Alles, was Recht ist
Kurzinformationen
Irreführende
Berichterstattung
In Heft 1/01 ihrer Mitgliederzeitschrift berichtet die GDBA von
einem rechtskräftig verloren gegangenen Verfahren, in dem ein
Orchestermusiker die Steuerfreiheit der Arbeitgeberbeiträge
zur Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester festgestellt
haben wollte.
Ohne jede Begründung zieht sie daraus den Schluss, dieses
Urteil beträfe auch die Arbeitgeberbeiträge zur Versorgungsanstalt
der deutschen Bühnen. Diese Schlussfolgerung ist unrichtig;
der GDBA sind offenbar die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der
Versicherungspflicht der Orchestermusiker und der Bühnenkünstler
nicht bekannt.
Die mit Rechtsschutz der VdO anhängig gemachten Verfahren
vor den Finanzgerichten zur Feststellung der Steuerfreiheit der
Arbeitgeberbeiträge zur VddB sind von dem von der GDBA genannten
Urteil nicht betroffen; ihre Behauptung, die eingelegten Einsprüche
gegen ablehnende Steuerbescheide seien hinfällig, ist
auf Arbeitgeberbeiträge zur VddB bezogen falsch.
Gewerkschaftsbeitritt
rechtzeitig
Ein Arbeitnehmer ist erst dann tarifgebunden und genießt
tarifvertragliche Rechte wie tariflichen Kündigungsschutz,
wenn er rechtswirksam in eine Gewerkschaft aufgenommen worden ist.
Ein rückwirkender Gewerkschaftsbeitritt hilft selbst dann nicht,
wenn die Beitrittserklärung zur Gewerkschaft noch vor Zugang
der Kündigung abgegeben wurde. So hat das Bundesarbeitsgericht
in Erfurt am 22. November 2000 entschieden (4 AZR 688/99).
Betriebsverfassungsgesetz
novellieren
Die Gewerkschaften haben den von Bundesarbeitsminister Walter Riester
vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes
von 1972 begrüßt; er soll Mitte Februar 2001 im Kabinett
beraten und dann in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
Über die Neuregelungen, die auf eine Stärkung der Position
der Betriebsvertretungen zielen, wird Oper & Tanz
nach Verabschiedung des Gesetzes berichten.
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