Tarifeinigung in Berlin
In der fünften Verhandlungsrunde am 28.
September 2010 konnte die VdO gemeinsam mit der GDBA nach jahrelangem,
teilweise äußerst zähem Ringen eine Einigung mit
dem Deutschen Bühnenverein über die Vergütungen
der nach NV Bühne Beschäftigten des Landes Berlin und
der Stiftung Oper in Berlin erzielen. Für die Opernchor- und
Tanzgruppenmitglieder von Deutscher Oper, Komischer Oper und Staatsoper
ist das Ergebnis wie folgt:
In einem ersten Schritt werden rückwirkend zum 1. Januar 2010
die Gagen, Ortszuschläge und Zulagen um 4,46 % erhöht.
Als nächstes werden ab Januar 2011 die Grundgagen um 65 € erhöht.
Zusätzlich gilt ab diesem Zeitpunkt die neue Vergütungsordnung.
Mit Inkrafttreten der neuen Vergütungsordnung entfallen – wie
schon im Rest der Bundesrepublik – die Ortszuschläge.
Sie werden mit einem für alle Mitglieder einheitlichen Betrag
von 500,- Euro den Grundgagen zugeschlagen mit der Folge, dass
die Gagen der Ledigen „zu viel“ angehoben werden, die
Verheirateten „zu wenig“ bekommen. Die sich ergebenden
Abweichungen werden für die zum Stichtag 1. 12.2010 Verheirateten
und diejenigen, bei denen zu diesem Stichtag Kinder zu berücksichtigen
sind, zukünftig durch eine Besitzstandszulage ausgeglichen.
Diese berechnet sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen
der im Dezember 2010 einschließlich der Ortszuschläge
und der im Januar 2011 gezahlten Gage (jeweils ohne Zulage). Sie
verringert sich bei Änderung oder Wegfall der familienbezogenen
Umstände; das Entstehen neuer Besitzstandstatbestände
ist ausgeschlossen. Die Besitzstandszulage ist auch Bestandteil
der Urlaubsvergütung und wirkt sich entsprechend auch auf
die Zuwendung aus; sie wird, soweit sie die Stufe 2 der Tarifklasse
II des bisherigen Ortszuschlages beinhaltet, bei der Berechnung
der Tagesgage berücksichtigt und nimmt an Dynamisierungen
teil.
Die Gage setzt sich also künftig aus der örtlichen Grundgage
sowie ggf. der Besitzstandszulage und der Leistungszulage (gemäß §§78
und 91 NV Bühne) zusammen, wobei letztere ab Januar 2011 auf
der Grundlage der um 500,- Euro angehobenen Gage neu zu berechnen
ist. Trotz Absenkung der Prozentsätze der Zulagenhöhe
von bisher 5 Prozent – 4 Prozent – 3 Prozent auf 4,5
Prozent – 3,5 Prozent – 2,5 Prozent ergibt sich dabei
eine geringfügige Anhebung, die bei der Feststellung der Besitzstandszulage
nicht gegengerechnet wird. Letztere ist bei einem Wechsel des Mitglieds
an ein anderes Theater weiter zu zahlen, sofern der neue Arbeitgeber
dem Deutschen Bühnenverein angehört. Die Neuregelungen für die Zuwendung, also das so genannte
13. Gehalt, und für das Urlaubsgeld treten ebenfalls ab dem
1. Januar 2011 in Kraft. Das bedeutet, dass die Vorauszahlung auf
die Zuwendung im November 2010 noch auf der bisherigen Berechnungsgrundlage
(82,14 %) erfolgt. Ab 2011 sinkt der Prozentsatz einheitlich auf
72 Prozent. Das Urlaubsgeld wurde letztmalig 2010 gezahlt und entfällt
in Zukunft.
Ein weiterer Bestandteil der Einigung ist, dass für alle,
die am 1. Januar 2011 über einen gültigen Arbeitsvertrag
mit der Stiftung Oper in Berlin verfügen, jeweils im Februar
2011 und 2012 eine Einmalzahlung in Höhe von 300 € geleistet
wird.
Damit und mit den hier nicht im Einzelnen dargestellten
manteltariflichen Regelungen ist strukturell die Angleichung an
den in der übrigen
Bundesrepublik bereits geltenden Stand des NV Bühne erreicht.
Darüber hinaus wurde für die weitere Vergütungsentwicklung
vereinbart, dass die Beschäftigten der Stiftung Oper in Berlin
zum 31.12.2014 den Beschäftigten im öffentlichen Dienst
des Landes Berlin gleichgestellt werden, für die ihrerseits
mittlerweile zwischen dem Land und den zuständigen Gewerkschaften
die Angleichung an das allgemeine Niveau des Tarifvertrages der
Länder (TV-L) bis spätestens 31.12.2017 vereinbart werden
konnte. Ein Textentwurf zur Umsetzung dieser Einigung liegt den
Gewerkschaften bislang nicht vor; es ist jedoch nicht mit weiteren
Komplikationen zu rechnen.
