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Hintergrund
Ihr Schweigen brechen sie nicht
Sexuelle Belästigung und mangelnde Transparenz in der Welt des Tanzes
„Unerträglich!” klagen wir – und ertragen es doch.
Ákos Fodor
Was ist sexuelle Belästigung?
Aktueller psychologischer Forschung zufolge sind sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch als besondere Ausprägungen von Machtmissbrauch zu verstehen, der in tiefer liegender Aggression und dem Bedürfnis Kontrolle auszuüben verwurzelt ist. Eine wichtige Unterscheidung liegt jedoch im rechtlichen Hintergrund: Sexueller Missbrauch und andere sexualisierte Straftaten werden in Deutschland durch das Strafgesetzbuch geregelt, sexuelle Belästigung hingegen wird als ein spezieller Fall von Diskriminierung behandelt. Per definitionem ist unter Belästigung Folgendes zu verstehen: „Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AGG, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.”
Es gilt zu verstehen, dass die sexuelle Belästigung weder durch die Absicht des Täters definiert ist, noch durch Inhalt oder Art der Handlung selbst. Vielmehr wird eine sexualisierte Handlung zu sexueller Belästigung, wenn sie ohne die freie Einwilligung der betroffenen Person vollzogen wird. Typischerweise entsteht eine derartige Situation, wenn jemand zum Ausdruck bringt, dass die betreffende Handlung unerwünscht ist oder als verstörend erlebt wird, der Täter oder die Täterin diese Signale jedoch übergeht und nicht aufhört. Eine weitere typische Situation ist, dass das Belästigungsopfer außerstande ist, ihre oder seine freie Zustimmung zu geben oder aber eine Handlung ausdrücklich abzulehnen. Dies geschieht oft vor dem Hintergrund, dass sich die betroffene Person in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Täter oder zur Täterin befindet, der – oder die – eine Machtposition inne- und damit einen entscheidenden Einfluss auf die Karriere, die finanzielle Situation oder sozialen Beziehungen des Opfers hat.
Freie Einwilligung kann aber nur im Kontext gleichberechtigter Beziehungen zwischen Erwachsenen existieren. Viele Täter*innen sind schlichtweg außerstande die unabdingbare Wichtigkeit (an)zu erkennen, die der Autonomie einer anderen Person innewohnt. Ihr Problem liegt also darin zu respektieren, dass die Person das Recht hat selbst zu entscheiden, ob sie sich mit bestimmten Verhaltensweisen und Handlungen wohlfühlt oder nicht – und diese gegebenenfalls abzulehnen.
Warum stellt sexuelle Belästigung solch ein grosses Problem in der Tanzbranche dar?
Der Welt des Tanzes als ein eigenständiges soziales Umfeld werden viele Charakteristika zugeschrieben, die der Präsenz und der Ansammlung von Belästigungsfällen zuträglich sind. Sie begünstigen, dass solche Fälle im Verborgenen bleiben und verringern die Chancen, dass angemessen gegen sie vorgegangen wird.
Forschungsergebnissen zufolge stellen männliche Tänzer in der Tanzbranche den größeren Anteil der Belästigungsopfer: so werden sie beinahe drei Mal so häufig Opfer wie Tänzerinnen (gleichzeitig sind Täter*innen mit 7-facher Wahrscheinlichkeit Männer), wobei gleichgeschlechtliche Übergriffe ein besonders ausgeprägtes Problem darstellen. Es stehen nur sehr wenige tanz-spezifische Studien zur Verfügung.
Während sich zwischen unterschiedlichen Stilrichtungen der elitären Tanz-welt im Hinblick auf Machtmissbrauch, sexuelle Belästigung und sexuellen Missbrauch klare Parallelen ziehen lassen, so bestimmen doch absolut verschiedene Dynamiken den Bereich des Balletts und die Welt des modernen oder zeitgenössischen Tanzes.
