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Einige Schritte nach vorn
Tarifabschluss 2000: Für öffentlichen Dienst
und Bühnen
In der Gehaltsrunde 2000 standen alle Signale bereits auf Streik:
DAG und ÖTV hatten die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission
vom 25. Mai 2000 nicht angenommen und in einer Urabstimmung große
Zustimmung der Mitgliedschaft für einen Arbeitskampf bekommen
(vgl. O&T, Ausg. 3/2000, S. 31).
In den nach einem Spitzengespräch wieder aufgenommenen Verhandlungen
wurde ein die Schlichtungsempfehlung vor allem im Hinblick
auf die Tarifangleichung Ost verbessernder Kompromiss erzielt,
der in einer weiteren Urabstimmung von beiden Gewerkschaften akzeptiert
werden konnte. Neben den öD-spezifischen Vereinbarungen zur
Zusatzversorgung, zur Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten
in die Altersteilzeit und zur Beschäftigungssicherung enthält
die Tarifvereinigung vom 13. Juni 2000 folgende Regelungen, die
Auswirkungen auf die Opernchor- und Tanzgruppen-Gagentarifverträge
haben beziehungsweise haben werden:
- Für die Monate April bis Juli 2000 werden pro Monat 100,-
Mark als Einmalzahlung geleistet.
Die Einmalzahlungen werden in den Tarifgebieten Ost und West in
gleicher Höhe gezahlt.
- Die Vergütungen werden ab 1. August 2000 um 2,0 Prozent,
ab 1. September 2001 um weitere 2,4 Prozent angehoben. Der Tarifvertrag
hat eine Mindestlaufzeit von 31 Monaten, also bis zum 31. Oktober
2002.
Die Gehaltstabellen werden bis zum 31. Dezember 2001 in DM, ab
dem 1. Januar 2002 in Euro vereinbart.
- Die Zuwendungen bleiben bis zum 31. Oktober 2002 eingefroren.
- Der Bemessungssatz für die Vergütungen im Tarifgebiet
Ost, der zur Zeit 86,5 Prozent beträgt, wird ab 1. August
2000 auf 87,0 Prozent, ab 1. Januar 2001 auf 88,5 Prozent und
ab 1. Januar 2002 auf 90,0 Prozent angehoben. Bund, Länder
und Gemeinden sind bereit, nach dem 31. Dezember 2002 unter Berücksichtigung
der allgemeinen Lohn- und Wirtschaftsentwicklung über weitere
Anhebungen des Bemessungssatzes zu verhandeln.
Abkoppelung der Chor- und Tanzgagen verhindert
Die VdO hat den Deutschen Bühnenverein unmittelbar nach dem
Tarifabschluss im Öffentlichen Dient aufgefordert, Tarifverhandlungen
mit dem Ziel aufzunehmen, das öD-Tarifergebnis auf die Opernchor-
und Tanzgruppen-Gagen zu übertragen. Da der Bühnenverein
beide Gagentarifverträge zum 31. Dezember 1999 gekündigt
hatte mit der wenn auch umstrittenen Rechtsfolge,
dass der Anspruch auf sinngemäße Übernahme der öD-Tarifergebnisse
nicht mehr besteht, und da der Bühnenverein den Abschluss neuer
Gagentarifverträge mit dem Abschluss des Normalvertrages Chor/Tanz
verknüpft hatte, teilte die VdO gleichzeitig mit, dass sie
unter bestimmten Bedingungen bereit sei, den neuen
NV Chor/Tanz zum 1. Januar 2001 zu tarifieren.
VdO und Bühnenverein verständigten sich daraufhin auf
die Übernahme des öD-Tarifabschlusses in zwei Schritten:
In einem vorläufigen Gagentarifvertrag, der vom
1. April bis 31. Dezember 2000 läuft, werden die öD-Tarifergebnisse
dieses Zeitraumes übernommen; die ab dem 1. Januar 2001 wirksam
werdenden sind Bestandteil der Gagenregelungen im neuen Normalvertrag
Chor/Tanz.
