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Ein Fall für die Theatergeschichte
Kahlschlag beim SWR
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Die Geschichte der Berliner Opernhäuser (Teil 2)
Hamburger Chance für Powerfrau
Ein Porträt der neuen GMD in Hamburg Simone Young

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Tragisches Pendant zum Fidelio
Smetanas „Dalibor“ in Saarbrücken
Verzauberung im Schlosshof
„Traviata“ der Jeunesses Musicales


Ruth Berghaus: Kein Mythos DDR
Corinne Holtz, Ruth Berghaus. Ein Porträt
Der Jahrhundert-Cellist
Capriccio für Siegfried Palm. Ein Gesprächsporträt

VdO-Nachrichten
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Organisationswahlen der VdO – DBV ergänzt seinen Namen – DBV kündigt Teile des TVK – Nutzung von Urheberrechten neu geregelt – ver.di gesteht „bittere Niederlage“ ein

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Neue Regeln beim Kindergeld Resturlaub verfällt – Keine Sonderausgaben – Entfernungspauschale – Kranker muss erreichbar sein

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VdO-Nachrichten

Organisationswahlen der VdO

Mit dem Ziel, die Amtszeiten der Gliederungsvorstände der VdO (Ortsverbände, Landesverbände, Bundesdelegiertenversammlung, Bundesvorstand) besser aufeinander abzustimmen, hat die Bundesdelegiertenversammlung im November 2002 eine Änderung der Satzung beschlossen. „Die Ortsverbände wählen ab dem Jahr 2006 alle vier Jahre zu Beginn der Spielzeit in einer Mitgliederversammlung den Ortsdelegierten... Der Delegierte übt seine Tätigkeit auf die Dauer von vier Jahren aus... Im Fall einer erforderlichen Nachwahl innerhalb der vier Jahre übt der nachgewählte Delegierte seine Tätigkeit auf die Dauer der verbleibenden Zeit aus“, heißt es jetzt in §11 Absätze 2 und 3 der Satzung.

In der Praxis bedeutet das: Die Amtszeit aller seit 2001 gewählten Ortsdelegierten dauert bis zum Beginn der Spielzeit 2006/2007. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Ortsverbände aufgefordert, in einer Mitgliederversammlung den Ortsdelegierten (und seine bis zu zwei Stellvertreter im Ortsverbandsvorstand) zu wählen oder ihn, da Wiederwahlen zulässig sind, in seinem Amt zu bestätigen.

Nach Abschluss der Ortsdelegierten-Wahlen finden in der zweiten Hälfte der Spielzeit 2006/2007 die Wahlen der Landesdelegierten statt, die von den Ortsdelegierten vorgenommen werden. Die Landesdelegierten wählen dann zu Beginn der Spielzeit 2007/2008 den neuen Bundesvorstand und den Bundestarifausschuss.
Freiwillige Höherver- sicherung bei der VddB

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen stellt den bisher einheitlichen Verrentungssatz (seit erstem Januar 2003 in Höhe von 13 Prozent) mit Wirkung vom ersten Januar 2006 auf altersgerechte Verrentungssätze um, die für alle Versicherten, die älter als 33 Jahre sind, unter den 13 Prozent liegen.

Die altersgerechten Verrentungssätze werden selbstverständlich nicht rückwirkend angewandt. Für Beiträge, die für die Jahre 1976 bis 2002 entrichtet wurden, kommt der einheitliche Verrentungssatz von 16,1 Prozent, für Beiträge für die Jahre 2003 bis 2005 der einheitliche Verrentungssatz von 13 Prozent zur Anwendung.

Die Satzung der VddB eröffnet in § 23b Absatz 2 den Versicherten die Möglichkeit, freiwillige Zusatzbeiträge bis zum Jahreshöchstbetrag (16 Prozent der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze) zu bezahlen.

Freiwillige Zusatzbeiträge für das Jahr 2005, die bis zum 31. März 2006 eingezahlt werden können, werden noch nach dem einheitlichen Verrentungssatz von 13 Prozent bewertet.

Für freiwillige Zusatzbeiträge für die Jahre 2006 und folgende Jahre kommen dann die altersgerechten Verrentungssätze zur Anwendung.