Die streng hierarchisch konstruierten sozialen Zusammenhänge, die im klassischen Ballett existieren, sind fundamentale Besonderheiten dieser Kunstform. Als die ungeschriebenen Gesetze und Strategien der Ballett-Compagnien entstanden und in die Tat umgesetzt wurden, unterschieden sich das damalige in europäischen Gesellschaften vorherrschende Verständnis von Macht, Machtmissbrauch und angemessenem Verhalten sowie die Grenzen sozialer Interaktion grundlegend von heutigen Ansichten. Gesellschaftliche Normen haben sich gewandelt, während die anachronistischen Strukturen im Ballett nach wie vor von autoritären Entscheidungen, abhängigen und co-abhängigen Beziehungen gestützt und aufrechterhalten werden. Der im Jahr 2011 von BBC 3 für das Fernsehen produzierten Dokumentationsreihe „Qual und Ekstase” über das English National Ballet gelingt es, vielleicht auch weniger versierten Zuschauer*innen einen Einblick in die Welt des Balletts zu geben. Verbale und non-verbale Aggression, Anschreien, Demütigung, konsequentes Übergehen körperlicher Schmerzen der Tänzer*innen seitens der Ballettmeister*innen: In den meisten Ballett-Compagnien ist das der alltägliche modus operandi. Ohne wirkliche Notwendigkeit reduziert die historisch begründete Hierarchie in der Ballettbranche die individuelle Autonomie der Tänzer*innen, ihre Kontrolle über den eigenen Körper und ihr Recht, auch im Rahmen ihrer Arbeit individuelle Entscheidungen zu treffen. Aus diesem Grund ist es vielen Tänzer*innen unmöglich, sexuelle Belästigung überhaupt als solche zu erkennen, da ihnen das Bewusstsein darüber fehlt, dass der Respekt vor individueller Autonomie eine Grundlage zwischenmenschlicher Beziehungen bildet; ein Mangel daran also in sich ein Unrecht darstellt – insbesondere, wenn man alle Aspekte menschlicher Sexualität berücksichtigt, in der die oben angeführte freie Einwilligung einen zentralen Bezugspunkt darstellt.
In der Welt des Tanzes liegt das Problem in einem Mangel an Bewusstsein und Respekt seitens der Personen in Machtpositionen (also Choreograf*innen, Direktor*innen und Probenleiter*innen) vor der Autonomie und der Würde von Tänzer*innen – und Anderen in weniger machtvollen Positionen.
Aus traditionsgebundener künstlerischer Sicht entwickelt der zeitgenössische und moderne Tanz sein intellektuelles Erbe weiter. In den experimentellen und philosophischen Ateliers ist der Standpunkt der, dass individuelle Autonomie und Unabhängigkeit die Säulen der Kreativität darstellen. Ein Machtgefüge ist weniger typisch, und kreative Gemeinschaften handeln und bewegen sich nicht in einem festgeschriebenen System. Viele der Darsteller*innen und kreativen Künstler*innen wenden sich erst gegen Ende ihrer Jugendzeit dem Tanz zu. Dadurch verringern sie den im klassischen Tanz eigentlich der Norm entsprechenden körperlichen und emotionalen Schaden während dieser Phase. Menschenrechte, Autonomie und persönliche Unversehrtheit sind immer wieder Themen innerhalb kreativer Prozesse. Solche Themen funktionieren aus verschiedenen Blickwinkeln.
Die Grundlage des zeitgenössischen Tanzes ist sensibel für gesellschaftliche Änderungen und passt sich schnell an. Nichtsdestotrotz scheint auch hier die versteckte Form der Belästigung häufig vorzukommen. Ich denke, dem liegt zugrunde, dass in der Tanzbranche das Hauptaugenmerk auf der kreativen Arbeit und der Persönlichkeit des oder der Choreograf*in liegt und weniger auf den Darsteller*innen selbst. Choreograf*innen genießen während des gesamten kreativen Prozesses ein hohes Maß an Schutz – sowohl emotional als auch intellektuell („Das Genie“). Aus diesem Grund finden sich die „Werkzeuge“ der Werkes, also die Tänzer*innen, die an der Aufführung des Stückes mitwirken, oft in einem Abhängigkeitsverhältnis, welches der implizierten Autorität der Choreograf*innen geschuldet ist.
