Zur Startseite


 

 
Zur Startseite von Oper & Tanz
Aktuelles Heft
Archiv & Suche
Stellenmarkt
Oper & Tanz abonnieren
Ihr Kontakt zu Oper und Tanz
Kontakt aufnehmen
Impressum
Datenschutzerklärung

Website der VdO


 

Aktuelle Ausgabe

Editorial

Kulturpolitik
Ein schwacher Abgang
Die Situation der Berliner Opern-Kultur
Brenn-Punkte
Die Situation deutscher Theater
Solidarität an allen Fronten
Über die Krise des Deutschen Musikrates
Ruhrruinen-Festival
Die erste Ruhr-Triennale
Flops sind leider die Regel
Der vierte Musical-Kongress in Hamburg

Portrait
Positives vermitteln
Der Mannheimer Chordirektor Bernhard Schneider
Neuanfang in Karlsruhe
Ein Porträt der Ballettdirektorin Birgit Keil
Eine schöne Utopie?
Die Zeitgenössische Oper Berlin

Berichte
Gelsenkirchen. Viel Lärm um zu wenig
Berlioz „Béatrice et Bénédict“ in Gelsenkirchen
Dortmund/Hamburg. Psychologie versus Persiflage
„Meistersinger“ in Dortmund und Hamburg
Nürnberg. Bilder aus der Todeszelle
Inszenierungen der Pocket Opera Nürnberg

Alles, was Recht ist
Probenende mitbestimmt
Zur Rechtslage


Tanz- und Zeitgeschichte
Eine Kurt Jooss-Biografie

VdO-Nachrichten
Verrentung, Riester, Ruhegeld
Neues von der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
Nachrichten
Die VdO tagte in Weimar / ver.di droht: Warnstreiks im öffentlichen Dienst / Flutschäden absetzbar / Wir gratulieren ...

Service
Schlagzeilen
Namen und Fakten
Oper und Tanz im TV
Stellenmarkt
Wettbewerbe 2002
Festivalvorschau 2002
Spielpläne 2002/2003

 

VdO-Nachrichten

Verrentung, Riester, Ruhegeld

Neues von der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen

Die Jahressitzung des Verwaltungsrats der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB), der Trägerin der Pflicht-Zusatzversorgung der Bühnenschaffenden, fand – nach mehreren vorbereitenden Sitzungen des Arbeitsausschusses – am 25. Oktober 2002 in München statt. Die für die Versicherten wichtigsten Ergebnisse sind folgende:

1. Absenkung des Verrentungssatzes
Als Verrentungssatz wird der Prozentsatz bezeichnet, der die Höhe der Rente aus eingezahltem Kapital bestimmt. Er beträgt zur Zeit 16,1%, er muss ab dem Jahr 2003 auf 13,0% abgesenkt werden.

Die Absenkung betrifft nur die ab dem 1. Januar 2003 eingezahlten Beiträge. Anwartschaften bis 2002, einschließlich der noch rechtzeitig für 2002 eingezahlten freiwilligen Höherversicherungsbeiträge werden weiterhin mit 16,1% verrentet.

Der Verwaltungsrat musste der von Geschäftsleitung und Arbeitsausschuss in Abstimmung mit den in der VddB vertretenen Organisationen und der Versicherungsaufsicht gegebenen Beschlussempfehlungen folgen, da der bisherige Verrentungssatz finanziell nicht mehr zu halten ist. Der Niedergang der Zinserträgnisse, die bis 1999 noch bei durchschnittlich sieben bis acht Prozent lagen, sich jetzt gefährlich der Fünfprozentgrenze nähern, ist hierfür neben der steigenden Lebenserwartung, die die Rentenbezugsdauer verlängert, und der von zehn auf fünf Jahre verkürzten Unverfallbarkeitsfrist von Versorgungsanwartschaften der wichtigste Grund. Der dramatische Einbruch der Aktienmärkte hat im Übrigen alle Versicherungseinrichtungen getroffen.

2. Keine Anwartschaftsdynamisierung in 2003
Die Versicherungsaufsicht wies den Verwaltungsrat darauf hin, dass der sog. „Projektivität“, also der Berücksichtigung des demographischen Faktors Vorrang vor der Dynamisierung von Leistungen und Anwartschaften einzuräumen sei, weil nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz ausreichende Rückstellungen zu bilden sind, um die Ausfinanzierung der länger gewordenen und werdenden Rentenbezugsdauer zu sichern. Mit anderen Worten: Um die Renten der immer länger lebenden Rentner bezahlen zu können. Die versicherungstechnische Lage der VddB schließt daher eine Dynamisierung der Anwartschaften für 2003 aus.

3. Ruhegelddynamisierung
Angesichts der abgeschmolzenen Dynamisierung der gesetzlichen Renten beschloss der Verwaltungsrat, die Ruhegelder ab 2003 wenigstens um 1% anzuheben.

4. Geschäftsbericht 2001
Der Bericht der VddB über das Geschäftsjahr 2001 wird auf Wunsch den Versicherten und den Versorgungsempfängern zugesandt. Anforderungen sind an die Bayerische Versorgungskammer, Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen, 81921 München zu richten.

5. Formulare für den Antrag auf „Riester-Förderung“
Die Formulare für den Antrag auf die Altersvorsorgezulage 2002 nebst einem Informationsschreiben der VddB liegen jetzt vor. Die Versicherten erhalten sie über das Personalbüro ihres Theaters, sie können im Einzelfall aber auch bei der Geschäftsstelle der VdO angefordert werden.

Die Erläuterungen der VddB enthalten auch Namen und Rufnummern der zuständigen Ansprechpartner bei der Versorgungsanstalt. Die VdO empfiehlt, weitere Fragen zur Riester-Förderung sich dort beantworten zu lassen. Diese Empfehlung gilt insbesondere für Tänzer und Tänzerinnen, die beabsichtigen, sich ihren Rentenanspruch als Abfindung auszahlen zu lassen, und für Versicherte, die eine endgültige Verlegung ihres steuerpflichtigen Wohnsitzes – auch als Rentner – in das Ausland vorgesehen haben. In beiden Fällen wären Zulagen und steuerliche Förderung gegebenenfalls zu erstatten.

Die Ortsdelegierten der VdO erhalten, damit auch sie für Fragen gewappnet sind, noch ausführlichere Informationen.

 

 

startseite aktuelle ausgabe archiv/suche abo-service kontakt zurück top

© by Oper & Tanz 2000 ff. webgestaltung: ConBrio Verlagsgesellschaft & Martin Hufner