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VdO-Nachrichten
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Streik im öffentlichen Dienst der Kommunen – Tarifloses Hessen – Abschlagszahlungen bei den Staatstheatern – Sinkende Kaufkraft kommt bei den Menschen an – Wir gratulieren …

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VdO-Nachrichten

Streik im öffentlichen Dienst der Kommunen

Es ist damit zu rechnen, dass die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ab Mitte April 2008 Arbeitskampfmaßnahmen einsetzen werden, um ihre Forderung nach acht Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 200 Euro monatlich mehr durchzusetzen. Die regulären Verhandlungen und auch die Schlichtung brachten keine Einigung. Verhandlungsgegenstände sind die Entgeltforderungen der Gewerkschaften und die Forderungen auf Verlängerung der Arbeitszeit von Seiten des Bundes und der Kommunen – denn um den für rund 1,3 Millionen Beschäftigte geltenden TVöD, den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, geht es. Die Beschäftigten der Länder sind von dieser Auseinandersetzung nicht unmittelbar betroffen.

Es ist ferner damit zu rechnen, dass der als ein „flächendeckender“ angekündigter Streik auch die Theater erfassen wird, wendet doch nur ein knappes Dutzend der Staatstheater den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder an; in der ganz überwiegenden Zahl der Opernhäuser gilt der TVöD. In dessen Geltungsbereich fallen die künstlerisch Beschäftigten, also die nach NV Bühne Angestellten, aber nicht. Da der für sie geltende Normalvertrag Bühne ungekündigt ist, sind die künstlerisch Beschäftigten an die so genannte Friedenspflicht gebunden, das heißt es bestehen für die VdO und ihre Mitglieder weder Recht noch Anlass, zu einem eigenen Streik aufzurufen, eine Urabstimmung durchzuführen oder die Arbeit niederzulegen.

Doch unbestreitbar ist, dass das von den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes verfolgte Ziel einer angemessenen, jahrelangen Tarifverzicht und Kaufkraftverlust ausgleichenden Gehaltsanhebung auch in Interesse der Künstler ist, da deren tarifvertragliche Gagenanpassungsbestimmungen an die Tarifbewegungen des öffentlichen Dienstes angekoppelt sind, und dass ferner der Adressat des Arbeitskampfs im öffentlichen Dienst, Bund und Kommunen als Arbeitgeber, teils identisch, teils wirtschaftlich eng verflochten ist mit den Arbeitgebern der Künstler. Sympathie darf dem Streik im öffentlichen Dienst also – trotz der Friedenspflicht – gezeigt werden. Und so lange dies ohne Störung der betrieblichen Abläufe geschieht, zum Beispiel durch Teilnahme an Demonstrationen außerhalb der Arbeitszeit, ist das auch völlig unproblematisch und der freien Entscheidung des Einzelnen überlassen. Doch wer mehr tun will, als seine Sympathie öffentlich zu bezeugen, darf dies nur gemeinsam mit seiner Gewerkschaft tun. Wollen die VdO-Mitglieder eines Theaters ihrer Sympathie mit den Zielen des Hauptstreiks dadurch Ausdruck verleihen, dass sie in einem Sympathie- oder Unterstützungsstreik treten, müssen sie beim Bundesvorstand der VdO einen Antrag auf Streikbeteiligung stellen, dem vor allem zu entnehmen ist, dass mehr als 70 Prozent der stimmberechtigten VdO-Mitglieder sich für die Beteiligung am Streik ausgesprochen haben. Erst dann darf der Bundesvorstand den lokalen Unterstützungsstreik genehmigen. Den von der Gewerkschaft geführten Unterstützungsstreik, der lange Zeit rechtlich umstritten war, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19. Juni 2007 als zur grundgesetzlich geschützten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften zugehörig erklärt. Die „wilde“ Arbeitsniederlegung des Einzelnen, der den Hauptstreik unterstützen will, kann vom Arbeitgeber jedoch schlicht als Arbeitsverweigerung angesehen und geahndet werden. Am legalen Unterstützungsstreik dürfen sich auch Unorganisierte beteiligen, doch nur VdO-Mitglieder haben Anspruch auf finanzielle Streikunterstützung und Rechtsschutz.
VdO-Mitglieder sollten sich in jedem Fall mit der Geschäftführung in München in Verbindung setzen, wenn es an ihrem Theater zu Arbeitskampfmaßnahmen kommt, die ihre Arbeitsabläufe und ihr Beschäftigungsverhältnis berühren.

