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Berlin und Hessen benachteiligt
Schon in der „Oper&Tanz“-Ausgabe 2/06, S. 31, hatten
wir darauf hingewiesen, dass Berlin und Hessen der Tarifgemeinschaft
deutscher Länder – TdL – nicht (mehr) angehören,
demzufolge auch an den Verhandlungen über den „Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L)
nicht beteiligt waren. Sie haben sich bisher weder ihm noch dem
TdL-Tarifvertrag über die Einmalzahlungen für die Jahre
2006 und 2007 angeschlossen. Versehentlich haben wir auf diesen
Sachverhalt nicht nochmals aufmerksam gemacht – weder in
der einschlägigen Tarifinformation noch in der Broschüre „Tarifrecht
der Opernchöre und Bühnentänzer“. Wir bitten,
dieses Versäumnis zu entschuldigen.
Die Nichtzugehörigkeit Berlins und Hessens zur TdL hat zur
Folge, dass die Beschäftigten in den Staatstheatern dieser
beiden Länder keinen Anspruch auf die in § 2 des Ergänzungstarifvertrages
vom 2. Oktober 2006 geregelten Einmalzahlungen haben. Wir gratulieren
zum 25-jährigen VdO - Jubiläum
Bozena Markisz, Hessisches Staatstheater Wiesbaden
zum 35-jährigen Bühnen-Jubiläum
Marianne Prapavat, Deutsche Oper Berlin
zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Julia Peickert, Sorbisches National-Ensemble
AnnaPelek-Alem, Theater Augsburg
Bozena Markisz, Hessisches Staatstheater Wiesbaden
Satzungsänderung
Die Bundesdelegiertenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 03./04.
Dezember 2006 in Fulda einstimmig folgende Änderungen des § 8
der VdO-Satzung (Mitgliedsbeiträge) beschlossen, die am 1. April
2007 in Kraft treten:
§ 8
Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge betragen
1. für aktive Mitglieder 0,9 Prozent von der Gage, höchstens
0,9 Prozent der Opernchor- bzw. Tanzgruppengage der jeweiligen Bühne,
2. für aktive freiberufliche Mitglieder 0,9 Prozent des monatlichen
Bruttoverdienstes, mindestens Euro 4,--,
3. für aktive Mitglieder im ersten Jahr der Mitgliedschaft 0,3
Prozent von der Gage, höchstens 0,3 Prozent der Opernchor- bzw.
Tanzgruppengage der jeweiligen Bühne,
4. für in Ausbildung befindliche Sänger und Tänzer
Euro 3,--,
5. für passive Mitglieder Euro 3,--.
6. Fördernde Mitglieder zahlen mindestens einen Jahresbeitrag
von Euro 100,--;
7. Ehrenmitglieder und Rentner zahlen keinen Beitrag,
8. Mitglieder, die arbeitslos, in Elternzeit oder länger als
sechs Wochen erkrankt sind, können auf Antrag beitragsfrei gestellt
werden. |