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Organisationswahlen der VdO
Mit dem Ziel, die Amtszeiten der Gliederungsvorstände der
VdO (Ortsverbände, Landesverbände, Bundesdelegiertenversammlung,
Bundesvorstand) besser aufeinander abzustimmen, hat die Bundesdelegiertenversammlung
im November 2002 eine Änderung der Satzung beschlossen. „Die
Ortsverbände wählen ab dem Jahr 2006 alle vier Jahre zu
Beginn der Spielzeit in einer Mitgliederversammlung den Ortsdelegierten...
Der Delegierte übt seine Tätigkeit auf die Dauer von vier
Jahren aus... Im Fall einer erforderlichen Nachwahl innerhalb der
vier Jahre übt der nachgewählte Delegierte seine Tätigkeit
auf die Dauer der verbleibenden Zeit aus“, heißt es
jetzt in §11 Absätze 2 und 3 der Satzung.
In der Praxis bedeutet das: Die Amtszeit aller seit 2001 gewählten
Ortsdelegierten dauert bis zum Beginn der Spielzeit 2006/2007. Zu
diesem Zeitpunkt sind alle Ortsverbände aufgefordert, in einer
Mitgliederversammlung den Ortsdelegierten (und seine bis zu zwei
Stellvertreter im Ortsverbandsvorstand) zu wählen oder ihn,
da Wiederwahlen zulässig sind, in seinem Amt zu bestätigen.
Nach Abschluss der Ortsdelegierten-Wahlen finden in der zweiten
Hälfte der Spielzeit 2006/2007 die Wahlen der Landesdelegierten
statt, die von den Ortsdelegierten vorgenommen werden. Die Landesdelegierten
wählen dann zu Beginn der Spielzeit 2007/2008 den neuen Bundesvorstand
und den Bundestarifausschuss.
Freiwillige Höherver- sicherung bei der VddB
Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen stellt den bisher
einheitlichen Verrentungssatz (seit erstem Januar 2003 in Höhe
von 13 Prozent) mit Wirkung vom ersten Januar 2006 auf altersgerechte
Verrentungssätze um, die für alle Versicherten, die älter
als 33 Jahre sind, unter den 13 Prozent liegen.
Die altersgerechten Verrentungssätze werden selbstverständlich
nicht rückwirkend angewandt. Für Beiträge, die für
die Jahre 1976 bis 2002 entrichtet wurden, kommt der einheitliche
Verrentungssatz von 16,1 Prozent, für Beiträge für
die Jahre 2003 bis 2005 der einheitliche Verrentungssatz von 13
Prozent zur Anwendung.
Die Satzung der VddB eröffnet in § 23b Absatz 2 den
Versicherten die Möglichkeit, freiwillige Zusatzbeiträge
bis zum Jahreshöchstbetrag (16 Prozent der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze)
zu bezahlen.
Freiwillige Zusatzbeiträge für das Jahr 2005, die bis
zum 31. März 2006 eingezahlt werden können, werden noch
nach dem einheitlichen Verrentungssatz von 13 Prozent bewertet.
Für freiwillige Zusatzbeiträge für die Jahre 2006
und folgende Jahre kommen dann die altersgerechten Verrentungssätze
zur Anwendung.
Da der 13-prozentige Verrentungssatz weit über dem Niveau
gängiger Altersvorsorge-Versicherungen liegt, kann die freiwillige
Höherversicherung für 2005 empfohlen werden.
DBV ergänzt seinen Namen
Da er neben 205 Theatern auch 31 selbstständige Sinfonieorchester
zu seinen „Unternehmermitgliedern“ zählt, hat der
Deutsche Bühnenverein auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung
in Dresden beschlossen, den gleichsam erläuternden Untertitel
seines Namens zu ändern. Er wird künftig „Bundesverband
der Theater und Orchester“ statt „Bundesverband Deutscher
Theater“ lauten.
