VdO-Geschäftsstelle zieht um!
Die VdO-Hauptgeschäftsstelle wird im März 2012 von
Mainz nach Köln verlegt. Die Adresse ist:
Kolumbastraße 5 (schräg gegenüber der Oper)
50667 Köln
Telefon- und Faxnummer im nächsten Heft
Änderung in der Sozialgesetzgebung 2012 Am 28.12.2011 wurde das ‚Gesetz zur Verbesserung
der Eingliederungs-chancen am Arbeitsmarkt‘ vom Bundespräsidenten
unterzeichnet und ist damit rechtswirksam.
Bei den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
wird neben dem Vergabeverfahren ein alternatives Gutscheinverfahren
eingeführt (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, AVGS).
Für die Bezieher von Arbeitslosengeld gibt es einen Rechtsanspruch
auf einen AVGS zur Vermittlung in ein versicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit. Die
mögliche Dauer einer betriebsnahen Erprobungsphase bei einem
Arbeitgeber wird von vier auf bis zu sechs Wochen erhöht.
Für Langzeitarbeitslose und junge Menschen mit schweren Vermittlungshemmnissen
im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wird
die mögliche Dauer dieser Erprobungsphasen auf bis zu zwölf
Wochen verlängert.
Aufgrund der aktuellen Herausforderungen des
demografischen Wandels werden die Förderungsmöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung
weiterentwickelt. Die verschiedenen Regelungen werden zusammengefasst.
Bei der Förderung der Weiterbildung von älteren Beschäftigten
in kleinen und mittleren Unternehmen wird mit dem Programm WeGebAU
die Möglichkeit einer anteiligen Übernahme der Weiterbildungskosten
durch die Bundesagentur für Arbeit eröffnet. Befristet
auf drei Jahre wird diese Weiterbildungsförderung auch für
Beschäftigte unter 45 Jahren ermöglicht. Der Arbeitgeber
muss mindestens 50 Prozent der Kosten übernehmen.
Für den Rechtskreis SGB II wird eine Möglichkeit geschaffen,
gezielt Weiterbildungsmaßnahmen einzukaufen. Für arbeitsmarktfernere
Personengruppen, die Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bildungsgutschein
haben, wird damit der Zugang zu beruflicher Weiterbildung erleichtert.
Keine Änderungsempfehlung gaben die Vermittler dagegen zum
Gründungszuschuss ab. Daher bleibt es bei den Regelungen,
die der Bundestag hierzu im Oktober beschlossen hatte. Eine Evaluation
soll deren praktische Umsetzung in den nächsten Jahren beobachten
- darauf einigten sich Bund und Länder in einer Protokollerklärung.
Spürbare Veränderungen gibt es 2012 für Empfänger
von Hartz IV (Arbeitslosengeld II). Der Regelsatz für volljährige
alleinstehende Leis-tungsberechtigte steigt von 364 Euro auf 374
Euro monatlich, für Kinder und Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften
gelten 60 bis 90 Prozent dieses Satzes Die Erhöhung um 2,7
Prozent gründet auf den neuen Berechnungsmodalitäten.
Dabei wird die Entwicklung der Preise und Renten anteilig berücksichtigt.
Zusätzlich zum Regelbedarf werden wie bisher auch Wohn- und
Heizkosten im angemessenen Rahmen erstattet.?Die Erhöhung
der Regelbedarfe bedeutet auch, dass etwas mehr Menschen als bisher
mit geringem Arbeitsverdienst künftig einen Anspruch auf eine
aufstockende Leistung nach den Hartz-IV-Gesetzen haben.?Entsprechend
den Veränderungen bei den Hartz-IV-Empfängern erhöht
sich auch der Regelbedarf für die Grundsicherung im Alter
und bei Behinderung auf 374 Euro.
