VdO-Nachrichten
Manteltarifverhandlungen: Langsamer Fortschritt
Intensiv, aber mühsam gehen die Tarifverhandlungen zum NV Bühne voran. Im Fokus stehen nach wie vor Regelungen zur Strukturierung der Arbeitszeit der künstlerisch Beschäftigten. Ein Lichtblick ist, dass sich nunmehr sowohl die anderen Gewerkschaften als auch der Deutsche Bühnenverein darauf eingelassen haben, jedenfalls für das darstellende Personal das von der VdO schon vor drei Jahren entwickelte Dienstemodell, dass sich ja im Rahmen der Kurzarbeitstarifverträge bereits in Grundzügen bewährt hat, zur Verhandlungsgrundlage zu machen. Dennoch gibt es erhebliche Differenzen, etwa zur Frage, wie eine Vorstellung/Endprobe zu behandeln ist, die den Zeitrahmen eines Standard-„Dienstes“ sprengt, wie viele Einsätze/Dienste pro Tag/pro Woche zulässig sind und wie mit dem Ausgleich von Spitzenbelastungen, die im Theater ja unvermeidbar sind, umzugehen ist.
Sind diese Fragen geklärt, geht es aus Sicht der VdO im nächsten Schritt um die Disposition der Arbeitseinsätze, um den Beschäftigten ein Mindestmaß an persönlicher Planungssicherheit zu ermöglichen, und um die Frage allgemeiner Rahmenregelungen für Teilzeit-Beschäftigungen. Die Verhandlungen werden am 28.02./01.03.23 in Nürnberg fortgesetzt.
Sobald dieser – nicht zuletzt vor den Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung dringliche – Themenkomplex zum Abschluss gebracht werden kann, halten wir es für geboten, den Fokus der Tarifverhandlungen auch endlich wieder hin zu den Sachthemen der dringend notwendigen weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen – gerade auch in Hinblick auf die Kollektive – zu rücken.
Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst
Nachdem im Bereich der Länder am 01.12.22 die schon länger feststehende lineare Erhöhung aller Gehälter (und im Bereich NV Bühne der Gagen) um 2,8% in Kraft getreten ist, sind nunmehr am 24.01.23 die Verhandlungen über eine Anpassung der Vergütungen der Beschäftigten von Bund und Kommunen aufgenommen worden, erwartungsgemäß ohne greifbares Zwischenergebnis. Die Gewerkschaften fordern bekanntlich in Anbetracht der im letzten Jahr unerwartet hohen Inflation im Kern eine lineare Erhöhung von 10,5%, mindestens jedoch 500,- €. Dies trifft auf Arbeitgeberseite naturgemäß auf erheblichen Widerstand. Es ist daher mit dem üblichen Ritual von Warnstreiks und längeren Verhandlungen zu rechnen, Ob diesmal noch eine Schlichtung obendrauf kommt, bleibt abzuwarten. Weitere Verhandlungen sind für den 22./23.02. und 27./28.03.22 geplant. Sobald ein Ergebnis vorliegt, werden unmittelbar danach die Verhandlungen für die Bereiche NV Bühne und TVK aufgenommen. Bis dahin wird die VdO nach derzeitigem Sachstand nicht zur Beteiligung an Warnstreiks oder sonstigen Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen.
Neue Satzung in Kraft
Die von der Bundesdelegiertenversammlung am 24.05.22 beschlossene Satzungsänderung ist zum Jahresende ins Vereinsregister eingetragen worden und somit in Kraft getreten. Die aktuelle Satzung ist unter www.vdoper.de im Menüpunkt „Profil“ einsehbar. Neben einigen formalen Präzisierungen ist Kernpunkt der Änderung die Erweiterung des Bundesvorstands von vier auf fünf Mitglieder. Dem liegt einerseits die Erfahrung zugrunde, dass, insbesondere im Fall des längerfristigen Ausfalls eines BV-Mitglieds das Arbeitspensum nur schwer zu bewältigen ist, andererseits soll auch die Möglichkeit verbessert werden, alle Organisationsbereiche der VdO im Bundesvorstand zu repräsentieren, ohne dabei das Mächtigkeitsverhältnis der Gruppen zu verwischen.
Ein neuer Bundesvorstand ist auf der im Herbst anstehenden Bundesdelegiertenversammlung zu wählen. Da aufgrund des Rücktritts des Bundesvorsitzenden der derzeitige Bundesvorstand nur noch aus drei Mitgliedern besteht, werden mindestens zwei Stellen völlig neu zu besetzen sein. Grundsätzlich können sich alle VdO-Mitglieder zur Wahl stellen. Wer, insbesondere aufgrund bestehender Erfahrung als Funktionär/in, an vorderster Front an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mitwirken will, ist hiermit gern zur Kandidatur aufgerufen.
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