Verrentung, Riester, Ruhegeld
Neues von der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
Die Jahressitzung des Verwaltungsrats der Versorgungsanstalt der
deutschen Bühnen (VddB), der Trägerin der Pflicht-Zusatzversorgung
der Bühnenschaffenden, fand – nach mehreren vorbereitenden
Sitzungen des Arbeitsausschusses – am 25. Oktober 2002 in
München statt. Die für die Versicherten wichtigsten Ergebnisse
sind folgende:
1. Absenkung des Verrentungssatzes
Als Verrentungssatz wird der Prozentsatz bezeichnet, der die Höhe
der Rente aus eingezahltem Kapital bestimmt. Er beträgt zur
Zeit 16,1%, er muss ab dem Jahr 2003 auf 13,0% abgesenkt werden.
Die Absenkung betrifft nur die ab dem 1. Januar 2003 eingezahlten
Beiträge. Anwartschaften bis 2002, einschließlich der
noch rechtzeitig für 2002 eingezahlten freiwilligen Höherversicherungsbeiträge
werden weiterhin mit 16,1% verrentet.
Der Verwaltungsrat musste der von Geschäftsleitung und Arbeitsausschuss
in Abstimmung mit den in der VddB vertretenen Organisationen und
der Versicherungsaufsicht gegebenen Beschlussempfehlungen folgen,
da der bisherige Verrentungssatz finanziell nicht mehr zu halten
ist. Der Niedergang der Zinserträgnisse, die bis 1999 noch
bei durchschnittlich sieben bis acht Prozent lagen, sich jetzt gefährlich
der Fünfprozentgrenze nähern, ist hierfür neben der
steigenden Lebenserwartung, die die Rentenbezugsdauer verlängert,
und der von zehn auf fünf Jahre verkürzten Unverfallbarkeitsfrist
von Versorgungsanwartschaften der wichtigste Grund. Der dramatische
Einbruch der Aktienmärkte hat im Übrigen alle Versicherungseinrichtungen
getroffen.
2. Keine Anwartschaftsdynamisierung in 2003
Die Versicherungsaufsicht wies den Verwaltungsrat darauf hin, dass
der sog. „Projektivität“, also der Berücksichtigung
des demographischen Faktors Vorrang vor der Dynamisierung von Leistungen
und Anwartschaften einzuräumen sei, weil nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
ausreichende Rückstellungen zu bilden sind, um die Ausfinanzierung
der länger gewordenen und werdenden Rentenbezugsdauer zu sichern.
Mit anderen Worten: Um die Renten der immer länger lebenden
Rentner bezahlen zu können. Die versicherungstechnische Lage
der VddB schließt daher eine Dynamisierung der Anwartschaften
für 2003 aus.
3. Ruhegelddynamisierung
Angesichts der abgeschmolzenen Dynamisierung der gesetzlichen Renten
beschloss der Verwaltungsrat, die Ruhegelder ab 2003 wenigstens
um 1% anzuheben.
4. Geschäftsbericht 2001
Der Bericht der VddB über das Geschäftsjahr 2001 wird
auf Wunsch den Versicherten und den Versorgungsempfängern zugesandt.
Anforderungen sind an die Bayerische Versorgungskammer, Versorgungsanstalt
der deutschen Bühnen, 81921 München zu richten.
5. Formulare für den Antrag auf „Riester-Förderung“
Die Formulare für den Antrag auf die Altersvorsorgezulage 2002
nebst einem Informationsschreiben der VddB liegen jetzt vor. Die
Versicherten erhalten sie über das Personalbüro ihres
Theaters, sie können im Einzelfall aber auch bei der Geschäftsstelle
der VdO angefordert werden.
Die Erläuterungen der VddB enthalten auch Namen und Rufnummern
der zuständigen Ansprechpartner bei der Versorgungsanstalt.
Die VdO empfiehlt, weitere Fragen zur Riester-Förderung sich
dort beantworten zu lassen. Diese Empfehlung gilt insbesondere für
Tänzer und Tänzerinnen, die beabsichtigen, sich ihren
Rentenanspruch als Abfindung auszahlen zu lassen, und für Versicherte,
die eine endgültige Verlegung ihres steuerpflichtigen Wohnsitzes
– auch als Rentner – in das Ausland vorgesehen haben.
In beiden Fällen wären Zulagen und steuerliche Förderung
gegebenenfalls zu erstatten.
Die Ortsdelegierten der VdO erhalten, damit auch sie für Fragen
gewappnet sind, noch ausführlichere Informationen.
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