Brennpunkte
Zur Situation deutscher Theater und Orchester
Staatsballett Berlin
Im Staatsballett Berlin hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am 7.7.2015 erneut zum Streik der Tänzerinnen und Tänzer aufgerufen. Hintergrund ist, dass die ver.di einen eigenen so genannten Haustarifvertrag für das Staatsballett fordert, mit dem u.a. Arbeitsbedingungen und Gagen neu geregelt werden sollen. Einerseits soll damit der NV Bühne grundsätzlich in Frage gestellt werden, andererseits sind viele der Forderungen durch den NV Bühne bereits erfüllt oder - so die Gage für Tanzgruppenmitglieder - übertroffen.
Die ver.di konnte im Herbst vergangenen Jahres einen Großteil der Tänzerinnen und Tänzer als Mitglieder gewinnen – durchaus mit mehr als fragwürdigen Versprechungen und unseriösen Aussagen wie z.B. der Behauptung der angeblichen Unwirksamkeit der zeitlich befristeten Arbeitsverträge nach NV Bühne und der Unzulänglichkeit der Arbeits- und Ruhezeitregelungen. ver.di-nahen Publikationen (wie dem Ballett-Journal) zufolge haben Tänzer nicht mehr als acht Tage pro Jahr frei... Abgesehen davon, dass alle nach NV Bühne Beschäftigten (und damit auch Solotänzer!) 45 Kalendertage Urlaub im Jahr haben, haben sie auch einen Anspruch auf einen, wenn auch im Ausgleichszeitraum verschiebbaren freien Tag pro Woche, denn unbestrittener Maßen gilt auch im Bereich NV Bühne ergänzend das Arbeitszeitgesetz. Entgegen den Behauptungen der ver.di ist der Arbeitgeber auch nach NV Bühne verpflichtet, an 5 Tagen pro Woche ein Training anzubieten, was selbstverständlich auch Arbeitszeit ist; ebenso sind Proben- und Ruhezeiten geregelt. Für die Berücksichtigung haus-spezifischer Belange durch interne Regelungen lässt der NV Bühne explizit Raum; dies wird an vielen Häusern kompetent genutzt.
Vor diesem Hintergrund scheinen die Forderungen nach Abschluss eines „Haustarifvertrages“ nur vorgeschoben. Hier geht es offensichtlich gar nicht darum, in erster Linie für die Beschäftigten eine Verbesserung Ihrer Arbeitsbedingungen durchzusetzen, sondern vielmehr – (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt:) vor dem Hintergrund des Tarifeinheitsgesetzes – tarifpolitische Machtspielchen auf dem Rücken der Tänzerinnen und Tänzer durchzuexerzieren. Die ungeliebten Künstlergewerkschaften GDBA und VdO sollen diskreditiert werden. Schon als die DAG als Dachorganisation freier Künstlergewerkschaften in die ver.di verschmolzen wurde und die Künstlergewerkschaften nicht den Forderungen der neuen Einheitsgewerkschaft nach unbedingter Unterordnung gepaart mit unerhörten Forderungen von Mitgliedsbeiträgen nachgaben, wurde die Parole verkündet, dass man sie „platt“ machen werde.
So werden die bundesweit anerkannten Künstlergewerkschaften GDBA und VdO immer wieder systematisch schlecht gemacht und es wird ihnen Untätigkeit vorgeworfen. Dabei haben z.B. erst die Künstlergewerkschaften – nach jahrelangem Kampf mit der Stiftung Oper in Berlin und dem Senat – für die lange ausgeschlossenen Tarifangleichungen eine Anpassungsklausel für die Stiftung Oper in Berlin durchgesetzt, die zunächst die Anpassung an die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin sowie danach mit entsprechenden Schritten die unbedingte Anpassung an die flächentariflichen Vergütungsentwicklungen des TV-L und damit des NV Bühne beinhaltet. ver.di hatte für das nichtkünstlerische Personal lediglich – übrigens in einem HAUSTARIFVERTRAG – eigene Vergütungstabellen durchsetzen können, die das nicht vorsahen.
Ferner sind die Künstlergewerkschaften immer wieder auf die Beschäftigten des Staatsballetts zugegangen. Nicht nur durch Angebote der Vertretung vor Ort, auch durch Workshops zu Themen wie Transition und VddB und den Einsatz zur stetigen Verbesserung in den flächentariflichen tanzspezifischen Regelungen.
Bezogen auf das Staatsballett sind weitere ergänzende Regelungen – insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Inanspruchnahme der Compagnie – selbstverständlich möglich, aber eben auf innerbetrieblicher Ebene und nicht in tariflicher Systematik, wobei sich auch die Frage stellt, wo eigentlich der Personalrat ist?
Konsequent wäre es, sich von der ach so schlechten bisherigen Tarifgrundlage, dem NV Bühne komplett zu lösen. Diesen Schritt aber traut sich niemand, denn die Errungenschaften des NV Bühne sind wohl doch nicht so schlecht wie behauptet. Immerhin sichert der NV Bühne zwar befristete, aber dennoch stete Arbeitsverhältnisse, die zwar aus künstlerischen Gründen nicht verlängert werden können, aber einen sozialen Mindestschutz gewährleisten. Wird dieses System grundsätzlich in Frage gestellt, wird das System der festen Ensembles gefährdet mit der Folge, dass künftig nur noch unstete produktionsbezogene Beschäftigungen stattfinden.
Ein tatsächlicher Wettbewerb um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen wäre wünschenswert, eine sachliche Diskussion hilfreich, nicht aber das tarifpolitische Machtgeplänkel einer sozial fragwürdigen Tarifsekretärin vor dem Hintergrund der künftigen Tarifeinheit, die - verfassungsrechtlich höchst bedenklich – auf Kosten der Künstler offensichtlich nur den Goliath im Kampf gegen David stärken will.
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