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Aktuelle Ausgabe

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Zur Situation deutscher Theater und Orchester
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Das BIP ist nicht der Maßstab
Gespräch mit der Grünen-Politikerin Agnes Krumwiede über den Tanz
Eine Messe für die Chöre
Der Deutsche Chorverband im Gespräch
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„ An den Wassern zu Babel“ in Aachen
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„Der Vetter aus Dingsda“ in Bremen
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Wie aufgeschreckte Hamster
Calixto Bieitos „Fidelio“ in München
„Aurora“ feiert Erfolge in Sevilla
Das Bayerische Staatsballett auf Tournee

VdO-Nachrichten
www.vdoper.de jetzt auch „intern“
Der neue Webauftritt der VdO
Nachrichten
Schmalspurlösung zum NV Bühne – Korrekturen in Berlin – Neuer HTV in Dessau – Überleben in Görlitz – Wir gratulieren
Alles, was Recht ist
Steuerliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Übungszimmer – Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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VdO-Nachrichten

Schmalspurlösung zum NV Bühne

In einer – zunächst – abschließenden Verhandlungsrunde am 14. Dezember 2010 in Köln wurden einige Änderungen zu den Mantel-Regelungen des NV Bühne vereinbart. Die Einigung war nur auf der Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners möglich; die umfangreichen beiderseitigen Forderungskataloge blieben weitgehend auf der Strecke. Dies lag vor allem an der Weigerung des Deutschen Bühnenvereins, Vorschläge der Gewerkschaften, die auf weitgehend wertneutrale Klarstellungen zum vielfach unpräzise formulierten Text des NV Bühne gerichtet sind und die die Praxis der Bühnen nicht beeinträchtigen würden, ohne substantielle Gegenforderungen in die Erörterungen einzubeziehen. Die wesentlichen Neuregelungen im Einzelnen:

Der Anspruch auf bezahlte Freistellung im Umfang von einem ganzen oder zwei halben freien Tagen aus dringenden persönlichen Gründen wird – vorbehaltlich entgegenstehender dringender dienstlicher oder betrieblicher Gründe – auf Eheschließung, Umzug aus persönlichen Gründen Kommunion / Konfirmation des eigenen Kindes, Todesfall eines engen Angehörigen und ähnliche persönliche Anlässe erweitert. Unberührt bleibt die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers, bis zu drei Tage bezahlte Freistellung in sonstigen dringenden Fällen bzw. unbezahlte Freistellung zu gewähren.

Die anteilige Kostentragung des Arbeitgebers hinsichtlich Vermittlerprovisionen entfällt in den Fällen, in denen der Vermittler weder am Nachweis noch der Aushandlung des konkreten Beschäftigungsverhältnisses beteiligt war.

Bei der Berechnung der Fristen zum Schutz vor Nichtverlängerungsmitteilungen wird nicht mehr die Zeit bei demselben Arbeitgeber (z. B. Land Hessen), sondern bei der konkreten Bühne (z. B. Staatstheater Darmstadt) zugrundegelegt.

Die Altersgrenze, bei der ein Mitglied ohne Einschränkung des Nichtverlängerungsrechts des Arbeitgebers (Bereiche Solo und künstlerisch-technisches Personal) bzw. automatisch ohne Nichtverlängerungsmitteilung (Bereiche Chor und Tanzgruppe) zum Ende der dann laufenden Spielzeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, wird dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze angepasst, d. h. stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht.

Die Jubiläumszuwendungen werden von 306,78 Euro auf 350,-Euro und von 409,03 Euro auf 500 Euro angehoben.

Bei der Berechnung von Dienstzeiten werden – entsprechend den Regelungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes – Militär- beziehungsweise Zivildienstzeiten außer Acht gelassen. Für bereits anerkannte Dienstzeiten gilt eine Besitzstandsregelung.

Bezüglich des zur Erlangung einer Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Anlass eines Intendantenwechsels erforderlichen Nachweises, dass kein anderweitiges Arbeitsverhältnis begründet werden konnte, wird klargestellt, dass in der Regel eine Bescheinigung der Arbeitsagentur darüber ausreicht, dass das Mitglied bis zum Ende des Drei-Monats-Zeitraumes arbeitslos gemeldet war.

Die „Anfängergage“ für Chor- und Tanzgruppenmitglieder wird auf das erste Jahr nach Abschluss der Ausbildung begrenzt. Damit ist die Absenkung für Mitglieder, die etwa im Ausland Berufserfahrung gesammelt haben oder vom Solo- ins Gruppenfach wechseln, ausgeschlossen.

Die garantierten mindestens acht beschäftigungsfreien Sonntage müssen nunmehr vollständig außerhalb der Theaterferien liegen.

Der Entwurf des Änderungstarifvertrages ist den Gewerkschaften kurz vor Redaktionsschluss zugegangen. Es ist davon auszugehen, dass die Unterzeichnung nunmehr kurzfristig möglich ist.

