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Streik im öffentlichen Dienst der Kommunen
Es ist damit zu rechnen, dass die Gewerkschaften des öffentlichen
Dienstes ab Mitte April 2008 Arbeitskampfmaßnahmen einsetzen
werden, um ihre Forderung nach acht Prozent mehr Gehalt, mindestens
aber 200 Euro monatlich mehr durchzusetzen. Die regulären
Verhandlungen und auch die Schlichtung brachten keine Einigung.
Verhandlungsgegenstände sind die Entgeltforderungen der Gewerkschaften
und die Forderungen auf Verlängerung der Arbeitszeit von Seiten
des Bundes und der Kommunen – denn um den für rund 1,3
Millionen Beschäftigte geltenden TVöD, den Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst, geht es. Die Beschäftigten
der Länder sind von dieser Auseinandersetzung nicht unmittelbar
betroffen.
Es ist ferner damit zu rechnen, dass der als ein „flächendeckender“ angekündigter
Streik auch die Theater erfassen wird, wendet doch nur ein knappes
Dutzend der Staatstheater den Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst der Länder an; in der ganz überwiegenden Zahl
der Opernhäuser gilt der TVöD. In dessen Geltungsbereich
fallen die künstlerisch Beschäftigten, also die nach
NV Bühne Angestellten, aber nicht. Da der für sie geltende
Normalvertrag Bühne ungekündigt ist, sind die künstlerisch
Beschäftigten an die so genannte Friedenspflicht gebunden,
das heißt es bestehen für die VdO und ihre Mitglieder
weder Recht noch Anlass, zu einem eigenen Streik aufzurufen, eine
Urabstimmung durchzuführen oder die Arbeit niederzulegen.
Doch unbestreitbar ist, dass das von den Gewerkschaften des öffentlichen
Dienstes verfolgte Ziel einer angemessenen, jahrelangen Tarifverzicht
und Kaufkraftverlust ausgleichenden Gehaltsanhebung auch in Interesse
der Künstler ist, da deren tarifvertragliche Gagenanpassungsbestimmungen
an die Tarifbewegungen des öffentlichen Dienstes angekoppelt
sind, und dass ferner der Adressat des Arbeitskampfs im öffentlichen
Dienst, Bund und Kommunen als Arbeitgeber, teils identisch, teils
wirtschaftlich eng verflochten ist mit den Arbeitgebern der Künstler.
Sympathie darf dem Streik im öffentlichen Dienst also – trotz
der Friedenspflicht – gezeigt werden. Und so lange dies ohne
Störung der betrieblichen Abläufe geschieht, zum Beispiel
durch Teilnahme an Demonstrationen außerhalb der Arbeitszeit,
ist das auch völlig unproblematisch und der freien Entscheidung
des Einzelnen überlassen. Doch wer mehr tun will, als seine
Sympathie öffentlich zu bezeugen, darf dies nur gemeinsam
mit seiner Gewerkschaft tun. Wollen die VdO-Mitglieder eines Theaters
ihrer Sympathie mit den Zielen des Hauptstreiks dadurch Ausdruck
verleihen, dass sie in einem Sympathie- oder Unterstützungsstreik
treten, müssen sie beim Bundesvorstand der VdO einen Antrag
auf Streikbeteiligung stellen, dem vor allem zu entnehmen ist,
dass mehr als 70 Prozent der stimmberechtigten VdO-Mitglieder sich
für die Beteiligung am Streik ausgesprochen haben. Erst dann
darf der Bundesvorstand den lokalen Unterstützungsstreik genehmigen.
Den von der Gewerkschaft geführten Unterstützungsstreik,
der lange Zeit rechtlich umstritten war, hat das Bundesarbeitsgericht
mit Urteil vom 19. Juni 2007 als zur grundgesetzlich geschützten
Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften zugehörig erklärt.
Die „wilde“ Arbeitsniederlegung des Einzelnen, der
den Hauptstreik unterstützen will, kann vom Arbeitgeber jedoch
schlicht als Arbeitsverweigerung angesehen und geahndet werden.
Am legalen Unterstützungsstreik dürfen sich auch Unorganisierte
beteiligen, doch nur VdO-Mitglieder haben Anspruch auf finanzielle
Streikunterstützung und Rechtsschutz.
VdO-Mitglieder sollten sich in jedem Fall mit der Geschäftführung
in München in Verbindung setzen, wenn es an ihrem Theater
zu Arbeitskampfmaßnahmen kommt, die ihre Arbeitsabläufe
und ihr Beschäftigungsverhältnis berühren.
