Kein Berufsunfähigkeitsschutz für Jüngere
Die
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) weist in ihren
Mitteilungen Ausgabe 4/2002 darauf hin, dass seit 2001 infolge einer
Gesetzänderung für jüngere Menschen das Risiko einer
Berufsunfähigkeit nicht mehr vollständig abgedeckt ist.
Bis 2001 war für die Zahlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit
die bisherige Tätigkeit von entscheidender Bedeutung. Konnte
sie aus medizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden,
so lag Berufsunfähigkeit vor. Der Versicherte musste zur weiteren
Sicherung seines Lebensunterhalts nicht jede verfügbare, sondern
nur eine zumutbare Tätigkeit annehmen. Es bestand insofern
Berufsschutz.
Das hat sich geändert: Eine berufsbezogene Einschränkung
des Leistungsvermögens genügt nicht mehr für eine
Rentenzahlung. Seit dem 1. Januar 2001 wird das Leistungsvermögen
nur noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
betrachtet.
Lediglich für alle vor dem 2. Januar 1961 geborenen Versicherten
hat der Gesetzgeber im Rahmen des Vertrauensschutzes noch die Möglichkeit
gelassen, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
zu beziehen. Diese Altersgruppe stellt den größten Anteil
an Beziehern von Erwerbsminderungsrenten. Im letzten Jahr wurden
rund 88 Prozent dieser neu zu gewährenden Renten an die Altersgruppe
vierzig Jahre und älter gezahlt.
Alle, die heute 41 Jahre und jünger sind, die also nach dem
Stichtag – 1. Januar 1961 – geboren sind, sollten sich
über den Fall einer möglichen Berufsunfähigkeit Gedanken
machen, sich umfassend informieren und eventuell anderweitig absichern.
Kündigung von Bühnenbräuchen
Erstmals
versucht ein Theater, mit „betriebsbedingten Änderungskündigungen“
i.s.v. § 43 Abs.2 NV Bühne „Regelungen, die über
(den) Tarifvertrag hinaus gehen“, abzuschaffen. Die VdO hat
es übernommen, für ihre Mitglieder die Berechtigung der
Forderungen der Theaterleitung (Änderung der bisher festgelegten
Dauer und Lage der Proben) und die Rechtmäßigkeit des
Änderungskündigungsverfahrens bühnenschiedsgerichtlich
überprüfen zu lassen.
Risikomanagement bei der Bayerischen Versorgungskammer
Die
unvermeidbare Absenkung des Verrentungssatzes für ab dem ersten
Januar 2003 eingezahlte Beiträge an die Versorgungsanstalt
der deutschen Bühnen (VddB) in der Bayerischen Versorgungskammer
auf 13 Prozent (vgl. „Oper & Tanz“, Ausgabe
6/02, S. 29) hat einige Rückfragen aus dem Kreis der VdO-Mitgliedschaft
ausgelöst: Musste das wirklich sein? Haben die sich etwa verspekuliert?
Stefan Müller gibt aus Sicht der Geschäftsführung
der Versorgungskammer (veröffentlicht in „inteam“
3/02) hierauf die Antwort.
Nach dem Ende des Aktienbooms machen die andauernden Kursrückschläge
auf den Aktienmärkten nicht nur die Kleinaktionäre mürbe,
sondern insbesondere auch der Versicherungsbranche schwer zu schaffen.
Verfolgt man in Tages- und Wirtschaftspresse die Berichterstattung
über die besorgniserregende Lage der (Lebens-)Versicherungsunternehmen,
stellt sich unmittelbar die Frage, welche Auswirkungen die aktuellen
Entwicklungen an den Kapitalmärkten auf die Versorgungseinrichtungen
der Bayerischen Versorgungskammer haben. Fakt ist, dass auch die
Bayerische Versorgungskammer nicht unberührt bleibt und die
Situation zum Teil bereits jetzt bei einzelnen Versorgungseinrichtungen
ein aktives und rasches Handeln erforderlich macht, um die dauernde
Leistungsfähigkeit der Einrichtungen zu gewährleisten.
Was zunächst angesichts eines Gesamtkapitalanlagevolumens
in Höhe von derzeit mehr als 26 Milliarden nahezu unglaublich
erscheint, stellt sich bei näherer Betrachtung als logische
Konsequenz der Finanzierungssysteme der Versorgungseinrichtungen
dar. Kapitalgedeckte Versorgungseinrichtungen sind in besonderem
Maße auf die Anlageerträge der eingezahlten Mitgliedsbeiträge
angewiesen, während etwa umlagefinanzierte Systeme, wie beispielsweise
das der gesetzlichen Rentenversicherung, ihre Rentenleistungen
vorrangig aus den laufenden Beitragszahlungen der Aktiven begleichen.
