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Chancen und Herausforderungen
Tobias Könemann zum VdO-Jubiläum Ein 50. Geburtstag ist eine gute Gelegenheit, einmal innezuhalten
und darüber nachzudenken, wo man denn eigentlich steht. Das
gilt für Individuen wie auch für Organisationen. Und
so will ich an dieser Stelle nicht die Vergangenheit heraufbeschwören,
sondern mich einer Momentaufnahme und einigen Zukunftsperspektiven
widmen.
Beginnen wir mit unserem Berufsbild. Dieses ist in den letzten
Jahrzehnten nicht gealtert, sondern stetig jünger geworden.
Der Opernchorsänger, die Opernchorsängerin hat sich mit
der Entwicklung des Regietheaters, die auch in der Oper stattgefunden
hat, vom – übertrieben gesagt – tönenden
Statisten zum vollwertigen Sängerdarsteller entwickelt. Zugleich
stellt die Literatur, die zur Aufführung gelangt, immer höhere
musikalische Ansprüche. Folglich reichen eine große
Stimme und die Kenntnis des gängigen Repertoires nicht mehr
aus, diesen Beruf auszuüben. Es bedarf vielmehr einer umfassenden
qualifizierten Ausbildung. Hier gibt es sowohl an den Hochschulen
als auch im Übergang von der Hochschule in den Beruf noch
viel zu tun – ein Feld, dem die VdO sich verstärkt widmen
sollte. Dabei kann ich mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass
die Schließung des Dresdner Opernchorstudios definitiv ein
falsches Signal ist.
Fest steht aber, dass der Opernchorsänger von heute eine hoch
qualifizierte Fachkraft ist, die den Vergleich mit vielen akademisch
geprägten Berufsbildern nicht zu scheuen braucht – ein
Umstand, der sowohl innerhalb als auch außerhalb des Theaters
immer noch nicht überall wahrgenommen wird und der sich auch
im Vergütungssystem leider noch nicht hinreichend widerspiegelt. Ähnliches
gilt für den Tänzerberuf: Die Entwicklung vom
rein lassisch-ästhetizistischen Ballett zum modernen Tanztheater
hat zum einen die Vielfalt der tänzerischen Ausdruckstechniken
geradezu unübersehbar ansteigen lassen und damit zum anderen
das individuelle Gepräge der einzelnen Compagnien massiv geschärft.
Dies verringert – neben der ständig sinkenden Zahl von
Planstellen – die Möglichkeiten des einzelnen Mitglieds,
von einer Compagnie zu einer anderen zu wechseln. Arbeitsrechtlicher
Schutz – am Theater ohnehin traditionell schwach ausgeprägt – erlangt
hier eine erhöhte Bedeutung. In welchem Umfeld findet diese
Entwicklung nun statt? Zunächst ist als erfreulich zu vermerken,
dass das Theater, und auch das Musiktheater, sich nach wie vor
großen Zuspruchs erfreut: Die Besucherzahlen sind seit Jahren
stabil und bewegen sich nach wie vor insgesamt um die 30 Millionen
pro Jahr. Damit sollte eigentlich klar sein, dass das Theater in
unserer Gesellschaft kein Rand-Phänomen ist, dem nur eine
aussterbende Generation des vormedialen Zeitalters die Treue hält.
