Neue Steuergesetze
» Pendlerpauschale
Nur noch Fernpendler können ab 2007 ihre Aufwendungen für
die Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend machen. Eine Entfernungspauschale
von 0,30 Euro erkennt das Finanzamt künftig erst ab dem 21.
Kilometer an; die alte Regelung – 0,30 Euro ab dem 1. Kilometer – ist
nur noch für die Steuererklärung 2006 gültig.
Namhafte Steuerrechtler halten die Neuregelung für verfassungswidrig.
Einsprüche sind erst gegen entsprechende Steuerbescheide für 2007,
also 2008 erforderlich, jetzt nur dann, wenn ein Lohnsteuerermäßigungsantrag
für 2007 vom Finanzamt abgelehnt wird.
» Sparerfreibetrag
Er wird ab 2007 von 1.370 auf 750 Euro für Ledige, von 2.740
auf 1.500 Euro für Verheiratete gesenkt. Steuern auf Kapitalerträge
werden also früher fällig.
» Arbeitszimmer
Nur, wenn es der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit
ist, sind Aufwendungen für das häusliche Arbeitzimmer
künftig weiterhin als Werbungskosten absetzbar. Finanzgerichtliche
Verfahren sind zu erwarten.
» Mitgliedsbeiträge für Kultureinrichtungen
und für Fördereinrichtungen bleiben weiterhin steuerlich
absetzbar. Einen anders lautenden Erlass hat das Bundesfinanzministerium
ausgesetzt.
» Unfallkosten
Verunglückt ein Arbeitnehmer mit dem PKW auf dem Weg zwischen
Wohnung und Beschäftigungsort, kann er die Unfallkosten künftig
nicht mehr als Werbungskosten geltend machen.
Neue Sozialgesetze
» Kindergeld
Bisher stehen Eltern studierender oder in Ausbildung befindlicher
Kinder bis zu deren 27. Geburtstag Kindergeld oder –freibetrag
zu, es sei denn, das Kind verdient nach Abzug von Sozialabgaben
mehr als 7.680 Euro im Jahr. Ab 2007 endet der Anspruch mit dem
25. Lebensjahr des Kindes; für den Geburtsjahrgang 1982 gilt
noch ein Limit von 26 Jahren. Wehr-, Zivil- oder Entwicklungshilfedienst
wird weiterhin angerechnet.
» Elterngeld
Für alle ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder erhalten
Eltern 67 Prozent des bisherigen Nettogehalts des aus dem Arbeitsverhältnis
gehenden Partners, maximal 1.800 Euro monatlich. Mit zwei zusätzlichen
Partnermonaten sollen insbesondere Väter motiviert werden,
Elternzeit zu nehmen. Alleinerziehende mit vollem Sorgerecht bekommen
14 Monate Elterngeld. Voraussetzung ist, dass die Berufstätigkeit
für die Kinderbetreuung unterbrochen oder auf höchstens
30 Wochenstunden verkürzt wird. Arbeitslose und Geringverdiener
erhalten ein Mindestelterngeld von 300 Euro.
» Sozialversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird um 2,3 Punkte auf
4,2 Prozent gesenkt. In der gesetzlichen Rentenversicherung steigt
der Beitragssatz von 19,5 auf 19,9 Prozent. Die Beiträge zur
gesetzlichen Krankenversicherung steigen nach Angaben der Spitzenverbände
um durchschnittlich 0,7 Prozent auf 15 Prozent (einschließlich
des nur vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sonderbeitrags von 0,9 Prozent).
Die Beitragsbemessungsgrenzen bleiben in den alten Bundesländern
unverändert, erhöhen sich bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung
in den neuen Bundesländern von derzeit 4.400 Euro auf 4.550
Euro.
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