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VdO-Nachrichten

Vor dem Endspurt

Zum Stand der Verhandlungen über die neuen Gagenregelungen im
Normalvertrag Bühne

Geänderte Sozialgesetze, so das Gesetz über die Erwerbsminderungsrente, vor allem aber der zum 1. Oktober 2005 in Kraft getretene „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD) vom 13. September 2005 samt seinen Überleitungsregelungen machten es erforderlich, insbesondere die vergütungsrechtlichen Bestimmungen des Normalvertrages Bühne (NV Bühne) anzugleichen.

Über die vergütungsrechtlichen Eckpunkte des TVöD, denen die entsprechenden Regelungen im NV Bühne tarifvertraglich sinngemäß anzupassen sind, hat „Oper&Tanz“ in Ausgabe 2/05 auf Seite 26 berichtet. An der damals geschilderten Problematik, dass der TVöD für die Beschäftigten der Länder, also auch für die Beschäftigten der Staatstheater, bisher nicht gilt, hat sich nichts geändert. Ob die wieder aufgenommenen Sondierungsgespräche zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) alsbald zu einem Ergebnis führen werden, ist nicht absehbar.

Die Künstler-Gewerkschaften VdO und GDBA haben bereits im April 2005 die entsprechenden Verhandlungen mit dem Deutschen Bühnenverein aufgenommen mit dem gemeinsamen Ziel, eine Trennung der Vergütungsregelungen im NV Bühne nach kommunalen und staatlichen Theatern zu vermeiden. Um es gleich vorwegzunehmen: Auch nach vier jeweils ganztägigen Verhandlungsrunden der so genannten „Kleinen Kommissionen“ und nach einer weiteren Verhandlung der jeweiligen Bundestarifausschüsse, die am 28. November in Köln stattfand, kam es nur beinahe zum Abschluss, konnten eine Reihe tarifrechtstechnischer und sozialversicherungsrechtlicher Fragen, so zu den Themen Erwerbsminderung/Berufsunfähigkeit noch nicht abschließend geklärt werden.
Die Tarifparteien haben sich zum Ziel gesetzt, diese Klärungen im Dezember herbeizuführen, so dass der novellierte NV Bühne doch noch zum 1. Februar 2006 in Kraft treten kann. Bis zum 31. Januar 2006 gilt der NV Bühne in seiner bisherigen Fassung, einschließlich seiner Ortszuschlagsregelungen weiter. Das hat allerdings auch zur Folge, dass die erste Stufe der Ost-West-Anpassung um 1,5 Prozent erst mit der Gegen-Umstellung zum 1. Feburar 2006 wirksam wird; die zweite Stufe folgt zum 1. September 2006, die dritte zum 1. September 2007. Die neuen Gagentabellen, die selbstverständlich unter dem Vorbehalt des Tarifabschlusses stehen, sind auf S. 8 abgedruckt. Die Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro für alle Beschäftigtengruppen der kommunalen Theater im Tarifgebiet West sollen, wurde weiterhin vereinbart, noch im Monat Dezember 2005 erfolgen.

In die ab 1. Februar 2006 geltenden neuen Gagentabellen sind die bisherigen Ortszuschläge der Stufen 1 und 2 (ledig/verheiratet) mit 500 Euro für das Tarifgebiet West, mit 462 Euro für das Tarifgebiet Ost eingearbeitet. Der kinderbezogene Teil der Ortszuschläge für bis zum 31. Dezember 2005 geborene (strittig: bis zum 31. Januar 2006 geborene) Kinder wird als so genannte Besitzstandszulage so lange weitergezahlt, als für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Besitzstandszulage ist Teil der Urlaubsvergütung und Bestandteil der Berechnungsgrundlage für die Tagesgage. Sie nimmt ferner an künftigen, allerdings bis zum 31. Dezember 2007 ausgeschlossenen Dynamisierungen teil. Die genaue Höhe der den Opernchor- und Tanzgruppenmitgliedern ab dem 1. Februar 2006 zu zahlenden Gage ergibt sich daraus, dass sie innerhalb des Gagengefüges der jeweiligen Gagenklasse in der Relation zu stehen hat, die der Relation der am 31. Januar 2006 gezahlten Gage in dem Gagengefüge der jeweiligen Gagenklasse entsprach.