Ignoranz und Partikularinteressen
Dennoch muss man wohl hinsichtlich des Theaters im Besonderen
wie auch der hergebrachten Kultur im Allgemeinen zwischen der Akzeptanz
durch die tatsächlichen Nutzer und der gesamtgesellschaftlichen
Akzeptanz unterscheiden – und hier sehe ich Anlass zu großer
Sorge:
Sicher wird man nur relativ wenige finden, die offen bekennen,
dass sie Kunst, Musik und Theater für überflüssig
halten. Wenn man aber verfolgt, mit welcher Leichtigkeit der Fiskus
einerseits nicht nur Banken, sondern alle möglichen Bereiche
der Privatwirtschaft mit dem sich anscheinend nie abnutzenden Argument
des (oft genug nur vermeintlichen) Arbeitsplatzerhalts mit schwindelerregenden
Summen unterstützt, andererseits aber in dem von ihm selbst
verantworteten Kulturbereich seit Jahren mit dem ebenfalls notorischen
Argument der Mittelknappheit tausende Arbeitsplätze vernichtet,
so muss man sich zum einen fragen, an welcher Stelle im Prioritätengefüge
von Politikern aller Parteien das Bekenntnis zum Kulturstaat eigentlich
wirklich steht, zum anderen, wieviel volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische
Ignoranz hier konzentriert ist oder – was mindestens so schlimm
wäre – welchen Partikularinteressen man sich zu Lasten
des gesamten Gemeinwesens eigentlich verschrieben hat.
Mehr als freiwillige Aufgabe Sicher: Es gibt Bereiche der Daseinsvorsorge, die direkter und
vielleicht auch fundamentaler sein mögen als die kulturelle
Versorgung der Bevölkerung. Wenn dies aber den Kämmerer
einer deutschen Großstadt zu dem öffentlich geäußerten
Vorschlag verleitet, zum Ausgleich seines erwarteten Gesamtbudget-Defizits
von nur 5 Prozent den ohnehin in den vergangenen Jahren schon zusammengestrichenen
Kultur-Etat um 30 Prozent zu kürzen, was ohne radikale Substanzvernichtung
gar nicht zu bewerkstelligen wäre, so ist das nicht nur Ausdruck
einer erschreckenden Kahlschlags-Mentalität eines Einzelnen,
sondern ein Alarmsignal ersten Ranges:
Kultur mag – rein juristisch gesehen – im Kommunalrecht
den Rang einer so genannten „freiwilligen Aufgabe“ haben.
In Wirklichkeit aber ist sie viel mehr:
Sie ist unabdingbarer Bestandteil einer gesunden gesellschaftlichen
Entwicklung. Sie ist einer der fruchtbarsten Bereiche der Selbst-Reflexion
einer Gesellschaft, die wiederum notwendig ist, um für die
Zukunft richtige Entscheidungen treffen zu können.
Sie ist – und dies gilt ganz besonders für das Theater – ein
Platz, an dem Modelle gewaltfreier Konfliktverarbeitung und –lösung
auf allen Ebenen, von der familiären bis zur politischen,
entwickelt und erprobt werden können, an dem neue Gedanken
ohne Bindung an die Sachzwänge von Realitäten keimen
und gedeihen können.
Sie wirkt Gleichgültigkeit und Abstumpfung entgegen. Sie ist
eine Plattform und ein Katalysator gesellschaftlicher Integration.
Sie ist identitäts- und damit selbstbewußtseinstiftend.
Damit hat sie das Potential, etwas bewahren oder wiederbeleben
zu helfen, das uns in den letzten Jahren in erschreckendem Maße
verlorengegangen, aber gerade in einer globalisierten Welt überlebensnotwendig
ist: die gesamtgesellschaftliche Solidarität als – und
das wird selbst von eingefleischten Liberalen nicht bestritten – notwendige
Grundvoraussetzung für Freiheit in Frieden.
Und – last not least – ist sie ein bedeutender volkswirtschaftlicher
Faktor. Jeder in funktionierende Kultureinrichtungen gesteckte
Euro ist nicht etwa eine Subvention, sondern eine Investition in
eine breit gefächerte Wertschöpfungskette, die sich in
der angemessenen Gesamtschau vielfach auszahlt.
All dies muss die Kräfte, die zu dieser Erkenntnis gelangt
sind – und dazu zähle ich alle hier heute vertretenen
Institutionen – zu gemeinsamer und solidarischer Aktion bringen,
um die Kultur als Staatsaufgabe festzuschreiben und die Umsetzung
dessen auf allen Ebenen zu fördern und – wo nötig – zu
erkämpfen.