Der vorläufige Opernchor- und Tanzgruppen-Gagentarifvertrag,
der rückwirkend zum 1. April 2000 in Kraft getreten ist, enthält
also nur die Regelungen der Einmalzahlungen von monatlich 100,-
Mark für April bis Juli 2000, die lineare Anhebung der Vergütungen
ab 1. August um 2,0 Prozent, die entsprechende Anhebung des Urlaubsgeldes,
das Einfrieren der Zuwendung auf 87,86 Prozent und das Ansteigen
des Bemessungssatzes im Tarifgebiet Ost von derzeit 86,5 auf 87
Prozent. Die Einmalzahlungen können frühestens im August
2000 zur Auszahlung gelangen.
Normalvertrag Chor/Tanz:
Tarifvertrag für Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder ist unterschriftsreif
Im November 1999 hatten wir (in O&T 5/1999, S. 24) gesagt:
...Gewerkschaft und Bühnenverein geraten in der Beantwortung
der Frage unter Druck, ob sie tarifmächtig genug sind, den
von beiden Seiten gewünschten Flächentarifvertrag
für den Bereich Opernchor/Bühnentanz neu abzuschließen.
Beide Seiten werden hierfür den angemessenen Preis bezahlen
müssen.
Beide Seiten VdO und DBV haben gezeigt, dass sie
tarifmächtig genug sind, und beide Seiten haben
bezahlen müssen: Der Bundestarifausschuss der VdO
auf seiner Sitzung am Pfingstmontag, dem 12. Juni 2000 in Fulda,
der Tarifausschuss des DBV am Montag darauf, nachdem in einer Redaktionskonferenz
am 19. April 2000 in Köln von beiden Tarifparteien die Waagschalen
bepackt worden waren.
Böse Zungen mögen von Teppichhandel reden,
aus unserer Sicht war es ein faires Geben und Nehmen, bei dem allerdings,
das soll nicht verschwiegen sein, der Bundestarifausschuss unter
dem Druck des Auftrages der VdO-Mitgliedschaft stand, möglichst
die Gagentarifverträge, konkret: deren Ankoppelung an den öffentlichen
Dienst, wieder zu tarifieren. Auch das ist gelungen: Siehe unseren
Beitrag auf S. 27: Abkoppelung der Chor- und Tanzgagen verhindert.
In einer weiteren Redaktionskonferenz am 14. August 2000 in Köln
wurde der neue Tarifvertrag, in dem sämtliche Regelungen für
die Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder zusammengefasst sind, (fast)
unterschriftsreif ausredigiert; offen geblieben ist insbesondere
noch die Frage, ob die Landesbühnen in den Vertrag einbezogen
werden können. Im Herbst soll er unterschrieben werden, am
1. Januar wird er dann in Kraft treten.
Der Bundestarifausschuss der VdO hat es sich auf dem langen Weg
vom Verhandlungsbeginn im Jahr 1993 bis zur abschließenden
Beratung am 12. Juni 2000, bei der er das Ergebnis einstimmig akzeptierte,
nicht leicht gemacht. Die Bewertung des neuen Tarifvertrages aber
wird durch die VdO-Mitglieder und durch seine praktische Erprobung
in den Opernhäusern erfolgen. Ihnen soll er dienen und helfen.
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Grundgagen-Tabelle
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Die Grundgagentabelle für Opernchormitglieder (§§
4 und 9 Chorgagentarifvertrag) beziehungsweise für Tanzgruppenmitglieder
(§§ 3 und 7 Tanzgruppengagentarifvertrag) gelten
ab dem 1. August 2000 in folgender Fassung:
Die Grundgagen West betragen in der Klasse
1a ab 3.802,- DM
1b von 3.698,- DM bis 3.801,- DM
2a von 3.316,- DM bis 3.697,- DM
2b von 2.636,- DM bis 3.315,- DM
Die Basiszahl für die Zulagenberechnung der Klasse 2b
erhöht sich auf 2.921 Mark (§ 8 Chor, § 7 Tanz).
Das Urlaubsgeld steigt auf 4.652,- Mark.
Die Grundgagen Ost betragen in der Klasse
1a ab 3.308,- DM
1b von 3.217,- DM bis 3.307,- DM
2a von 2.885,- DM bis 3.216,- DM
2b von 2.293,- DM bis 2.884,- DM
Die Basiszahl für die Zulagenberechnung der Klasse 2b
erhöht sich auf 2.541,- Mark.
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