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Vor dem Endspurt
Zum Stand der Verhandlungen über die neuen Gagenregelungen
im
Normalvertrag Bühne
Geänderte Sozialgesetze, so das Gesetz über die Erwerbsminderungsrente,
vor allem aber der zum 1. Oktober 2005 in Kraft getretene „Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst“ (TVöD) vom 13.
September 2005 samt seinen Überleitungsregelungen machten es
erforderlich, insbesondere die vergütungsrechtlichen Bestimmungen
des Normalvertrages Bühne (NV Bühne) anzugleichen.
Über die vergütungsrechtlichen Eckpunkte des TVöD,
denen die entsprechenden Regelungen im NV Bühne tarifvertraglich
sinngemäß anzupassen sind, hat „Oper&Tanz“
in Ausgabe 2/05 auf Seite 26 berichtet. An der damals geschilderten
Problematik, dass der TVöD für die Beschäftigten
der Länder, also auch für die Beschäftigten der Staatstheater,
bisher nicht gilt, hat sich nichts geändert. Ob die wieder
aufgenommenen Sondierungsgespräche zwischen den Gewerkschaften
des öffentlichen Dienstes und der Tarifgemeinschaft deutscher
Länder (TdL) alsbald zu einem Ergebnis führen werden,
ist nicht absehbar.
Die Künstler-Gewerkschaften VdO und GDBA haben bereits im
April 2005 die entsprechenden Verhandlungen mit dem Deutschen Bühnenverein
aufgenommen mit dem gemeinsamen Ziel, eine Trennung der Vergütungsregelungen
im NV Bühne nach kommunalen und staatlichen Theatern zu vermeiden.
Um es gleich vorwegzunehmen: Auch nach vier jeweils ganztägigen
Verhandlungsrunden der so genannten „Kleinen Kommissionen“
und nach einer weiteren Verhandlung der jeweiligen Bundestarifausschüsse,
die am 28. November in Köln stattfand, kam es nur beinahe zum
Abschluss, konnten eine Reihe tarifrechtstechnischer und sozialversicherungsrechtlicher
Fragen, so zu den Themen Erwerbsminderung/Berufsunfähigkeit
noch nicht abschließend geklärt werden.
Die Tarifparteien haben sich zum Ziel gesetzt, diese Klärungen
im Dezember herbeizuführen, so dass der novellierte NV Bühne
doch noch zum 1. Februar 2006 in Kraft treten kann. Bis zum 31.
Januar 2006 gilt der NV Bühne in seiner bisherigen Fassung,
einschließlich seiner Ortszuschlagsregelungen weiter. Das
hat allerdings auch zur Folge, dass die erste Stufe der Ost-West-Anpassung
um 1,5 Prozent erst mit der Gegen-Umstellung zum 1. Feburar 2006
wirksam wird; die zweite Stufe folgt zum 1. September 2006, die
dritte zum 1. September 2007. Die neuen Gagentabellen, die selbstverständlich
unter dem Vorbehalt des Tarifabschlusses stehen, sind auf S. 8 abgedruckt.
Die Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro für alle Beschäftigtengruppen
der kommunalen Theater im Tarifgebiet West sollen, wurde weiterhin
vereinbart, noch im Monat Dezember 2005 erfolgen.
In die ab 1. Februar 2006 geltenden neuen Gagentabellen sind die
bisherigen Ortszuschläge der Stufen 1 und 2 (ledig/verheiratet)
mit 500 Euro für das Tarifgebiet West, mit 462 Euro für
das Tarifgebiet Ost eingearbeitet. Der kinderbezogene Teil der Ortszuschläge
für bis zum 31. Dezember 2005 geborene (strittig: bis zum 31.
Januar 2006 geborene) Kinder wird als so genannte Besitzstandszulage
so lange weitergezahlt, als für das Kind Anspruch auf Kindergeld
besteht. Die Besitzstandszulage ist Teil der Urlaubsvergütung
und Bestandteil der Berechnungsgrundlage für die Tagesgage.
