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Erklärung des Personalrats Dessau zur aktuellen Situation des Anhaltischen Theaters
Die derzeit stattfindende Diskussion um die Theaterfinanzierung im Land Sachsen-Anhalt veranlasst den Personalrat des Anhaltischen Theaters zu folgender Erklärung:
Die Beschäftigten des Anhaltischen Theaters arbeiten seit 2003 nach einem eigens für dieses Haus abgeschlossenen Haustarif. Dieser legt einen solidarischen Verzicht aller Mitarbeiter von derzeit bereits bis zu 15 Prozent fest und endet am 31. Dezember 2012. Durch ihren Gehaltsverzicht von jährlich in Summe etwa 2 Millionen Euro konnten sie das Theater bis jetzt vor finanziellem Kollaps und Spartenschließungen bewahren. Sie entwickeln es mit mannigfaltigen Angeboten für Stadt und Umland weiter und rücken es in die Mitte des Lebens dieser Stadt. Der Erfolg des Anhaltischen Theaters ist gegründet auf dem Engagement und der Leistung seiner Mitarbeiter. Dies erkennen das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Dessau wohlwollend an und dürfen dies in der Zukunft gern weiter so erwarten. Dabei verkennen sie jedoch, dass die Wünsche und Forderungen an das Anhaltische Theater dieses Haus vor schier
unlösbare Probleme stellen. Die seit zwei Jahren diskutierte und dann beschlossene Kürzung des Zuschusses der Stadt Dessau ab 2013 nimmt uns jetzt bereits die Konkurrenzfähigkeit mit anderen Häusern gleicher Größe. Die qualitativ gleichwertige Besetzung von frei werdenden Stellen wird immer schwerer, obwohl das Anhaltische Theater seine Hausaufgaben gemacht hat und in der überregionalen Kritik, in Fachkreisen und in der Publikumsgunst bestens aufgestellt ist. Die Stadt Dessau braucht dringend positive Schlagzeilen, eine Perspektive als Stadt ihrer Bürger und die Zukunftssicherung ihres traditionsreichen Theaters. Das Theater der historischen Region Anhalt, der unser Bundesland einen Teil seiner Identität und seines Namens verdankt und dessen 800 jähriges Jubiläum wir in diesem Jahr feiern, braucht Qualitätssicherung durch Perspektive! Wenn die Leistungen der Mitarbeiter des Anhaltischen Theaters Wertschätzung von seinen Trägern erfahren sollen, heißt das, dass die Arbeit der Mitarbeiter entsprechend der geltenden Tarifverträge zu entlohnen und damit auch anzuerkennen ist. Haustarife sind eine Übergangslösung, kein dauerhafter Zustand, auf dem Zukunft zu bauen ist. Wir erwarten von der Stadt Dessau und dem Land Sachsen-Anhalt einen Zukunftsplan, der das noch ungebrochene Leistungsvermögen des Theaters anerkennt und nicht weiterhin auf strukturelle Entscheidungen in der Zukunft vertröstet. Ansonsten ist der Tod auf Raten vorprogrammiert und es wird der Abwanderung und dem Aussterben der Region Anhalt weiter Vorschub geleistet.
Personalrat des Anhaltischen Theaters
Vorsitzender Ulrich Jäger-Marquardt
Doppelte Fahrt zur Arbeitsstätte: Niederlage in erster Instanz
Die Klage eines VdO-Mitglieds auf steuerliche Anerkennung der doppelten Entfernungspauschale bei geteiltem Dienst ist vom Hessischen Finanzgericht abgewiesen worden (Az: 4 K 3301/09). Das Gericht sieht in der derzeitigen Fassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG, nach der ausnahmslos nur eine Fahrt pro Arbeitstag steuerlich berücksichtigungsfähig ist, keinen Verstoß gegen das Grundgesetz, insbesondere nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3. Die Durchbrechung des sogenannten objektiven Netto-Prinzips sei durch das Recht des Steuergesetzgebers zur Typisierung von Sachverhalten gedeckt. Die Fallkonstellation, dass Arbeitnehmer zweimal an einem Arbeitstag ihre Arbeitsstätte aufsuchen müssten, sei ein atypischer Sachverhalt, der im Verhältnis zur Mehrzahl der Steuerpflichtigen die Ausnahme sei und daher bei einer typisierenden Betrachtungsweise außer Betracht bleiben dürfe. Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen seien nicht zu erkennen.
Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen, da kein gesetzlicher Revisionsgrund gegeben sei. Damit ist implizit gesagt, dass das Gericht der Sache keine grundsätzliche Bedeutung (dies wäre ein Revisionsgrund) beimisst.
