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VdO-Nachrichten

Mühsame Manteltarifverhandlungen

Am 10.10. und 07.11.2022 wurden – nach der im Juni erzielten Einigung über die Erhöhung der Mindestgagen – die Tarifverhandlungen zum NV Bühne wiederaufgenommen. Im Mittelpunkt stand die Etablierung eines praxisgerechten Systems zur Erfassung der Arbeitsleistung des künstlerischen Bühnenpersonals.

Der Verhandlungsverlauf wurde durch einen ausgeprägten Zick-Zack-Kurs des Deutschen Bühnenvereins (DBV) erheblich belastet: Nachdem dieser zunächst das schon vor zwei Jahren von der VdO entwickelte und teilweise im Rahmen der pandemiebedingten Kurarbeits-Tarifverträge erfolgreich erprobte Dienste- bzw. Einsätze-Modell für verhandelbar erklärt hatte, zog man sich zu Beginn der zweiten Runde auf eine reine Stunden-Zählung – auf der Basis einer 40-Stunden-Woche – zurück. Dies wiederum war, insbesondere für vorstellungs- und probengeprägte Tätigkeiten, für die Gewerkschaften (VdO, GDBA und BFFS; die letztgenannten hatten sich dem VdO-Modell angeschlossen) völlig indiskutabel, so dass kurzzeitig ein Abbruch der Verhandlungen drohte.

Nach interner Beratung kehrte der DBV dann doch zur Verhandlung des VdO-Modells für das überwiegend in Proben und Vorstellungen eingesetzte Personal zurück. Dieses Modell sieht grundsätzlich vor, dass alle – natürlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Proben- und Ruhezeitenregelungen – in einem Vier-Stunden-Rahmen zu leistenden Arbeitseinsätze unabhängig von ihrer tatsächlichen Länge als ein „Dienst“ gezählt werden und die Anzahl der „Dienste“ auf durchschnittlich 8 (bei Kollektiven) bzw. 9 (bei Solist/inn/en) pro Woche begrenzt ist. Der DBV sieht Modifikationsbedarf vor allem hinsichtlich der Behandlung von Vorstellungen und der Anzahl der „Dienste“; die GDBA möchte zusätzlich eine tägliche Höchststundenzahl festlegen. Dies ist aus unserer Sicht systemfremd, da zum einen das Ineinandergreifen der „Dienste“-Zählung und angemessener Regelung der Proben- und Ruhezeiten (in der SR Solo zweifellos noch nachbesserungsbedürftig!) eine Überbeanspruchung verhindert, zum anderen eine Höchststundenzahl von Arbeitgebern oder Rechtsträgern als Appell verstanden werden könnte, diese auch auszuschöpfen, wodurch der status quo sich in vielen Bereichen verschlechtern könnte..

Vor einer Fortsetzung der Verhandlungen – voraussichtlich zu Beginn des neuen Jahres – wollen die Parteien ihre auf Basis der bisherigen Gespräche aktualisierten Vorstellungen noch einmal in schriftlicher Form austauschen. Weitere Verhandlungsschwerpunkte werden dann auch Teilzeitregelungen und die Neuregelung der Arbeitsdisposition (unsererseits vor allem unter dem Aspekt „planbare Freizeit / Vereinbarkeit von Familie und Beruf“) sein.

Erfreuliches von der VddB

Am 27./28. Oktober standen turnusgemäß die Sitzungen des Arbeitsausschusses und des Verwaltungsrates der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen auf dem Programm. Schwerpunkte waren, wie immer, die finanzielle Lage der VddB und die Frage nach möglichen Dynamisierungen von Renten und Anwartschaften. Daneben wurde in diesem Jahr – auf Grundlage einer von der AG Tanz der VdO entwickelten Anregung – eine Modifizierung der Regelungen zur so genannten Tänzer/innen/abfindung dahingehend diskutiert, dass unter bestimmten Umständen Teile der Abfindung bereits vor Aufgabe des Tanzberufs zur Finanzierung etwa eines Studiums herangezogen werden können. Wegen schwieriger steuerrechtlicher Fragen wurde zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

Wirtschaftlich war das Jahr 2021 für die VddB überraschend positiv; die erheblichen Verwerfungen an den Finanzmärkten konnten aufgefangen und teilweise sogar positiv genutzt werden. Dadurch wurde eine Netto-Verzinsung der Kapitalanlagen von 3,83% erreicht. Dies ermöglichte, zusammen mit anderen Faktoren, dass alle Versorgungsleistungen und Anwartschaften, die auf dem Anwartschaftsverband 4 beruhen, um 2,35% und die, die auf den Anwartschaftsverbänden 1 – 3 beruhen, um 1,25% zu erhöhen. Diese Erhöhung wird ab 01.01.2023 wirksam.

Darüber hinaus stehen bei der Bayerischen Versorgungskammer, der die VddB angehört, umfassende personelle Wechsel an: Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sowie der für die VddB zuständige Abteilungsleiter gehen in den nächsten Monaten in Ruhestand. Die Nachfolge ist bereits frühzeitig geregelt worden. Außerdem verlässt zum Jahresende der langjährige Sprecher der Arbeitgebergruppe im Verwaltungsrat, Rolf Bolwin, diesen zum Ende des Jahres. Seine Nachfolgerin wird die Geschäftsführende Direktorin des Deutschen Bühnenvereins, Claudia Schmitz.

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