
Schmalspurlösung zum NV Bühne
In einer – zunächst – abschließenden
Verhandlungsrunde am 14. Dezember 2010 in Köln wurden einige Änderungen
zu den Mantel-Regelungen des NV Bühne vereinbart. Die Einigung
war nur auf der Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners möglich;
die umfangreichen beiderseitigen Forderungskataloge blieben weitgehend
auf der Strecke. Dies lag vor allem an der Weigerung des Deutschen
Bühnenvereins, Vorschläge der Gewerkschaften, die auf
weitgehend wertneutrale Klarstellungen zum vielfach unpräzise
formulierten Text des NV Bühne gerichtet sind und die die
Praxis der Bühnen nicht beeinträchtigen würden,
ohne substantielle Gegenforderungen in die Erörterungen einzubeziehen.
Die wesentlichen Neuregelungen im Einzelnen:
Der Anspruch auf bezahlte Freistellung im Umfang
von einem ganzen oder zwei halben freien Tagen aus dringenden persönlichen
Gründen wird – vorbehaltlich entgegenstehender dringender
dienstlicher oder betrieblicher Gründe – auf Eheschließung,
Umzug aus persönlichen Gründen Kommunion / Konfirmation
des eigenen Kindes, Todesfall eines engen Angehörigen und ähnliche
persönliche Anlässe erweitert. Unberührt bleibt
die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers, bis zu drei Tage bezahlte
Freistellung in sonstigen dringenden Fällen bzw. unbezahlte
Freistellung zu gewähren.
Die anteilige Kostentragung des Arbeitgebers
hinsichtlich Vermittlerprovisionen entfällt in den Fällen, in denen der Vermittler weder
am Nachweis noch der Aushandlung des konkreten Beschäftigungsverhältnisses
beteiligt war.
Bei der Berechnung der Fristen zum Schutz vor
Nichtverlängerungsmitteilungen
wird nicht mehr die Zeit bei demselben Arbeitgeber (z. B. Land
Hessen), sondern bei der konkreten Bühne (z. B. Staatstheater
Darmstadt) zugrundegelegt.
Die Altersgrenze, bei der ein Mitglied ohne
Einschränkung
des Nichtverlängerungsrechts des Arbeitgebers (Bereiche Solo
und künstlerisch-technisches Personal) bzw. automatisch ohne
Nichtverlängerungsmitteilung (Bereiche Chor und Tanzgruppe)
zum Ende der dann laufenden Spielzeit aus dem Arbeitsverhältnis
ausscheidet, wird dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
angepasst, d. h. stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht.
Die Jubiläumszuwendungen werden von 306,78 Euro auf 350,-Euro
und von 409,03 Euro auf 500 Euro angehoben. Bei der Berechnung von Dienstzeiten werden – entsprechend
den Regelungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes – Militär-
beziehungsweise Zivildienstzeiten außer Acht gelassen. Für
bereits anerkannte Dienstzeiten gilt eine Besitzstandsregelung.
Bezüglich des zur Erlangung einer Entschädigung bei Beendigung
des Arbeitsverhältnisses aus Anlass eines Intendantenwechsels
erforderlichen Nachweises, dass kein anderweitiges Arbeitsverhältnis
begründet werden konnte, wird klargestellt, dass in der Regel
eine Bescheinigung der Arbeitsagentur darüber ausreicht, dass
das Mitglied bis zum Ende des Drei-Monats-Zeitraumes arbeitslos
gemeldet war.
Die „Anfängergage“ für Chor- und Tanzgruppenmitglieder
wird auf das erste Jahr nach Abschluss der Ausbildung begrenzt.
Damit ist die Absenkung für Mitglieder, die etwa im Ausland
Berufserfahrung gesammelt haben oder vom Solo- ins Gruppenfach
wechseln, ausgeschlossen.
Die garantierten mindestens acht beschäftigungsfreien Sonntage
müssen nunmehr vollständig außerhalb der Theaterferien
liegen.
Der Entwurf des Änderungstarifvertrages ist den Gewerkschaften
kurz vor Redaktionsschluss zugegangen. Es ist davon auszugehen,
dass die Unterzeichnung nunmehr kurzfristig möglich ist.
Die
weiteren Vorschläge der VdO zur Weiterentwicklung des
NV Bühne bleiben auf dem Tisch. Sie sind gemnächst nachzulesen
im Mitgliederbereich unserer Webseite www.vdoper.de.
Wann es aber zu Verhandlungen kommt, in die
diese Vorschläge
ernsthaft einbezogen werden, ist in Anbetracht der wenig pragmatischen
Grundhaltung des Deutschen Bühnenvereins völlig offen.