Eine Einigung für den Bereich der Orchester steht noch aus.
Sie ist bisher daran gescheitert, dass der Tarifvertrag für
Kulturorchester (TVK) in der aktuellen Fassung, die der Deutsche
Bühnenverein auch für Berlin kurzfristig in Kraft setzen
will, für die Beschäftigten gegenüber dem Status
quo nachteilige Elemente enthält, die die Deutsche Orchestervereinigung
erst nach vollständiger Angleichung der Vergütungen an
das Flächen-Niveau akzeptieren will. Strittig sind insbesondere
die Regeln zur klangkörperübergreifenden Kooperation.
Diese Fragen stellen sich im Bereich des NV Bühne nicht.
Haustarifverhandlungen für Oper Frankfurt Am 24.09.2010 fand in Frankfurt die erste Runde
der Verhandlungen über Haustarifverträge für Chor
und Orchester der Oper Frankfurt am Main statt. Allerdings ging
es hier ausnahmsweise nicht um Gagenkürzungen zum Erhalt von
Arbeitsplätzen, sondern um die Modalitäten einer Vergütungserhöhung,
für den Chor konkret die Zahlung einer Zulage von 300 Euro
im Monat. Das „Angebot“ der Arbeitgeberseite stellte
sich für den Chor jedoch schnell als Mogelpackung heraus:
Von der Zulage soll nämlich nicht nur, wie ursprünglich
angekündigt, die umfassende Übertragung der Medienrechte,
sondern auch die – der Höherstufung des Orchesters,
die dessen Mitgliedern allein 566 Euro im Monat einbringt, folgende – Einstufung
in die Chorgagenklasse 1a, die Abgeltung von 2 Konzerten pro Spielzeit,
die Abgeltung von Korrekturaufnahmen bei Tonträgerproduktionen
und zusätzlichen zeitlich unbegrenzten Proben sowie der Verzicht
auf alle seit 1952 vereinbarten Sonderregelungen bezüglich
der Probenzeiten des Chors erfasst sein. Da dieses Paket für
das Haus weitestgehend nicht dispositiv war, aus Sicht des Chors
aber in einem krassen Missverhältnis zu der angebotenen Zulage
steht, wurden die Verhandlungen zunächst ergebnislos unterbrochen. Stabile
Lage bei der VddB
Am 29. Oktober tagte turnusgemäß der Verwaltungsrat
der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) in München.
Die mit Spannung im Raum stehende Frage nach der Entwicklung der
finanziellen Situation nach dem Krisenjahr 2008, in dem die Anstalt
ein negatives Ergebnis vorweisen musste, fand eine grundsätzlich
erfreuliche Antwort: In 2009 wurden wieder schwarze Zahlen geschrieben,
allerdings nicht so, dass hinreichend gesicherte Mittel für
eine Dynamisierung von Renten oder Anwartschaften zur Verfügung
standen. Da zudem festverzinsliche Wertpapiere einen Großteil
der Anlagen ausmachen und die derzeitige Niedrigzinsphase sich
bei solchen Papieren erst mit einer Verzögerung von 2 bis
3 Jahren voll auswirken wird, musste der formelle Rechnungszins,
also der garantierte Mindestzins, für den im Vorjahr begründeten
Anwartschaftsverband 3 ab 01.01.2011 auf 2% gesenkt werden. Allerdings
war man sich einig, dass zukünftig zur Verfügung stehende
Mittel prioritär dafür eingesetzt werden sollen, den
tatsächlichen Zins dem Rechnungszins der beiden bestehenden
Anwartschaftsverbände (AV1: 4%, AV2: 3,25%) anzunähern.
Nach mehrjähriger Diskussion wurde eine Satzungsänderung
zur Neuregelung der sogenannten Tänzer-Abfindung verabschiedet.
Diese Möglichkeit, sich erworbene Anwartschaften vor Erreichen
der allgemeinen Altersgrenze auszahlen zu lassen, kompensiert den
Umstand, dass für Tänzer/innen ab einem bestimmten Alter
das Risiko der Berufsunfähigkeit naturgemäß nicht
mehr versicherbar ist. Die Neuregelung im Einzelnen: Sofern eine
einheitliche Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist, haben Tänzer/innen
bei Berufsunfähigkeit, die bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres
eintritt, wie alle anderen Versicherten auch, grundsätzlich
Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Vom 35. bis
zur Vollendung des 44. Lebensjahres können sie sich bei vollständiger
Aufgabe des Tänzerberufs ihre erworbenen Anwartschaften einmalig
ganz oder teilweise auszahlen lassen, sofern sie eine Transition-Maßnahme
(Umschulung, Existenzgründung etc.) glaubhaft machen. Dieser
Anspruch kann bis zu 2 Jahre nach der Berufsaufgabe geltend gemacht
werden. Danach bleiben die (verbleibenden) Anwartschaften wie bei
allen anderen Versicherten als Anwartschaft auf eine Altersrente
bestehen. In einer weiteren Satzungsänderung wurde das Renteneintrittsalter
der gesetzlichen Regelung (stufenweiser Anstieg des Rentenalters
ab 2012 von 65 auf 67 Jahre) angepasst.
