Wer in jungen Jahren bereits an die Rente denkt, setzt sich
dem bösartigen Spott aus, er träume von einer Karriere,
die nach langer Ausbildung möglichst übergangslos in den
dennoch wohlverdienten, jedenfalls wirtschaftlich gut abgesicherten
Ruhestand führt. Wenn hier ungeachtet aller einschlägigen
Witze ernsthaft empfohlen wird, rechtzeitig an die Altersvorsorge
zu denken und nicht auf den unbekannten Erbonkel aus Amerika oder
einen Lotteriegewinn zu hoffen, so geschieht das aus aktuellen Gründen.
Die herkömmliche Alterssicherung fußte auf „drei
Säulen“: auf der gesetzlichen Rentenpflicht versicherung
(für angestellte Bühnenkünstler bei der Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte, künftig bei der Deutschen Rentenversicherung),
auf der Betriebsrente (deren Stelle für Bühnenkünstler
die obligatorische Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt der
deutschen Bühnen – VddB – einnimmt) und auf privaten
Vorsorgemaßnahmen, die vom Erwerb von Wohneigentum bis zum
Abschluss von Lebens- oder privaten Rentenversicherungen reichen
können. Alle drei Säulen verändern derzeit, um im
Bild zu bleiben, ihre Größe und Standfestigkeit.
Die gesetzliche Rente wird unaufhaltsam zu einer Art „Grundversorgung“
zusammenschnurren. Das Niveau der staatlichen Altersversorgung
wird im Laufe des zweiten Jahrzehnts von derzeit etwa 53 Prozent
des Durchschnittseinkommens auf 43 Prozent sinken. Die Gründe
hierfür sind bekannt: Aktuell ist es die hohe Arbeitslosenzahl,
deren Folge die entsprechend geringere Zahl der Beitragszahler ist,
die aber auch deshalb geringer wird, weil die Zahl der ständig
abhängig Beschäftigten stagniert, eher abnimmt. Entscheidender
sind jedoch die demographischen Faktoren. Betrug die durchschnittliche
Lebenserwartung im Jahr 1901 für Frauen 48 Jahre, für
Männer 45, so liegt sie heute bei 83 beziehungsweise 77 Jahren.
Nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes werden im Jahr 2030
diese Lebenserwartungszeiten nochmals um je vier Jahre nach oben
zu korrigieren sein. Die jetzt auch in den neuen Bundesländern
niedrige Geburtenrate – 1,4 Kinder pro Frau im gebärfähigen
Alter – verstärkt die Entwicklung, dass immer weniger
Beitragszahler immer mehr Rentner zu versorgen haben.
Auch die kapitalgedeckte Zusatzversorgung der angestellten Bühnenkünstler
bei der VddB ist von all diesen Veränderungen unmittelbar betroffen.
Aktuell ist es auch bei ihr die angesichts der Personalstandsentwicklung
bei den Bühnen kleiner werdende Zahl junger Beitragszahler
und größer werdende Zahl unterbrochener Versicherungsverläufe,
ferner der Einbruch auf dem Kapitalmarkt und die abgesunkene Kapitalverzinsung.
Gleich der gesetzlichen Rentenversicherung muss auch die VddB die
demographischen Faktoren in Form höherer Rückstellungen
für die längeren Rentenzahlräume in Rechnung stellen.
Die VddB wird die Versicherten ausführlich über die
in Konsequenz dieser Entwicklungen vom Verwaltungsrat gefassten
Beschlüsse unterrichten. Hier nur so viel: Es bleiben die Bestandsrenten
und die bis zum 31. Dezember 2005 erworbenen beziehungsweise noch
zu erwerbenden Anwartschaften mit dem konstanten Verrentungssatz
von 13 Prozent unangetastet. Ab dem 1. Januar 2006 wird der konstante
Verrentungssatz zu Gunsten altersgerechter Verrentungssätze
aufgegeben, um vor allem die inzwischen eingetretene Quersubventionierung
zum Nachteil der jüngeren Versicherten zu beenden. Das Leistungsversprechen
der VddB, der Mindestverrentungssatz ohne Dynamisierungen sozusagen,
sinkt auf Grund der erforderlichen Absenkung des Rechnungszinses
von 4 Prozent auf 3,25 Prozent und liegt damit um 0,5 Prozent höher
als das Leistungsversprechen normaler Lebensversicherungen.
Um die gegenüber bisherigen Erwartungen entstehenden Versorgungslücken
zu schließen, bieten sich bei der „Säule“
Betriebsrente die mit staatlicher Förderung versehene so genannte
„Riester-Rente“ an und ab sofort auch eine „Entgeltumwandlung“.
Einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung bei der VddB hat die VdO
abgeschlossen; er ist auf Seite 29 dieser Ausgabe abgedruckt.
Als „Entgeltumwandlung“ ist eine Vereinbarung
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verstehen, wonach Letzterer
auf einen Teil seiner künftigen Bruttobezüge verzichtet,
der (in einen Versicherungsbeitrag umgewandelt) vom Arbeitgeber
steuerfrei und – zunächst bis 2008 – auch frei
von Sozialabgaben an den Versicherungsträger, hier die VddB
abgeführt wird. Mit der Zahlung des in einen Versicherungsbeitrag
umgewandelten Entgeltteils erwirbt der Arbeitnehmer sofort eine
weitere unverfallbare Anwartschaft in seiner betrieblichen Altersversorgung,
deren Verrentungssatz bis 2005 13 Prozent beträgt, dann der
altersgerechten Verrentungsstaffel unterliegt.
Über die Einzelheiten der Entgeltumwandlung wird die
VddB die Versicherten und die Perso nalabteilungen der Bühnen
ebenfalls informieren. Dies Editorial ist bitte nicht als Rentenberatung,
sondern nur als Hinweis zu verstehen.
Stefan Meuschel
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