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Aktuelle Ausgabe

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Die Situation deutscher Theater
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Die Situation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
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Der politische Bedeutungswandel in der Popkultur
Monopolisierter Musical-Markt
Die Stage Holding und ihre Konkurrenz


Ein Meister mit vielen Aufgaben
Die Funktionen eines Ballettmeisters

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Graz. Passanten einer Passagenwelt
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Der Mainzer „Orpheus“
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Alles, was Recht ist
Aktuelles
Änderungen bei Sozialversicherung und Steuer – Rettung vor Schulden – Umschulung steuerlich absetzbar


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Alles, was Recht ist

 

Änderungen bei Sozialversicherung und Steuer

In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung wurden ab dem 1. Januar 2003 die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Sie belaufen sich in den alten Bundesländern künftig auf 5.100 Euro, in den neuen auf 4.250 Euro. Diese Regelung gilt auch für die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 3.450 Euro. Der Wechsel zu einer privaten Krankenkasse wird erschwert; erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.825 Euro (bisher 3.375 Eoro) ist der Wechsel erlaubt. Der hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlende Beitrag zur Rentenversicherung steigt zum 1. Januer 2003 von 19,1 auf 19,5 Prozent. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt unverändert bei 6,5 Prozent, der zur Pflegeversicherung unverändert bei 1,7 Prozent. Das Sterbegeld wird halbiert. Die Krankenkassen zahlen künftig für Mitglieder 525 Euro, für mitversicherte Familienangehörige 262,50 Euro. Die zweite Stufe der Steuerreform ist zur Mitfinanzierung des Fluthilfe-Fonds um ein Jahr, also auf 2004 verschoben worden. Damit bleibt es 2003 beim bisherigen Grundfreibetrag (7.235 Euro), beim bisherigen Eingangssteuersatz (19,9 Prozent) und Spitzensteuersatz (48,5 Prozent). Allerdings tritt somit auch die vorgesehene Absenkung des Haushaltsfreibetrages für Alleinerziehende von 2.340 Euro auf 1.188 Euro erst im Jahr 2004 in Kraft.

Rettung vor Schulden

Wer Schulden hat, sollte sich keinesfalls an private Kreditvermittler oder Umschuldungsinstitute wenden, mögen diese auch noch so verlockend inserieren. Kontakte zu seriösen Schuldnerberatungsstellen stellen die Verbraucherzentralen, die Wohlfahrtsverbände oder auch die Rechtsberatungsstellen der Kommunalverwaltungen her. Erste Hilfe gibt das Bundesfamilienministerium mit der Broschüre:„Was mache ich mit meinen Schulden“ (Bestelltelefon 0180/532 93 29 oder Postfach 20 15 51, 53145 Bonn oder www.bmfsfj.de).

Umschulung steuerlich absetzbar

Nicht zuletzt für Tänzerinnen und Tänzer, die bei Herannahen des altersbedingten Berufswechsels an Umschulung und berufsbegleitendes Hochschulstudium denken, dürfte ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs von Interesse sein:
In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach die Kosten für Umschulungsmaßnahmen und berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium nur als Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung angesehen wurden und daher nur in begrenzter Höhe als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden konnten, entschied der Bundesfinanzhof jetzt, dass derartige Kosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar sind (AZ: BFH 2002 VI R 137/01 und BFH 2002 VI R 120/01).

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