DBV kündigt Teile des TVK
Nachdem die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) den Bemühungen
des Deutschen Bühnenvereins, den für rund 10.000 Orchestermusiker
geltenden Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK)
auf dem Verhandlungsweg in seinem Sinne zu reformieren, erfolgreich
Widerstand entgegengesetzt hatte, griff der DBV nun zum Mittel der
Kündigung. Betroffen von ihr sind insbesondere die Bestimmungen
über das Urlaubsgeld (mit Kündigungswirkung zum 31. Juli),
über die Zuwendung (zum 31. August) und über Vergütungsordnung
und Arbeitszeit (zum 30. September 2005). Der DBV fordert vor allem
eine stärkere Dienste-Auslastung der Orchestermusiker.
DOV und DBV teilten mit, dass die Verhandlungen ungeachtet der Kündigungen
fortgesetzt werden.
Nutzung von Urheberrechten neu geregelt
Dass nicht der Gesetzgeber alles und jedes regeln muss, beweist
die im Juni abgeschlossene Vereinbarung zwischen dem Verband Deutscher
Bühnen- und Medienverlage und dem Deutschen Bühnenverein.
Diese Neufassung der so genannten „Regelsammlung“ betrifft
die von den Bühnen zu zahlenden Vergütungen für die
Nutzung der Aufführungsrechte, vor allem aber urheberrechtliche
Regelungen, die für die leistungsschutzberechtigten darstellenden
Künstler und Musiker überwiegend längst tarifiert
sind, wie zum Beispiel das Recht, Aufführungen über Videoeinrichtungen
auf den Vorplatz des Theaters zu übertragen oder mit Video-Aufzeichnungen
eines Bühnenwerks im Internet zu werben. Kommerzielle Nutzungen
einer aufgezeichneten Inszenierung bedürfen allerdings der
gesonderten Zustimmung des Verlages.
Opernlibretti dürfen künftig für Übertitelungsanlagen
genutzt, auch übersetzt und bearbeitet werden. Nicht durchsetzen
konnte sich der Bühnenverein mit seiner Forderung, den Theatern
möglichst umfassende Bearbeitungsrechte an urheberrechtlich
geschützten Bühnenwerken einzuräumen. Ganz im Gegenteil:
Festgeschrieben wurde in der Regelsammlung, dass auch bei der Einfügung
von Fremdtexten in ein geschütztes Werk der Verlag zu unterrichten
sei. Der Verlegerverband verwies - ausgehend vom Urteil des Kammergerichts
Berlin zur Dresdner Aufführung von Gerhart Hauptmanns „Die
Weber“, in die ohne Verlagsgenehmigung ein „Chor der
Arbeitslosen“ eingefügt worden war - darauf, dass nach
dem kontinentalen Urheberrecht ausschließlich der Werkschöpfer
entscheide, ob und wie sein Werk bearbeitet werden darf.
ver.di gesteht „bittere Niederlage“
ein
Der Versuch der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di,
den Geltungsbereich des im Entstehen begriffenen „Tarifvertrages
öffentlicher Dienst“ (TVöD) auf das künstlerische
Personal der Theater auszudehnen, ist gescheitert. ver.di hatte
gegenüber der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
(VKA) die Forderung erhoben, den bisherigen sich auf „künstlerisches
Theaterpersonal, technisches Theaterpersonal mit überwiegend
künstlerischer Tätigkeit und Orchestermusiker“ beziehenden
Ausschluss vom Geltungsbereich des BAT (§ 3c) im neuen TVöD
auf die Orchestermusiker zu beschränken. Die VKA erklärte
daraufhin, dass sie dann gezwungen wäre, den Theater- und Bühnenbereich
ganz aufzugeben, also die bisher nach BAT und BMT-G Beschäftigten
der Theater aus dem Geltungsbereich des TVöD herauszunehmen.
ver.di darf sich nicht wundern, dass ihr weder von Mitgliedermacht
noch erkennbarem Mitgliederwillen getragenes Unterfangen unisono
von den Theatergewerkschaften und vom Bühnenverein als fahrlässige
Gefährdung des deutschen Theaters gebrandmarkt wurde. Der Geschäftsführer
der VdO, Stefan Meuschel, zeigte sich erstaunt darüber, dass
ver.di nicht gleich die Verbeamtung des gesamten Theaterpersonals
auf Lebenszeit vorgeschlagen habe.
