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Eckpunkte des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst
vom 10. Januar 2003
Laufzeit
Mindestlaufzeit 27 Monate bis zum 31. Januar 2005.
Einmalzahlungen
Im März 2003 7,5 Prozent der Vergütung (§ 26 BAT),
maximal 185 Euro im Tarifgebiet West beziehungsweise 166,50 Euro
im Tarifgebiet Ost.
Im November 2004 weitere 50 Euro im Tarifgebiet West beziehungsweise
46,25 Euro im Tarifgebiet Ost.
Lineare
Anhebungen
Rückwirkend ab 1. Januar 2003 um 2,4 Prozent für die Beschäftigten
in den BAT-Vergütungsgruppen bis einschließlich IV a
(Stufe 1 Gemeinden: 1.741,68/1.541,39 Euro), für die übrigen
Beschäftigten ab 1. April 2003 ebenfalls um 2,4 Prozent.
Ab 1. Januar 2004 werden die Grundvergütungen einschließlich
der Ortszuschläge um weitere 1,0 Prozent,
ab 1. Mai 2004 nochmals um 1,0 Prozent angehoben.
Zuwendung
Die Zuwendung (13. Monatsgehalt) nimmt an den linearen Anhebungen
nicht teil, sie bleibt bis zum 31. Januar 2005 eingefroren.
Anpassung
Tarif Ost
Der Bemessungssatz wird von derzeit 90 Prozent ab 1. Januar 2003
auf 91 Prozent und ab 1. Januar 2004 auf 92,5 Prozent angehoben.
Diese Regelung gilt bis zum 31. Januar 2005.
Die Anpassung des Bemessungssatzes auf 100 Prozent West erfolgt
für die Beschäftigten in den BAT-Vergütungsgruppen
bis einschließlich V b bis zum 31. Dezember 2007, für
die übrigen Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2009. Die
konkreten Anpassungsschritte bleiben den nächsten Lohn- und
Gehaltstarifverhandlungen vorbehalten.
§ 3 des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung im Tarifgebiet
Ost (Herabsetzung der regelmäßigen Arbeitszeit zur Vermeidung
betrieblicher Kündigungen) wird bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.
Gegenfinanzierung
Mit Wirkung ab 1. Januar 2003 entfällt § 15 a BAT/BAT-O;
das heißt der arbeitsfreie „Arbeitszeitverkürzungstag“
pro Kalenderjahr wird gestrichen.
Soweit zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2004 ein
Aufstieg in die nächste Grundvergütungsstufe erfolgt,
wird der Unterschiedsbetrag für die Dauer eines Jahres nur
zur Hälfte gezahlt. Der Gehaltsauszahlungstermin kann ab Dezember
2003 vom 15. auf den letzten Tag des Monats verschoben werden.
Diese
Eckpunkte
– einschließlich der hier nicht dargestellten Beteiligung
der Beschäftigten im Tarifgebiet Ost am Aufbau ihrer zusätzlichen
betrieblichen Altersvorsorge – gelten in den Theatern nur
für die in die Geltungsbereiche der Tarifverträge des
öffentlichen Dienstes fallenden Beschäftigten (BAT und
BAT-O, BMT-G und BMT-G-O, MTArb und MTArb-O). Sie entfalten keine
unmittelbare Wirkung für die rund 26.000 künstlerisch
Beschäftigten, für die der Normalvertrag Bühne beziehungsweise
der Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern gilt. Die
VdO, ebenso wie die beiden anderen Künstlergewerkschaften DOV
und GDBA werden alsbald mit dem Deutschen Bühnenverein Tarifverhandlungen
mit dem Ziel aufnehmen, eine dem Abschluss im öffentlichen
Dienst sinngemäß entsprechende Anhebung der Gagen und
der Rahmenbeträge der Gagenklassen zu vereinbaren.
Nachrichten
Gerd Nies, einer der vier stellvertretenden Vorsitzenden
der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, hat zum Ende des
Jahres 2002 sein Amt niedergelegt. Nachdem schon Ursula Derwein
(Fachbereich 3, Gesundheit und soziale Dienste) zurückgetreten
war und Bundesvorstandsmitglied Beate Eggert ihr Amt übernommen
hatte, zählt der ver.di-Bundesvorstand jetzt nur noch 17 statt
19 Mitglieder. Zum Nachfolger von Gerd Nies als Stellvertreter des
Vorsitzenden wählte der ver.di-Gewerkschaftsrat das Bundesvorstandsmitglied
Frank Werneke, den Leiter des Fachbereichs 8 (Medien, Kunst, Kultur,
Druck und Papier, industrielle Dienste und Produktion). Die Rechtspolitik
wird dem Ressort des Bundesvorsitzenden Frank Bsirske zugeordnet.
Als Nachfolger Michael Sommers (Organisationspolitik), der im Mai
2002 den DGB-Vorsitz übernommen hatte, wurde Franz Treml gewählt.
Normalvertrag Bühne in Kraft getreten
Nach Unterzeichnung durch VdO und GDBA ist zum 1. Januar 2003 der
Normalvertrag Bühne (NV Bühne) in Kraft getreten. Er löst
die bisher geltenden Gruppen-Tarifverträge NV Solo, NV Chor/Tanz
und BTT/BTTL ab. Inhaltlich hat sich im NV Bühne an den für
Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder geltenden tariflichen Regelungen
nichts geändert. Bis zur Drucklegung des neuen Tarifvertrages
kann daher die VdO-Broschüre „Tarifrecht der Opernchöre
und Bühnentänzer“ (Stand Januar 2001) weiterhin
herangezogen werden. Da die Endredaktion des NV Bühne noch
nicht abgeschlossen ist, wird er voraussichtlich erst Anfang März
2003 in gedruckter Fassung den VdO-Mitgliedern zur Verfügung
gestellt werden können.
Wir gratulieren
zum 35-jährigen Jubiläum
Renate Hackenberg, Bayer. Staatsoper-Nationaltheater
Mario Burbach, Wuppertaler Bühnen
Reinhard Schütte, Deutsche Oper Berlin
zum 25-jährigen Jubiläum
Ines Baltzer, Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin
Roland Hentschel, Vorpommersche Theater- und Sinfonieorchester
GmbH Stralsund
Werner Junghans, Oper Leipzig-Opernhaus
Renate Biermann, Volkstheater Rostock
Claudia Hummel, Theater & Philharmonie Essen GmbH
Andreas Hanke, Oper Leipzig-Opernhaus
Karlheinz Heckmann, Nationaltheater Mannheim
Isolde Voigt, Deutsche Staatsoper Berlin
Neuer VdO-Hauptkassierer
Heinz Potztal, Mitglied des Opernchores der Theater & Philharmonie
Essen GmbH, hat am 1. Januar 2003 das Amt des Hauptkassierers der
Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer
e.V. übernommen. Er ist der Nachfolger von Josef Klütsch,
der aus Altersgründen seine Tätigkeit beendet hat.
Zu den wichtigsten Aufgaben des ehrenamtlich tätigen Hauptkassierers
gehören Einzug und Abrechnung der Mitgliedsbeiträge, das
Führen der Mitgliederkartei und die organisatorische Betreuung
der Ortsverbände. In verwaltungstechnischen Fragen ist er der
Ansprechpartner der Ortsdelegierten.
Die Anschrift von Heinz Potztal lautet: VdO-Hauptkasse, Brandenburger
Straße 23, D-45145 Essen, Telefon und Telefax: 0201-320 75
67, Mobilfon: 0179-399 24 73.
Bundesvorstand und Geschäftsführung wünschen dem
neuen Hauptkassierer Erfolg.
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