Kapitalgedeckte Finanzierungssysteme, wie sie bei den Versorgungseinrichtungen
der Bayerischen Versorgungskammer überwiegend zu finden sind,
zeichnen sich dadurch aus, dass den Beitragszahlern über
die sogenannten Verrentungstabellen der Satzung bereits mit der
Einzahlung ein Mindestleistungsversprechen für jeden eingezahlten
Beitragseuro gegeben wird. Das System ist ferner dadurch gekennzeichnet,
dass die Höhe des angesammelten Kapitals versicherungstechnisch
den eingegangenen Leistungsversprechen entspricht. Jeder Gewinn,
der über diese Leistungen der Verrentungstabellen hinausgeht,
kommt alljährlich den Rentnern und Beitragszahlern über
Renten- oder Anwartschaftsdynamisierungen zugute. Ein solches
System möglichst frühzeitiger und vollständiger
Gewinnausschüttung an die Versicherten kennt eine Rücklagenbildung
für „schlechte Zeiten am Kapitalmarkt“ bisher
nur in begrenztem Umfang.
Da die satzungsrechtlichen Leistungsverpflichtungen (Verrentungssätze)
die Versorgungseinrichtungen langfristig binden, obgleich sich
die Rahmenbedingungen ändern können, wird deutlich,
wie wichtig ein ständiges Beobachten der beeinflussenden
Entwicklungen im Rahmen eines funktionierenden Risikomanagementsystems
sind. Wenn die tatsächlichen Entwicklungen, insbesondere
der Kapitalrendite und der Lebenserwartung, von den Rechnungsgrundlagen
abweichen, können Korrekturen des Beitrags-/Leistungs-Verhältnisses
erforderlich werden. Die Steuerung und die permanente Beobachtung
dieser Risiken durch den versicherungsmathematischen Sachverständigen
ist dabei ein wichtiges Element des Risiko- managementsystems.
Soweit erforderlich, führen die dabei gewonnenen Ergebnisse
zu Verstärkungen der versicherungstechnischen Rückstellungen,
d.h. einer zusätzlichen Aufstockung der Kapitalanlagen, oder
der Anpassung der Leistungen. Risiken der Kapitalanlagen wird
auf der Grundlage der versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften
durch entsprechendes Anlageverhalten begegnet, indem auf Sicherheit
und Rentabilität unter Berücksichtigung einer ausreichenden
Liquidität geachtet und dabei auf eine angemessene Mischung
und Streuung besonderes Augenmerk gelegt wird. Gleichzeitig werden
über sogenannte „Asset-Liability-Analysen“ fortlaufend
Worst-Case-Szenarien simuliert, die auch als Stresstests bezeichnet
werden und die die Abhängigkeiten eines Absinkens der Kapitalmarktrenditen
auf die Erfüllbarkeit der eingegangenen Leistungsversprechen
darstellen. Nicht zuletzt deshalb hat die Bayerische Versorgungskammer
stets auf eine vorsichtige Erhöhung der Aktienquote, die
für das Jahr 2001 auf maximal zwölf Prozent festgelegt
war, geachtet.
Betrachten wir die derzeitige Situation der Versorgungseinrichtungen,
dann ist diese einerseits durch ein Ansteigen der Lebenserwartung
der Mitglieder beziehungsweise Versicherten und Versorgungsempfänger,
andererseits durch ein deutliches Absinken der Kapitalmarktrenditen
geprägt. Während die Längerlebigkeit der Versicherten
und Versorgungsempfänger zu einer längeren Rentenbezugszeit
führt und damit erforderlich macht, mehr Kapital anzusammeln,
sind gleichzeitig die Kapitalmarkterträge als wichtiger Bestandteil
kapital-gedeckter Versorgungssysteme eingebrochen. Diese Situation
macht deutlich, dass die Entwicklung im Umfeld auch unsere Versorgungseinrichtungen
nicht unberührt lässt. Als Fazit ist festzustellen,
dass sich auch die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer,
trotz eines professionellen Kapitalanlagemanagements, nicht von
den Entwicklungen der Weltwirtschaft und der Kapitalmärkte
abkoppeln können. Der Rückgang der Kapitalanlagenrendite
und die längere Lebenszeit der Versicherten und Versorgungsempfänger
machen Reaktionen erforderlich.
Auch die grundlegenden Änderungen im Bereich der Altersversorgungspolitik
haben Einfluss auf die Versorgungseinrichtungen. In einzelnen
Versorgungseinrichtungen wurden die Verrentungssätze bereits
angepasst, bei anderen Versorgungseinrichtungen steht ein solcher
Schritt noch bevor. Wir als Geschäftsführer der Einrichtungen
werden alles tun, die Risiken der Versorgung rechtzeitig zu erkennen
und wirksame Maßnahmen zusammen mit den Gremien der Anstalten
zu ergreifen, um weiterhin die Stabilität und Nachhaltigkeit
und somit die Leistungsfähigkeit der Systeme zu sichern.
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