Tarifloses Hessen
Das Land Hessen war im Jahr 2004 wegen des strikten Sparkurses
der Landesregierung aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
(TdL) ausgetreten; es hat weder den „Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) noch
den Tarifvertrag der TdL über die Einmalzahlungen in den Jahren
2006 und 2007 übernommen. Erst per Gesetz hat es für
Dezember 2007 Einmalzahlungen veranlasst, die durch Tarifvertrag
vom 1. Dezember 2007 für die unter den NV Bühne fallenden
Beschäftigten der Staatstheater (und der Theater in Gießen
und Marburg) ebenfalls realisiert wurden (vgl. O&T Ausg. 6/07,
S. 28). Statt der im TV-L vorgesehenen linearen Gehaltsanhebungen
um 2,9 Prozent ab 1. Januar 2009 sieht das hessische Gesetz Gehaltsanhebungen
um 2,4 Prozent ab 1. April 2009 vor. Die VdO hat den Bühnenverein
aufgefordert, dem Einmalzahlungstarifvertrag entsprechend die Anhebung
um 2,4 Prozent für die Beschäftigten der Hessischen Staatstheater
jetzt ebenfalls zu realisieren.
Im Falle einer Rückkehr Hessens in die Tarifgemeinschaft deutscher
Länder wäre nachzuverhandeln. Einen entsprechenden Rückkehrantrag
beabsichtigen die Oppositionsparteien des vorigen Landtags, die
gegen das Verfahren, Gehaltsanhebungen ohne Verhandlungen mit den
Gewerkschaften vorzunehmen, heftig protestiert hatten, im Anfang
April sich neu konstituierenden Landtag einzubringen. Doch ob sie
dafür eine Mehrheit finden, ist derzeit ebenso unbeantwortbar
wie die Frage, welche Regierung dann wie mit diesem Beschluss umgehen
wird.
Abschlagszahlungen bei den Staatstheatern
Erstes Ergebnis der am 31. Januar 2008 mit dem Deutschen Bühnenverein
aufgenommenen Verhandlungen über die Gehaltsrunde 2008 ist
eine Vereinbarung über Abschlagszahlungen für die unter
den Normalvertrag Bühne fallenden Beschäftigten der Staatstheater.
Angelehnt an die zeitlichen Vorgaben des Tarifvertrags für
den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), die je 2,9prozentige
Gehaltsanhebungen ab 1. Januar 2008 im Tarifgebiet West, ab 1.
Mai 2008 im Tarifgebiet Ost vorsehen, wurde eine Abschlagszahlung
in Höhe von 250 Euro für die Monate Januar bis Mai im
Tarifgebiete West, in Höhe von 50 Euro für den Monat
Mai im Tarifgebiet Ost vereinbart. Es handelt sich dabei um eine
Abschlags- (oder Voraus-)zahlung, nicht um eine die zu erwartende
Tarifanhebung abgeltende Einmalzahlung. Diese Abschlagszahlung
wird mit den nach Abschluss auch der Verhandlungen des öffentlichen
Dienstes in Bund und Kommunen auszuverhandelnden, dann den gesamten
NV Bühne betreffenden linearen Gagenanhebungen verrechnet.
Veränderungen der Tagesgagen und deren Auswirkungen müssen
nachberechnet werden. Die Abschlagszahlung im Tarifgebiete West
soll mit der Vergütung für den Monat März 2008,
spätestens für den Monat April 2008 ausgezahlt werden.
Staatstheater im tarifrechtlichen Sinn sind nur diejenigen Bühnen,
die für ihre nichtkünstlerisch Beschäftigten den
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
(TV-L) anwenden. Auf dem Sektor der Opernhäuser sind das lediglich
das Staatstheater Braunschweig, die Sächsische Staatsoper
Dresden, das Badische Staatstheater Karlsruhe, das Meininger Theater-Südthüringisches
Staatstheater, die Bayerische Staatsoper, das Staatstheater am
Gärtnerplatz München, das Staatstheater Oldenburg, die
Landesbühnen Sachsen Radebeul und das Staatstheater Stuttgart.
Die drei Staatstheater in Hessen (Darmstadt, Kassel und Wiesbaden)
wenden, da das Land nicht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
(TdL) angehört, den Bundesangestellten-Tarifvertrag an. Das
gleiche gilt für die Theater der Stiftung Oper in Berlin und
für das Staatstheater Cottbus.
