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Alles, was Recht ist
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Kein Berufsunfähigkeitsschutz für Jüngere – Kündigung von Bühnenbräuchen – Risikomanagement bei der Bayerischen Versorgungskammer

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Alles, was Recht ist

Kein Berufsunfähigkeitsschutz für Jüngere

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) weist in ihren Mitteilungen Ausgabe 4/2002 darauf hin, dass seit 2001 infolge einer Gesetzänderung für jüngere Menschen das Risiko einer Berufsunfähigkeit nicht mehr vollständig abgedeckt ist.
Bis 2001 war für die Zahlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit die bisherige Tätigkeit von entscheidender Bedeutung. Konnte sie aus medizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden, so lag Berufsunfähigkeit vor. Der Versicherte musste zur weiteren Sicherung seines Lebensunterhalts nicht jede verfügbare, sondern nur eine zumutbare Tätigkeit annehmen. Es bestand insofern Berufsschutz.

Das hat sich geändert: Eine berufsbezogene Einschränkung des Leistungsvermögens genügt nicht mehr für eine Rentenzahlung. Seit dem 1. Januar 2001 wird das Leistungsvermögen nur noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes betrachtet.

Lediglich für alle vor dem 2. Januar 1961 geborenen Versicherten hat der Gesetzgeber im Rahmen des Vertrauensschutzes noch die Möglichkeit gelassen, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu beziehen. Diese Altersgruppe stellt den größten Anteil an Beziehern von Erwerbsminderungsrenten. Im letzten Jahr wurden rund 88 Prozent dieser neu zu gewährenden Renten an die Altersgruppe vierzig Jahre und älter gezahlt.

Alle, die heute 41 Jahre und jünger sind, die also nach dem Stichtag – 1. Januar 1961 – geboren sind, sollten sich über den Fall einer möglichen Berufsunfähigkeit Gedanken machen, sich umfassend informieren und eventuell anderweitig absichern.

Kündigung von Bühnenbräuchen

Erstmals versucht ein Theater, mit „betriebsbedingten Änderungskündigungen“ i.s.v. § 43 Abs.2 NV Bühne „Regelungen, die über (den) Tarifvertrag hinaus gehen“, abzuschaffen. Die VdO hat es übernommen, für ihre Mitglieder die Berechtigung der Forderungen der Theaterleitung (Änderung der bisher festgelegten Dauer und Lage der Proben) und die Rechtmäßigkeit des Änderungskündigungsverfahrens bühnenschiedsgerichtlich überprüfen zu lassen.

Risikomanagement bei der Bayerischen Versorgungskammer

Die unvermeidbare Absenkung des Verrentungssatzes für ab dem ersten Januar 2003 eingezahlte Beiträge an die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) in der Bayerischen Versorgungskammer auf 13 Prozent (vgl. „Oper & Tanz“, Ausgabe 6/02, S. 29) hat einige Rückfragen aus dem Kreis der VdO-Mitgliedschaft ausgelöst: Musste das wirklich sein? Haben die sich etwa verspekuliert?

Stefan Müller gibt aus Sicht der Geschäftsführung der Versorgungskammer (veröffentlicht in „inteam“ 3/02) hierauf die Antwort.

Nach dem Ende des Aktienbooms machen die andauernden Kursrückschläge auf den Aktienmärkten nicht nur die Kleinaktionäre mürbe, sondern insbesondere auch der Versicherungsbranche schwer zu schaffen. Verfolgt man in Tages- und Wirtschaftspresse die Berichterstattung über die besorgniserregende Lage der (Lebens-)Versicherungsunternehmen, stellt sich unmittelbar die Frage, welche Auswirkungen die aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten auf die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer haben. Fakt ist, dass auch die Bayerische Versorgungskammer nicht unberührt bleibt und die Situation zum Teil bereits jetzt bei einzelnen Versorgungseinrichtungen ein aktives und rasches Handeln erforderlich macht, um die dauernde Leistungsfähigkeit der Einrichtungen zu gewährleisten.

Was zunächst angesichts eines Gesamtkapitalanlagevolumens in Höhe von derzeit mehr als 26 Milliarden nahezu unglaublich erscheint, stellt sich bei näherer Betrachtung als logische Konsequenz der Finanzierungssysteme der Versorgungseinrichtungen dar. Kapitalgedeckte Versorgungseinrichtungen sind in besonderem Maße auf die Anlageerträge der eingezahlten Mitgliedsbeiträge angewiesen, während etwa umlagefinanzierte Systeme, wie beispielsweise das der gesetzlichen Rentenversicherung, ihre Rentenleistungen vorrangig aus den laufenden Beitragszahlungen der Aktiven begleichen.