Sie nimmt ferner an künftigen, allerdings bis zum 31. Dezember
2007 ausgeschlossenen Dynamisierungen teil. Die genaue Höhe
der den Opernchor- und Tanzgruppenmitgliedern ab dem 1. Februar
2006 zu zahlenden Gage ergibt sich daraus, dass sie innerhalb des
Gagengefüges der jeweiligen Gagenklasse in der Relation zu
stehen hat, die der Relation der am 31. Januar 2006 gezahlten Gage
in dem Gagengefüge der jeweiligen Gagenklasse entsprach.
Die Leistungszulagen nach den Paragraphen 78 und 91 NV Bühne
errechnen sich ab dem 1. Februar 2006 aus den neuen Gagen; die Steigerungsstufen
werden dementsprechend auf 4,5 v.H., 3,5 v.H. und 2,5 v.H. abgesenkt.
Wie mit der Urlaubsgeld und Zuwendung ersetzenden Jahressonderzahlung
für 2006 verfahren wird, ist noch strittig; ab 2007 soll sie
sich auf 72 Prozent der Urlaubsvergütung belaufen. Jubiläumsgeld
soll künftig allen Beschäftigtengruppen gezahlt werden,
die unter den NV Bühne fallen.
All dies gilt einheitlich für staatliche und kommunale Theater
mit folgenden Ausnahmen: In den Staatstheatern des Tarifgebietes
West müssen die Einmalzahlungen nicht geleistet werden, in
den Staatstheatern des Tarifgebietes Ost muss die Ost-West-Anpassung
nicht vorgenommen werden, wobei es nicht auf den Namen des Theaters,
sondern auf Rechtsträgerschaft und/oder die jeweilige Tarifbindung
ankommt. Für das Tarifgebiet Berlin, dessen Gagenregelungen
auf dem Stand vom 31. Dezember 2002 stehen geblieben sind, bedarf
es einer gesonderten tarifvertraglichen Regelung.
Nachrichten
Notwendige und überflüssige Versicherungen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit
FINANZtest untersucht, welcher Versicherungsschutz wichtig ist,
welches Risiko man in welcher Lebenssituation absichern sollte und
auf welche Versicherungen man getrost verzichten kann. Der Ratgeber
für private Versicherungen ist zum Preis von 12,80 Euro in
allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich.
Bestellt werden kann er beim Versandservice der Verbraucherzentralen,
Aderstraße 78, 40215 Düsseldorf, Tel. 0180/500 14 33,
Fax: 0211/38 09-235. Die Versandkosten belaufen sich auf 2,50 Euro.
Unverzügliche Meldung bei der Arbeitsagentur
Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis endet, muss „sich
unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich
beim Arbeitsamt arbeitssuchend... melden“, besagt §37b
SGB III. Arbeitgeber sollen ausscheidende Arbeitnehmer frühzeitig
über diese Verpflichtung unterrichten. Dennoch sei der Arbeitgeber
nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er diese Unterrichtung
mit der Folge unterließ, dass der Arbeitnehmer sich zu spät
gemeldet und daher Ansprüche verloren habe. Die Unterrichtungspflicht
des Arbeitgebers diene nur der besseren Zusammenarbeit von Agentur
und Arbeitssuchendem, nicht aber dem Schutz des Arbeitnehmers vor
Vermögensnachteilen. So entschied das Bundesarbeitsgericht
am 29. September 2005 (AZ.: 8 AZR 571/04).
Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
Geschäftsbericht 2004
Die Bayerische Versorgungskammer weist darauf hin, dass der Bericht
der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen über das Geschäftsjahr
2004 den Mitgliedern, Versicherten und Versorgungsempfängern
auf Wunsch zugesandt wird.
Anforderungen bitte an die Bayerische Versorgungskammer, Versorgungsanstalt
der deutschen Bühnen, 81921 München.
Wir gratulieren
zum 25-jährigen VdO-Jubiläum
Gilda Bottai, Deutsche Oper Berlin
Leyla Erdogan, Niedersächsische Staatstheater Hannover
Gerald Bauer, Nationaltheater Mannheim
zum 35-jährigen Bühnenjubiläum
Laszlo Salomvari, Nationaltheater Mannheim
zum 25-jährigen Bühnenjubiläum
Nicole Nusslé, Oper Frankfurt am Main
Detelin Tabakov, Theater Plauen-Zwickau
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