Brennpunkt Halle
Für die Oper Halle wurde anlässlich des beabsichtigten Übergangs
der Theaterhäuser (Oper Halle, Kulturinsel incl. Puppentheater
und Thalia Theater) in die neu gegründete Kultur GmbH Halle
mit dem Gründungsgeschäftsführer Rolf Stiska in
zahlreichen intensiven Verhandlungen gemeinsam mit den Personalräten
ein Personalüberleitungsvertrag ausgehandelt.
Mit großem Erstaunen mussten die Gewerkschaften am 27.
November 2008 zur Kenntnis nehmen, dass an die Beschäftigten
entsprechende Informationsschreiben zum Betriebsübergang verteilt
wurden, denen ein Personalüberleitungsvertrag beigelegt war,
welcher in Teilen von dem gemeinsam ausgehandelten abweicht sowie
in zwei wesentlichen Punkten unter den Genehmigungsvorbehalt des
Innenministeriums gestellt worden ist.
Sehr befremdlich an dieser Vorgehensweise ist, dass diese Abweichungen
den Verhandlungspartnern, die den Personalüberleitungsvertrag
ausgehandelt hatten, nicht mitgeteilt worden waren, bevor die Informationsschreiben
an die Beschäftigten verteilt wurden.
Inwieweit nun die gemäß § 613 a BGB vorgesehenen
Fristen zur Zustimmung/Widerspruch zum Betriebsübergang ausgelöst
werden können, wird zurzeit noch rechtlich geprüft.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht jedenfalls anders aus – ein
solches Vorgehen fördert nicht gerade eine positive Stimmung
in Bezug auf die Kultur-GmbH Halle.
Vor diesem Hintergrund – vorbehaltlich der oben genannten Überprüfung – wird
wohl den Beschäftigten anzuraten sein, dem Betriebsübergang
in die Kultur GmbH Halle zu widersprechen. Eine entsprechende Information
beziehungsweise Handlungsempfehlung wird von der VdO unmittelbar
nach Abschluss der rechtlichen Überprüfung folgen.
Gerrit Wedel
Abzocke durchs Finanzamt
Der Bundesfinanzhof hatte in einem mit Rechtsschutz der VdO durchgeführten
Verfahren entschieden, dass die Arbeitgeberverbände zur Versorgungsanstalt
der deutschen Bühnen nicht zur Einkommensteuer herangezogen
werden dürften. Nicht weniger als 46 Finanzämter stellten
sich auf den Standpunkt, dies Urteil beträfe nur den klagenden
Chorsänger und das beklagte Finanzamt; sie seien zumindest
so lange nicht verpflichtet, dem Urteil nachzukommen, als seitens übergeordneter
Behören oder durch amtliche Veröffentlichungen keine
entsprechenden Anweisungen vorlägen. Erst recht gelte dies,
wenn das Bundesfinanzministerium einen einschlägigen Nichtanwendungserlass
publiziert habe. Ein solcher lag zwar im konkreten Fall nicht vor,
doch ebenso fehlte es an einer positiven Anweisung. 16 zusätzliche
Finanzgerichtsverfahren musste die VdO anstrengen, um ihren Mitgliedern
zu ihrem Recht, sprich zu ihrem Geld in Form der Erstattung der
rechtswidrig einbehaltenen Beiträge zu verhelfen.
Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Wolfgang Spindler, hat
die-
se Praxis der Bundesfinanzverwaltung Anfang Dezember scharf kritisiert
und Bundesfinanzminister Steinbrück aufgefordert, dieses auch „verfassungsrechtlich
nur äußerst eingeschränkt zulässige Verfahren“ einzustellen.
Rentenabschläge rechtens
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteilen vom 4. Dezember
2008 entschieden, dass lebenslange Rentenkürzungen, die aus vorzeitigem
Eintritt in den Ruhestand resultieren, mit der Verfassung vereinbar
sind. Die Urteile tragen die Aktenzeichen 1 BvL 3/05 u.a. und
werden – auch im Internet – veröffentlicht. Leserbrief
Bravo Orchester!!!!!!
Hut ab vor den Kollegen! Hoffentlich trägt der Streik vom
30.11.08 Früchte.
Und gleich die Frage: Wo bleibt die Stimme der VdO? Die Orchester
kämpfen um den Erhalt eines Tarifvertrages der schon lange
besser ist als unserer. Warum schweigt die VdO seit Jahren und
fordert nicht endlich einen Vertrag der z.B. eine erträgliche
Höchstdienstzahl festlegt? Die aktuellen Regelungen sind steinzeitlich.
