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Aktuelle Ausgabe

Editorial von Gerrit Wedel
Von Mensch zu Mensch

Kulturpolitik

Brennpunkte
Zur Situation deutscher Theater und Orchester (Cottbus / Rostock)

Auf ein Wort mit...
... Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff

Portrait

Schillernder Operettenkomponist
Zum 200. Geburtstag von Franz von Suppé

Wie ein Blumenstrauß
Jörn Hinnerk Andresen, Chordirektor der Sächsischen Staatsoper, über Ausbildung von Chorsängern

Eine Zeit des Umbruchs
Axel Köhler, designierter Rektor der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden

Nicht nur harte Zahlen
Markt, Strukturen und politischer Stellenwert an Deutschlands Theatern

Erstaunlich kontaktfreudig
Der Theater-Website-Check: Staatstheater Cottbus

Berichte

Rendezvous mit dem Tod
David T. Littles Oper „JFK“ in Augsburg

Atemberaubendes Traumspiel
Franz Schrekers „Der ferne Klang“ an der Oper Frankfurt

Zukunft: Offen
Das Festival »TanzArt ostwest« in Gießen

Greifbares Menetekel
Jörn Arneckes Oper »Der Eisblumenwald« am Deutschen Nationaltheater Weimar

Ach, Pina!
Pina Bauschs assoziative Shakespeare-Visionen im Wuppertaler Opernhaus

Beaumarchais‘ Figaro als Opernfigur
Isolde Schmid-Reiter (Hrsg.): Zwischen Revolution und Bürgerlichkeit – Beaumarchais’ Figaro-Trilogie als Opernstoff

Never give up on love
„Never give up on love“, a song cycle by Michael Chu

VdO-Nachrichten

EuroFIA Konferenz in Hamburg – EuGH-Urteil zur Arbeitszeit-Erfassung: Auswirkungen auf Bühnen? – VdO-Ortsdelegiertenkonferenz in Berlin

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Spielpläne 2018/2019

VdO-Nachrichten

EuroFIA Konferenz in Hamburg

Vom 11. bis zum 13. Juni fand in Hamburg die diesjährige Frühjahrs-Konferenz der EuroFIA, der europäischen Sektion der FIA, des weltweiten Dachverbandes der Darsteller-Gewerkschaften, statt. Wie einmal in jedem Jahr, wurde ein Tag in Zusammenarbeit mit den für Leistungsschutzrechte zuständigen Verwertungsgesellschaften gestaltet. Ausgerichtet wurde die Tagung von den Bühnen- und Mediengewerkschaften VdO, GDBA, BFFS und ver.di sowie der deutschen Verwertungsgesellschaft GVL.

Neben dem Austausch zu gewerkschafts- und tarifpolitischen Entwicklungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten, dem Urteil des EuGH zu Ketten-Arbeitsverhältnissen im künstlerischen Bereich – hier wurde die VdO im Panel von Gerrit Wedel vertreten – und dem Umgang mit Playern wie Netflix im internationalen Produktions- und Synchrongeschäft lag ein Schwerpunkt der Tagung auf dem Themenkomplex Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung. Hierzu hielt VdO-Mitglied Boglárka Simon-Hatala einen beeindruckenden Vortrag über die praktischen und strukturellen Problemkomplexe speziell im Tanzbereich, wo ein geradezu institutionalisiertes generationenübergreifend funktionierendes Machtsystem tief verwurzelt ist.

Der Tag mit den Verwertungsgesellschaften war geprägt von den Neuerungen der kürzlich beschlossenen EU-Urheberrechts-Richtlinie. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Regelungen zur angemessenen Vergütung, zur Transparenz der Erlösströme und dem Rückrufrecht, alles Regelungen, die im deutschen Urheberrecht überwiegend seit 2002, vollständig aber seit 2016, bereits umgesetzt sind. Ausgeklammert blieb die im Vorfeld der EU-Beschlüsse heiß umstrittene Frage des „value gap“, der Mechanismen zur Sicherstellung der Teilhabe von Urhebern und ausübenden Künstlern an den Milliarden-Einnahmen der großen Internet-Plattformen.

