Tarifverhandlungen
Altersteilzeit
Die erste Verhandlung mit dem Deutschen Bühnenverein über den von der VdO vorgelegten Entwurf eines
Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit, die am 13. November 2001 in Köln stattfand, endete ebenso
ergebnislos wie unbefriedigend.
Mit dem Argument, er sei klüger geworden, zog der DBV seine im Februar 2000 gegebene Zusage,
einen Vertrag nach dem Vorbild des öffentlichen Dienstes abzuschließen, zurück. Der Tarifausschuss
des DBV werde weder einem Anspruch auf Altersteilzeit noch einer über 70 Prozent liegenden Vergütung
zustimmen, wurde zur Rechtfertigung des Wortbruchs erklärt. Ferner solle auch die VdO bedenken, dass die
Altersteilzeit im Chor als Instrument zum Stellenabbau genutzt werden könne, zumal es an Nachwuchs mangele
und das Engagement eines jungen und arbeitslosen Sängers kaum zu erwarten sei. Somit entfalle für
die betroffene Bühne auch jeder wirtschaftliche Anreiz, der im öffentlichen Dienst fallweise gegeben
sei.
Allenfalls eine Kann-Regelung für die Altersteilzeit im Blockmodell bei mindestens
70 Prozent der Vergütung sei für den DBV vorstellbar.
Die Verhandlungskommission der VdO wird den Fortgang der Gespräche von einem Votum ihres Bundestarifausschusses
abhängig machen.
Neuerer Kloiber
Ob für den Herrenchor und den Damenchor eine große oder mittlere Choroper vorliegt, bestimmt
sich nach der 8. Auflage des Handbuch der Oper von Rudolf Kloiber, heißt es in einer
Protokollnotiz zu § 54 NV Chor/Tanz. Seit 1995 betreut Wulf Konold das Handbuch, das 2002 in überarbeiteter
Taschenbuch-Ausgabe neu erscheinen soll. Um die Verweisung in der Protokollnotiz zu aktualisieren, auch die
Anlage 3 zum Normalvertrag Chor/Tanz (Verzeichnis der großen Choropern und -werke im Sinne
der §§ 55 und 56 NV Chor/Tanz) zu überarbeiten und auch, wenn möglich, zu einer Klärung
der Abgrenzungskriterien von Kleiner und Kleinerer Partie zu gelangen, trafen
einer bei den Verhandlungen über den NV Chor/Tanz getroffenen Verabredung nachkommend Vertreter
der VdO und des Bühnenvereins am 30. November 2001 in Nürnberg mit Dr. Wulf Konold zu einem ersten
Arbeitsgespräch zusammen. Vereinbart wurde, den Tarifparteien die Auflistung der neu aufzunehmenden großen
und mittleren Choropern zur Verfügung zu stellen, so dass diese entscheiden können, ob
eine Tarifierung der Neuauflage in Frage kommt. Ferner wird Wulf Konold einen Vorschlag zur Novellierung der
Anlage 3 zum NV Chor/Tanz erarbeiten.
Da allein durch den Umfang des heute bereits 1101 Seiten umfassenden Taschenbuchs begründet
eine Aufnahme selten gespielter Opern, erst recht von Operetten und Musicals unmöglich ist, muss die VdO
für diesen Werkbereich nach einer eigenen Lösung suchen.
Berufsunfähigkeit
Durch das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
ist das bisherige System,, das zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit unterschied, durch eine abgestufte
Rente wegen Erwerbsminderung bei erheblicher Senkung des Rentenniveaus abgelöst worden. Die
Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen wird, da sie ein berufsständisches Versorgungswerk ist, diesen
Schritt nicht nachvollziehen. Sie wird auch in Zukunft das Berufsunfähigkeitsrisiko absichern, also weiterhin
Ruhegeld wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zahlen.
Da der Sachverhalt der Berufsunfähigkeit, also der Erwerbsminderung im versicherten Beruf, tarifvertraglich
nicht geregelt ist, forderte der Bühnenverein die Aufnahme entsprechender Verhandlungen.
Die VdO wird sich diesen nicht verweigern, hat aber zur Voraussetzung gemacht, dass die Entscheidung des Gesetzgebers,
die Berufsunfähigkeit aus dem Rentenrecht herauszulösen und dem Arbeitsrecht zu überantworten,
nicht zu Benachteiligungen des Arbeitnehmers führen dürfe.
Beitragssenkung für Berufsanfänger
Die Bundesdelegiertenversammlung hat beschlossen, den Monatsbeitrag für Mitglieder im Anfängerjahr
auf 0,25 Prozent der jeweiligen Grundgage zu senken. Die Regelung soll Berufsanfängern Anreiz bieten, der
VdO beizutreten. Wie bei Voll- Mitgliedern, die monatlich ein Prozent der Grundgagezahlen, bleiben auch bei
den Berufsanfängern Ortszuschlag, Zulagen, Sondervergütungen und andere zusätzliche Vergütungen
wie Monatspauschalen bei der Berechnung des Mitgliedsbeitrages unberücksichtigt. Mitglieder in der Elternzeit
und arbeitslose Mitglieder können Beitragsfreiheit beantragen. Mitglieder im Ruhestand zahlen keinen Beitrag,
jedoch 35 Mark jährlich, wenn sie Oper & Tanz weiterbeziehen wollen.
vdo-Fundgrube:
taktlos-nachrichten
Berlin/München: Der New Yorker Milliardär Alberto Vilar hat nach der Deutschen Oper und der
Staatsoper unter den Linden aufgrund einer Verwechslung anstelle der Komischen Oper jetzt auch das Bundeskanzleramt
samt kompletter Besetzung gekauft. Daraufhin machte sich im Bayerischen Kunstministerium zufriedene Ruhe breit.
Jetzt wo der Rümelin dem Ami gehört, ist endlich Schluss mit diesem Geschwätz über
die föderalismusfeindliche Nationalstiftung, meinte Kunstminister Hans Zehetmair bei einer eilig
anberaumten Pressekonferenz im Maximilianeum. Wie man sieht, helfen gescheite Sponsoren nicht nur der
Oper, sondern auch der Politik.
Binz: Mit drei Konzerten im Jagdschloss Granitz bei Binz auf Rügen ging die Internationale Kammermusik-Reihe
Junge Elite im Rahmen der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern zu Ende. Nachwuchs-Ensembles spielten
in Schlössern, Gutshäusern und Feinschmecker-Restaurants. Das Publikum bildeten die umsatzstärksten
Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer des Landes. Eine prima Sache meinte der Vorsitzende
des Rotary-Clubs Kotzin, Enoch zu Fettauge. Die spielen so leise, dass man sich bei der Musik super unterhalten
kann. Ich hab allein an einem Abend eine halbe Mio Umsatz geschoben. Und kosten tun diese Edelfiedler auch fast
nix, weil sie froh sind, wenn sie mal was Warmes in den Bauch bekommen.
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