VdO-Nachrichten
Intensive Tarifverhandlungen
In zwei eng getakteten Verhandlungsrunden (28.02./01.03. in Nürnberg, 14.03. in Köln) wurden die Manteltarifverhandlungen zum NV Bühne fortgesetzt. Dabei gelang es seit Langem erstmals, konstruktiv eng an den Sachthemen entlang zu diskutieren. Das lag zum einen daran, dass der Deutsche Bühnenverein die Sinnhaftigkeit der gewerkschaftlichen Forderungen für den Theaterbetrieb (teilweise) erkannt hat, zum anderen aber auch daran, dass sich die drei Gewerkschaften (BFFS, GDBA und VdO) auf eine gemeinsame, sachliche und strukturierte Linie haben verständigen können.
Von li. n. re.: Detlev Tiemann (VdO), Bernhard Störkmann (BFFS), Heinrich Schafmeister (BFFS), Kalliopi Patrona (GDBA), Tobias Könemann (VdO), Lisa Jopt (GDBA), Heiko Retzlaff (VdO), Elena Fink (GDBA), Alexander Spemann (GDBA), Adil Laraki (GDBA), Paul Hess (GDBA); vorne: Gerrit Wedel (VdO), Sylke Urbanek (VdO). Foto: Wedel
Im Einzelnen: Jedenfalls für Darsteller/innen aller Sparten scheint das ursprünglich von der VdO als „Dienstemodell“ entworfene Rahmenmodell, wonach die künstlerische Arbeit – unbeschadet der jeweiligen Proben- und Ruhezeitenregelungen – in jeweils vierstündigen „Regelrahmen“ erfasst und bewertet werden soll, gesetzt zu sein. Einigkeit gibt es grundsätzlich darüber, dass die Regelrahmen bei Endproben und Vorstellungen auf bis zu sechs Stunden (einschließlich Vor- und Nachbereitung) erweitert werden können. Dissens besteht jedoch darüber, ob diese Erweiterung jeweils durch eine pauschale Verkürzung eines weiteren am selben Tag zu leistenden Regelrahmens zu kompensieren ist, sowie über die Anzahl der pro Woche disponierbaren Rahmen, sei es im Bereich Solo, sei es für die Kollektive.
Obwohl es zunächst nach einer Annäherung in dieser Frage aussah, besteht keine Einigkeit darüber, ob es – zusätzlich zu den durch die Rahmenstruktur bedingten Einschränkungen – eine Begrenzung der Probendauer auch für Solist/inn/en geben soll, sowie über die Dauer der Ruhezeit vor Vorstellungen.
Darüber hinaus bewegte sich die Arbeitgeberseite auch bezüglich der Ankündigungsfristen für disponierte Arbeitseinsätze sowie bezüglich der bisher exzessiv geregelten Erreichbarkeitspflicht.
Insgesamt ist damit eine positive Entwicklung zu konstatieren. An welcher Stelle bei einem Durchbruch in den sehr komplexen vorstehend geschilderten Themenblöcken ein „abgeschichteter“ Zwischenabschluss sinnvoll erscheint, bei dem die vielfältigen weitergehenden Gewerkschaftsforderungen in einen weiteren Verhandlungsturnus verschoben werden, wird zu diskutieren sein. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 25./26.04. voraussichtlich in Berlin statt.
Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
Geschäftsbericht 2021
Die Bayerische Versorgungskammer weist darauf hin, dass der Geschäftsbericht der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen über das Geschäftsjahr 2021 mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht vorliegt und den Mitgliedern, Versicherten und Versorgungsempfängern auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
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