Dazu gehört es auch, die wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen
der Kulturschaffenden zu sichern. Und hier ist die Realität
ernüchternd – gerade auch aus unserer Sicht als Theater-Gewerkschaft:
An immer mehr Orten sehen wir uns seit Jahren mit dem Ansinnen
von Rechtsträgern von Theatern konfrontiert, durch Haustarifverträge
die ohnehin alles andere als üppigen tariflichen Vergütungen
der Theaterbeschäftigten weiter abzusenken, flankiert durch
die Drohung, ansonsten massiven Arbeitsplatzabbau zu betreiben – bis
hin zur vollständigen Schließung von Sparten oder sogar
ganzen Häusern. Dies ist ein Vorgang, der in anderen Bereichen
des öffentlichen Dienstes in dieser Form undenkbar wäre,
inzwischen aber droht, zur lieben Gewohnheit von Stadtkämmerern
wie Finanzministern zu werden.
Aber damit nicht genug: An einigen wenigen Stellen – darunter
immerhin der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland – sehen
wir uns dem Bestreben ausgesetzt, gänzlich aus der bewährten
Bindung an das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes auszubrechen
und uns auf Dauer auf ein immer weiter hinter der allgemeinen Entwicklung
zurückbleibendes Billiglohn-Niveau zu drücken. Der Gerechtigkeit
halber muss ich allerdings feststellen, dass sich der Deutsche
Bühnenverein wie wir solchen Bestrebungen widersetzt.
Mit Sorge sehen wir die Tendenz, die relativ festen Arbeitsplätze
gerade im künstlerischen Bereich, und dort bis hinein in die
Kollektive, zugunsten von tariflich nicht geregelten und geschützten
Stückdauer- oder gar Aushilfs-Verpflichtungen zurückzudrängen.
Dies hat dann die mittelbare Folge, dass die Betroffenen in der
Arbeitslosenversicherung trotz voller Beitragszahlung durch das
soziale Netz fallen, da sie oft genug die für einen Leistungsbezug
notwendigen Anwartschaftszeiten nicht erfüllen. Das zwischenzeitlich
gefundene bürokratische Monster einer Kompromisslösung
zur Abfederung dieses Effekts ist ein völlig untauglicher
Versuch, einen überzeugenden Lösungsweg aufzuzeigen. Dies alles darf nicht dahingehend missverstanden werden, dass
wir dafür plädierten, kulturpolitische Fehlentwicklungen
oder Fehldimensionierungen der Vergangenheit fortzuschreiben oder
ineffiziente Strukturen zu konservieren. Natürlich ist auch
das Theater einem steten Wandel sowohl der an es gestellten Anforderungen
als auch der inneren Strukturen, mit denen diese Bedürfnisse
optimal zu befriedigen sind, unterworfen. Einen absoluten Bestandsschutz
kann und soll es dabei nicht geben. Wohl aber ist bei allen Veränderungen
auf Sozialverträglichkeit zu achten, schon um nicht von vornherein
das Vertrauen derer, die sich und ihre Existenz dem Theater widmen,
so zu erschüttern, dass hierdurch die kreativen Potentiale
gelähmt werden.
Zu einer soliden und gerechten Finanzierung der kulturellen Aufgaben
gehört eine angemessene Verteilung der damit verbundenen Kosten.
Hier ist Innovationsbedarf angesagt. Stichwort: Kulturraumförderung!