Der Bestand an Versicherten entwickelte sich erwartungsgemäß stabil,
wobei der Anteil der unständig Beschäftigten in den letzten
Jahren deutlich angestiegen ist – eine Entwicklung, die über
die VddB hinaus sorgfältig beobachtet werden muss. In der
VddB ist durch eine Satzungsänderung, die bereits im Vorjahr
beschlossen worden war, wirksam dafür vorgesorgt, dass diese
Beschäftigungsverhältnisse nicht durch die Maschen des
Versorgungsnetzes rutschen können.
Sanierungsfall „Musikalische Komödie“ in Leipzig
Auf Initiative der VdO-Ortsdelegierten Jana-Maria Eberhardt und
Roland Otto wird zurzeit in der Musikalischen Komödie in Leipzig
ein Handzettel verteilt. Den Menschen, die hier arbeiten, fällt
demnächst im wahrsten Sinne des Wortes das Dach über
dem Kopf zusammen. Der Handzettel soll dazu dienen, auf den bedrohlichen
Zustand der Spielstätte hinzuweisen und die Politik zu bewegen,
endlich zu handeln und zur längst überfälligen Sanierung
zu bewegen. Die VdO begrüßt diese Initiative und druckt
den Text des Handzettels hier ab, um die Aktion zu unterstützen.
Liebe Zuschauerin, lieber Zuschauer,
wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Aufführung Freude bereiten
und Sie ein wenig aus Ihrem Alltag entführen können.
Vielleicht gefällt es Ihnen so gut, dass Sie daran denken
wiederzukommen. Doch die Bausubstanz der Musikalischen Komödie
stirbt einen leisen, schleichenden Tod und bedarf dringend einer
Sanierung. Fertige Pläne dafür existieren bereits, und
auch die Europäische Union hat finanzielle Unterstützung
zugesagt. Es ist jedoch unsicher, ob die Stadt Leipzig aufgrund
der aktuellen Finanzlage bereit ist, ihren Anteil dazuzugeben.
Die Entscheidung darüber fällt in den nächsten
Wochen.
Wenn jedoch nicht jetzt (jetzt und nicht irgendwann!)
die Sanierung in Angriff genommen wird, muss möglicherweise in absehbarer
Zeit der Spielbetrieb an der MuKo wegen baulicher und technischer
Mängel eingestellt werden.
Unsere gut besuchte MuKo ist eine Perle dieser
Stadt. Durch ihr spezialisiertes, hochprofessionelles Ensemble
bietet sie im deutschsprachigen
Raum nahezu einmalig Operetten- und Musicalaufführungen in
höchster Qualität. Wenn auch Sie davon überzeugt
sind, können Sie helfen: Fordern Sie die Sanierung Ihrer MuKo.
Fordern Sie, dass Ihnen dieses Theater erhalten bleibt und nicht
durch kurzsichtiges Verhalten unwiederbringlich verloren geht.
Denn es ist Ihr Theater! Durch Ihre Steuergelder wird der Spielbetrieb
ermöglicht. Sie als Wähler und Bürger dieser Stadt
können fordern, dass die Politiker des Stadtparlamentes für
Sie da sind und nicht umgekehrt.
Jährlich besuchen etwa 50 000 Zuschauer unser Haus. 50 000
Stimmen, die, wenn sie sich gemeinsam bemerkbar machen, nicht überhört
werden und etwas bewegen können und zeigen, dass diese Stadt
mündige Bürger und Gäste hat, die nicht alles
stillschweigend hinnehmen.
„
Mit Herz und Sinn“, wie es in „Zar und Zimmermann“ heißt,
sind wir für Sie auf und hinter der Bühne da. Wir wünschen
Ihnen und uns, dass dies noch viele weitere Jahre so sein kann
und danken Ihnen für Ihre Treue und im Voraus für Ihr
Engagement.
Ihr MuKo-Ensemble
Wir gratulieren
zum 25-jährigen VdO - Jubiläum
Regina Becker, Theater
Augsburg
Jordan Zarev, Städtische Bühnen Münster
zum 35-jährigen Bühnen - Jubiläum
Nancy Galloway-Prager, Bayerische Staatsoper
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