 
 

Kapitalgedeckte Finanzierungssysteme, wie sie bei den Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer überwiegend zu finden sind, zeichnen sich dadurch aus, dass den Beitragszahlern über die sogenannten Verrentungstabellen der Satzung bereits mit der Einzahlung ein Mindestleistungsversprechen für jeden eingezahlten Beitragseuro gegeben wird. Das System ist ferner dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des angesammelten Kapitals versicherungstechnisch den eingegangenen Leistungsversprechen entspricht. Jeder Gewinn, der über diese Leistungen der Verrentungstabellen hinausgeht, kommt alljährlich den Rentnern und Beitragszahlern über Renten- oder Anwartschaftsdynamisierungen zugute. Ein solches System möglichst frühzeitiger und vollständiger Gewinnausschüttung an die Versicherten kennt eine Rücklagenbildung für „schlechte Zeiten am Kapitalmarkt“ bisher nur in begrenztem Umfang.
Da die satzungsrechtlichen Leistungsverpflichtungen (Verrentungssätze) die Versorgungseinrichtungen langfristig binden, obgleich sich die Rahmenbedingungen ändern können, wird deutlich, wie wichtig ein ständiges Beobachten der beeinflussenden Entwicklungen im Rahmen eines funktionierenden Risikomanagementsystems sind. Wenn die tatsächlichen Entwicklungen, insbesondere der Kapitalrendite und der Lebenserwartung, von den Rechnungsgrundlagen abweichen, können Korrekturen des Beitrags-/Leistungs-Verhältnisses erforderlich werden. Die Steuerung und die permanente Beobachtung dieser Risiken durch den versicherungsmathematischen Sachverständigen ist dabei ein wichtiges Element des Risiko- managementsystems. Soweit erforderlich, führen die dabei gewonnenen Ergebnisse zu Verstärkungen der versicherungstechnischen Rückstellungen, d.h. einer zusätzlichen Aufstockung der Kapitalanlagen, oder der Anpassung der Leistungen. Risiken der Kapitalanlagen wird auf der Grundlage der versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften durch entsprechendes Anlageverhalten begegnet, indem auf Sicherheit und Rentabilität unter Berücksichtigung einer ausreichenden Liquidität geachtet und dabei auf eine angemessene Mischung und Streuung besonderes Augenmerk gelegt wird. Gleichzeitig werden über sogenannte „Asset-Liability-Analysen“ fortlaufend Worst-Case-Szenarien simuliert, die auch als Stresstests bezeichnet werden und die die Abhängigkeiten eines Absinkens der Kapitalmarktrenditen auf die Erfüllbarkeit der eingegangenen Leistungsversprechen darstellen. Nicht zuletzt deshalb hat die Bayerische Versorgungskammer stets auf eine vorsichtige Erhöhung der Aktienquote, die für das Jahr 2001 auf maximal zwölf Prozent festgelegt war, geachtet.

Betrachten wir die derzeitige Situation der Versorgungseinrichtungen, dann ist diese einerseits durch ein Ansteigen der Lebenserwartung der Mitglieder beziehungsweise Versicherten und Versorgungsempfänger, andererseits durch ein deutliches Absinken der Kapitalmarktrenditen geprägt. Während die Längerlebigkeit der Versicherten und Versorgungsempfänger zu einer längeren Rentenbezugszeit führt und damit erforderlich macht, mehr Kapital anzusammeln, sind gleichzeitig die Kapitalmarkterträge als wichtiger Bestandteil kapital-gedeckter Versorgungssysteme eingebrochen. Diese Situation macht deutlich, dass die Entwicklung im Umfeld auch unsere Versorgungseinrichtungen nicht unberührt lässt. Als Fazit ist festzustellen, dass sich auch die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer, trotz eines professionellen Kapitalanlagemanagements, nicht von den Entwicklungen der Weltwirtschaft und der Kapitalmärkte abkoppeln können. Der Rückgang der Kapitalanlagenrendite und die längere Lebenszeit der Versicherten und Versorgungsempfänger machen Reaktionen erforderlich.

Auch die grundlegenden Änderungen im Bereich der Altersversorgungspolitik haben Einfluss auf die Versorgungseinrichtungen. In einzelnen Versorgungseinrichtungen wurden die Verrentungssätze bereits angepasst, bei anderen Versorgungseinrichtungen steht ein solcher Schritt noch bevor. Wir als Geschäftsführer der Einrichtungen werden alles tun, die Risiken der Versorgung rechtzeitig zu erkennen und wirksame Maßnahmen zusammen mit den Gremien der Anstalten zu ergreifen, um weiterhin die Stabilität und Nachhaltigkeit und somit die Leistungsfähigkeit der Systeme zu sichern.

 

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