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Kulturpolitik

Brennpunkte

Zur Situation deutscher Theater und Orchester

Einigung in Berlin

Kurz vor Jahresende konnten für die nach NV Bühne und TVK Beschäftigten der Stiftung Oper in Berlin die folgenden Eckpunkte der bereits in den Tarifverträgen von 2011 vorgesehenen Vergütungsanpassung an den öffentlichen Dienst des Landes Berlin vereinbart werden:

Für alle tabellengebundenen Vergütungen, im NV Bühne also die Bereiche Chor und Tanzgruppe, werden demnach die Vergütungen ab 01.01.2015 auf 98% von 106,25% der Mindestgage der Gagenklasse 1a im NV Bühne (Fläche) angehoben.

Für die Bereiche Solo und Technik wurde die Erhöhung der Gagen – gestaffelt nach Eintrittsdatum – zunächst um bis zu 13,81% vereinbart, zuzüglich einer Einmalzahlung von 100,- € für alle vor dem 01.08.2013 eingetretenen Mitglieder; die weitere Anpassung auf einen Steigerungssatz dann von insgesamt 14,35% ist für die Zeit ab 01.07.2015 vorgesehen, muss aber noch gesondert tarifiert werden.

Hinzukommen werden die für das Jahr 2015 anstehenden allgemeinen Vergütungserhöhungen sowie eine weitere Steigerung auf 98,5% des Flächen-Niveaus im Jahre 2015.

Dieses sehr befriedigende Ergebnis wird allerdings von der Arbeitgeberseite – jedenfalls für die Kolleginnen und Kollegen des Staatsballetts – in Frage gestellt. Hintergrund hierfür ist der Umstand, dass dort die ver.di, die einerseits den künstlerischen Bereich tarifrechtlich bundesweit generell nicht vertritt, andererseits aber über einige Mitglieder im Staatsballett verfügt, gegenüber der Stiftung Oper in Berlin und dem Deutschen Bühnenverein ungeachtet der vollen Geltung des NV Bühne in diesem Bereich Forderungen zu hausinternen manteltariflichen Regelungen stellt. Sollten solche Forderungen, ungeachtet der Frage, ob es hierzu überhaupt eines Tarifvertrages bedarf oder die Regelungen nicht, wie auch an anderen Häusern, im Wege betrieblicher Nebenabreden vereinbart werden könnten, durchgesetzt werden, könnte dies aus Arbeitgeber-Sicht Auswirkungen auf die mit den Künstler-Gewerkschaften zu vereinbarenden Vergütungsanpassungen haben. Es ist nicht auszuschließen, dass das unsolidarische Verhalten der ver.di negative Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassungen auch für Bereiche außerhalb des Staatsballetts haben kann. VdO und GDBA werden alles tun, um dies zu verhindern und die in sich stimmigen einheitlichen Tarifstrukturen im künstlerischen Bereich zu bewahren.
Wir werden unsere Mitglieder über den Fortgang der Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

Plauen-Zwickau

Vor dem Auslaufen des aktuellen HTV in Plauen-Zwickau zum Ende der Spielzeit findet auch hier eine intensive Diskussion über die Zukunft des Theaters statt. Hintergrund ist die noch im Jahre 2015 zu gestaltende Verlängerung des Grundlagenvertrags über die Zusammenarbeit der Bühnen der Städte Plauen und Zwickau. Nachdem zunächst eine Beschlussvorlage veröffentlicht wurde, die die Schließung von Sparten (Musiktheater, Chor und Ballett) des Theaters vorgesehen hatte, gegen die die Gewerkschaften DOV, ver.di, GDBA und VdO gemeinsam eine Presseerklärung abgegeben hatten (nachzulesen unter www.vdoper.de) und massive Bürgerproteste und Solidaritätsbekundungen aus Bürgerschaft, Politik und Wirtschaft erfolgten, scheint nun zunächst nicht sofort der totale Kahlschlag zu befürchten. Die Beschlussvorlage wurde zurückgezogen und die geplanten Spartenschließungen seien vom Tisch, wie es heißt. Bei einem Gipfeltreffen Anfang Januar einigten sich die Oberbürgermeister von Zwickau, Pia Findeiß (SPD), und von Plauen, Ralf Oberdorfer (FDP), sowie die Fraktionschefs beider Städte auf einen Kompromiss, mit dem dem Theater ein jährlicher Zuschuss von 15 Mio. Euro erhalten bleiben soll; die ursprünglichen Kürzungspläne hatten vorgesehen, den Etat auf 12,57 Mio. Euro zu reduzieren.

Dennoch bleiben einige Fragen offen, so ist mittelfristig bei voller Geltung der Tarife auch dieser Zuschuss nicht ganz ausreichend. Geschäftsführer und Intendant sind entsprechend beauftragt, Zukunftsszenarien für das Theater zu entwickeln. Der Personalratsvorsitzende Nicolaus Köhler sagt: „Das Glas ist halb voll.“ Hoffen wir das Beste und versuchen, die zu entwickelnden Konzepte in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zu begleiten.

HTV Annaberg-Buchholz

Zum Ende des letzten Jahres haben zwei Verhandlungsrunden stattgefunden, in denen es über die Fortführung von haustariflichen Vereinbarungen für das Eduard-von-Winterstein-Theater in Annaberg-Buchholz und die Erzgebirgische Philharmonie Aue ging. Konnte im letzten HTV noch eine leichte Verbesserung der Bedingungen für die Beschäftigten erreicht werden, so wurde nun von Arbeitgeberseite die Rückkehr zu den Verzichtsleistungen der Vergangenheit gefordert. Ein Ansinnen, das nur schwer verständlich ist, und leider auch hier zeigt, dass der Verzicht von künstlerischen Beschäftigten nur als allzu normal hingenommen wird. Als die Gewerkschaften darauf hinwiesen, dies nicht akzeptieren zu können, wurden die Verhandlungen zunächst unterbrochen. Am 22.01.2015 findet nun die Fortführung der Verhandlungen statt, über das konkrete Ergebnis werden wir auf unserer Internetseite berichten.

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