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Brennpunkte
Zur Situation deutscher Theater und Orchester Dauerbrenner Berlin
Seit Monaten steht die Aufforderung der VdO an den Berliner Senat – sowohl über
den Deutschen Bühnenverein als auch direkt ausgesprochen – im
Raum, Tarifgespräche über die Übertragung des für
das nichtkünstlerische Personal unmittelbar geltenden so genannten „Potsdamer
Abschlusses“ von 2003 auf die nach NV Bühne Beschäftigten
zu führen. Dieser Tarifabschluss sieht eine Vergütungserhöhung
im Volumen von 4,46 Prozent vor, die mit Auslaufen des so genannten
Beschäftigungssicherungs-Tarifvertrages am 31.12.2009 greift.
Nach der auch für Berlin geltenden Bindungsklausel des NV
Bühne ist dies sinngemäß auf die Bühnenkünstler
zu übertragen. Erstaunliche Auskünfte
Lange blieb die Aufforderung unbeantwortet. In der öffentlichen
Anhörung des Ausschusses für kulturelle Angelegenheiten
am 14. September 2009 gab es dann auf entsprechende Nachfragen
Antworten, die nur erstaunen können: Seitens der Stiftung
Oper in Berlin wurde geäußert, der Abschluss werde „automatisch“ übernommen.
Positiv daran ist, dass zumindest das Volumen für die Umsetzung
des Potsdamer Abschlusses auch für die künstlerisch Beschäftigten
in den Haushalt eingestellt wird. Wie die Umsetzung rechtlich funktionieren
soll, blieb unklar. Auf die Nachfrage aus den Fraktionen, ob es
stimme, dass der Senat die Verhandlungen mit den Gewerkschaften
abgebrochen habe, wurde dies verneint. Dies ist zwar formal insofern
richtig, als förmliche Verhandlungen jedenfalls mit den Künstlergewerkschaften
nicht nur nicht aufgenommen, sondern gegenüber dem Deutschen
Bühnenverein ausdrücklich abgelehnt worden sind. Es mag
zwar sein, dass Verhandlungen für das nichtkünstlerische
Personal geführt werden. Falsch ist es aber in der wesentlichen
Aussage, dass hier den Parlamentariern suggeriert wird, es würden
die rechtlich und sachlich erforderlichen Verhandlungen mit allen,
also auch den Künstlergewerkschaften geführt. Die VdO
hat daher umgehend den kulturpolitischen Sprechern aller Fraktionen
des Abgeordnetenhauses eine entsprechende Richtigstellung zukommen
lassen.
Wenige Tage später ging bei der VdO nun doch noch ein Schreiben
des Kulturstaatssekretärs André Schmitz ein, in dem
lapidar mitgeteilt wird, dass die Aufnahme von Tarifgesprächen
vor dem Abschluss der Haushaltsberatungen „nicht angezeigt“ sei.
Dies kann wohl nur so verstanden werden, dass hier den Tarifpartnern
einseitig eine Tarifanpassung diktiert werden soll – ein
sehr eigenwilliges Verständnis von Tarifautonomie. Merkwürdig ist dieses Verhalten auch vor dem Hintergrund,
dass bereits vor mehr als einem Jahr, am 8. September 2008, der
Senat den Deutschen Bühnenverein und alle Künstlergewerkschaften
zu einem Gespräch gebeten hatte, das zwar keine konkreten
Ergebnisse brachte, aber den Willen der Senatsvertreter erkennen
ließ, Verhandlungen mit dem Ziel einer rechtzeitigen Umsetzung
der Tarifabschlüsse zu führen. Dabei sollte auch – und
das ist von den Gewerkschaften nie pauschal zurückgewiesen
worden – die Übernahme der aktuellen Vergütungsstruktur
des NV Bühne (einschließlich des Wegfalls der Ortszuschläge,
der Absenkung der Zuwendung etc.) thematisiert werden.
Die ebenfalls in besagtem Gespräch gegebene Zusage, die Gewährung
der an die nichtkünstlerisch Beschäftigten im Jahr 2008
geleisteten Einmalzahlung innerhalb von sechs Wochen wohlwollend
zu prüfen, steht weiterhin im Raum.