Sebastian Bollacher, Stuttgart Orchesterstreit vor dem Ende?
Anfang Dezember machte die Deutsche Orchestervereinigung (DOV)
Schlagzeilen, indem sie Vorstellungen an mehreren deutschen Bühnen
bestreikte und das Publikum so in den außergewöhnlichen
Genuss klavierbegleiteter Opernvorstellungen brachte.
Was ist der Hintergrund dieses spektakulären Schritts? Seit
Jahren streiten DOV und Deutscher Bühnenverein um eine Neufassung
des Tarifvertrages für die Kulturorchester (TVK). Ein Zentralpunkt
dieses Streits ist die so genannte „Anpassungsklausel“,
die gewährleisten soll, dass die Orchestermusiker quasi automatisch
an den Tariferhöhungen des Öffentlichen Dienstes partizipieren.
Darüber besteht zwischen den Streitparteien im Prinzip sogar
Einigkeit – allerdings fordert die DOV eine absolut „wasserdichte“ Klausel,
die die Anpassung an den Öffentlichen Dienst unabhängig
davon gewährleisten soll, in welcher Rechtsform der jeweilige
Arbeitgeber organisiert ist, welche Besitzverhältnisse für
den Arbeitgeber gelten und ob und in welchem Umfang die Nicht-Orchestermusiker
bei diesem Arbeitgeber Tariferhöhungen erhalten. Der Bühnenverein
befürchtet bei einer so starren Bindung nicht nur eine mögliche
Benachteiligung anderer Beschäftigten-Gruppen, sondern auch
eine mehr oder weniger umfassende Tarifflucht einiger seiner Mitglieder.
Seit Beginn des Streits hat der Bühnenverein die Orchester
nicht mehr an den Tariferhöhungen des Öffentlichen Dienstes
beteiligt. Die DOV sieht darin den Beweis für die Absicht
einer auf Dauer angelegten Abkoppelung vom Öffentlichen Dienst,
die es ihr nunmehr wert war, zum letzten Mittel der Tarifauseinandersetzung,
dem Streik, zu greifen.
Die Situation zwischen DOV und dem Bühnenverein bezüglich
des TVK ist mit den beiden anderen Gewerkschaften der künstlerischen
Bühnenbeschäftigten, der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger
(GDBA) und der Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer
(VdO), und dem von ihnen mit dem Bühnenverein geschlossenen „Normalvertrag
Bühne“ nicht zu vergleichen: Hier gilt seit langem eine
Anpassungsklausel, die den Beschäftigten jedenfalls bis zum
heutigen Tage sämtliche Einkommensverbesserungen des Öffentlichen
Dienstes gesichert hat. Inwieweit diese Anpassungsklausel zukünftig
im Sinne einer von der DOV geforderten Fallgruppen-Differenzierung
aktualisiert werden soll, wird sorgsam abzuwägen sein. Für
einen Arbeitskampf jedoch gab und gibt es – bei aller Anerkennung
der Bedeutung einer Anpassungsklausel für alle künstlerisch
Beschäftigten der Bühnen – für die Mitglieder
nach NV Bühne bis auf Weiteres keinen Anlass.
Am 04.12.2008 – am Ende eines ausführlichen Spitzengespräches – erreichte
die Öffentlichkeit nunmehr eine gemeinsame salomonisch knapp
gehaltene Presseerklärung von DOV und Bühnenverein, der
zu entnehmen ist, man habe sich in konstruktiver Atmosphäre
darauf geeinigt, sich einigen zu wollen. Sei diesem Willen Erfolg
beschieden, denn wenn die Tarifauseinandersetzung sich über
weitere Jahre hinziehen sollte, könnten Verwerfungen des filigran
balancierten Tarifgleichgewichts in diesen Bereichen entstehen,
die nicht nur den Orchestern, sondern allen Theater-Beschäftigten
schaden könnten. [Tobias Könemann]
Wir gratulieren
zum 40-jährigen Bühnen-Jubiläum
Hans Löbnitz, Theater Vorpommen GmbH Stralsund
zum 35-jährigen Bühnen-Jubiläum
Bernhard Braun, Sorbisches National-Ensemble
zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Irmingard Stümmer, Bayerische Staatsoper
Johannes Egerer, Staatstheater Stuttgart
Jörg Flick, Deutsche Oper am Rhein
Ines Perk, Deutsche Oper Berlin
Don Harrison, Oper Frankfurt am Main
Bernd Schuster, Theater Vorpommen GmbH Stralsund
Elisabeth Kottmeyer, Niedersächsische Staatstheater Hannover
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