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Ausgabe 2001/01

Editorial

Götz Friedrich
Laudatio Harry Kupfer
Dankesrede Götz Friedrich
Pressemitteilung der Deutschen Oper
Oper als großes Menschentheater

Kulturpolitik
Ein kulurelles MacPomm?
Karlsruhe: Pierre Wyss neuer Ballettchef

Portrait
Kiel als Musikstadt

Berichte
Zwei mal „Boris Godunow“
„Pelleas et Melisande“ in Leipzig

Alles, was Recht ist
Konzert-Rechtssprechung
Gesetz über Teilzeitarbeit
Irreführende Berichterstattung
Ungerechte Entfernungspauschale
Betriebsverfassungsgesetz novellieren

Rezensionen
Rettich: Zwischen Kunst und Politik
Neue Opereinspielungen

Service
VdO-Nachrichten
Schlagzeilen
Namen und Fakten
Vokal-Wettbewerbe
Festival-Vorschau
Oper und Tanz im TV
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Alles, was Recht ist

Kurzinformationen

Irreführende Berichterstattung

In Heft 1/01 ihrer Mitgliederzeitschrift berichtet die GDBA von einem rechtskräftig verloren gegangenen Verfahren, in dem ein Orchestermusiker die Steuerfreiheit der Arbeitgeberbeiträge zur Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester festgestellt haben wollte.

Ohne jede Begründung zieht sie daraus den Schluss, dieses Urteil beträfe auch die Arbeitgeberbeiträge zur Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen. Diese Schlussfolgerung ist unrichtig; der GDBA sind offenbar die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der Versicherungspflicht der Orchestermusiker und der Bühnenkünstler nicht bekannt.

Die mit Rechtsschutz der VdO anhängig gemachten Verfahren vor den Finanzgerichten zur Feststellung der Steuerfreiheit der Arbeitgeberbeiträge zur VddB sind von dem von der GDBA genannten Urteil nicht betroffen; ihre Behauptung, „die eingelegten Einsprüche gegen ablehnende Steuerbescheide seien hinfällig“, ist – auf Arbeitgeberbeiträge zur VddB bezogen – falsch.

Gewerkschaftsbeitritt rechtzeitig

Ein Arbeitnehmer ist erst dann tarifgebunden und genießt tarifvertragliche Rechte wie tariflichen Kündigungsschutz, wenn er rechtswirksam in eine Gewerkschaft aufgenommen worden ist. Ein rückwirkender Gewerkschaftsbeitritt hilft selbst dann nicht, wenn die Beitrittserklärung zur Gewerkschaft noch vor Zugang der Kündigung abgegeben wurde. So hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 22. November 2000 entschieden (4 AZR 688/99).

Betriebsverfassungsgesetz novellieren

Die Gewerkschaften haben den von Bundesarbeitsminister Walter Riester vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972 begrüßt; er soll Mitte Februar 2001 im Kabinett beraten und dann in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Über die Neuregelungen, die auf eine Stärkung der Position der Betriebsvertretungen zielen, wird „Oper & Tanz“ nach Verabschiedung des Gesetzes berichten.

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