Tarif-Puzzle: Die fällige Integration des
TV-L
in die Regelungen des NV Bühne für die Staatstheater
Im 2. Änderungstarifvertrag zum Normalvertrag Bühne
vom 15. Januar 2006 werden die „Staatstheater“ von bestimmten
Neuregelungen ausgenommen (wobei Staatstheater im tarifrechtlichen
Sinn – unbeschadet ihres Namens – nur diejenigen sind,
die für ihr so genanntes nichtkünstlerisches Personal
– Bühnentechnik, Verwaltung, Werkstätten –
das Tarifrecht der Länder, also BAT/TdL und MTArb anwenden).
Weder erhalten die unter den NV Bühne fallenden Beschäftigten
der Staatstheater (im Tarifgebiet Ost betrifft das nur die Solisten
und die Bühnentechniker) die vereinbarten Einmalzahlungen von
je 300 Euro für die Jahre 2005, 2006 und 2007, noch nehmen
im Tarifgebiet Ost die tarifierten Gagen an den Ost-West-Gagenanpassungen
von derzeit 92,5 Prozent auf 97,0 Prozent teil (vgl. O&T Ausg.
1/06, S. 27f.).
Der Grund hierfür ist, dass die Tarifgemeinschaft deutscher
Länder (TdL), deren Mitglieder die Rechtsträger der Staatstheater
sind, „länderspezifischen Regelungsbedarfs“ wegen,
was politisch, fiskalisch und fachlich zugleich zu verstehen ist,
schon im Mai 2003 die bis dahin aus allen Gruppierungen der öffentlichen
Arbeitgeber bestehende Tarifgemeinschaft verlassen und begonnen
hatte, tarifpolitisch eigene Wege zu gehen. Konsequenterweise verweigerte
sie die Übernahme des im September 2005 zwischen den Gewerkschaften
des öffentlichen Dienstes einerseits, Bund und Kommunen andererseits
abgeschlossenen „Tarifvertrages öffentlicher Dienst“
(TVöD). Insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeit sowie Weihnachts-
und Urlaubsgeld war den Ländern der TVöD „zu teuer“.
Jetzt, nach dreimonatigem Arbeitskampf der Landesbediensteten,
der vor allem Gesundheitseinrichtungen, Autobahnmeistereien und
die staatlichen Theater traf, zeichnet sich ein Kompromiss ab. Die
Gewerkschaften unter Federführung von ver.di und dbb-tarifunion
haben sich am 19. Mai 2006 auf Eckpunkte eines „Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L)
verständigt, der, so die Tarifparteien gleichlautend, die tarifpolitische
Einheitlichkeit in Form weitgehender Angleichung seiner Vorschriften
an den TVöD mit dem notwendigen länderspezifischen Regelungsbedarf
kombiniere. Zum 1. November 2006 soll der neue, für rund 750.000
Beschäftigte geltende TV-L, der kleine Bruder des TVöD
sozusagen, in Kraft treten.
Da gerade im Hinblick auf die in den Normalvertrag Bühne einzupassenden
Regelungen des TV-L das Länderspezifische stärker ausgeprägt
ist als die – im NV Bühne zwingend gebotene – tarifpolitische
Einheitlichkeit, ist jetzt die tarifpolitische Phantasie der Tarifparteien
gefragt.
Es sieht nämlich abweichend vom TVöD der TV-L während
seiner Laufzeit keine Ost-West-Anpassungen vor; er bleibt beim Anpassungssatz
von 92,5 Prozent stehen. Und anders als im TVöD sind im TV-L
für 2008 lineare Entgeltanhebungen vorgesehen: um jeweils 2,9
Prozent zum 1. Januar 2008 im Tarifgebiet West, zum 1. Mai im Tarifgebiet
Ost. Die Höhe der Einmalzahlungen bestimmt sich im TV-L nach
den Entgeltgruppen; die Zahlbeträge liegen zwischen 50 und
150 Euro im Juli 2006, zwischen 60 und 310 Euro im Januar 2007,
zwischen 100 und 450 Euro im September 2007. Die Jahressonderzahlung
(Zuwendung) beträgt – ebenfalls gestaffelt nach Entgeltgruppen
– im Tarifgebiet West zwischen 35 und 95 Prozent des Durchschnittsentgelts
der Monate Juli bis September, im Tarifgebiet Ost zwischen 30 und
71,5 Prozent. Einzelvertraglich seit 2003 vereinbarte niedrigere
Jahressonderzahlungen müssen bis 2008 der generellen Regelung
angepasst werden.
