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Vom Hörfunk oder vom Fernsehen mitgeschnittene
Theater-Aufführungen und Konzerte aus den letzten vierzig
Jahren werden in den neuen Spartenkanälen öffentlich-rechtlicher
oder privatwirtschaftlicher Rundfunk-Veranstalter dem Publikum
wieder zugänglich gemacht. Das ist kulturpolitisch dankenswert.
Empfangen werden können diese Programme nur mit Hilfe
von digitalen Decodern, die bisher lediglich bei den Abonnenten
von Premiere World in relevanter Zahl vorhanden sind. Trotz
des Danks bleibt die Frage: Wie halten es die Veranstalter
eigentlich mit den Rechten der Urheber und mitwirkenden Künstler,
wie mit den Folgevergütungen?
Private Überspielungen dieser wieder zugänglich
gemachten Produktionen finden (noch) nicht statt, weil für
digitales Signal geeignete Aufzeichnungsgeräte (noch)
nicht auf dem Markt sind. Und der Abruf aus Online-Systemen
über Netz und PC funktioniert derzeit (noch) nur bei
Sprache, Musik und stehenden Bildern. Schon jetzt stellt sich
aber die Frage: Wann werden der PC, als zur Vornahme von Vervielfältigungen
bestimmtes Gerät, und die jeweils verwendeten Träger
urheber-vergütungspflichtig, wie es im analogen Bereich
gesetzlich geregelt ist? Oder will der Gesetzgeber die Lizenz
zur privaten Vervielfältigung abschaffen? Geht das in
der Praxis?
Das digitale Signal der CD ist ebenfalls kopierbar.
Mit marktüblichen CD-Brennern lassen sich ... (alles
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