VdO-Nachrichten
Köpfe der VdO
Stephen Somburg. Foto: Petra Becker
Stephan Somburg geboren 1965 in Ostberlin, erhielt seit seinem 14. Lebensjahr Gesangsunterricht. Nach seinem Abitur 1983 wollte er aus persönlichen Gründen keinen bewaffneten Wehrdienst in der damaligen Nationalen Volksarmee der DDR leisten. Deshalb bewarb er sich auf eine Vakanz im Chor des Erich–Weinert–Ensembles der NVA (s. „Kein Kampfgesang“, O&T 2001/04), wo er am 01.01.1984 seine Stelle im 2. Bass antrat. Er
absolvierte dort ein externes Gesangsstudium an der HfM „Hanns Eisler“ Berlin. Bis 1995 sang er weiter in diesem Chor (seit der Wiedervereinigung „Berliner Männerchor Carl Maria von Weber“). Ab August 1995 war er Chorsänger im Metropol Theater Berlin, das 1997 in Konkurs ging.
Seit Beginn der Spielzeit 1997/98 ist er als 2. Bass im Opernchor am Nationaltheater Mannheim engagiert. Schon in der Spielzeit 1996/97 wurde er Mitglied in der VdO, seit 2006 ist er Ortsdelegierter am Nationaltheater Mannheim und wurde 2015 zum Landesvorsitzenden der VdO in Baden-Württemberg gewählt. Außerdem ist er Mitglied des Rechtsausschusses.
„Was machen Sie besonders gern, wenn Sie nicht singen?“
- gemeinsam mit meiner Frau die schöne Pfalz mit dem Motorrad, dem Fahrrad oder zu Fuß erkunden
- im Garten arbeiten und/oder ihn einfach nur genießen
- nach Möglichkeit zweimal pro Woche 15 Kilometer joggen
„Welche Musik hören Sie am liebsten, wenn Sie nicht auf der Bühne stehen?“
Zu Hause SWR1, in der „alten Heimat“ meiner Frau R.SH und in meiner „alten Heimat“ rs2. Alle diese Sender sind übrigens auch hervorragend geeignet zum Loswerden berufsbedingter Ohrwürmer…
„Was ist Ihnen in der VdO-Arbeit besonders wichtig?“
Die Arbeitsbedingungen für Sänger in Opernchören sind in Deutschland im globalen Vergleich (noch) sehr gut, was uns auch die zahlreichen internationalen Bewerbungen auf freie Vakanzen zeigen. Diese auf dem Normalvertrag Bühne basierenden Rahmenbedingungen nicht nur zu erhalten, sondern sie nach Möglichkeit in einzelnen Punkten zu verbessern, dafür setze ich mich durch meine Tätigkeit in der VdO aktiv ein.
Vergütungsrunde 2018 abgeschlossen
Am 9. Mai 2018 haben sich die Künstlergewerkschaften VdO, DOV und GDBA mit dem Deutschen Bühnenverein auf die diesjährigen Vergütungsanpassungen für die künstlerisch Beschäftigten der Theater und Orchester geeinigt. Erschwert wurden die Verhandlungen insbesondere durch den vorangegangenen diffusen Abschluss im Bereich TVöD, dessen unmittelbare sinngemäße Umsetzung in NV Bühne und TVK schier unmöglich war, der aber durch eine mindestens gleichwertige Regelung ersetzt werden konnte.
Im Ergebnis enthält die Einigung folgende Kernregelung:
Die Vergütungen werden
- in den Theatern des Tarifbereichs TVöD ab 01.03.2018 um 3,19%,
- in den Theatern des Tarifbereichs TV-L ab 01.01.2018 um 2,35% und
- in den hessischen Staatstheatern und dem Stadttheater Gießen ab 01.02.2018 um 2,2% angehoben.
Darüber hinaus gibt es einige Nebenvereinbarungen, die auf vdo-intern/Dokumente/VdO-Nachrichten nachzulesen sind.
Bei diesem insgesamt durchaus erfreulichen Abschluss – der konkrete Tarifvertragsentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung – erweist es sich als problematisch, dass nicht nur zu wiederholten Male der Tarifbereich TV-L deutlich hinter dem Tarifbereich TVöD zurückbleibt, sondern es erstmalig nicht gelungen ist, die hessischen Bühnen auf dem Stand des TV-L zu halten, und damit – unabhängig von der langjährigen Haustarifvertragsproblematik – eine dritte generelle „Marschkolonne“ in der Tarifentwicklung eröffnet worden ist. Dem wird es in den kommenden Jahren intensiv entgegenzuwirken gelten.
Es wird nun intensiv daran gearbeitet, den Tarifvertrag zur Unterzeichnung zu bringen, damit die Erhöhungen möglichst bald (natürlich rückwirkend) ausgezahlt werden können. Weitere Vergütungsstrukturfragen sind Gegenstand der laufenden Manteltarifverhandlungen.
EuroFIA-Meeting in Brüssel
Das diesjährige Frühjahrstreffen der EuroFIA (davon traditionsgemäß 1 Tag mit Verwertungsgesellschaften) fand vom 4. bis zum 7. Juni 2018 in Brüssel statt. Im Mittelpunkt der Erörterung standen einerseits die anstehende EU-Urheberrechtsrichtlinie, bei der es immer noch nicht geklärt ist, wie weit die Auskunftsrechte der Urheber und ausübenden Künstler gehen sollen und ob – neben möglichen Ansprüchen aus dem Exklusiv-Recht – ein genereller verwertungsgesellschaftspflichtiger Vergütungsanspruch für Internet-Nutzungen festgeschrieben werden soll. Andererseits wurde ein Schwerpunkt auf die auch in der allgemeinen Diskussion gerade hoch aktuellen Themen Geschlechtergerechtigkeit, Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, sexuelle Belästigung / Missbrauch sowie allgemein Machtmissbrauch gelegt. Daneben wurden Themen wie Erhöhung der zwischennationalen Kompatibilität des Arbeits-, Steuer- und Sozialrechts sowie Sonderfragen aus einzelnen Mitgliedsstaaten erörtert. |