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Der Barenboim im Haus...

Zustände an deutschen Theatern · Von Nikolas Kuhn


Zum Beispiel Berlin

Christoph Stölzl, Berlins parteiloser Kultursenator, hat mit der Vorlage seiner Vorstellungen zur Strukturreform der drei Berliner staatlichen Opernhäuser eines jedenfalls bewirkt: Alle reden ernsthaft mit allen über alles, so dass der Eindruck entsteht, das Musiktheater werde endlich so ernst genommen, wie es ernst genommen zu werden verdient. Seit Vorlage des Strukturreformpapiers am 12. Oktober hat sich die Sicht auf die Dinge, die da in Berlin im Argen liegen, noch mal verschärft: Der scheidende Kultur-Staatsminister Michael Naumann hat mit der von ihm herbeigeführten Entscheidung des Deutschen Bundestages, der Linden-Oper die von Daniel Barenboim für die Staatskapelle geforderten zusätzlichen 3,5 Millionen Mark zur Verfügung zu stellen, ein erstes Signal gegeben, dass der Bund auch in Sachen Hauptstadt-Theater-Kultur sich nicht aus der Mitverantwortung stehlen kann (und mag ihm das Verhalten des Berliner CDU/SPD-Senats und des Regierenden Bürgermeisters noch so stinken).

   

Der scheidende Minister Naumann.
Foto: Archiv

 

Gleichzeitig hat er damit all diejenigen als karrieristische Opportunisten entlarvt, die am Feuerchen des Stölzl’schen Vorschlages, Deutsche und Staatsoper faktisch zu fusionieren, ihre Generalintendanten-Süppchen zum Köcheln bringen wollten. Der Barenboim im Haus erspart den Zimmermann, heißt es in etwa schon bei Friedrich Schiller.

Aus ebenso egoistisch durchsichtigen wie dennoch akzeptablen Motiven hat sich auch die Opern-Konferenz der deutschsprachigen Bühnen unter Leitung ihres designierten Vorsitzenden, Sir Peter Jonas, in die Debatte um die Stölzl’sche Strukturreform eingeschaltet. Nach einem stürmischen Vorgeplänkel in offener Diskussion am 27. Oktober erarbeitete sie – zusammen mit den Verwaltungsdirektoren der drei Berliner Opernhäuser – am 25./27. November ein (der Redaktion von Oper & Tanz vorliegendes) 13-Punkte-Papier, welches das Stölzl-Konzept ergänzt und variiert.

Man spürt beim Lesen dieses Papiers die Absicht der Opernkonferenz und ist dennoch nicht verstimmt. Stölzl hatte mit der Unbefangenheit dessen, der als Mann der bildenden Kunst die Heiligen Kühe des deutschsprachigen Theaterbetriebs nicht kennt oder nicht zu kennen vorgibt, in seinen Vorschlägen zur Strukturreform der Berliner Opern das Alleinherrscher-Prinzip des deutschen Intendantentheaters, das den Feudalismus mit Hilfe des Kunstfreiheitsgebotes des demokratischen Grundgesetzes fortleben lässt, in Frage gestellt. Nach dem kaufmännischen (im Kulturbereich aber gefährlichen) Motto, dass wer zahle, auch anschaffe, hatte Stölzl den drei Opernhäusern ihr jeweiliges Repertoire zuweisen wollen. Du, Barenboim (Quander), machst keinen Wagner mehr, dafür das Kleine, Feine; du, Zimmermann, produzierst die großen Schinken und die aufwändige Moderne; du, Kost, setzt die (nicht zuletzt deutschsprachige) Tradition Felsensteins fort.