Dritte VdO-/DBV- Vergütungsrunde
Die Möglichkeiten einer sinngemäßen Anpassung
der Vergütungsstrukturen des Normalvertrages Bühne an
die Entgeltsystematik des neuen „Tarifvertrages öffentlicher
Dienst“ werden VdO und DBV in dritter Verhandlungsrunde am
2. September weiter prüfen. Bereits in der zweiten Runde am
29. Juni hatte sich gezeigt, dass eigenständige Lösungen
erarbeitet werden müssen.
Wir gratulieren
zum 35-jährigen VdO-Jubiläum
Monica Krüger, Bühnen der Stadt Köln
zum 25-jährigen VdO-Jubiläum
Heinz Gerwig, Theater der Stadt Koblenz
Kazimir Wozníak, Städtische Bühnen Osnabrück
Liesel Abels, Theater der Stadt Bonn
Elisabeth Bauer-Prabitz, Nationaltheater Mannheim
Malgorzata Kaniewska-Narusz,
Wuppertaler Bühnen
Kata Khan-Horvat, Theater Dortmund
Bill Weger, Staatstheater Darmstadt
zum 40-jährigen Bühnen-Jubiläum
Sabine Wasmundt, Staatstheater Kassel
zum 35-jährigen Bühnen-Jubiläum
Anita Hähn, Oper Frankfurt a.M.
Heiner Paschold, Komische Oper Berlin
Eberhard Pöhner, Theater Augsburg
Andreas Preisinger, Theater Plauen-Zwickau
Sabine Richter, Opernhaus Leipzig
Gerd Schrickel, Vorpommersche Theater-
und Sinfonieorchester GmbH Stralsund
Almut Sujata, Deutsche Staatsoper Berlin
Hansjörg Klose, Hamburgische Staatsoper
Barbara Pabiasz, Landestheater Coburg
zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Osvaldo Del Rio, Wuppertaler Bühnen
Antje Doering, Opernhaus Halle
Yurij Dolgopolov, Theater der Stadt Trier
Inga Döring, Opernhaus Leipzig
Ion Enciu, Theater Erfurt
Helgard Glaßmann, Staatstheater Schwerin
Stephaní Goyal, Theater Freiberg
Sabine Grimm, Opernhaus Halle
Constanze Haase, Niedersächsisches Staatstheater
Rolf Haußig, Sächsische Staatsoper Dresden
Waltraud Hentsch, Bühnen der Stadt Köln
Lars Hübel, Städtische Bühnen Münster
Ulrich Jechorek, Theater Görlitz
Gwendolyn Jones-Rose, Theater Nürnberg
Benjamin Kagan, Staatstheater Kassel
Malgorzata Kaniewska-Narusz, BühnenWuppertal
Ingeborg Kodama, Städtische Bühnen Münster
Edith Kraft, Staatsoperette Dresden
Gabor Nagy, Hamburgische Staatsoper
Andrzej Prusek, Deutsches Nationaltheater Weimar
Kerstin Quandt, Deutsches Nationaltheater Weimar
Hans-Jürgen Staude, Sächsische Staatsoper Dresden
Heike Wagner, Bühnen der Stadt Köln
Bettina Wille, Deutsche Staatsoper Berlin
Gilda Bottai, Deutsche Oper Berlin
Cezary Godziejewski, Bayerische Staatsoper
Stefan Stefanow, Komische Oper Berlin
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