Da der 13-prozentige Verrentungssatz weit über dem Niveau gängiger Altersvorsorge-Versicherungen liegt, kann die freiwillige Höherversicherung für 2005 empfohlen werden.

DBV ergänzt seinen Namen

Da er neben 205 Theatern auch 31 selbstständige Sinfonieorchester zu seinen „Unternehmermitgliedern“ zählt, hat der Deutsche Bühnenverein auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung in Dresden beschlossen, den gleichsam erläuternden Untertitel seines Namens zu ändern. Er wird künftig „Bundesverband der Theater und Orchester“ statt „Bundesverband Deutscher Theater“ lauten.

DBV kündigt Teile des TVK

Nachdem die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) den Bemühungen des Deutschen Bühnenvereins, den für rund 10.000 Orchestermusiker geltenden Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) auf dem Verhandlungsweg in seinem Sinne zu reformieren, erfolgreich Widerstand entgegengesetzt hatte, griff der DBV nun zum Mittel der Kündigung. Betroffen von ihr sind insbesondere die Bestimmungen über das Urlaubsgeld (mit Kündigungswirkung zum 31. Juli), über die Zuwendung (zum 31. August) und über Vergütungsordnung und Arbeitszeit (zum 30. September 2005). Der DBV fordert vor allem eine stärkere Dienste-Auslastung der Orchestermusiker.
DOV und DBV teilten mit, dass die Verhandlungen ungeachtet der Kündigungen fortgesetzt werden.

Nutzung von Urheberrechten neu geregelt

Dass nicht der Gesetzgeber alles und jedes regeln muss, beweist die im Juni abgeschlossene Vereinbarung zwischen dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage und dem Deutschen Bühnenverein. Diese Neufassung der so genannten „Regelsammlung“ betrifft die von den Bühnen zu zahlenden Vergütungen für die Nutzung der Aufführungsrechte, vor allem aber urheberrechtliche Regelungen, die für die leistungsschutzberechtigten darstellenden Künstler und Musiker überwiegend längst tarifiert sind, wie zum Beispiel das Recht, Aufführungen über Videoeinrichtungen auf den Vorplatz des Theaters zu übertragen oder mit Video-Aufzeichnungen eines Bühnenwerks im Internet zu werben. Kommerzielle Nutzungen einer aufgezeichneten Inszenierung bedürfen allerdings der gesonderten Zustimmung des Verlages.
Opernlibretti dürfen künftig für Übertitelungsanlagen genutzt, auch übersetzt und bearbeitet werden. Nicht durchsetzen konnte sich der Bühnenverein mit seiner Forderung, den Theatern möglichst umfassende Bearbeitungsrechte an urheberrechtlich geschützten Bühnenwerken einzuräumen. Ganz im Gegenteil: Festgeschrieben wurde in der Regelsammlung, dass auch bei der Einfügung von Fremdtexten in ein geschütztes Werk der Verlag zu unterrichten sei. Der Verlegerverband verwies - ausgehend vom Urteil des Kammergerichts Berlin zur Dresdner Aufführung von Gerhart Hauptmanns „Die Weber“, in die ohne Verlagsgenehmigung ein „Chor der Arbeitslosen“ eingefügt worden war - darauf, dass nach dem kontinentalen Urheberrecht ausschließlich der Werkschöpfer entscheide, ob und wie sein Werk bearbeitet werden darf.