Dieses Urteil ist in verschiedener Hinsicht problematisch. Es setzt sich nicht mit den Erwägungen auseinander, die das Bundesverfassungsgericht veranlasst haben, den Ausschluss der Wegekosten für die ers-ten 20 km des Arbeitsweges für verfassungswidrig zu erklären (vgl. OuT 1/09). Auch dort hatte der Gesetzgeber eine Typisierung vorgenommen, die in das objektive Netto-Prinzip eingriff. Und genau weil dies ohne einen über das Typisierungs-Anliegen sowie das Ziel, dem Fiskus Einnahmen zu sichern, hinausgehenden Zweck erfolgte, wurde diese Regelung kassiert. Einen Unterschied zum aktuellen Sachverhalt, der eine abweichende Beurteilung rechtfertigen könnte, hat das Finanzgericht nicht herausgearbeitet. Auch die detaillierte Güterabwägung des Bundesverfassungsgerichts wird hier nicht nachvollzogen. Vielmehr wird das gesetzgeberische Typisierungsanliegen in einem gewagten Zirkelschluss als hinreichender Grund für die Typisierung selbst herangezogen.
Auch das Argument, es handele sich um einen Ausnahme-Sachverhalt, kann nicht durchschlagen: Die Undurchschaubarkeit des derzeitigen deutschen Steuerrechts, die mittlerweile so weit geht, dass die Rechtsstaatlichkeit dieses Systems insgesamt angezweifelt werden muss, ist ja im Wesentlichen auf eine gesetzgeberische Manie zur Berücksichtigung von Ausnahmen zurückzuführen.
Völlig unverständlich wird das Urteil, wenn man es zur jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (s. OuT 1/12) ins Verhältnis setzt: Dort wird festgestellt, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte hat und keine davon eine zentrale Bedeutung hat, alle Fahrten steuerlich geltend gemacht werden können, und dies nicht nur im Umfang der Entfernungspauschale, sondern in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. In der Praxis kommt es somit für die steuerliche Anerkennung des geteilten Dienstes darauf an, ob Chorsaal, Probebühne und Bühne in einem Haus sind oder nicht. Mehr verwirrende Willkür ist selbst im Steuerrecht kaum vorstellbar.
Gegen die Nichtzulassung der Revision wird der Kläger voraussichtlich Beschwerde zum Bundesfinanzhof einlegen. Wir werden weiter berichten.
Tarifrunde im öffentlichen Dienst eröffnet
Im März fanden die ersten Verhandlungsrunden zur diesjährigen Tarifanpassung der Beschäftigten von Bund und Kommunen (Tarifbereich TVöD) statt. Die Gewerkschaften fordern eine lineare Erhöhung der Vergütungen um 6,5%, mindestens jedoch um € 200 im Monat. Sie begründen diese hohe Forderung damit, dass die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes seit Jahren hinter der der Privatwirtschaft zurückbleibt. Die Arbeitgeber halten diese Forderung, die sie wegen des Mindestbetrages auf 8% hochrechnen, insbesondere vor dem Hintergrund der zerrütteten Gemeindefinanzen, für nicht verhandlungsfähig und haben es deshalb bislang abgelehnt, ein Angebot zu unterbreiten. Die Gewerkschaften antworteten prompt mit bundesweiten Warnstreikaktionen.
Unter diesen Vorzeichen ist mit einer intensiven Auseinandersetzung zu rechnen, bis hin zum Schlichtungsverfahren. So wünschenswert und sachlich geboten ein hoher Abschluss sein mag, so birgt er doch die Gefahr, dass die Theater sich zu weiteren Haustarifverträgen mit Gehaltsverzicht oder zu weiterem Stellenabbau gezwungen sehen. Dennoch ist auch aus Sicht der VdO vor dem Hintergrund des im künstlerischen Bereich ohnehin unterdurchschnittlichen Vergütungsniveaus ein Abschluss wünschenswert, der mindestens einen Inflationsausgleich sicherstellt und eine Mindestanhebung der Vergütungen enthält.
Die Umsetzung des Abschlusses für den Bereich NV-Bühne wird jedoch erst nachfolgend stattfinden können. Dies gilt auch für die künstlerisch Beschäftigten der Staatstheater, obwohl deren nichtkünstlerisches Personal schon jetzt die bereits im letzten Jahr für den TV-L vereinbarte Vergütungserhöhung um 1,9% erhält. Die im NV Bühne praktizierte Systematik erfordert jedoch, dass die Eckpunkte beider Tarifbereiche feststehen, um eine gemeinsame Basistabelle zu errechnen. Dabei werden jedoch die Vergütungsanpassungen für den jeweiligen Tarifbereich rückwirkend festgelegt, so dass letztlich keine Ungleichbehandlung des künstlerischen Personals gegenüber den nichtkünstlerischen Kolleg/inn/en erfolgen wird.
Wir gratulieren
zum 25-jährigen VdO - Jubiläum
Franz Becker-Urban, Theater Bremen
Junko Nishi, Theater Freiburg
Sue Hyeun Kim, Theater Freiburg
Gu-Yon Kang, Bühnen der Stadt Köln
Monika Zepeda, Mainfranken Theater Würzburg
Bernd Alexander, Staatsoper Hamburg
Blaine Goodridge, Staatsoper Hamburg
Findlay Johnstone, Staatsoper Hamburg
zum 35-jährigen Bühnen-Jubiläum
Georgi Karadjov, Landestheater Detmold
zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Christine Richter, Eduard-von-Winterstein-Theater Annaberg
Gu-Yon Kang, Bühnen der Stadt Köln
Bernd Alexander, Staatsoper Hamburg
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