Die wöchentlichen Arbeitszeiten sind künftig je nach
Bundesland verschieden; sie werden auf der Basis der dort im Februar
2006 festgestellten Zeiten rechnerisch ermittelt und gelten ab November
2006. Die bisher errechneten Werte liegen zwischen 38,7 und 39,7
Stunden. Für bestimmte Beschäftigtengruppen bleibt es
bei der 38,5-Stunden-Woche, so im Gesundheitsdienst, bei Straßen-
und Autobahnmeistereien und bei Theatern und Bühnen. Im Tarifgebiet
Ost beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
weiterhin 40 Stunden.
Die VdO hat den Deutschen Bühnenverein um ein Sondierungsgespräch
ersucht. M.
Bundesdelegiertenversammlung 2006
Die Anpassung der Mitgliedsbeiträge an die seit Februar 2006
im Normalvertrag Bühne vereinbarten, um Ortszuschlagsbestandteile
angehobenen Chor- und Tanzgruppengagen, wie sie der Wortlaut der
VdO-Satzung gebietet (§ 8 Nr. 1), hat die Bundesdelegiertenversammlung
erneut verschoben (vgl. „Oper&Tanz“ Ausgabe 1/06,
S. 29). Bis Ende 2006 bleiben die im Januar 2006 gezahlten örtlichen
Grundgagen Berechnungsgrundlage für die Höhe der monatlichen
Beiträge. Erst danach wird eine stufen-weise Anpassung der
Beiträge an die neuen Grundgagen erfolgen, wobei der Beitragsbemessungssatz
auf unter ein Prozent der Grundgage abgesenkt werden soll.
Beitragsanpassung bis Ende 2006 ausgesetzt
Das Thema Mitgliedsbeiträge nahm breiten Raum bei der diesjährigen
Bundesdelegiertenversammlung der VdO ein, die am 21./22. Mai in
Fulda stattfand. Zustimmend nahmen die Delegierten die Tätigkeits-
und Geschäftsberichte der Landesvorsitzenden, des Justitiars,
des Bundesvorstandes und des Hauptkassierers entgegen. Nach dem
die Revisoren, Thomas Heymann (Leipzig) und Jürgen Stahl (Hamburg),
die von ihnen geprüften Haushalte erläutert hatten, wurde
dem Vorstand Entlastung erteilt, wurde dem seit 2003 amtierenden
Hauptkassierer Heinz Potztal (Essen) ausdrücklich Anerkennung
gezollt.
Die VdO ohne die DAG
Der Lagebericht des VdO-Geschäftsführers, Stefan Meuschel,
hatte zunächst zur Folge, dass eine außerordentliche
Bundesdelegiertenversammlung für den 18./19. August 2006 anberaumt
wurde. Meuschel hatte seine Ausführungen unter das Motto gestellt:
Die VdO ohne die DAG. Seit 1959, ihrem Gründungsjahr, hatte
die VdO der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft angehört; enge
und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf tarif-, sozial-, kultur-
und bildungspolitischem Gebiet, allgemeine Rechtsberatung in den
Bezirken und die Nutzung der Infrastrukturen der DAG waren zu Selbstverständlichkeiten
geworden. Das alles endete seit 2001 schrittweise mit dem Aufgehen
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di.
Aus dieser Entwicklung, nicht zuletzt verschärft durch die
zum „Massengeschäft“ gewordenen Haustarifvertragsverhandlungen,
seien jetzt strukturelle und personelle Konsequenzen zu ziehen,
wolle die VdO sicherstellen, dass ihre starke Position als eigenständiger,
tariffähiger gewerkschaftlicher Berufsverband der Opernchorsänger
und Bühnentänzer erhalten bleibt. Der Bundesvorstand und
die Bundesdelegierten stimmten dieser Einschätzung zu; entsprechende
Konzeptionen sollen im August beraten werden.
GVL-Nachweis 2005: Abgabetermin
Die den Wahrnehmungsberechtigten der Gesellschaft zur Verwertung
von Leistungsschutzrechten (GVL) Ende Januar zugeschickten Nachweisbögen
müssen spätestens zum 30. Juni 2006 (Poststempel) samt
den zugehörigen Belegen bei der GVL eingegangen sei. Später
abgesandte Anmeldungen können bei der Ausschüttung 2006
nicht mehr berücksichtigt werden.
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