Sächsische Kulturraum-Konferenz
Zur Zweiten Sächsischen Kulturraum-Konferenz hatte Hans Joachim Meyer, Staatsminister für Wissenschaft
und Kunst, am 7. November 2001 in den Plenarsaal des Landtags in Dresden geladen; das volle Haus zeugte für
das breite Interesse am Thema: Wird das am 31. Juli 2004 auslaufende Gesetz, das 1994 in Kraft getreten war,
verlängert?
Das Gesetz über die Kulturräume in Sachsen ist ein beispielgebendes Solidargesetz: Die
von der Landesverfassung in Artikel 11 zur staatlichen Pflicht erklärte Kulturförderung soll durch
die Verpflichtung der zu Kulturräumen zusammengefassten Regionen zu überregionaler Kultur-
und Projektförderung, bei gleichzeitiger Verpflichtung des Freistaates Sachsen, den Regionen beizustehen,
verwirklicht werden.
Staatsregierung, Kunstministerium und die drei Landtagsfraktionen erklärten übereinstimmend, das
Gesetz unbefristet fortschreiben zu wollen. Das Gesetz habe sich bewährt; die verfassungsrechtlichen Bedenken
im Hinblick auf die Eingriffe in Kommunale Haushaltsrechte seien ausgeräumt. Und viel Kluges über
die identitätsstiftende Kraft der Kultur und über die Notwendigkeit als Gegengewicht zu Gewalt und
Menschenverachtung wurde gesagt.
Je dunkler der Nachmittag im herbstgrauen Dresden wurde, desto mehr Krähen versammelten sich auf den
Bäumen am Elbufer und starrten durch die gläsernen Wände in den Plenarsaal, als bereiteten sie
à la Hitchcock eine Attacke auf all die Redner vor, die auch Kritisches zum Gesetz anmerkten.
Das waren zum einen die Vertreter des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages, die zwar auch
die Fortführung des Gesetzes bejahten, aber strukturelle Veränderungen anmahnten: Dem Esel Städte
und Landkreise dürften nicht alle neuen Finanzierungslasten aufgebürdet werden. Zum anderen
die Praktiker, allen voran der Chemnitzer Generalintendant und Vorsitzende des Sächsischen Bühnenvereins
Rolf Stiska, der Tacheles redete: Wenn im neuen Kulturraumgesetz nicht eine Dynamisierung der Kulturraummittel,
mindestens im Gleichschritt mit den Kostensteigerungen vorgesehen werde, wären die Betriebskostenzuschüsse
eher als Sterbehilfe für die kulturellen Einrichtungen Sachsens zu werten.
Es kam dann, wie es kommen musste: Die Sprecher der aus SPD und PDS bestehenden Opposition hatten es leicht,
sich den Forderungen auf Anhebung der Fördersumme (derzeit 76,69 Millionen Euro) anzuschließen, die
Regierungspartei CDU hielt sich bedeckt. Immerhin wurden zwei Modelle zur Diskussion gestellt: Anhebung der
staatlichen Förderungssumme prozentual analog zur Steigerung des Landeshaushalts oder Übernahme aller
durch die öffentliche Hand (mit-)verursachten Kostensteigerungen. Der Sächsische Landtag will die
Fortschreibung des Kulturraumgesetzes so zügig beraten, dass es bereits im Sommer 2002 verabschiedet werden
kann.
Stefan
Meuschel
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