Darüber hinaus ist völlig offen, wie eine, wie auch immer
gestaffelte, Übernahme der Tarifsteigerungen im öffentlichen
Dienst der Rest-Republik in den Jahren 2008 und 2009, die sich
immerhin auf ein Volumen von gut acht Prozent beläuft, umzusetzen
sein soll. Inwieweit Gewerkschaften sich ein solches Verhalten
eines öffentlichen Arbeitgebers gefallen lassen können,
wird zu diskutieren sein, natürlich in Kenntnis der besonderen
finanziellen Situation dieses Arbeitgebers, aber eben auch in der
Wahrnehmung der wirtschaftlichen und sozialen Interessen der von
ihnen vertretenen Beschäftigten.
Was bleibt, ist die Feststellung, dass die künstlerisch Beschäftigten
der Theater im Land Berlin, sei es in den in unmittelbarer öffentlicher
Trägerschaft geführten Häusern, sei es in der Stiftung
Oper in Berlin, die einzige Beschäftigtengruppe des öffentlichen
Dienstes sind, die seit 2001 an keinerlei Tarifsteigerungen teilgenommen
haben. Dieser Umstand, der sich natürlich herumgesprochen
hat, bedroht mittlerweile immer mehr die künstlerische Leistungsfähigkeit
der Theater in der Bundeshauptstadt – sie sind im Wettbewerb
um Spitzenkräfte jedenfalls im tariflichen Bereich schlichtweg
nicht mehr konkurrenzfähig. Theater Cottbus
Das Staatstheater Cottbus schreibt auf seiner Webseite: „WIR
MACHEN STAAT“. In den derzeit laufenden Verhandlungen über
eine Tarifanpassung für das künstlerische Personal des
Staatstheaters Cottbus, das erst letztes Jahr mit prominenter Besetzung
(u.a. sprach auch der Bundespräsident) sein hundertjähriges
Bestehen feierte, ist die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus
nicht bereit, für das künstlerische Personal einen Haustarifvertrag
zu den in vergleichbaren Fällen üblichen Bedingungen
abzuschließen. Obwohl eine Einigung weitestgehend – zumindest was den finanziellen
Rahmen angeht – erzielt werden konnte, lehnen es die Träger
ab, den nach dem Tarifvertrag vorgesehenen Mechanismus, der bei
derartigen Gehaltsverzichten ein zeitlich begrenztes Abweichen
von den flächentariflichen Regelungen ermöglicht, zu
akzeptieren. Vielmehr sollen die Künstlergewerkschaften das
Verhandlungsergebnis, das für das nichtkünstlerische
Personal ausgehandelt worden ist, übernehmen, ohne die geltenden
Regelungen des künstlerischen Bereichs zu berücksichtigen.
Dies würde für die künstlerisch Beschäftigten
eine dauerhafte Abkehr vom Flächentarif bedeuten.
Die im Namen der Künstlergewerkschaften durch die GDBA ausgesprochene
Aufforderung an die Vorsitzende des Stiftungsrates, Frau Ministerin
Prof. Dr. Johanna Wanka, zwecks Klärung dieser letzten Problematik
zu einem direkten Spitzengespräch zusammenzukommen, lehnte
die Ministerin erstaunlicherweise mit dem Hinweis darauf ab, dass
sie „zum jetzigen Zeitpunkt ein solches Gespräch nicht
führen könne, da sie durch einen geltenden Beschluss
des Stiftungsrates gebunden sei“. Es sei angeboten, die mit
ver.di ausgehandelten Vergütungserhöhungen zu übernehmen
und „vor diesem Hintergrund sei sie nicht bereit, die tarifpolitische
Solidarität zu brechen“.
Dass eine Ministerin sich auf eine tarifpolitische Solidarität
beruft, indem sie den Künstlergewerkschaften einen Tarifabschluss
diktiert, ohne mit den eigentlichen Verhandlungspartnern direkte
Gespräche zu führen, spricht für sich. STAAT zumindest
macht das Staatstheater Cottbus so nicht. Vielleicht ist ja nach
der Wahl in Brandenburg jemand bereit, direkte Gespräche mit
den verantwortlichen Verhandlungspartnern zu führen, um eine
konsensfähige Lösung zu finden. Die Künstlergewerkschaften
zumindest haben schon vielfach Vorschläge unterbreitet und
stehen erklärtermaßen für eine sachgerechte Lösung
jederzeit gerne bereit!
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