Alle übrigen „Staatstheater“ wenden den Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst (TVöD) des Bundes und
der Kommunen an, so Bremen, Hamburg, Hannover, Mainz, Saarbrücken,
Schwerin und Weimar. Eine Sonderstellung nimmt das Staatstheater
Nürnberg ein, das den TV-L nur für die seit Umwandlung
des Hauses in ein Staatstheater neu Engagierten anwendet. Nürnberg
wurde daher zunächst aus dem Geltungsbereich des „Tarifvertrages über
eine Abschlagszahlung an NV Bühne-Mitglieder der Staatstheater
ausgeklammert.
Sinkende Kaufkraft kommt bei den Menschen an
Das Nettoeinkommen eines durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalts
ist in den vergangenen drei Jahren deutlich langsamer gestiegen
als die Inflationsrate. Konnte sich eine Familie mit zwei Kindern
im Jahr 2004 noch 0,4 Prozent mehr für ihr Geld kaufen als
im Jahr zuvor, so nahm die Kaufkraft dieser Familie in den beiden
Folgejahren um jeweils 1,5 Prozent, im Jahr 2007 sogar um 1,3 Prozent
ab. Für den Haushalt eines ledigen Arbeitnehmers ohne Kinder
bemisst sich der Kaufkraftschwund in diesen drei Jahren auf 0,7,
0,9, und 1,0 Prozent.
Da gleichzeitig die Einkommensgrenzen bei der Einkommensteuerprogression
herabgesetzt worden sind, blieb dem Bundesfinanzminister nichts
anderes übrig, als eine entsprechende Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion
zur Entwicklung der Kaufkraft der Bürger mit dem lapidaren
Eingeständnis zu beantworten: „Das Jahresnett-Einkommen
nahm ab 2005 ständig ab.“
Wir gratulieren
zum 25-jährigen VdO-Jubiläum
Rebecca Or, Theater Aachen
Martina Metzler, Deutsche Oper Berlin
Franziska Hackel,
Gelsenkirchen Musiktheater im Revier
Johann Bohdansky,
Bayerische Staatsoper-Nationaltheater
zum 35-jährigen Bühnen-Jubiläum
Lothar Heise,
Theater der Landeshauptstadt Magdeburg
zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Cornelia Stettner-Groth, Oper Frankfurt am Main
Johann Bohdansky,
Bayerische Staatsoper-Nationaltheater
Fundgrube
... aus Zeitungen und Zeitschriften
Es jauchzet der Koch
Wer das Weihnachtsoratorium, das populärste Werk von Johann
Sebastian Bach, schon oft in prächtigen Hamburger Kirchen
gehört hat ... muss sich mit Neumeiers Interpretation erst
anfreunden. Karges Bühnenbild und Kostüme, ein Wechsel
von hell und dunkel, schwarz und weiß. Zu Beginn spielt ein
Mann mit weißer Wollmütze Mundharmonika und zündet
einen Weihnachtsbaum an. Erst dann schmettert der Koch sein berühmtes „Jauchzet!
Frohlocket!“
BILD-Hamburg
Als Gäste traten ferner die Sopranistin Joo-Hee Jung und
Kammerjäger Francisco Araiza auf.
Wiesbaden Kurier
Das Werk kam vor allem bei jungen Theatergängern an. Schulbusse
reisten an, um es sich anzuschauen.
Schleswig-Holstein am Sonntag
Mengenlehre
Drei Tenöre treten nicht mehr auf. Nach dem Tod von Luciano
Pavarotti wollen die Drei Tenöre nie wieder als Trio auftreten.“
Berliner Morgenpost
Und wie steht‘s mit Bach?
Dass es nicht darum gehen kann, Dreijährige mit Beethovens „Kunst
der Fuge“ zu traktieren, versteht sich von selbst.
Frankfurter Allgemeine
Zeitung
Auch im Orchestergraben wird geschlammcatcht. Alessandro di Marchi
schlägt rasend schnelle Tempi vor und wie mit einem Fallbeil
hart immer wieder die Eins nieder. Die Musiker (…) rasen
ihm nach, frei nach dem Motto, das aus den frühen Archiv-Produktionszeiten
stammt, als man noch Jute gegen Plastik eintauschte: „Auf
Wiedersehen an der Fermate!“
Frankfurter Allgemeine
Zeitung
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