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Geschlechtergerechtigkeit

Der Deutsche Kulturrat hat seine neueste Publikation „Baustelle Geschlechtergerechtigkeit: Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur“ vorgestellt. Darin wird zum einen auf die Zahl der Angestellten in Kultur- und Medienberufen und deren Einkommen eingegangen. Zum anderen werden die Selbstständigen, hier besonders die Soloselbstständigen, zu denen auch die freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler zählen, in den Blick genommen. Der Befund ist ernüchternd: Im Großen und Ganzen verdienen die Beschäftigten in Kultur- und Medienberufen weniger als der Durchschnitt in anderen Berufen. Frauen verdienen noch einmal weniger als Männer. Nach wie vor erzielt die Mehrzahl der soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler ein sehr geringes Einkommen. Obwohl der Gender Pay Gap im Kulturbereich in einigen Tätigkeitsbereichen zurückgegangen ist, befindet er sich immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Im Jahr 2023 liegt der Gender Pay Gap bei den Soloselbstständigen im Bereich Musik bei 22 Prozent. Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien, so die Meldung des Kulturrats, bleibe eine große Baustelle. Ermöglicht wurde die Studie mit Förderung aus dem Etat von Kulturstaatsministerin Claudia Roth.

Aufruf gegen Hass

Die Berliner Opernhäuser sowie die großen Berliner Orchester haben einen gemeinsamen Aufruf gegen Antisemitismus und Hass und für ein friedliches Miteinander gestartet. Der Angriff der Hamas auf Israel sei Terror, „dessen Brutalität uns erschüttert und der durch nichts zu rechtfertigen ist. In seiner Folge erleben wir eine humanitäre Katastrophe im Nahen Osten, die zu einer Unzahl ziviler Opfer führt. Ihnen allen, auf israelischer wie auf palästinensischer Seite, gilt unser Mitgefühl und unser Gedenken.“ Weiter heißt es in der Erklärung: „Es ist völlig inakzeptabel, dass Jüdinnen und Juden in unserer Stadt bedroht werden, dass auf Demonstrationen die Auslöschung Israels propagiert wird. ‚Niemals wieder‘ – daran gilt es jetzt mit aller Dringlichkeit zu erinnern.“

Der »Chor des Jahres« kommt wieder aus Frankfurt

Erneut ausgezeichnet: der Chor der Oper Frankfurt. Foto: Barbara Aumüller

Erneut ausgezeichnet: der Chor der Oper Frankfurt. Foto: Barbara Aumüller

Erneut ist der Chor der Oper Frankfurt „Chor des Jahres“. Wie im vergangenen Jahr ist dies das Ergebnis der Umfrage der Fachzeitschrift „Opernwelt“. Führende Kritiker*innen werden hier zu ihren Favoriten in verschiedenen Kategorien befragt. Der Chor wurde unter seinem Chordirektor Tilman Michael insbesondere für seine herausragenden Leistungen in Georg Friedrich Händels „Hercules“ und Richard Wagners „Meistersinger von Nürnberg“ geehrt. Zuletzt glänzte er im Übrigen in Ligetis „Le Grand Macabre“ (s. unsere Kritik auf S. 24). Ebenfalls zum wiederholten Mal kürten die Kritiker die Oper Frankfurt zum „Opernhaus des Jahres“ – seitdem Bernd Loebe dort die Intendanz übernommen hat, bereits zum siebten Mal. Dmitri Tcherniakov erhielt in der Kategorie „Regisseur des Jahres“ die meisten Kritikerstimmen, für seine Lesart von Wagners „Ring des Nibelungen“ an der Berliner Staatsoper und für seine Inszenierung von Sergej Prokofjews Tolstoi-Vertonung „Krieg und Frieden“ an der Bayerischen Staatsoper in München. Diese Aufführung wurde außerdem zur „Aufführung des Jahres“ gekürt. Das Bayerische Staatsorchester erhielt die meisten Nennungen als „Orchester des Jahres“, sein ehemaliger Chefdirigent Kirill Petrenko wurde zum „Dirigenten des Jahres“ gewählt. An der Oper Stuttgart sahen die meisten Kritiker die „ungewöhnlichste Opernerfahrung des Jahres“ mit „St. François d’Assise“.

Basishonorare für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler

Das Thema Basishonorare für freiberufliche Künstler*innen wird derzeit sowohl auf Bundesebene als auch im Kreis der Kulturminister der Länder diskutiert. Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrats Ende September angekündigt, dass die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen ab dem kommenden Jahr für Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern mindestens Honorare mit einer festgelegten Honoraruntergrenze zahlen müssen. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern will verbindliche Mindesthonorare für freischaffende Künstlerinnen und

Das Thema Basishonorare für freiberufliche Künstler*innen wird derzeit sowohl auf Bundesebene als auch im Kreis der Kulturminister der Länder diskutiert. Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrats Ende September angekündigt, dass die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen ab dem kommenden Jahr für Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern mindestens Honorare mit einer festgelegten Honoraruntergrenze zahlen müssen. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern will verbindliche Mindesthonorare für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bei Projekten einführen, die durch die Landesregierung gefördert werden. Kulturelle Projekte sollen dort ab sofort nur noch gefördert werden, wenn den beteiligten freien Künstlerinnen und Künstlern bundeseinheitlich festgelegte Mindesthonorare, jedenfalls aber branchenübliche Mindesthonorarsätze gezahlt werden. Auch in Nordrhein-Westfalen soll eine solche Regelung auf den Weg gebracht werden. Andere Bundesländer sind noch nicht so weit. Die neue Regel bezieht sich allerdings nur auf durch den Bund oder die Länder geförderte Kulturprojekte. Für viele anderweitig geförderte Kulturprojekte gilt sie nicht.

Künstler bei Projekten einführen, die durch die Landesregierung gefördert werden. Kulturelle Projekte sollen dort ab sofort nur noch gefördert werden, wenn den beteiligten freien Künstlerinnen und Künstlern bundeseinheitlich festgelegte Mindesthonorare, jedenfalls aber branchenübliche Mindesthonorarsätze gezahlt werden. Auch in Nordrhein-Westfalen soll eine solche Regelung auf den Weg gebracht werden. Andere Bundesländer sind noch nicht so weit. Die neue Regel bezieht sich allerdings nur auf durch den Bund oder die Länder geförderte Kulturprojekte. Für viele anderweitig geförderte Kulturprojekte gilt sie nicht.

 

 

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