Finanzgerichte
lassen sich viel Zeit
Zu der Frage, ob die Arbeitgeberbeiträge zur Pflichtversicherung
der Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder bei der Versorgungsanstalt
der deutschen Bühnen einkommensteuerpflichtig sind, zu der
mit Rechtsschutz der VdO mehrere Dutzend Klagen anhängig gemacht
wurden, ist bisher immer noch kein Urteil ergangen. Die eingereichten
Klagen beziehen sich auf Einkommensteuer-Bescheide aus den Jahren
1997 und 1998. Gegen die jetzt ergehenden Bescheide für 1999
muss, soweit sie die Arbeitgeberbeiträge der Steuer unterwerfen,
wiederum Einspruch eingelegt werden.
Klagen
gegen Mini-Erhöhung der Renten
Die Anpassung der Renten an die Einkommensentwicklung ist im Jahr
2000 nicht erfolgt; der Gesetzgeber beschränkte sich bei der
Apassung auf die Inflationsrate des Vorjahres (0,6 Prozent). Umstritten
ist die Verfassungsmäßigkeit dieses Vorgehens.
Der Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner
(VdK) stellt sie in Frage. So auch die DAG, deren für Sozialpolitik
zuständiges Vorstandsmitglied, Lutz Freitag, gute Chancen für
entsprechende Klagen sieht: Wir bezweifeln, dass die Inflationsanpassung
im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Er empfiehlt, bei den
Rentenversicherungsträgern, also bei der BfA Widerspruch einzulegen.
Widerspruchsformulare halten die Geschäftsstellen der DAG und
auch die VdO bereit. Die BfA beabsichtigt, ein Musterverfahren einzuleiten.
Urhebervertragsgesetz
umkämpft
Der im Auftrag des Bundesjustizministeriums von fünf namhaften
Wissenschaftlern erstellte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung
der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern
( O&T, 3/2000, S. 33) löste bei Veranstaltern,
Verwertern und Produzenten heftigen Widerspruch aus. Die Kritik
der audiovisuellen Produzenten gipfelt in der Behauptung, seine
Realisierung bedeute das Ende der Film- und Fernsehproduktion
in Deutschland. Dabei soll das Gesetz nur die Selbstverständlichkeit
sichern, dass Urheber und ausübende Künstler bei Verhandlungen
nicht regelmäßig als der schwächere Vertragspartner
auftreten müssen. Die Bundesministerin der Justiz, Professor
Dr. Herta Däubler-Gmelin, holt in Anhörungen und Gesprächen
die Meinungen und Argumente aller Betroffenen persönlich ein.
Am 7. Juli 2000 nahm sie an der Sitzung des Verwaltungsrates der
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in Berlin teil.
Bundesverfassungsgericht
fordert Gleichbehandlung der Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung
Das ist komplizierte Versicherungs-Arithmetik: Rentner, die
seit dem ersten Januar 1994 einen Antrag auf Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung gestellt haben, sind nur dann in der (deutlich
günstigeren) Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert,
wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens 9/10 der zweiten
Hälfte des Zeitraums auf Grund einer Pflichtversicherung versichert
waren.
Das bedeutet: All jene, die mehr als 1/10 der zweiten Hälfte
des Erwerbstätigkeitszeitraums wegen Überschreitung der
Jahresverdienstgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) gar nicht oder
freiwillig versichert waren, können nach Stellung des Rentenantrags
sich nur privat krankenversichern oder in der gesetzlichen Krankenversicherung
freiwillig versichert sein.
Die private Krankenversicherung für Rentner ist nicht nur
in der Regel sehr teuer, sondern auch mit Risiko-Ausschlüssen
beziehungsweise Risiko-Zuschlägen behaftet.
Als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
werden die Rentner jedoch mit höheren Beiträgen belastet,
sobald sie neben ihrer Rente noch weitere Einkommen haben.
Diese seit 1994 bestehende gesetzliche Regelung (§ 5 Sozialgesetzbuch
V) hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom
15. März 2000 für verfassungswidrig erklärt (Aktenzeichen:
1 Bvl 16/96 und andere). Es hat dem Gesetzgeber auferlegt, spätestens
bis zum 31. März 2002 eine verfassungskonforme Neuregelung
zu treffen. Die bisherige verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz
nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft, die neben anderen Gewerkschaften
das Urteil erstritten hat, begrüßte einerseits das ihre
Rechtsmeinung bestätigende Urteil, kritisierte andererseits,
dass es nur einen Reparaturauftrag an den Gesetzgeber
enthalte und die verfassungswidrigen Beitragszahlungen an die gesetzlichen
Krankenkassen bis zum März des Jahres 2002 dulde.
Die VdO empfiehlt, bei Rentenantragstellung nach dem 15. März
2000, im Fall der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung auf der bisherigen gesetzlichen Grundlage, die
mit höheren Beiträgen verbunden ist, vorsorglich gegen
die Festsetzung des Beitrages Widerspruch einzulegen.
|