Ja, um Gottes oder Thespis Willen, wo kämen wir Intendanten denn hin, wenn unsere demokratisch verfassten Geldgeber aus noch so wohlerwogenen Gründen uns vorschreiben dürften, was wir zu spielen oder nicht zu spielen haben! Der Operndirektor der Komischen Oper könnte dann ja nicht mehr seinen Bayreuther Ring in der Berliner Staatsoper abkupfern? Wir, die Theaterleiter sind doch keine weisungsgebenden Bildungsbürger oder Kavaliers-Intendanten von vorgestern, die irgendwelchen kultur-, sozial-, wirtschafts- oder bildungspolitischen Vorstellungen unserer Rechtsträger verpflichtet sind! Wir sind freie Künstler, nur Gott oder Thespis und unserer vom Grundgesetz geschützten Gage verpflichtet! Demokratie! Ja, aber doch nicht in der Kultur!

Gedanken und Befürchtungen, natürlich in edleren Formulierungen, aber doch dieses Inhalts, bewirkten das Einmalige: Die Intendanten der großen deutschsprachigen Häuser eilten Berlins Musiktheaterpolitik beratend zu Hilfe. Um das auch sie selbst Betreffende aus guten Gründen abzuwehren, gleichzeitig viel zu klug, um das offenbare Berliner Desaster auch nur versuchsweise schönzureden, entwickelten sie in ihrem 13-Punkte-Papier Änderungsvorschläge zum Stölzl-Papier, die zum einen die Fusion der Bühnen und Gängelung des Spielplans ablehnen, zum anderen aber in Form von Hinweisen zu Rationalisierungen, Einsparungen und Mehreinnahmen die Politik des Berliner Senats, auch der drei Theaterleitungen, regelrecht abwatschen: Die mangelnde (freiwillige) Koordinierung der Spielpläne wird da ebenso gerügt wie das Fehlen gemeinsamer Werbung für die Opernstadt Berlin, die allzu vielen Schließtage, die zu niedrigen Eintrittspreise, die zu vielen preisermäßigten Karten – sogar die sogenannte „Spielplan-Treue“ der Komischen Oper, ein Stück in Premierenbesetzung oder gar nicht zu spielen. Allein die Aufhebung dieses Prinzips würde eine halbe Million bringen. Insgesamt errechnen die Herren der Opernkonferenz Einsparungen in Höhe von 12,2 Millionen Mark, allerdings bei Streichung von 20 Stellen in den drei Opern-Orchestern und 48 Stellen beim sogenannten nichtkünstlerischen Personal.

Ein Koordinations-Board solle die Kooperation der drei Häuser steuern; die Solidarität der Beschäftigten der Personalvertretungen und der Gewerkschaften werde vorausgesetzt, der Bund müsse sich angemessen für das Opernleben in Berlin engagieren. Tarifanhebungen aber seien vom Land zu tragen – womit wir wieder bei Stölzl und seinem Papier sind. Der kann sich nur freuen: Michael Naumann hat ihm „genau den Popo der Debatte“ treffend (FAZ) den Weg geebnet, vom Fusions-Plan ohne Gesichtsverlust Abschied nehmen zu können, und alle Vorschläge zu Mehreinnahmen und Einsparungen sind jetzt von den Göttern des Opernolymps abgesegnet. Mitte Dezember will der Kultursenator seine Strukturvorschläge in überarbeiteter Form erneut vorlegen.

Zum Beispiel Würzburg

In der bayerischen Theater-Kulturpolitik gibt es seit Montgelas’ Zeiten ein sozusagen „französisches“ Problem: Die Provinz, sei es die schwäbische, die niederbayerisch-oberpfälzische oder die fränkische, fühlt sich vom Münchner Zentralismus à la Paris gegängelt und benachteiligt. Mit Ausnahme der staatsvertraglich gesicherten Coburger meinen alle Bayerischen Bühnen nicht zu Unrecht, der Freistaat lasse sie zu Gunsten seiner drei Münchener „Leuchttürme“ (Staatsoper, Staatsschauspiel, Staatstheater am Gärtnerplatz) grausam darben. Am ausgeprägtesten wabert dieses Gefühl in den fränkischen Bezirken, zumal in Unterfranken, wo die „bayerische Besatzungsmacht“ Aschaffenburg und Schweinfurt zu Bespiel-Theatern degradiert hat und sich an den Betriebszuschüssen des „Mainfranken-Theaters“ Würzburg, in Wirklichkeit des Stadttheaters Würzburg mit einem kargen Viertel (1999/2000: rund 7 Millionen Mark) beteiligt. Die Stadt schießt rund 20 Millionen Mark zu, eine Mitfinanzierung durch die umliegenden Landkreise gibt es ebensowenig wie Überlegungen der Bayerischen Staatsregierung, nach dem Vorbild Sachsens ein Kulturraumgesetz zu erlassen oder den kommunalen Finanzausgleich zu verbessern.