ver.di gesteht „bittere Niederlage“ ein

Der Versuch der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, den Geltungsbereich des im Entstehen begriffenen „Tarifvertrages öffentlicher Dienst“ (TVöD) auf das künstlerische Personal der Theater auszudehnen, ist gescheitert. ver.di hatte gegenüber der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) die Forderung erhoben, den bisherigen sich auf „künstlerisches Theaterpersonal, technisches Theaterpersonal mit überwiegend künstlerischer Tätigkeit und Orchestermusiker“ beziehenden Ausschluss vom Geltungsbereich des BAT (§ 3c) im neuen TVöD auf die Orchestermusiker zu beschränken. Die VKA erklärte daraufhin, dass sie dann gezwungen wäre, den Theater- und Bühnenbereich ganz aufzugeben, also die bisher nach BAT und BMT-G Beschäftigten der Theater aus dem Geltungsbereich des TVöD herauszunehmen. ver.di darf sich nicht wundern, dass ihr weder von Mitgliedermacht noch erkennbarem Mitgliederwillen getragenes Unterfangen unisono von den Theatergewerkschaften und vom Bühnenverein als fahrlässige Gefährdung des deutschen Theaters gebrandmarkt wurde. Der Geschäftsführer der VdO, Stefan Meuschel, zeigte sich erstaunt darüber, dass ver.di nicht gleich die Verbeamtung des gesamten Theaterpersonals auf Lebenszeit vorgeschlagen habe.

Dritte VdO-/DBV- Vergütungsrunde

Die Möglichkeiten einer sinngemäßen Anpassung der Vergütungsstrukturen des Normalvertrages Bühne an die Entgeltsystematik des neuen „Tarifvertrages öffentlicher Dienst“ werden VdO und DBV in dritter Verhandlungsrunde am 2. September weiter prüfen. Bereits in der zweiten Runde am 29. Juni hatte sich gezeigt, dass eigenständige Lösungen erarbeitet werden müssen.

Wir gratulieren

zum 35-jährigen VdO-Jubiläum
Monica Krüger, Bühnen der Stadt Köln

zum 25-jährigen VdO-Jubiläum
Heinz Gerwig, Theater der Stadt Koblenz
Kazimir Wozníak, Städtische Bühnen Osnabrück
Liesel Abels, Theater der Stadt Bonn
Elisabeth Bauer-Prabitz, Nationaltheater Mannheim
Malgorzata Kaniewska-Narusz,
Wuppertaler Bühnen
Kata Khan-Horvat, Theater Dortmund
Bill Weger, Staatstheater Darmstadt

zum 40-jährigen Bühnen-Jubiläum
Sabine Wasmundt, Staatstheater Kassel

zum 35-jährigen Bühnen-Jubiläum
Anita Hähn, Oper Frankfurt a.M.
Heiner Paschold, Komische Oper Berlin
Eberhard Pöhner, Theater Augsburg
Andreas Preisinger, Theater Plauen-Zwickau
Sabine Richter, Opernhaus Leipzig
Gerd Schrickel, Vorpommersche Theater-
und Sinfonieorchester GmbH Stralsund
Almut Sujata, Deutsche Staatsoper Berlin
Hansjörg Klose, Hamburgische Staatsoper
Barbara Pabiasz, Landestheater Coburg

zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Osvaldo Del Rio, Wuppertaler Bühnen
Antje Doering, Opernhaus Halle
Yurij Dolgopolov, Theater der Stadt Trier
Inga Döring, Opernhaus Leipzig
Ion Enciu, Theater Erfurt
Helgard Glaßmann, Staatstheater Schwerin
Stephaní Goyal, Theater Freiberg
Sabine Grimm, Opernhaus Halle
Constanze Haase, Niedersächsisches Staatstheater
Rolf Haußig, Sächsische Staatsoper Dresden
Waltraud Hentsch, Bühnen der Stadt Köln
Lars Hübel, Städtische Bühnen Münster
Ulrich Jechorek, Theater Görlitz
Gwendolyn Jones-Rose, Theater Nürnberg
Benjamin Kagan, Staatstheater Kassel
Malgorzata Kaniewska-Narusz, BühnenWuppertal
Ingeborg Kodama, Städtische Bühnen Münster
Edith Kraft, Staatsoperette Dresden
Gabor Nagy, Hamburgische Staatsoper
Andrzej Prusek, Deutsches Nationaltheater Weimar
Kerstin Quandt, Deutsches Nationaltheater Weimar
Hans-Jürgen Staude, Sächsische Staatsoper Dresden
Heike Wagner, Bühnen der Stadt Köln
Bettina Wille, Deutsche Staatsoper Berlin
Gilda Bottai, Deutsche Oper Berlin
Cezary Godziejewski, Bayerische Staatsoper
Stefan Stefanow, Komische Oper Berlin

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