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Aktuelle Ausgabe

Editorial

Kulturpolitik
Pluralismus der Klangideale
Slawisches Repertoire in europäischen Städten
Betreff: Beschäftigung von Juden
Ausstellung „Verstummte Stimmen“ in Stuttgart

Portrait
Wer ist denn eigentlich dieser Tybalt?
Das Kinderprogramm der Bayerischen Staatsoper
Ein Plädoyer für das Weibliche
Zum 150. Geburtstag von Giacomo Puccini

Berichte
Viel Geschrei, wenig Gesang
Ruzickas „Hölderlin“ in Berlin uraufgeführt
Panoptikum der Gegenwelten
DANCE 2008 in München
Liquidation der Kriminalisten
Franz Hummels „Der Richter und sein Henker“ in Erfurt
Das Prekariat auf der Opernbühne
„Wozzeck“ an der Münchner Staatsoper

VdO-Nachrichten
Nachrichten
Brennpunkt HalleAbzocke durchs Finanzamt – Rentenabschläge rechtens – Orchesterstreit vor dem Ende? – Leserbrief – Wir gratulieren


Unsichtbar gesteuert
Die Tänzer und die Stasi
Lücke im CD-Regal
Lucia Aliberti singt frühe Verdi-Arien

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VdO-Nachrichten

Brennpunkt Halle

Für die Oper Halle wurde anlässlich des beabsichtigten Übergangs der Theaterhäuser (Oper Halle, Kulturinsel incl. Puppentheater und Thalia Theater) in die neu gegründete Kultur GmbH Halle mit dem Gründungsgeschäftsführer Rolf Stiska in zahlreichen intensiven Verhandlungen gemeinsam mit den Personalräten ein Personalüberleitungsvertrag ausgehandelt.

Mit großem Erstaunen mussten die Gewerkschaften am 27. November 2008 zur Kenntnis nehmen, dass an die Beschäftigten entsprechende Informationsschreiben zum Betriebsübergang verteilt wurden, denen ein Personalüberleitungsvertrag beigelegt war, welcher in Teilen von dem gemeinsam ausgehandelten abweicht sowie in zwei wesentlichen Punkten unter den Genehmigungsvorbehalt des Innenministeriums gestellt worden ist.

Sehr befremdlich an dieser Vorgehensweise ist, dass diese Abweichungen den Verhandlungspartnern, die den Personalüberleitungsvertrag ausgehandelt hatten, nicht mitgeteilt worden waren, bevor die Informationsschreiben an die Beschäftigten verteilt wurden.

Inwieweit nun die gemäß § 613 a BGB vorgesehenen Fristen zur Zustimmung/Widerspruch zum Betriebsübergang ausgelöst werden können, wird zurzeit noch rechtlich geprüft.

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht jedenfalls anders aus – ein solches Vorgehen fördert nicht gerade eine positive Stimmung in Bezug auf die Kultur-GmbH Halle.

Vor diesem Hintergrund – vorbehaltlich der oben genannten Überprüfung – wird wohl den Beschäftigten anzuraten sein, dem Betriebsübergang in die Kultur GmbH Halle zu widersprechen. Eine entsprechende Information beziehungsweise Handlungsempfehlung wird von der VdO unmittelbar nach Abschluss der rechtlichen Überprüfung folgen.

Gerrit Wedel

Abzocke durchs Finanzamt

Der Bundesfinanzhof hatte in einem mit Rechtsschutz der VdO durchgeführten Verfahren entschieden, dass die Arbeitgeberverbände zur Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen nicht zur Einkommensteuer herangezogen werden dürften. Nicht weniger als 46 Finanzämter stellten sich auf den Standpunkt, dies Urteil beträfe nur den klagenden Chorsänger und das beklagte Finanzamt; sie seien zumindest so lange nicht verpflichtet, dem Urteil nachzukommen, als seitens übergeordneter Behören oder durch amtliche Veröffentlichungen keine entsprechenden Anweisungen vorlägen. Erst recht gelte dies, wenn das Bundesfinanzministerium einen einschlägigen Nichtanwendungserlass publiziert habe. Ein solcher lag zwar im konkreten Fall nicht vor, doch ebenso fehlte es an einer positiven Anweisung. 16 zusätzliche Finanzgerichtsverfahren musste die VdO anstrengen, um ihren Mitgliedern zu ihrem Recht, sprich zu ihrem Geld in Form der Erstattung der rechtswidrig einbehaltenen Beiträge zu verhelfen.

Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Wolfgang Spindler, hat die-
se Praxis der Bundesfinanzverwaltung Anfang Dezember scharf kritisiert und Bundesfinanzminister Steinbrück aufgefordert, dieses auch „verfassungsrechtlich nur äußerst eingeschränkt zulässige Verfahren“ einzustellen.

Rentenabschläge rechtens

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteilen vom 4. Dezember 2008 entschieden, dass lebenslange Rentenkürzungen, die aus vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand resultieren, mit der Verfassung vereinbar sind. Die Urteile tragen die Aktenzeichen 1 BvL 3/05 u.a. und werden – auch im Internet – veröffentlicht.