   

Aufstand in Würzburg. Foto: Main-Post

 

Als am 22. November 2000 den Beschäftigen des Würzburger Theaters in einer Personalversammlung mitgeteilt wurde, der Würzburger Kämmerer werde in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister im Stadtrat den Antrag einbringen, das Theater zum Ende der laufenden Spielzeit ebenfalls in ein Bespiel-Theater umzuwandeln und das Ensemble zu entlassen, nur die für den Bespiel-Betrieb erforderlichen Bühnentechniker und Betriebsangestellten weiter zu beschäftigen, das Ganze mit dem Ziel, ein Gutteil der Betriebszuschüsse einzusparen, stellte sich die Frage, ob die Würzburger Kommunalpolitik von allen guten Geistern verlassen sei, oder ob es sich um einen dramatischen Versuch handelte, die Bayerische Staatsregierung auf frankenweis‘ schlicht zu erpressen: Mehr Geld – oder wir blamieren ganz Bayern.

Der zweite Teil der Frage lässt sich inzwischen beantworten, der erste Teil muss offen bleiben. Die ebenso wie die Öffentlichkeit überraschte Staatsregierung jedenfalls erklärte sich zu finanzieller Hilfe bereit, verwies jedoch, den schwarzen Peter zurückspielend, darauf, die Stadt Würzburg habe exakt die 6,8 Millionen Mark für ihr Theater erhalten, die sie beantragt habe. Ob es den Münchenern entgangen ist, dass Würzburg – aus welchen Gründen auch immer – mit rund 325 Millionen Mark hoch verschuldet ist und dass im Würzburger Theater, nicht erst seit des Intendanten Wolfgang Schaller merkwürdigem, beiderseits mit Schweigen besiegeltem Abgang der Haussegen schief hängt?

Bei Redaktionsschluss war noch nicht bekannt, ob Uwe Schreiber, der Kämmerer, und Jürgen Weber, der Oberbürgermeister, sich auf die wahren Interessen ihrer Stadt besinnen und ihr traditionsreiches Haus in der Tilman-Riemenschneider- und Balthasar-Neumann-Stadt, mit Mozartfest und Bachtagen, zu erhalten bereit sind. Oder ob sie nicht zuletzt parteipolitisches Gezänk (der OB ist aus der CSU ausgetreten) zulasten der Stadt Würzburg austragen wollen, weitere Provinzialisierung, weiteren Urbanitätsverlust in Kauf nehmend. Wohl auch unter dem Eindruck der Unterstützungszusage aus München und der Proteste der Beschäftigten, der Bevölkerung und der Presse wurde eine Beschlussfassung im Stadtrat zunächst verschoben.

„Die Zeit“ menetekelte hoffentlich zu früh: „300 Menschen verlieren ihren Arbeitsplatz, die Stadt verliert ihr Herz.“

Zum Beispiel Wuppertal

Die Theater-Ehe Wuppertal-Gelsenkirchen ist gescheitert; die Stadt Wuppertal hat sie zum Ende der Spielzeit 2000/01 aufgekündigt. Mit einer knappen Mehrheit von CDU und FDP beschloss sie, künftig wieder ein eigenes Drei-Sparten-Theater zu führen, wohl wissend, dass neben Pina Bauschs eigenständigem Tanztheater von der ehemaligen Wuppertaler Oper nur das Sinfonieorchester Wuppertal und ein arg ausgedünnter Opernchor übrig geblieben waren. Denn Sitz des Musiktheaters des fusionierten Schiller-Theater NRW war Gelsenkirchen geworden.