Zunächst steht erst einmal die diesjährige Vergütungsrunde
an, sobald sich eine Einigung der Tarifpartner im Bereich des TV-L
anbahnt (für den Bereich TVöD sind die Tarifsteigerungen
für 2011 bereits mit dem Abschluss für 2010 vereinbart
worden).
Korrekturen in Berlin
Nachdem wir in der letzten Ausgabe über
den Tarifabschluss für die Berliner Opernhäuser berichtet
haben, hat sich bei der redaktionellen Ausarbeitung der entsprechenden
tariflichen Vereinbarungen noch Korrekturbedarf ergeben, der eine
erneute Verhandlungsrunde am 13.01.2011 erforderlich machte. Für
diejenigen Beschäftigten, die aufgrund individuell verhandelter
Vergütungserhöhungen von den ab 01.01.2010 vereinbarten
Vergütungserhöhungen in Höhe von 4,46 Prozent ausgeschlossen
werden sollen, soll nun als maßgeblicher Stichtag der 01.01.2009
gelten. Bezüglich der Vergütungserhöhung ab 01.01.2011
bleibt es grundsätzlich bei den 65 Euro; für Kollegen
aus den Bereichen BTT und Solo, die mehr als das Dreifache der
Mindestgage verdienen oder aufgrund individuell verhandelter Vergütungserhöhungen
(Stichtag jetzt auch 01.01.2009) nach dem Willen der Stiftung von
diesen Erhöhungen ebenfalls ausgeschlossen werden sollten,
konnte zumindest eine Einigung dahingehend erzielt werden, dass
in jedem Falle eine Zahlung in Höhe von mindestens 40 Euro
garantiert werden soll. Parallel dazu wurden auch hinsichtlich
der tariflichen Einigung mit den Orchestern erhebliche Fortschritte
erzielt, die sich auf das Verhandlungsergebnis für alle künstlerisch
Beschäftigten auswirken. Danach soll nun die Höhe der
Zuwendung bis Ende 2014 auf dem Stand von 79 Prozent festgeschrieben
werden. Danach sollen für die Beschäftigten verbindlich
die Anpassungen an die Tarifsteigerungen des öffentlichen
Dienstes im Lande Berlin gelten.
Neuer HTV in Dessau
Für das Theater Dessau konnte eine Einigung
für einen neuen HTV erzielt werden, der die Finanzierung des
Theaters bis zum Ablauf der Finanzierungvereinbarungen mit dem
Land Ende 2012 sicherstellt. Insgesamt sieht der HTV einen Verzicht
für die Mitglieder des Chores in Höhe von insgesamt 9
Prozent gegen einen entsprechenden Freizeitausgleich vor. Ost-West-Anpassungen
und zwischenzeitlich stattgefundene Tariferhöhungen sind eingeflossen,
so dass der neue HTV im Gegensatz zu dem vorhergehenden trotz des
prozentual etwas gestiegenen Verzichtes für die Beschäftigten
absolut zumindest noch eine leichte Steigerung der Vergütungen
darstellt. Es bleibt zu hoffen, dass die ab 2013 anstehenden Finanzierungsverhandlungen
mit dem Land eine Erhöhung der Zuschüsse realisieren
lassen, so waren zumindest erste Bekundungen aus den politischen
Reihen zu vernehmen.
Überleben in Görlitz
Am 8. Dezember 2010 wurde in Görlitz eine
Chorversammlung durchgeführt, deren zentraler Gegenstand die
Entscheidung der Chor-Mitglieder über einen weiteren Haustarifvertrag
war. Geändert hat sich die Situation für diesen Standort
insoweit, als der Stadtrat rückwirkend zum 1. Januar 2010
die Zusammenlegung der Theater an den Standorten Görlitz und
Zittau beschlossen hatte. Da die Finanzlage der Gemeinde kritisch
ist und nach wie vor die Auswirkungen der möglichen Änderung
des Kulturraumgesetzes unklar sind, steht eine erhebliche Finanzierungslücke
im Raum. Da diese wohl nur durch einen weiteren Haustarifvertrag
zu lösen sein wird, mandatierten die Mitglieder die VdO, entsprechende
Verhandlungen zu führen. Es gilt nun einen Weg zu finden,
der das Überleben der GmbH sichert, indem neue Finanzierungswege
erarbeitet werden können.
Wir gratulieren
zum 35-jährigen VdO-Jubiläum
László Hegedüs, Badisches
Staatstheater Karlsruhe
zum 25-jährigen Bühnenjubiläum
Ute Bräuer, Eduard-von-Winterstein-Theater
Annaberg
Verena Rollin, Eduard-von-Winterstein-Theater Annaberg
Andreas Hirschböck, Eduard-von-Winterstein-Theater Annaberg
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