Quelle: Stiftung TANZ
Aktuelle Eckwerte der Sozialversicherung
Ab dem 1. Januar 2012 gelten in den einzelnen
Zweigen der
Sozialversicherung folgende Eckwerte:
1. Beitragssätze
Rentenversicherung: 19,6% (Vorjahr: 19,9%)
Arbeitslosenversicherung: 3,0% (unverändert)
Kranken-/Pflegeversicherung: 15,5%
(AG: 7,3%, AN 8,2%; unverändert)
2. Beitragsbemessungsgrenzen:
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
West: € 67.200 p. a. / € 5.600 p. M.
Ost: € 57.600 p. a. / € 4.800 p. M.
Kranken- und Pflegeversicherung:
einheitlich: € 45.900 p. a. / € 3.825 p. M.
3. Versicherungspflichtgrenze:
allgemeine (für zuvor gesetzlich Versicherte): € 50.850
p. a.
besondere (für bereits privat Versicherte): € 45.900
p. a.
Wir stellen vor: Köpfe der VdO
Henrik Czerny, Mitglied des Bundesvorstands
Henrik Czerny, geboren
1965 in Berlin, wurde schon im Kindesalter für den Gesang
entdeckt. Er war von 1973 bis zum Abitur 1983 Mitglied des Rundfunkkinderchores
Berlin und studierte ab
1986 Gesang an der HfM „Hanns Eisler“ in Berlin bei
Heinz Reeh.
Seine Bühnenlaufbahn begann er 1990 als lyrischer Bariton
am Theater „Neue Bühne“ Senftenberg, wo er viele
verschiedene Opernpartien sang, von Mozart bis Britten. Des weiteren
war er vor allem in Berlin im Konzertfach tätig, unter anderem
am Konzerthaus mit regelmäßigen Balladenabenden im Musikclub.
Seit 1994 ist er Mitglied des Staatsopernchores Stuttgart im
1. Bass und übernimmt auch hier immer wieder kleinere solistische
Aufgaben. Von 1999 an war er insgesamt acht Jahre als Chorvorstand
für den Staatsopernchor tätig und arbeitet jetzt seit
mehreren Jahren als VdO-Vertreter der Stuttgarter Oper. Den Landesvorsitz
der VdO für den Verband Baden-Württemberg übernahm
er 2006 von Winfried Knoll.
Was machen Sie am liebsten außerhalb des Theaters?
Wenn es die Zeit erlaubt, male ich; außerdem lese ich viel
und schaue mir sehr gern Dokumentationen über andere Länder
und Landschaften der Erde an, egal ob in Büchern, Filmen oder
im Fernsehen. Und ich versuche, meinen Kindern ein hilfreicher
Geist zu sein und ihnen so gut es geht beim „Erwachsenwerden“ zu
helfen.
Hören Sie in Ihrer Freizeit Musik?
Ich höre in meiner Freizeit nur sehr begrenzt Musik, denn
davon habe ich dank meines Berufes täglich ausreichend und
in verschiedenster Couleur.
Was reizt Sie an der Arbeit in der VdO?
Auch wenn unser Bühnenberuf sehr viel mit Idealismus und Enthusiasmus
zu tun hat, bedarf er doch trotzdem einer zeitlichen und rechtlichen
Arbeitsgrundlage. Ein Tarifvertrag kann immer nur bestimmte Dinge
grundsätzlich regeln, niemals aber die Feinheiten, die jedes
Theater so individuell und unverwechselbar machen. Das wirft für
mich und meine VdO-Kollegen in Baden-Württemberg immer wieder
Fragen und Probleme auf. Daran zu arbeiten und die noch vorhandenen „Ecken
und Kanten“ zu verbessern, interessiert mich und ist eine
Herausforderung, die mir Spaß macht.
Tarifrunde 2012
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes beraten derzeit
intensiv über ihre Tarifforderungen für die Beschäftigten
bei Bund und Kommunen nach Auslaufen des derzeitigen Tarifvertrages
am 29.02.2012. Es zeichnet sich ab, dass diese Forderungen ein
erhebliches Volumen haben werden, wogegen die Arbeitgeber bereits
im Vorfeld Sturm laufen. Schwierige Verhandlungen sind somit vorprogrammiert.
Für den Bereich NV-Bühne bedeutet dies, dass der Beginn
der Tarifrunde sich verzögern wird, bis sich Ergebnisse im öffentlichen
Dienst zumindest abzeichnen.
