bundesland Hessen. Der Anpassungs-
tarifvertrag sieht zunächst für die Mitglieder der drei Hessischen Staatstheater und des Stadttheaters Gießen eine Anhebung der Gagen und der Besitzstandszulagen rückwirkend ab dem 1. April 2008 um 2,4 Prozent vor. Über die weitergehenden Vergütungsregelungen in der „Eckpunktevereinbarung“ vom 3. Juni 2008, die zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und dem Land Hessen getroffen wurden – unter anderem Anhebung des Prozentsatzes von 2,4 auf 3 Prozent und Einmalzahlung für den Zeitraum Januar bis März 2008 – können erst dann mit dem Bühnenverein Verhandlungen aufgenommen werden, wenn diese „Eckpunkte“ Tarifrecht geworden sind.

Mindestverpflichtung

Theater, die weder das Tarifrecht der Länder (TV-L) noch das der Kommunen (TvöD) für ihr nichtkünstlerisches Personal anwenden, werden durch den Anpassungstarifvertrag verpflichtet, mindestens die für den Bereich TV-L im jeweiligen Tarifgebiet vorgesehenen Lohnerhöhungen vorzunehmen. Sie sind jedoch nicht gehindert, dem TvöD entsprechend auch für den NV Bühne zu verfahren.

Ausblick 2009

Für das Jahr 2009 liegt im öffentlichen Dienst ein Entgelttarifvertrag bisher nur für die Kommunen (und den Bund) vor; über eine Entgeltregelung für die Tarifbeschäftigten der Länder sollen im Spätherbst 2008 Verhandlungen aufgenommen werden. Die Tarifparteien des NV Bühne haben sich aus diesem Grund darauf verständigt, Gagenanpassungsverhandlungen für das nächste Jahr erst dann aufzunehmen, wenn die entsprechende Tarifbewegung im TV-L abgeschlossen sein wird.
Gestützt wird diese Entscheidung durch die noch laufenden Verhandlungen zwischen DOV und DBV über die Neufassung des teilgekündigten TVK: Sowohl von Gewerkschafts- als auch von Arbeitgeberseite wird angestrebt, eine für NV Bühne und TVK identische Anpassungsklausel zu finden, die die drohende Atomisierung des öffentlichen Tarifrechts, ausgelöst durch die Aufkündigung der „Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes“ im Jahr 2003, für das Bühnen-Entgeltrecht aufzufangen geeignet ist.

Sonstige Änderungen

Parallel zum Anpasssungstarifvertrag 2008 sind Änderungen des Normalvertrags Bühne, zumeist auf Forderungen des VdO-Bundestarifausschusses beruhend, vorbereitet worden. Als wichtigste seien genannt: die Einbeziehung des eingetragenen Lebenspartners in die Sterbegeldregelung, die Vorschrift, die acht beschäftigungsfreien Sonntage überwiegend außerhalb der Theaterferien zu gewähren, eine Regelung der so genannten Orchestersitzproben, die Einführung von Ruhezeiten zwischen Vorstellung und Probe sowie die Gleichstellung von Vergütungskompensations- und Urlaubstagen im Hinblick auf die Nachgewährung im Krankheitsfall. „Oper&Tanz“ wird ausführlich berichten, sobald dieser dritte Änderungstarifvertrag zum NV Bühne unterschrieben und zum 1. August 2008 in Kraft gesetzt sein wird. M.

startseite aktuelle ausgabe archiv/suche abo-service kontakt zurück top

© by Oper & Tanz 2000 ff. webgestaltung: ConBrio Verlagsgesellschaft & Martin Hufner