Die Leistungszulagen nach den Paragraphen 78 und 91 NV Bühne errechnen sich ab dem 1. Februar 2006 aus den neuen Gagen; die Steigerungsstufen werden dementsprechend auf 4,5 v.H., 3,5 v.H. und 2,5 v.H. abgesenkt. Wie mit der Urlaubsgeld und Zuwendung ersetzenden Jahressonderzahlung für 2006 verfahren wird, ist noch strittig; ab 2007 soll sie sich auf 72 Prozent der Urlaubsvergütung belaufen. Jubiläumsgeld soll künftig allen Beschäftigtengruppen gezahlt werden, die unter den NV Bühne fallen.

All dies gilt einheitlich für staatliche und kommunale Theater mit folgenden Ausnahmen: In den Staatstheatern des Tarifgebietes West müssen die Einmalzahlungen nicht geleistet werden, in den Staatstheatern des Tarifgebietes Ost muss die Ost-West-Anpassung nicht vorgenommen werden, wobei es nicht auf den Namen des Theaters, sondern auf Rechtsträgerschaft und/oder die jeweilige Tarifbindung ankommt. Für das Tarifgebiet Berlin, dessen Gagenregelungen auf dem Stand vom 31. Dezember 2002 stehen geblieben sind, bedarf es einer gesonderten tarifvertraglichen Regelung.

Nachrichten

Notwendige und überflüssige Versicherungen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit FINANZtest untersucht, welcher Versicherungsschutz wichtig ist, welches Risiko man in welcher Lebenssituation absichern sollte und auf welche Versicherungen man getrost verzichten kann. Der Ratgeber für private Versicherungen ist zum Preis von 12,80 Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich. Bestellt werden kann er beim Versandservice der Verbraucherzentralen, Aderstraße 78, 40215 Düsseldorf, Tel. 0180/500 14 33, Fax: 0211/38 09-235. Die Versandkosten belaufen sich auf 2,50 Euro.

Unverzügliche Meldung bei der Arbeitsagentur

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis endet, muss „sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend... melden“, besagt §37b SGB III. Arbeitgeber sollen ausscheidende Arbeitnehmer frühzeitig über diese Verpflichtung unterrichten. Dennoch sei der Arbeitgeber nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er diese Unterrichtung mit der Folge unterließ, dass der Arbeitnehmer sich zu spät gemeldet und daher Ansprüche verloren habe. Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers diene nur der besseren Zusammenarbeit von Agentur und Arbeitssuchendem, nicht aber dem Schutz des Arbeitnehmers vor Vermögensnachteilen. So entschied das Bundesarbeitsgericht am 29. September 2005 (AZ.: 8 AZR 571/04).

Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen Geschäftsbericht 2004

Die Bayerische Versorgungskammer weist darauf hin, dass der Bericht der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen über das Geschäftsjahr 2004 den Mitgliedern, Versicherten und Versorgungsempfängern auf Wunsch zugesandt wird.
Anforderungen bitte an die Bayerische Versorgungskammer, Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen, 81921 München.

Wir gratulieren

zum 25-jährigen VdO-Jubiläum
Gilda Bottai, Deutsche Oper Berlin
Leyla Erdogan, Niedersächsische Staatstheater Hannover
Gerald Bauer, Nationaltheater Mannheim

zum 35-jährigen Bühnenjubiläum
Laszlo Salomvari, Nationaltheater Mannheim

zum 25-jährigen Bühnenjubiläum
Nicole Nusslé, Oper Frankfurt am Main
Detelin Tabakov, Theater Plauen-Zwickau

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