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VdO-Nachrichten

Aus dem Verwaltungsrat der VddB

Am 30. Oktober tagte in München der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen. Der Jahresabschluss für das Jahr 2008 wurde festgestellt, der Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 gebilligt. Für eine Dynamisierung von Renten bzw. Anwartschaften sah das Gremium in Anbetracht der durch die Finanzkrise beeinträchtigten Ertragslage und der nicht eindeutigen Prognosen für die nähere Zukunft keinen Raum, zumal aufgrund eines Beschlusses aus dem Jahr 2004 Zinsüberschüsse vorrangig zum Ausgleich von Nachteilen aus der Einführung altersbezogener Verrentungssätze zu verwenden wären. Auch hierauf wurde jedoch in Anbetracht der unsicheren Gesamtsituation zunächst verzichtet.

Darüber hinaus wurden insbesondere folgende Satzungsänderungen beschlossen:

  • Der Rechnungszins wird ab 01.01.2011 von derzeit 3,25% auf 2,5% abgesenkt. Damit wird ein neuer – dritter – Anwartschaftsverband eröffnet. Die Aufsichtsbehörde hatte ursprünglich sogar eine Absenkung bereits ab 01.01.2010 auf 2,25% gefordert.
  • Für gastspielverpflichtete Künstler wurde in Klarstellung zum Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger festgelegt, dass Beschäftigter im Sinne der Tarifordnung auch ein gastspielverpflichteter Bühnenkünstler ist, soweit er Probenverpflichtungen eingeht und zu mehr als insgesamt sieben Aufführungen und Proben einschließlich Einweisungsproben pro Inszenierung vertraglich verpflichtet ist.
  • Rückwirkend ab dem Jahr 2005 wird die Hinterbliebenenrente auch für eingetragene Lebenspartner gewährt.
  • Die Wartezeit für den Anspruch auf Versorgungsleistungen wurde einheitlich auf 60 Beitragsmonate festgelegt. Sie gilt jedoch als erfüllt, wenn der Versorgungsfall aufgrund eines Arbeitsunfalls des Mitglieds eingetreten ist.

Weiterhin wurde die Absicht erklärt, ab 2011 die Regelaltersgrenze – weitgehend analog der in der gesetzlichen Rente – schrittweise von 65 auf 67 Jahre anzuheben, sofern bis dahin – vorbehaltlich der abschließenden Diskussion über die im künstlerischen Bereich zu geltenden Altersgrenzen – die korrespondierenden tarifvertraglichen Bestimmungen ebenfalls an dieser Altersgrenze ausgerichtet werden. Entsprechend soll die Altersgrenze für das flexible Altersruhegeld von 60 auf 62 Jahre steigen. Weiterhin wird der Anspruch auf Ruhegeld wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit auf die Fälle beschränkt, in denen der Versorgungsfall vor Beginn der Altersgrenze für das flexible Altersruhegeld eintritt. Die entsprechende Satzungsänderung soll jedoch erst im nächsten Jahr endgültig beschlossen werden.
Entgegen der ursprünglichen Planung wurden noch keine Änderungen zur so genannten Tänzerabfindung beschlossen, da einige Rechtsfragen, auch bezüglich möglicher steuerlicher Auswirkungen der geplanten Flexibilisierungsmaßnahmen, noch nicht hinreichend geklärt sind. Eine Arbeitsgruppe soll sich diesem Themenkomplex bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsrates im Oktober 2010 widmen.

 

 

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