
Kulturelle Schieflage in Sachsen
Finanzierung der Landesbühnen Sachsen gefährdet das
empfindliche Gleichgewicht der Kulturraumfinanzierung
Der Freistaat Sachsen plant die Umverteilung der Zuschüsse
für die Landesbühnen Sachsen in Radebeul. Der Zuschuss
für die Landesbühnen, die bisher in voller Höhe
mit 14 Millionen Euro direkt vom Freistaat finanziert wurden, soll
um 7 Millionen gekürzt werden, um so die finanziellen Grundlagen
der verbleibenden landeseigenen Kultureinrichtungen zu sichern.
Bei den Landesbühnen stellt sich die Frage, ob hier Haushaltspolitik Strukturpolitik
ersetzen soll: eine Landeseinrichtung wird offenbar gegen den Willen
der Sitzgemeinde kommunalisiert und das Kulturraumgesetz als Hilfsinstrument
für die Abwälzung von Landesaufgaben missbraucht. Die
Lasten tragen alle Regionen des Landes, indem diese weniger Landeszuweisungen
aus dem Kulturraumgesetz erhalten. Der bisher so erfolgreiche Weg
der sächsischen Kulturraumfinanzierung, der vielen als Modellcharakter
für eine vorbildliche Kulturfinanzierung gegolten hat, gefährdet
mit dieser verhängnisvollen Gesetzesänderung den „solidarischen
Geist“ des Kulturraumgesetzes. Denn die fehlenden 7 Millionen
Euro können nur dadurch ausgeglichen werden, dass die Zuweisungen
für die anderen Kulturinstitutionen entsprechend gekürzt
werden. Die ohnehin gebeutelten Kommunen stehen damit vor der Problematik,
weiteren Standorten Zuschusskürzungen zuzumuten, flächendeckend
drohen Spartenschließungen und Entlassungen. Die kulturelle
Vielfalt in den Regionen wird damit gefährdet. Das geplante
Vorhaben steht damit in keinem begründbaren Verhältnis
zu den erwartbaren Kulturverlusten in den Regionen.
Der sächsische Kultursenat fordert daher, bei einer Inanspruchnahme
der Kulturraummittel, die bis zu 7 Millionen Euro zumindest aufzustocken
und nicht aus den dringend erforderlichen Landeszuweisungen für
alle Regionen abzuzweigen. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Redaktion
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