Zur Startseite


 

 
Zur Startseite von Oper & Tanz
Aktuelles Heft
Archiv & Suche
Stellenmarkt
Oper & Tanz abonnieren
Ihr Kontakt zu Oper und Tanz
Kontakt aufnehmen
Impressum
Datenschutzerklärung

Website der VdO


 

 2000/01
Inhaltsverzeichnis

Kulturpolitik
Editorial
Eklat in Wuppertal
Das Ende der Intendanz Dews
Fundbüro: Ofenrohr im Mozart-Rausch und anderes

Berichte
Konwitschnys „Csárdásfürstin“
Semperoper und Verband deutscher Musikschulen setzen Jugendinitiative fort

Portrait
Das Aalto-Theater Essen
Der Münchner via-nova-chor
Oper in Frankreich

Service
Alles, was Recht ist
VdO: aktuell
VdO: Nachrichten
Buch: Opernroman

 

Editorial

Vom Hörfunk oder vom Fernsehen mitgeschnittene Theater-Aufführungen und Konzerte aus den letzten vierzig Jahren werden in den neuen Spartenkanälen öffentlich-rechtlicher oder privatwirtschaftlicher Rundfunk-Veranstalter dem Publikum wieder zugänglich gemacht. Das ist kulturpolitisch dankenswert. Empfangen werden können diese Programme nur mit Hilfe von digitalen Decodern, die bisher lediglich bei den Abonnenten von Premiere World in relevanter Zahl vorhanden sind. Trotz des Danks bleibt die Frage: Wie halten es die Veranstalter eigentlich mit den Rechten der Urheber und mitwirkenden Künstler, wie mit den Folgevergütungen?

Private Überspielungen dieser wieder zugänglich gemachten Produktionen finden (noch) nicht statt, weil für digitales Signal geeignete Aufzeichnungsgeräte (noch) nicht auf dem Markt sind. Und der Abruf aus Online-Systemen über Netz und PC funktioniert derzeit (noch) nur bei Sprache, Musik und stehenden Bildern. Schon jetzt stellt sich aber die Frage: Wann werden der PC, als zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmtes Gerät, und die jeweils verwendeten Träger urheber-vergütungspflichtig, wie es im analogen Bereich gesetzlich geregelt ist? Oder will der Gesetzgeber die Lizenz zur privaten Vervielfältigung abschaffen? Geht das in der Praxis?

Das digitale Signal der CD ist ebenfalls kopierbar. Mit marktüblichen CD-Brennern lassen sich dem Original gleichwertige Vervielfältigungsstücke in beliebiger Zahl und - soweit dies unentgeltlich und zum privaten Gebrauch geschieht - legal herstellen. Der hierfür genutzte Rohling kostet knapp 10 Prozent einer CD. Weshalb diese dann kaufen? Und wieder die Frage: Warum sind CD-Brenner und Rohling nicht urheber-vergütungspflichtig - und zwar in voller Höhe des Lizenzanteils des marktüblichen CD-Kaufpreises? Mag Europa träumen, die Industrie dösen - die Urheber und Mitwirkenden jedoch sollten sich energisch zu Wort melden, ist das Urheberrecht doch ein Teil ihres existenzsichernden Arbeitsrechts.

Das Urheberrecht ist in Deutschland mit dem entsprechenden Gesetz von 1965 gut geregelt; die notwendige Ausgestaltung und Stärkung der Rechte der ausübenden Künstler ist in Umsetzung des entsprechenden WIPO-Vertrages mit dem fünften Urheberrechts-Änderungsgesetz in Vorbereitung. Doch weist das deutsche Urheberrecht ein Defizit auf, das Bermudadreieck der Autoren- und Künstlerrechte zu nennen, keine Übertreibung ist: Es fehlen ihm nahezu alle zwingenden vertragsrechtlichen Bestimmungen, mit der Folge, dass der schwächere Vertragspartner, und das ist zumeist der Urheber, vom nicht zuletzt wirtschaftlich stärkeren, und das ist zumeist der Verwerter, über den Tisch gezogen werden kann. Selbst die verfassungsrechtliche Garantie, das Urheberrecht und das ihm verwandte Leistungsschutzrecht sei in der Form der Nutzungsrechte „Eigentum“ im Sinne des Grundgesetzes, woraus der Anspruch der Rechte-Inhaber resultiere, dass ihnen der wirtschaftliche Nutzen ihrer Arbeit zugeordnet werde, steht nicht im Gesetz, sondern „nur“ in mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Die Bundesregierung hatte dieses aus dem dispositiven Charakter der meisten Urheberrechtsbestimmungen herrührende Defizit schon 1965 erkannt und Abhilfe durch ein umfassendes Urhebervertragsgesetz in Aussicht gestellt. Ob daraus jetzt, nur mal 36 Jahre später, auch unter dem Druck der technischen Entwicklungen, etwas wird?

Die urheberrechtlich sehr engagierte Bundesjustizministerin, Herta Däubler-Gmelin, hat alle einschlägig befassten Organisationen gefragt, ob sie entsprechenden Gesetzgebungsbedarf sähen. Nach dem dröhnenden „Nein“ aller Verwerter und dem fordernden „Ja“ aller Urheber hat sie für den 29. Februar 2000 eine erste Anhörung in Berlin angesetzt. „Write your congressman/woman!“ würde man jetzt in den USA sagen.

Ihr Stefan Meuschel

 

 

startseite aktuelle ausgabe archiv/suche abo-service kontakt zurück top

© by Oper & Tanz 2000 ff. webgestaltung: ConBrio Verlagsgesellschaft & Martin Hufner