Die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung versagen da,
wo bei kostenintensiven Einrichtungen wie Theatern der Nutzen nicht
allein der theatertragenden Gemeinde, sondern einem mehr oder weniger
großen Umland zugute kommt. Hier ist der Staat – und
das sind in diesem Falle die Länder – gefragt, verbindliche
Rahmenbedingungen für eine angemessene Verteilung der Kosten
unter den tatsächlichen Nutznießern zu treffen. Dies
ist, wie die Praxis des als Vorreiter bemerkenswerten sächsischen
Kulturraumgesetzes gezeigt hat, gar nicht so einfach, wenn man
zugleich die kommunale finanzielle Selbstbestimmung auch im Kulturbereich
im Kern erhalten will. Aber ich bin zuversichtlich, dass bei ernsthaftem
Willen mit Phantasie und Sachverstand Lösungen erarbeitet
werden können, die wesentlich zur Stabilisierung der großartigen
Kulturlandschaft Deutschland beitragen können.
Im Zentrum: Der Tarifvertrag Doch zurück zu unserer Stellung als Künstlergewerkschaft:
Das wichtigste Instrument einer Gewerkschaft ist nach wie vor der
Tarifvertrag. Uns ist es – zusammen mit der GDBA und dem
Deutschen Bühnenverein – im letzten Jahrzehnt gelungen,
aus den vier verschiedenen Tarifverträgen der künstlerischen
Bühnenschaffenden einen einzigen zu machen, sicher weder stilistisch
noch strukturell ein Glanzstück – schließlich
entstehen Tarifverträge nicht am „grünen Tisch“,
sondern in oft genug erbittertem Ringen um Kompromisse – ,
aber ein großer Schritt in die richtige Richtung. Diesen
gilt es fortzuentwickeln und zu optimieren, sowohl im Sinne derer,
deren Arbeitsbedingungen er regelt, als auch der künstlerischen
Prozesse, die es zu erarbeiten gilt. Dabei sollten alle, die den
Tarifvertrag anwenden, eines nie vergessen: er legt Mindestbedingungen
nicht nur im Sinne des Arbeitnehmerschutzes, sondern auch hinsichtlich
des die tägliche Arbeit bestimmenden Grundkonsenses fest.
Einfacher gesagt: Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber glaubt,
sich ständig hinter dem Vertragstext verschanzen zu müssen,
tut sich selbst am allerwenigsten einen Gefallen. Gerade am Theater
muss ein Tarifvertrag täglich gelebt werden – im Sinne
eines verantwortungsvoll flexiblen Umgangs und eines ständigen
Gebens und Nehmens im Interesse des gemeinsamen künstlerischen
Ziels und auf der Basis wechselseitigen Vertrauens.
Ein wichtiger Regelungsgegenstand von Tarifverträgen ist bekanntlich
die Vergütung. Hier gilt es, die seit vielen Jahren bewährte
verbindliche Anbindung an die Tarifentwicklung des übrigen öffentlichen
Dienstes zu bewahren – angesichts der bereits erwähnten
von Arbeitgeberseite dagegen gerittenen Attacken alles andere als
eine leichte Aufgabe.
Im Bereich Tanz stehen wir vor der Aufgabe, den „Transition“-Gedanken
voranzutreiben, das heißt: die etwa bei Leistungssportlern
völlig selbstverständliche, im Tanz aber erst im Aufbau
begriffene Vorsorge für den Übergang in ein zweites Berufsleben,
wenn – in der Regel mit etwa 40 – die körperlichen
Anforderungen des Erstberufs nicht mehr voll erfüllt werden
können. Auch hier gilt es, in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur
für Arbeit flankierende tarifliche Regelungen zu entwickeln,
etwa zur Ermöglichung frühzeitiger Umschulungs- oder
Weiterbildungsmaßnahmen. Gefahren für die soziale Sicherheit
Erheblichen Handlungsbedarf sehe ich im Bereich der Sozialversicherung:
Zunehmend wird sowohl der Versicherungsgedanke als auch das hervorragend
bewährte Prinzip der solidarischen Finanzierung durch Arbeitnehmer
und Arbeitgeber unterlaufen. Ein erschreckendes Beispiel hierfür
sind die aktuellen Pläne der zukünftigen Regierungskoalition
zur – sei es faktischen, sei es sogar rechtsverbindlichen – Festschreibung
der Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Sollen aber zukünftige Kostensteigerungen nur noch von den
Arbeitnehmern getragen werden, fehlt der Arbeitgeberseite der Anreiz,
ihren gewichtigen Einfluss zur Kostenbegrenzung in die Waagschale
zu werfen – mit, wie ich befürchte, verheerenden Auswirkungen
auf die Kostenspirale.