Tarifloses Hessen

Das Land Hessen war im Jahr 2004 wegen des strikten Sparkurses der Landesregierung aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten; es hat weder den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) noch den Tarifvertrag der TdL über die Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 übernommen. Erst per Gesetz hat es für Dezember 2007 Einmalzahlungen veranlasst, die durch Tarifvertrag vom 1. Dezember 2007 für die unter den NV Bühne fallenden Beschäftigten der Staatstheater (und der Theater in Gießen und Marburg) ebenfalls realisiert wurden (vgl. O&T Ausg. 6/07, S. 28). Statt der im TV-L vorgesehenen linearen Gehaltsanhebungen um 2,9 Prozent ab 1. Januar 2009 sieht das hessische Gesetz Gehaltsanhebungen um 2,4 Prozent ab 1. April 2009 vor. Die VdO hat den Bühnenverein aufgefordert, dem Einmalzahlungstarifvertrag entsprechend die Anhebung um 2,4 Prozent für die Beschäftigten der Hessischen Staatstheater jetzt ebenfalls zu realisieren.

Im Falle einer Rückkehr Hessens in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder wäre nachzuverhandeln. Einen entsprechenden Rückkehrantrag beabsichtigen die Oppositionsparteien des vorigen Landtags, die gegen das Verfahren, Gehaltsanhebungen ohne Verhandlungen mit den Gewerkschaften vorzunehmen, heftig protestiert hatten, im Anfang April sich neu konstituierenden Landtag einzubringen. Doch ob sie dafür eine Mehrheit finden, ist derzeit ebenso unbeantwortbar wie die Frage, welche Regierung dann wie mit diesem Beschluss umgehen wird.

Abschlagszahlungen bei den Staatstheatern

Erstes Ergebnis der am 31. Januar 2008 mit dem Deutschen Bühnenverein aufgenommenen Verhandlungen über die Gehaltsrunde 2008 ist eine Vereinbarung über Abschlagszahlungen für die unter den Normalvertrag Bühne fallenden Beschäftigten der Staatstheater. Angelehnt an die zeitlichen Vorgaben des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), die je 2,9prozentige Gehaltsanhebungen ab 1. Januar 2008 im Tarifgebiet West, ab 1. Mai 2008 im Tarifgebiet Ost vorsehen, wurde eine Abschlagszahlung in Höhe von 250 Euro für die Monate Januar bis Mai im Tarifgebiete West, in Höhe von 50 Euro für den Monat Mai im Tarifgebiet Ost vereinbart. Es handelt sich dabei um eine Abschlags- (oder Voraus-)zahlung, nicht um eine die zu erwartende Tarifanhebung abgeltende Einmalzahlung. Diese Abschlagszahlung wird mit den nach Abschluss auch der Verhandlungen des öffentlichen Dienstes in Bund und Kommunen auszuverhandelnden, dann den gesamten NV Bühne betreffenden linearen Gagenanhebungen verrechnet. Veränderungen der Tagesgagen und deren Auswirkungen müssen nachberechnet werden. Die Abschlagszahlung im Tarifgebiete West soll mit der Vergütung für den Monat März 2008, spätestens für den Monat April 2008 ausgezahlt werden.

Staatstheater im tarifrechtlichen Sinn sind nur diejenigen Bühnen, die für ihre nichtkünstlerisch Beschäftigten den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) anwenden. Auf dem Sektor der Opernhäuser sind das lediglich das Staatstheater Braunschweig, die Sächsische Staatsoper Dresden, das Badische Staatstheater Karlsruhe, das Meininger Theater-Südthüringisches Staatstheater, die Bayerische Staatsoper, das Staatstheater am Gärtnerplatz München, das Staatstheater Oldenburg, die Landesbühnen Sachsen Radebeul und das Staatstheater Stuttgart.

Die drei Staatstheater in Hessen (Darmstadt, Kassel und Wiesbaden) wenden, da das Land nicht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) angehört, den Bundesangestellten-Tarifvertrag an. Das gleiche gilt für die Theater der Stiftung Oper in Berlin und für das Staatstheater Cottbus.