Flugs engagierte die Stadt im Juni 2000 einen neuen Generalintendanten, Gerd Leo Kuck, derzeit Künstlerischer Leiter des Schaupielhauses Zürich, und gesellte ihm den Leiter der Schwetzinger Festspiele, Klaus-Peter Kehr, als künftigen Operndirektor zu. Die Stadt hätte den beiden zugleich auch einen Taschenrechner zugesellen sollen, dann wäre ihnen nicht erst im November das aufgefallen, was alle Theaterkundigen von vornherein befürchteten: Mit dem zur Verfügung stehenden Etat von rund 22 Millionen Mark lässt sich verantwortungsvoll ein Drei-Sparten-Haus nicht betreiben. Nun muss guter Rat billig sein: Wieder eine Fusion? (Gelsenkirchen zeigt dem Vernehmen nach die kalte Schulter). Oder mehr Geld? (Die zusätzlichen sieben Millionen Mark Betriebszuschuss, die erforderlich wären, will Wuppertal nicht zahlen). Dann eben Schließen einer Sparte? Von Else Lasker-Schüler wissen wir, dass den Bewohnern des Tales der Wupper Spuk aller Art nicht fremd ist.

Zum Beispiel Köln

   

(Noch) Generalintendant: Günter Krämer.
Foto: Timpe

 

Das hier Berichtenswerte fand vor Eröffnung der närrischen Saison 2000/01 statt, obschon es eher an Pappnasen und Karneval als an seriöse Kulturpolitik gemahnt. Da sichern die Stadtväter dem Generalintendanten ihres Theaters vertraglich einen Generalmusikdirektor für die Oper zu und engagieren dann einen, der weder Lust hat, Oper zu dirigieren, noch vertraglich dazu verpflichtet ist. Als nächsten Schritt beschließen sie eine Etatkürzung ungeachtet vorangegangener zugesicherter Planungssicherheit. Dann ändern sie die Betriebsform der Bühnen der Stadt Köln – seit dem 1. September 2000 sind sie ein Eigenbetrieb – um bass erstaunt zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass der Generalintendant daraufhin die ihm für diesen Fall vertraglich eingeräumte Möglichkeit wahrnimmt, seinen bis 2005 laufenden Vertrag zum Ende der Spielzeit 2001/02 zu kündigen. Kölner Verträge haben es aber in sich: Von seinem Recht, drei Neuinszenierungen pro Spielzeit bis 2005 zu machen, will Krämer nicht abgehen. Welch eine Hypothek für seinen Nachfolger! Doch die Kulturdezernentin weiß Rat: Dann werde sie Krämer abzufinden versuchen und dessen Schauspieldirektor Torsten Fischer gleich mit – obwohl auch dessen Vertrag bis 2005 läuft. Dem geschäftsführenden Direktor der Bühnen hat die Stadt Köln ebenfalls den Stuhl vor die Tür gesetzt: Der klagt jetzt.

Oh Kölle Alaaf – hoffentlich ist dort bald Aschermittwoch. Die Etatkürzung übrigens, die Krämer auf die Barrikaden trieb, ist rückgängig gemacht worden.