Auch die seit zirka zwei Jahrzehnten stattfindende ständige
Absenkung des Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung
gehört hierher: Im Interesse stabiler Beiträge hat diese
ein Maß erreicht, in dem in vielen Fällen die Sicherung
eines angemessenen Lebensunterhalts durch die gesetzliche Rente
nicht mehr möglich ist – die Differenz muss, von einigen
staatlichen Zuschüssen abgesehen, in der Regel vom Arbeitnehmer
allein finanziert werden. In diesem Punkt bilden wir allerdings
eine positive Ausnahme: Die paritätisch finanzierte Zusatzversorgung
durch die VddB nach dem Kapitaldeckungsprinzip ist eine solide
und werthaltige Absicherung der Bühnenkünstler.
Nur kurz erwähnt seien schließlich die massiven Angriffe,
sowohl von Verbraucher- als auch Anbieterseite, auf den gerade
einmal hundert Jahre alten Schutz des geistigen Eigentums, der
gerade im digitalen Zeitalter wichtiger ist denn je. Auch hier
ist die materielle Grundlage künstlerischen Schaffens unmittelbar
bedroht – auch hier sind die Gewerkschaften und Verbände
gefragt.
Und damit sind wir bei der Frage der Durchsetzungsfähigkeit:
Eine berufsverbandlich organisierte Künstlergewerkschaft kann
sich optimal den besonderen Bedürfnissen ihrer Mitglieder
widmen und ist naturgemäß von hohem spezifischem Sachverstand
geprägt – aber sie ist auch naturgemäß ziemlich
klein. Dies begrenzt ihre Möglichkeiten, außerhalb ihres
unmittelbaren Wirkungskreises Entwicklungen zu beeinflussen. Die
Künstlergewerkschaften und -verbände müssen sich
daher zu einem Kartell zusammenschließen, in dem sie, anders
als in einer einheitlichen und von den Interessen zahlenmächtiger
Mehrheiten geprägten Großorganisation, die in diesem
Bereich nicht der richtige Weg ist, ihre jeweils berufsverbandliche
Individualität und Eigenständigkeit behalten, dennoch
aber – etwa in den eben angerissenen sozial- und kulturpolitischen
Fragen – mit der notwendigen Mächtigkeit auftreten können,
um gemeinsamen Interessen Gehör zu verschaffen. Ansätze
dazu hat es immer wieder gegeben, etwa in der AG Kultur der damaligen
Deutschen Angestellten-Gewerkschaft. Sie aufzugreifen und fortzuführen
halte ich in der gegenwärtigen Situation für eine unserer
vordringlichen Aufgaben.
Sie sehen, meine Damen und Herren, die VdO hat mit ihren 50 Jahren
gar nicht die Gelegenheit zu altern. Zu groß sind die Aufgaben,
die vor uns stehen. Wir können sie nur bewältigen, wenn
wir sie mit allen, die dieselben Ziele verfolgen wie wir, nämlich
den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer kulturellen Tradition
unter menschenwürdigen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen
für diejenigen, die ihr Leben der Kunst widmen, solidarisch
angehen. Dies hat unermüdlich und mit großer Leidenschaft
Stefan Meuschel getan. Menschen wie er tragen maßgeblich
dazu bei, dass wir heute sagen können: „Die Bühne
lebt!“ – Wir wollen das Unsrige dazu tun, dass es so
weitergeht.
Tobias Könemann
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