Alle übrigen „Staatstheater“ wenden den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) des Bundes und der Kommunen an, so Bremen, Hamburg, Hannover, Mainz, Saarbrücken, Schwerin und Weimar. Eine Sonderstellung nimmt das Staatstheater Nürnberg ein, das den TV-L nur für die seit Umwandlung des Hauses in ein Staatstheater neu Engagierten anwendet. Nürnberg wurde daher zunächst aus dem Geltungsbereich des „Tarifvertrages über eine Abschlagszahlung an NV Bühne-Mitglieder der Staatstheater ausgeklammert.

Sinkende Kaufkraft kommt bei den Menschen an

Das Nettoeinkommen eines durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalts ist in den vergangenen drei Jahren deutlich langsamer gestiegen als die Inflationsrate. Konnte sich eine Familie mit zwei Kindern im Jahr 2004 noch 0,4 Prozent mehr für ihr Geld kaufen als im Jahr zuvor, so nahm die Kaufkraft dieser Familie in den beiden Folgejahren um jeweils 1,5 Prozent, im Jahr 2007 sogar um 1,3 Prozent ab. Für den Haushalt eines ledigen Arbeitnehmers ohne Kinder bemisst sich der Kaufkraftschwund in diesen drei Jahren auf 0,7, 0,9, und 1,0 Prozent.

Da gleichzeitig die Einkommensgrenzen bei der Einkommensteuerprogression herabgesetzt worden sind, blieb dem Bundesfinanzminister nichts anderes übrig, als eine entsprechende Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Entwicklung der Kaufkraft der Bürger mit dem lapidaren Eingeständnis zu beantworten: „Das Jahresnett-Einkommen nahm ab 2005 ständig ab.“

Wir gratulieren

zum 25-jährigen VdO-Jubiläum
Rebecca Or, Theater Aachen
Martina Metzler, Deutsche Oper Berlin
Franziska Hackel, Gelsenkirchen Musiktheater im Revier
Johann Bohdansky, Bayerische Staatsoper-Nationaltheater

zum 35-jährigen Bühnen-Jubiläum
Lothar Heise, Theater der Landeshauptstadt Magdeburg

zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Cornelia Stettner-Groth, Oper Frankfurt am Main
Johann Bohdansky, Bayerische Staatsoper-Nationaltheater

Fundgrube
... aus Zeitungen und Zeitschriften

Es jauchzet der Koch
Wer das Weihnachtsoratorium, das populärste Werk von Johann Sebastian Bach, schon oft in prächtigen Hamburger Kirchen gehört hat ... muss sich mit Neumeiers Interpretation erst anfreunden. Karges Bühnenbild und Kostüme, ein Wechsel von hell und dunkel, schwarz und weiß. Zu Beginn spielt ein Mann mit weißer Wollmütze Mundharmonika und zündet einen Weihnachtsbaum an. Erst dann schmettert der Koch sein berühmtes „Jauchzet! Frohlocket!“
BILD-Hamburg

Als Gäste traten ferner die Sopranistin Joo-Hee Jung und Kammerjäger Francisco Araiza auf.
Wiesbaden Kurier

Das Werk kam vor allem bei jungen Theatergängern an. Schulbusse reisten an, um es sich anzuschauen.
Schleswig-Holstein am Sonntag

Mengenlehre
Drei Tenöre treten nicht mehr auf. Nach dem Tod von Luciano Pavarotti wollen die Drei Tenöre nie wieder als Trio auftreten.“
Berliner Morgenpost

Und wie steht‘s mit Bach?
Dass es nicht darum gehen kann, Dreijährige mit Beethovens „Kunst der Fuge“ zu traktieren, versteht sich von selbst.
Frankfurter Allgemeine Zeitung

Auch im Orchestergraben wird geschlammcatcht. Alessandro di Marchi schlägt rasend schnelle Tempi vor und wie mit einem Fallbeil hart immer wieder die Eins nieder. Die Musiker (…) rasen ihm nach, frei nach dem Motto, das aus den frühen Archiv-Produktionszeiten stammt, als man noch Jute gegen Plastik eintauschte: „Auf Wiedersehen an der Fermate!“
Frankfurter Allgemeine Zeitung

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