VdO-Nachrichten
Verhandlungsmarathon zum Jahresende
Nachdem nunmehr die Tarifpartner des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen eine Einigung über die Tarifanpassungen für die Jahre 2021 und 2022 gefunden haben und für den Bereich der Länder die Anpassung für das Jahr 2021 bereits mit dem Abschluss im Jahre 2019 vereinbart worden war, können auch die Vergütungen in den Bereichen NV Bühne und TVK für das Jahr 2021 angepasst werden. Hierfür wurde ein erster Verhandlungstermin am 11.11.2020 vereinbart.
Daneben sind die Tarifverhandlungen zu den Mantelregelungen im NV Bühne in einem gemeinsamen Workshop von VdO, GDBA und DBV am 21.10.2020 wiederaufgenommen worden. Im Mittelpunkt standen – auch vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bei der Einführung von Kurzarbeit in den künstlerischen Bereichen – Fragen der Reformierung und Konkretisierung der Arbeitszeitregelungen. Die Ergebnisse werden am 24.11.2020 in einer ersten formellen Verhandlungsrunde weiter erörtert werden.
Schließlich müssen Verhandlungen über eine mögliche Verlängerung der diversen Tarifverträge zur Einführung von Kurzarbeit über den 31.12.2020 hinaus geführt werden. Hier wird es vor allem um eine mögliche Anpassung der Aufstockungsbeträge sowie Konkretisierungen in den Bereichen Berechnung der Restarbeitszeit und Abrechnung der verschiedenen Vergütungsbestandteile während der Kurzarbeit (Restarbeitsentgelt, Kurzarbeitergeld und Aufstockungsbeträge), die sich bei der Umsetzung der geltenden Tarifverträge als problematisch erwiesen haben, gehen. Zusätzlich haben nunmehr auch der Freistaat Sachsen und das Land Hessen für ihre Staatstheater einen Bedarf zur Einführung von Kurzarbeit angemeldet. Ein erster Verhandlungstermin zu dem Themenkomplex ist für den 27.11.2020 anberaumt.
Zukunftssicherung bei der VddB
Am 22. und 23. Oktober fanden – coronabedingt erstmals online – die turnusmäßigen Sitzungen von Arbeitsausschuss und Verwaltungsrat der VddB statt. Bereits auf den letztjährigen Sitzungen hatte sich abgezeichnet, dass auf die anhaltende Niedrigzinsphase an den weltweiten Kapitalmärkten reagiert werden müsse. In Betracht kamen grundsätzlich zwei Modelle: Der Übergang vom reinen Kapitaldeckungsverfahren zu einem gemischten Deckungsverfahren, in dem auch Beiträge zur Erfüllung von Rentenansprüchen herangezogen werden können, oder eine weitere Absenkung des Rechnungszinses. Hierüber war – nachdem die Problematik in einem Workshop der Arbeitsausschüsse im April vertiefend diskutiert worden war (vgl. O&T 3/20, S. 34) – in diesem Jahr nunmehr verbindlich zu entscheiden.
Die sich bereits abzeichnende Entscheidung zur Schaffung eines Anwartschaftsverbandes IV mit auf 0,9% abgesenktem Rechnungszins wurde durch die zwischenzeitlichen Entwicklungen weiter bestärkt: Durch die Corona-Krise sind die Kapitalmärkte schon jetzt so weit unter Stress, dass die „Ampel“ des Risiko-Managements der VddB gleich mehrfach rot und gelb zu „leuchten“ begann. Hinzu kommt, dass die durch die zur Abfederung der Folgen der Pandemie derzeit stattfindende beispiellose Überschuldung der Staatsfinanzen in der Folge zu drastischen Sparzwängen führen wird, die sich erfahrungsgemäß bei den Kulturausgaben überproportional auswirken. Somit kann auch immer weniger mit einem stabilen Versichertenstamm gerechnet werden. Unter diesen Umständen wäre es geradezu unseriös, Renten und Anwartschaften auf Kosten zukünftiger Generationen vorübergehend künstlich hoch zu halten. Es wurde folglich, auch um einer aufsichtsrechtlichen Weisung zuvorzukommen, beschlossen, ab 2021 einen neuen Anwartschaftsverband mit einem Rechnungszins von 0,9% zu gründen. Einen solchen Schritt – vielfach mit noch drastischerer Absenkung des Rechnungszinses – haben die privaten Lebens- und Rentenversicherer bereits vor geraumer Zeit vollzogen.
Darüber hinaus war über eine mögliche Dynamisierung von Renten und / oder Anwartschaften zu entscheiden. Das gute Ergebnis des Jahres 2019 hätte eine solche grundsätzlich ermöglicht. In Anbetracht der Entwicklung im Jahr 2020 und um eine gerechtere Verteilung der Dynamisierungsspielräume auf die nunmehr vier Anwartschaftsverbände zu ermöglichen, hat man von einer Entscheidung hierüber zunächst Abstand genommen. Selbstverständlich bleiben die entsprechenden Rücklagen zzgl. der zwischenzeitlichen Erträge vollumfänglich für künftige Leistungsverbesserungen verfügbar.
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