Abfindungen
Abfindungen sind derzeit bis höchstens 7.200 Euro steuerfrei.
Für über 50-jährige Arbeitnehmer beläuft sich
der Höchstbetrag auf 9.000 Euro, für über 55-jährige
mit einer Dienstzeit von mindestens 20 Jahren sind es 11.000 Euro.
Diese Steuervergünstigungen sollten Ende 2006 entfallen. Die
Übergangsfrist wurde jetzt um ein Jahr verlängert: Die
Steuerfreiheit gilt also weiter, soweit dem Arbeitnehmer die vereinbarten
Abfindungszahlungen vor dem 1. Januar 2008 zufließen.
Verfassungsbeschwerde nicht angenommen
Die Dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
in Karlsruhe hat am 26. Oktober 2005 einstimmig beschlossen, die
mit Rechtsschutz der VdO gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofes
vom 11. September 2003 in der Angelegenheit Entfernungspauschale
eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen
(AZ: 2 BvR 2085/03). Damit bleibt es bei dem Beschluss des Bundesfinanzhofes,
der dem Gesetzgeber das Recht eingeräumt hatte, „für
die vergleichsweise geringe Zahl atypischer Beschäftigungsverhältnisse“,
also für diejenigen, die berufsbedingt mehrfach am Tag vom
Wohnort zur Arbeitsstätte und zurück fahren müssen,
Ausnahmeregelungen nicht treffen zu müssen. Die Benachteiligung
einzelner Steuerpflichtiger, hatte der Bundesfinanzhof ausgeführt,
durch pauschalierende, damit auch vereinfachende Regelungen sei
abgeltenden Typisierungen immanent und auch verfassungsrechtlich
nicht zu beanstanden.
Abzugsfähigkeit der Steuerberatungskosten
Nicht mehr steuermindernd abzugsfähig sind künftig die
Kosten eines Steuerberaters im privaten Bereich, also bei der Ausfüllung
des so genannten Mantelbogens der Einkommensteuererklärung.
Die Hilfe des Steuerberaters beim Ausfüllen der Anlagen für
Lohn- und Gehaltseinkommen, bei Fragen der Einkommen aus Vermietung
und Verpachtung, aus Zinsen und Dividenden ist anders zu werten:
Diese Kosten sind beruflich bedingt und können zwar nicht mehr
als Sonderausgaben, wohl aber als Werbungskosten geltend gemacht
werden, wenn die Werbungskostenpauschale dadurch überschritten
wird.
Deutsche Rentenversicherung
Mit In-Kraft-Treten des Rentenversicherungs-Organisationsgesetztes
zum 1. Oktober 2005 sind die deutschen Rentenversicherungsträger
unter dem „Dach“ Deutsche Rentenversicherung neu geordnet
worden. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
firmiert künftig unter „Deutsche Rentenversicherung Bund“
– doch außer dem Namen und dem „Dach“ ändert
sich für die bisher bei der BfA Versicherten nichts. Im Internet
sind Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
zu finden, doch funktioniert bis auf weiteres auch noch: www.bfa.de
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