EuGH-Urteil zur Arbeitszeit-Erfassung: Auswirkungen auf Bühnen?

Am 14.05.2019 hat der EuGH ein viel beachtetes Urteil über die Pflicht von Arbeitgebern zur Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern gefällt. Demnach reicht es grundsätzlich nicht aus, nur „Überstunden“ oder sonstige Abweichungen von der regelmäßigen täglichen / wöchentlichen Arbeitszeit systematisch zu erfassen, wie dies etwa im deutschen Recht vorgesehen ist, sondern darüber hinaus jede tatsächlich geleistete Arbeit. Der Grund: nur so sei zuverlässig feststellbar, ob überhaupt Überschreitungen / Abweichungen von der regelmäßigen bzw. zulässigen Arbeitszeit vorliegen. Und dies gilt ausdrücklich ausnahmslos für alle Arbeitnehmer. Das Urteil ist auf ein sehr ambivalentes Echo gestoßen, stärkt es doch einerseits massiv die Durchsetzung bestehender Arbeitnehmerrechte, bedeutet es andererseits einen nicht unerheblichen Bürokratie-Aufwuchs in den Betrieben und birgt zudem die Gefahr, moderne flexible Arbeitsleistungs-Modelle, die durchaus im Interesse der Arbeitnehmer sein können, einzuengen.

Für die deutschen Theater ist festzuhalten, dass diese bereits flächendeckend gegen die bestehenden deutschen Regelungen verstoßen: Im NV-Bühne-Bereich gibt es keine systematisierte Erfassung von Arbeitszeiten oder auch nur von Überstunden, Mehrarbeit und/oder Freizeit-Ausgleich. Dies hat für die Beschäftigten Vor- und Nachteile: Berufsgruppen wie etwa die Regie-Assistenz, in denen regelmäßig horrende Arbeitszeiten, auch vor Ort, abgefordert werden, könnten durch eine systematische flächendeckende Arbeitszeiterfassung unmittelbar und wirkungsvoll geschützt werden. Für das darstellende Personal aber, das – gerade etwa im Chor mit seinen geregelten Proben-Zeiten – nur einen Teil seiner Arbeitszeit in Anwesenheit im Theater leistet und andere Teile, wie Stimmpflege, Partien-Studium, Textlernen, Training, Fortbildung etc. in völliger Eigenverantwortung weitgehend außerhalb des Theaters erbringt, könnte durch eine Erfassung lediglich der Anwesenheitszeiten – gerade für theaterfremde Kontroll-Instanzen – leicht der falsche Eindruck einer Unterbeschäftigung entstehen. Und wie solche selbst-disponierten Arbeitsleistungen jenseits eines Arbeitsplatzes erfasst werden sollen: dazu schweigt das Urteil.

Fest steht: Die Künstler-Gewerkschaften werden dieses Thema mit dem Deutschen Bühnenverein zu erörtern haben, auch unter Berücksichtigung der Reaktionen des deutschen Gesetzgebers auf das Urteil. Diese erscheinen im Moment eher verhalten. Auf der Agenda steht das Thema Arbeitszeit ja ohnehin – in vielen Facetten. Wir werden weiter berichten.

VdO-Ortsdelegiertenkonferenz in Berlin

Die VdO wird in diesem Jahr 60 Jahre alt – kein großer, aber ein runder Geburtstag. Aus diesem Anlass haben Bundesvorstand und Geschäftsführung beschlossen, zusätzlich zur diesjährigen satzungsgemäßen Bundesdelegiertenversammlung, auf der turnusgemäß die bundesweiten Funktionsträger wie Bundestarifausschuss und Bundesvorstand neu zu wählen sind, eine Ortsdelegiertenkonferenz durchzuführen. Auf dieser sollen in einem eintägigen moderierten Workshop die Bedeutung, die Aufgaben und die praktischen Herausforderungen der Arbeit der Ortsdelegierten und -vorstände behandelt werden. Die Ortsdelegiertenkonferenz findet unmittelbar im Anschluss an die Bundesdelegiertenversammlung am 22./23. September in Berlin statt.

 

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