Die Privatisierung als Umweg zur Theaterschließung?
Das Bundesarbeitsgericht hat so eine Meldung in Die
Deutsche Bühne Heft 11/99 den Anspruch ehemaliger
Mitarbeiter des Berliner Metropol-Theaters auf Weiterbeschäftigung
beim Land Berlin rechtskräftig verneint. Das Urteil liegt der
Redaktion noch nicht vor.
Das Land Berlin hatte das Theater zum 1. Januar 1996 in die Trägerschaft
einer GmbH überführt und diese Gesellschaft unter
Verpachtung der Immobilie und des Inventars des Betriebes
als Gesellschafter und Intendant dem Kammersänger René
Kollo übertragen, womit das Land Berlin, jedenfalls formal,
sich aus jeglicher Verantwortung stahl.
Es kam dann, wie es kommen sollte und musste: Nach Ablauf der
einjährigen Schamfrist des § 613a BGB wurde die GmbH dem
Vermögensverfall zugeführt und die Belegschaft saß
auf der Straße. All dies scheint nun durch höchstrichterliche
Rechtsprechung sanktioniert.
Die von der VdO für ihre Mitglieder vor den beiden Instanzen
der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit geführten Verfahren,
die erfolgreich und mit der Verpflichtung des Landes Berlin zur
Weiterbeschäftigung der Künstler abgeschlossen werden
konnten, ruhen zur Zeit in der vom Berliner Senat angestrengten
Aufhebungsklage.
Im Unterausschuss Theater des Berliner Abgeordnetenhauses, wie
dort das Landesparlament heißt, hörte man im Februar
2000 zu diesem Thema Erstaunliches. 23 Millionen Mark waren im Haushalt
1999 für die Wiedereröffnung des Metropol-Theaters vorgesehen,
die aber nicht stattfand: Eine Million steckte man in den Erhalt
der Baulichkeiten, 9,8 Millionen stellte man für Abfindungen
der Metropol-Beschäftigten zurück, den Rest
verwendete man zur Abdeckung der Defizite der anderen Häuser.
Als das Bundesarbeitsgerichts-Urteil bekannt wurde, verschwand auch
die Rückstellung: Eine Million zum Beispiel wurde zur Abwendung
drohenden Konkurses der landeseigenen Theater des Westens GmbH als
Kapitalrücklage überwiesen. Eine Berliner Tageszeitung
titelte: Die Zerstückelung einer Operettenleiche.
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