Leserbrief

Bravo Orchester!!!!!!
Hut ab vor den Kollegen! Hoffentlich trägt der Streik vom 30.11.08 Früchte.
Und gleich die Frage: Wo bleibt die Stimme der VdO? Die Orchester kämpfen um den Erhalt eines Tarifvertrages der schon lange besser ist als unserer. Warum schweigt die VdO seit Jahren und fordert nicht endlich einen Vertrag der z.B. eine erträgliche Höchstdienstzahl festlegt? Die aktuellen Regelungen sind steinzeitlich.
Sebastian Bollacher, Stuttgart

Orchesterstreit vor dem Ende?

Anfang Dezember machte die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) Schlagzeilen, indem sie Vorstellungen an mehreren deutschen Bühnen bestreikte und das Publikum so in den außergewöhnlichen Genuss klavierbegleiteter Opernvorstellungen brachte.
Was ist der Hintergrund dieses spektakulären Schritts? Seit Jahren streiten DOV und Deutscher Bühnenverein um eine Neufassung des Tarifvertrages für die Kulturorchester (TVK). Ein Zentralpunkt dieses Streits ist die so genannte „Anpassungsklausel“, die gewährleisten soll, dass die Orchestermusiker quasi automatisch an den Tariferhöhungen des Öffentlichen Dienstes partizipieren. Darüber besteht zwischen den Streitparteien im Prinzip sogar Einigkeit – allerdings fordert die DOV eine absolut „wasserdichte“ Klausel, die die Anpassung an den Öffentlichen Dienst unabhängig davon gewährleisten soll, in welcher Rechtsform der jeweilige Arbeitgeber organisiert ist, welche Besitzverhältnisse für den Arbeitgeber gelten und ob und in welchem Umfang die Nicht-Orchestermusiker bei diesem Arbeitgeber Tariferhöhungen erhalten. Der Bühnenverein befürchtet bei einer so starren Bindung nicht nur eine mögliche Benachteiligung anderer Beschäftigten-Gruppen, sondern auch eine mehr oder weniger umfassende Tarifflucht einiger seiner Mitglieder. Seit Beginn des Streits hat der Bühnenverein die Orchester nicht mehr an den Tariferhöhungen des Öffentlichen Dienstes beteiligt. Die DOV sieht darin den Beweis für die Absicht einer auf Dauer angelegten Abkoppelung vom Öffentlichen Dienst, die es ihr nunmehr wert war, zum letzten Mittel der Tarifauseinandersetzung, dem Streik, zu greifen.

Die Situation zwischen DOV und dem Bühnenverein bezüglich des TVK ist mit den beiden anderen Gewerkschaften der künstlerischen Bühnenbeschäftigten, der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger (GDBA) und der Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO), und dem von ihnen mit dem Bühnenverein geschlossenen „Normalvertrag Bühne“ nicht zu vergleichen: Hier gilt seit langem eine Anpassungsklausel, die den Beschäftigten jedenfalls bis zum heutigen Tage sämtliche Einkommensverbesserungen des Öffentlichen Dienstes gesichert hat. Inwieweit diese Anpassungsklausel zukünftig im Sinne einer von der DOV geforderten Fallgruppen-Differenzierung aktualisiert werden soll, wird sorgsam abzuwägen sein. Für einen Arbeitskampf jedoch gab und gibt es – bei aller Anerkennung der Bedeutung einer Anpassungsklausel für alle künstlerisch Beschäftigten der Bühnen – für die Mitglieder nach NV Bühne bis auf Weiteres keinen Anlass.

Am 04.12.2008 – am Ende eines ausführlichen Spitzengespräches – erreichte die Öffentlichkeit nunmehr eine gemeinsame salomonisch knapp gehaltene Presseerklärung von DOV und Bühnenverein, der zu entnehmen ist, man habe sich in konstruktiver Atmosphäre darauf geeinigt, sich einigen zu wollen. Sei diesem Willen Erfolg beschieden, denn wenn die Tarifauseinandersetzung sich über weitere Jahre hinziehen sollte, könnten Verwerfungen des filigran balancierten Tarifgleichgewichts in diesen Bereichen entstehen, die nicht nur den Orchestern, sondern allen Theater-Beschäftigten schaden könnten. [Tobias Könemann]

Wir gratulieren

zum 40-jährigen Bühnen-Jubiläum
Hans Löbnitz, Theater Vorpommen GmbH Stralsund

zum 35-jährigen Bühnen-Jubiläum
Bernhard Braun, Sorbisches National-Ensemble

zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Irmingard Stümmer, Bayerische Staatsoper
Johannes Egerer, Staatstheater Stuttgart
Jörg Flick, Deutsche Oper am Rhein
Ines Perk, Deutsche Oper Berlin
Don Harrison, Oper Frankfurt am Main
Bernd Schuster, Theater Vorpommen GmbH Stralsund
Elisabeth Kottmeyer, Niedersächsische Staatstheater Hannover

 

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