Zum Beispiel Frankfurt

Die Stadt Frankfurt sucht Leitungspersonal für ihre in Oper, Schauspiel, Ballett und TAT gegliederten Städtischen Bühnen. Gleichzeitig betreibt sie die Umwandlung des bisherigen Regiebetriebs in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Umwandlungsbeschluss des Magistrats vom 16. Juni 2000 ist mit Gründung einer „Mantel-GmbH“ bereits zum Teil vollzogen, die Überleitung des Personals und die Betriebsaufnahme der GmbH sind für den 1. September 2001 vorgesehen.
Der Personalrat aber widerspricht Umwandlung und Überleitung, droht sogar eine Klage an. Zum einen vermisst er plausible Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die GmbH und rechnet vor, dass die Umwandlung in einen Eigenbetrieb – nach dem Vorbild Kölns oder Stuttgarts – die bessere Lösung sei, zum anderen aber sieht er im GmbH-Beschluss des Magistrats vor allem die beabsichtigte „Tarifflucht“. Denn dem Beschluss des Magistrats vom Juni 2000 mag zu entnehmen sein, dass die Stadt als Allein-Gesellschafter der GmbH zwar Mitglied des Deutschen Bühnenvereins zu bleiben beabsichtigt, ihm ist aber auch in aller Deutlichkeit zu entnehmen, dass die Bühnen-GmbH für ihre nichtkünstlerischen Beschäftigten nicht länger das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes anwenden will. „Nicht die vom Hessischen Arbeitgeberverband der Gemeinden und Kommunalverbände abgeschlossenen Tarifverträge“ (also BAT und BMT-G) sollen künftig gelten, sondern „ein neuartiges Vergütungssystem, das insbesondere leistungsbezogene Komponenten enthält“ und „in einer Betriebsvereinbarung ausgehandelt“ wird. Bei so viel Unverstand bleibt nur, dem Magistrat die Lektüre des Betriebsverfassungsgesetzes ans Herz zu legen.

„Ich bin heilfroh, dass mein künftiges Haus, das Schauspiel in Dresden, ein Staatsbetrieb ist und keine GmbH. Ich würde freiwillig den Fuß in eine GmbH nicht wieder setzen, ich bin von dieser Betriebsform in keiner Weise mehr überzeugt, weil der Träger die wirklich viel einfacher fallen lassen kann.“
Holk Freytag, Schauspiel-Intendant des Schiller-Theater NRW, Wuppertal

 

Wer da meint, diesem abenteuerlichen Vorhaben, das im Magistrat mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen beschlossen wurde und vom neuen, der SPD angehörenden Kulturdezernenten Hans-Bernhard Nordhoff zu exekutieren sein wird, läge ein schlüssiges Personalkonzept zu Grunde, der irrt gewaltig. Nach dem missglückten, geradezu unanständigen Versuch Frankfurts, Mannheims soeben neu engagierten Schauspiel-Chef ködernd zum Vertragsbruch zu überreden, wurde für die Schauspiel-Leitung die Chefdramaturgin des Bayerischen Staatsschauspiels, Elisabeth Schweeger gewonnen. Weniger die Tatsache, dass das Bayerische Kultur-Ministerium sie, drei Kreuze schlagend, ziehen lässt, gibt Anlass zur Sorge, als die Frage, wie eine unerfahrene, in München eher als eigenwillige Künstlerin denn als zuverlässige Organisatorin ausgewiesene Person sich in der weitgehend ungeklärten Konstellation einer aus einem Geschäftsführer und vier Intendanten bestehenden GmbH-Theaterleitung zurechtfinden soll.

Die Frage stellte sich umso drängender, als Martin Steinhoff seine Position als Geschäftsführer der Zentralen Technischen Dienste der Städtischen Bühnen im August 2001, seine Position als künstlerischer Leiter der Oper ein Jahr später niederlegen wird. Unbestätigten Gerüchten zufolge kam Steinhoffs Vertragsauflösung zustande, weil die Stadt ihm die Geschäftsführung der GmbH nicht anvertrauen wollte; unwidersprochenen Meldungen der Presse, so „Die Woche“ zufolge, erhält Steinhoff, der gerade mal 49 Jahre alt ist, eine Abfindung samt Treueprämie in Höhe von einer Million Mark plus Fortzahlung von monatlich 6000 Mark bis zum Erreichen des Pensionsalters für seine Renten- und Lebensversicherung.

Ob es den Personalrat und die Beschäftigten der Städtischen Bühnen Frankfurt beruhigt, dass wirtschaftliche Probleme offenbar nicht dem Umwandlungsbeschluss des Magistrats zu Grunde liegen?

Nikolas Kuhn

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