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2000/02
Inhaltsverzeichnis

Kulturpolitik
Editorial
Die Hauptstadt-Skandale
Baden-Baden scheint kuriert
Fundbüro: Kollegiale Nachrede

Portrait
Das Nordharzer Städtebundtheater

Tanztheater
Bilanz zur Münchner „Dance“-Biennale 2000

Bericht
Lady Di und Jud Süß

Service
Recht: Die Privatisierung als Umweg zur Theaterschließung?
Recht: Das Bundesarbeitsgericht zur Mitwirkungspflicht der Opernchöre
VdO: Öffentlicher Dienst - Vergütungsrunde 2000
VdO: Tarifverhandlungen NV Chor/Tanz
Buch: Der Chormusikführer von Harenberg
Buch: Sozialgeschichte des Opernhauses Lissabon

 

 

Alles, was Recht ist

Die Privatisierung als Umweg zur Theaterschließung?

Das Bundesarbeitsgericht hat – so eine Meldung in „Die Deutsche Bühne“ Heft 11/99 – den Anspruch ehemaliger Mitarbeiter des Berliner Metropol-Theaters auf Weiterbeschäftigung beim Land Berlin rechtskräftig verneint. Das Urteil liegt der Redaktion noch nicht vor.

Das Land Berlin hatte das Theater zum 1. Januar 1996 in die Trägerschaft einer GmbH überführt und diese Gesellschaft – unter Verpachtung der Immobilie und des Inventars des Betriebes – als Gesellschafter und Intendant dem Kammersänger René Kollo übertragen, womit das Land Berlin, jedenfalls formal, sich aus jeglicher Verantwortung stahl.

Es kam dann, wie es kommen sollte und musste: Nach Ablauf der einjährigen Schamfrist des § 613a BGB wurde die GmbH dem Vermögensverfall zugeführt und die Belegschaft saß auf der Straße. All dies scheint nun durch höchstrichterliche Rechtsprechung sanktioniert.

Die von der VdO für ihre Mitglieder vor den beiden Instanzen der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit geführten Verfahren, die erfolgreich und mit der Verpflichtung des Landes Berlin zur Weiterbeschäftigung der Künstler abgeschlossen werden konnten, ruhen zur Zeit in der vom Berliner Senat angestrengten Aufhebungsklage.

Im Unterausschuss Theater des Berliner Abgeordnetenhauses, wie dort das Landesparlament heißt, hörte man im Februar 2000 zu diesem Thema Erstaunliches. 23 Millionen Mark waren im Haushalt 1999 für die Wiedereröffnung des Metropol-Theaters vorgesehen, die aber nicht stattfand: Eine Million steckte man in den Erhalt der Baulichkeiten, 9,8 Millionen stellte man für Abfindungen der Metropol-Beschäftigten zurück, den „Rest“ verwendete man zur Abdeckung der Defizite der anderen Häuser. Als das Bundesarbeitsgerichts-Urteil bekannt wurde, verschwand auch die Rückstellung: Eine Million zum Beispiel wurde zur Abwendung drohenden Konkurses der landeseigenen Theater des Westens GmbH als Kapitalrücklage überwiesen. Eine Berliner Tageszeitung titelte: „Die Zerstückelung einer Operettenleiche“.

 

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