Die weiteren Vorschläge der VdO zur Weiterentwicklung des NV Bühne bleiben auf dem Tisch. Sie sind gemnächst nachzulesen im Mitgliederbereich unserer Webseite www.vdoper.de.

Wann es aber zu Verhandlungen kommt, in die diese Vorschläge ernsthaft einbezogen werden, ist in Anbetracht der wenig pragmatischen Grundhaltung des Deutschen Bühnenvereins völlig offen. Zunächst steht erst einmal die diesjährige Vergütungsrunde an, sobald sich eine Einigung der Tarifpartner im Bereich des TV-L anbahnt (für den Bereich TVöD sind die Tarifsteigerungen für 2011 bereits mit dem Abschluss für 2010 vereinbart worden).

Korrekturen in Berlin

Nachdem wir in der letzten Ausgabe über den Tarifabschluss für die Berliner Opernhäuser berichtet haben, hat sich bei der redaktionellen Ausarbeitung der entsprechenden tariflichen Vereinbarungen noch Korrekturbedarf ergeben, der eine erneute Verhandlungsrunde am 13.01.2011 erforderlich machte. Für diejenigen Beschäftigten, die aufgrund individuell verhandelter Vergütungserhöhungen von den ab 01.01.2010 vereinbarten Vergütungserhöhungen in Höhe von 4,46 Prozent ausgeschlossen werden sollen, soll nun als maßgeblicher Stichtag der 01.01.2009 gelten. Bezüglich der Vergütungserhöhung ab 01.01.2011 bleibt es grundsätzlich bei den 65 Euro; für Kollegen aus den Bereichen BTT und Solo, die mehr als das Dreifache der Mindestgage verdienen oder aufgrund individuell verhandelter Vergütungserhöhungen (Stichtag jetzt auch 01.01.2009) nach dem Willen der Stiftung von diesen Erhöhungen ebenfalls ausgeschlossen werden sollten, konnte zumindest eine Einigung dahingehend erzielt werden, dass in jedem Falle eine Zahlung in Höhe von mindestens 40 Euro garantiert werden soll. Parallel dazu wurden auch hinsichtlich der tariflichen Einigung mit den Orchestern erhebliche Fortschritte erzielt, die sich auf das Verhandlungsergebnis für alle künstlerisch Beschäftigten auswirken. Danach soll nun die Höhe der Zuwendung bis Ende 2014 auf dem Stand von 79 Prozent festgeschrieben werden. Danach sollen für die Beschäftigten verbindlich die Anpassungen an die Tarifsteigerungen des öffentlichen Dienstes im Lande Berlin gelten.

Neuer HTV in Dessau

Für das Theater Dessau konnte eine Einigung für einen neuen HTV erzielt werden, der die Finanzierung des Theaters bis zum Ablauf der Finanzierungvereinbarungen mit dem Land Ende 2012 sicherstellt. Insgesamt sieht der HTV einen Verzicht für die Mitglieder des Chores in Höhe von insgesamt 9 Prozent gegen einen entsprechenden Freizeitausgleich vor. Ost-West-Anpassungen und zwischenzeitlich stattgefundene Tariferhöhungen sind eingeflossen, so dass der neue HTV im Gegensatz zu dem vorhergehenden trotz des prozentual etwas gestiegenen Verzichtes für die Beschäftigten absolut zumindest noch eine leichte Steigerung der Vergütungen darstellt. Es bleibt zu hoffen, dass die ab 2013 anstehenden Finanzierungsverhandlungen mit dem Land eine Erhöhung der Zuschüsse realisieren lassen, so waren zumindest erste Bekundungen aus den politischen Reihen zu vernehmen.

Überleben in Görlitz

Am 8. Dezember 2010 wurde in Görlitz eine Chorversammlung durchgeführt, deren zentraler Gegenstand die Entscheidung der Chor-Mitglieder über einen weiteren Haustarifvertrag war. Geändert hat sich die Situation für diesen Standort insoweit, als der Stadtrat rückwirkend zum 1. Januar 2010 die Zusammenlegung der Theater an den Standorten Görlitz und Zittau beschlossen hatte. Da die Finanzlage der Gemeinde kritisch ist und nach wie vor die Auswirkungen der möglichen Änderung des Kulturraumgesetzes unklar sind, steht eine erhebliche Finanzierungslücke im Raum. Da diese wohl nur durch einen weiteren Haustarifvertrag zu lösen sein wird, mandatierten die Mitglieder die VdO, entsprechende Verhandlungen zu führen. Es gilt nun einen Weg zu finden, der das Überleben der GmbH sichert, indem neue Finanzierungswege erarbeitet werden können.

Wir gratulieren

zum 35-jährigen VdO-Jubiläum

László Hegedüs, Badisches Staatstheater Karlsruhe

zum 25-jährigen Bühnenjubiläum

Ute Bräuer, Eduard-von-Winterstein-Theater Annaberg
Verena Rollin, Eduard-von-Winterstein-Theater Annaberg
Andreas Hirschböck, Eduard-von-Winterstein-Theater Annaberg


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