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Alles, was Recht ist
Ungerechte Entfernungspauschale
Nachdem für das Jahr 2000 bereits die Werbungskosten-Pauschbeträge
für bestimmte Berufsgruppen, so auch für darstellende
Künstler, vom Gesetzgeber gestrichen wurden, droht für
2001 eine neuerliche, nicht zuletzt von Bundesfinanzminister Hans
Eichel zu verantwortende Ungerechtigkeit: Mit der Neufassung des
§ 9 des Einkommensteuergesetzes (Einführung einer Entfernungspauschale)
wird allen Arbeitnehmern, die aufgrund geteilten Dienstes zweimal
täglich zu ihrer Arbeitsstätte fahren müssen, die
Möglichkeit genommen, die zweite Fahrt steuerlich geltend zu
machen.
Die bisher geltende Ausnahmeregelung, heißt
es in den entsprechenden Verfügungen, wonach zusätzliche
Fahrten an einem Arbeitstag bei einer Arbeitszeitunterbrechung
von mindestens vier Stunden ... berücksichtigt werden, ist
weggefallen.
Diese Ausnahmeregelung betraf vor allem Pflegepersonal, Pädagogen,
Beschäftigte im Nahverkehr und nicht zuletzt die Theaterbeschäftigten,
die vormittags an den Proben, abends an den Vorstellungen teilzunehmen
haben.
Die VdO, der Deutsche Bühnenverein und viele Theater-Personalräte
haben die politisch Verantwortlichen rechtzeitig, aber ohne Gehör
zu finden, auf die erhebliche finanzielle Schlechterstellung der
Theatermitarbeiter hingewiesen, die durch die Einführung der
Entfernungspauschale zu erwarten ist.
Die VdO wird alles ihr Mögliche tun, eine Änderung des
Gesetzes zu erreichen, das nach ihrer, von Steuerfachleuten bestätigter
Rechtsmeinung eine unnötige, nicht hinnehmbare Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes darstellt, die verfassungs- widrig ist.
Nachstehend geben wir ein Schreiben des VdO-Bundesvorstandsmitgliedes
Horst Korte an den Bundesminister der Finanzen wieder, dessen Antwort
bisher nicht eingegangen ist, sowie eine erste Stellungnahme des
Hessischen Ministers der Finanzen, Karlheinz Weimar.
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Vereinigung deutscher Opernchöre und
Bühnentänzer e.V. in der DAG, Landesverband Hessen,
Rheinland-Pfalz, Saarland
Landesvorsitzender Horst Korte, 65343 Eltville, Kiedricher
Str. 2-8
Telefon: 06123-4546, Telefax: 06123-4546
Eltville, den 12.01.01
An den Bundesminister der Finanzen
Herrn Hans Eichel, Leipziger Str. 5-7, 10117 Berlin
Neuregelung der Entfernungspauschale
Sehr geehrter Herr Minister,
nach den uns vorliegenden Informationen kann gemäß
Ihrem am 01.01.01 in Kraft getretenen Gesetz über die
neugestaltete Entfernungspauschale die einfache Fahrt vom
Wohnort zum Arbeitsplatz nur noch einmal täglich geltend
gemacht werden.
Dies hat zur Folge, dass jeder Arbeitnehmer, der aus beruflichen
Gründen zweimal täglich seinen Arbeitsplatz aufsuchen
muss, bewusst benachteiligt wird. Diese Regelung betrifft
unter anderem auch die Mitglieder der deutschen Opernchöre,
die aufgrund ihrer Einkommen nicht gerade auf der Sonnenseite
unserer Gesellschaft anzutreffen sind.
Die bisherige Regelung, in der bei einer Arbeitsunterbrechung
von mehr als vier Stunden die doppelte Fahrt steuerlich geltend
gemacht werden konnte, kommt in dem neuen Gesetz jedoch nicht
mehr zur Anwendung. In diesem Zusammenhang möchten wir
darauf hinweisen, dass Ihrerseits bereits für das Jahr
2000 die Freibeträge für bestimmte Berufsgruppen,
zu denen ebenfalls die deutschen Opernchöre gehören,
gestrichen wurden. Ihr in den Medien erklärtes Ziel,
Ungleichheiten zu korrigieren und die Steuerzahler zu entlasten,
kann zumindest nicht von den im Kulturbereich tätigen
Kolleginnen und Kollegen als glaubhaft hingenommen werden.
Wir bitten Sie deshalb, die alte und gerechtere Regelung der
Doppelfahrtberechnung wieder in Kraft zu setzen.
Hochachtungsvoll
Horst Korte
Kopie zur Kenntnisnahme: Hessischer Ministerpräsident
Roland Koch, Hessischer Finanzminister Karlheinz Weimar
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... und die Antwort
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Hessisches Ministerium der Finanzen
Der Minister
An: Vereinigung Deutscher Opernchöre und Bühnentänzer
e.V. in der DAG
z. Hd. Herrn Horst Korte
Kiedricher Straße 2-8
65343 Eltville
Geschäftszeichen: S 1910 A 33/1 II A 22
22. Januar 2001
Entfernungspauschale
Ihr Schreiben vom 12. Januar 2001 an den Bundesminister der
Finanzen
Sehr geehrter Herr Korte,
sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Übersendung einer Durchschrift
Ihres o.g. Schreibens, mit dem Sie die Verschlechterung des
Werbungskostenabzugs für mehrmals täglich zurückgelegte
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Mitgliedern
von Opernchören und Bühnentänzern durch die
Einführung der Entfernungspauschale ab 1. Januar d.J.
monieren. Ihr Schreiben bestätigt meine Auffassung, dass
die Entfernungspauschale für etliche Autofahrer Nachteile
bringt.
Ich habe die Einführung der Entfernungspauschale im Gesetzgebungsverfahren
ohnehin strikt abgelehnt. Die Bundesregierung bittet auf der
einen Seite die Arbeitnehmer per Ökosteuer zur Kasse
und gibt mit der Entfernungspauschale allenfalls einen kleinen
Teil von den Mehreinnahmen an die Steuerzahler zurück.
In Ihrem Fall führt die Regelung sogar zu einer echten
Verschlechterung des steuerlichen Werbungskostenabzugs. Seien
Sie versichert, dass ich auch auf diesen ärgerlichen
Schwachpunkt der neuen Regelung in den zuständigen Fachgremien
hinweisen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Weimar
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