Die Beschäftigten der Länder erhalten, wie bereits 2011
vereinbart, ab 01.01.2012 1,9% zzgl. 17 Euro. Um im NV Bühne
weiterhin möglichst eine einheitliche Tabelle erhalten zu
können, werden voraussichtlich auch die Verhandlungen für
die NV Bühne-Beschäftigten der Staatstheater auf sich
warten lassen, bis die Rahmendaten auch für die kommunalen
Bühnen feststehen.
Werbungskosten bei wechselnden Tätigkeitsstätten
In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof
(BFH) mit seinem Urteil vom 09.06.2011 (AZ VI R 36/10) klargestellt,
dass ein Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte
innehaben kann, nicht aber mehrere regelmäßige Arbeitsstätten
nebeneinander. Das hat Bedeutung für die steuerliche Absetzbarkeit
der Wegekosten. Für die regelmäßige Arbeitsstätte – den örtlichen
Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit – kann nur die
so genannte Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Die Fahrten
zwischen Wohnung und weiteren wechselnden Tätigkeitsstätten
sind gem. § 9 Abs. 1 EStG mit den tatsächlichen Kosten
als Werbungskosten zu berücksichtigen. Diese können also
vollumfänglich
abgesetzt werden.
Die geänderte Rechtsprechung dürfte insbesondere für
die Kollegen an den Häusern mit mehreren Spielstätten
interessant sein. Hier sind die Fahrten zwischen Wohnung und wechselnder
Spielstätte nunmehr als Werbungskosten voll absetzbar, für
die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte,
z.B. Stammhaus, gilt die Entfernungspauschale. Der ortsgebundene
Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist dabei nach den Umständen
des Einzelfalls zu bestimmen. Kommt allerdings keiner Spielstätte
eine so zentrale Bedeutung zu, dass sie als regelmäßige
Arbeitsstätte anzusehen ist, sind sogar alle Fahrtkosten als
Werbungskos-ten absetzbar.
Mittelbar kann das Urteil auch Auswirkungen auf die noch nicht
abgeschlossene Frage der doppelten Entfernungspauschale bei geteiltem
Dienst entfalten. (s. dazu auch Oper&Tanz, Ausg. 4/2010). Denn
der BFH führt aus, dass sich der Arbeitnehmer nur bei einer
regelmäßigen Arbeitsstelle auf die immer gleichen Wege
einstellen könne und durch z.B. öffentliche Verkehrsmittel
oder Fahrgemeinschaften auf eine Reduzierung der Wegekosten hinwirken
könne, was die Entfernungspauschale hier rechtfertige. Bei
wechselnden Arbeitsstätten sei das nicht der Fall. Wenn aber
Fahrten zu unterschiedlichen Tätigkeitsstätten sogar
als Werbungskos-ten absetzbar sind, ist es unter Gleichbehandlungsgrundsätzen
schwer verständlich, warum durch Doppeldienste erzwungene
mehrfache Fahrten zu einer Tätigkeitsstelle nur einmal im
Rahmen der Entfernungspauschale absetzbar sein sollen. Die vom
BFH genannten Fahrgemeinschaften fallen in diesem Falle schließlich
auch mehrfach an und damit auch die entsprechenden Wegekosten.
Wir sind gespannt, wie sich der BFH in dieser Frage zukünftig
positioniert.
Sönke Michaels
Wir gratulieren
zum 25-jährigen VdO – Jubiläum
Ilse Timmer, Staatstheater Braunschweig
Anna Oliva Griebel, Theater Kiel
Klaus Brummer, Staatstheater Nürnberg
Andrzej Szweda, Staatstheater Nürnberg
Dorothee Fischer, Wuppertaler Bühnen
Erika Müller, Niedersächsisches Staatstheater Hannover
zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Veronika Bier, Staatsoper Unter den Linden
Dorothee Fischer, Wuppertaler Bühnen
Junko Nishi, Theater Freiburg i. Br.
Julia Mazur, Badisches Staatstheater Karlsruhe
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