Ähnlich wie bei anderen Kunstformen lässt sich oft beobachten, dass die Entscheidungen derer, die sich in der Hierarchie des Tanzes in höheren Machtpositionen befinden, vorbehaltlos akzeptiert oder entschuldigt werden, sofern die Person sich durch ihre künstlerischen Erfolge legitimiert. Auf der anderen Seite ist es notwendig, dass das Verhalten von Personen in Machtpositionen unabhängig und vollständig getrennt vom Status der Position betrachtet wird, die sie innehaben.
Im Tanz ist die intime menschliche Berührung integraler Bestandteil der Profession. Meines Erachtens führt es jedoch zu einem Missverständnis zu glauben, dass Körperkontakt der alleinige Hauptfaktor beim Vorkommen sexueller Belästigung im Tanz darstellt. Vielmehr liegt in der Welt des Tanzes das Problem in einem Mangel an Bewusstsein und Respekt seitens der Personen in Machtpositionen (also Choreograf*innen, Direktor*innen und Probenleiter*innen) vor der Autonomie und der Würde von Tänzer*innen – und Anderen in weniger machtvollen Positionen. Dies wiederum führt oft zu einem Übergehen der Frage, ob eine körperliche Berührung als einvernehmlich erlebt wird. Ein weiteres Problem ist, dass die Berührung in den darstellenden Künsten oft mit dem künstlerisch gestalteten Ausdruck von Gefühlen assoziiert wird. So ist es nicht immer einfach, die wahre Natur der Beziehung mit einer Kollegin oder einem Kollegen zu bestimmen oder die tatsächliche Ebene zu identifizieren, auf der sich die emotionalen Interaktionen zwischen selbigen abspielen. Das hohe Maß an körperlichem Vertrauen, das unabdingbar ist, um sicher zu tanzen, setzt großes persönliches oder emotionales Vertrauen voraus, oder ersetzt dieses gar vollständig – was normalerweise genau dem widerspricht, wie man die Dinge im „echten Leben“ angehen würde.
Prävention
Im Hinblick auf Belästigung und sexuellen Missbrauch sind die oben ausgeführten psychologischen Zusammenhänge und gruppendynamischen Prozesse (ein hohes Maß an körperlicher, geistiger, emotionaler und finanzieller Abhängigkeit, ein Mangel an Transparenz, ein Defizit an Selbstbestimmung gegenüber einer Überkonzentration formeller und informeller Macht) in der Ballettbranche bisher kaum untersucht worden, obwohl man aus Studien innerhalb der Welt des Spitzensports viel darüber weiß. Athlet*innen, ob Kinder oder Erwachsene, haben innerhalb ihres Umfelds im Spitzensport ein besonders hohes Risiko, sexueller Belästigung oder sexuellem Missbrauch zum Opfer zu fallen. Aufgrund der Schwere des Problems verabschiedete das IOC 2007 eine Erklärung, in der Schritte gegen sexuelle Belästigung und sexuellen Missbrauch im Sport festgelegt wurden, darunter auch Ausbildungs- und Sensibilisierungsprogramme. Es bedarf entsprechender tanzspezifischer Studien. Aus dem Beispiel des Spitzensports lässt sich ableiten, dass sexuelle Belästigung und Missbrauch in typischen Szenarien entstehen, die sich immer wieder wiederholen und reproduziert werden (dies nennt sich „grooming“). Es wäre also nicht nur für potenzielle Opfer wichtig, die ersten Warnzeichen erkennen zu können, sondern auch für die Gemeinschaft und das Führungspersonal. Gleichzeitig muss das Umfeld ein Verständnis dafür entwickeln, dass die wahre Prävention sexueller Belästigung und Missbrauchs damit beginnt, sich selbst zu respektieren und anderen mit demselben Respekt zu begegnen. Es beginnt damit zu akzeptieren, dass niemand das Recht hat zu bewerten, dass ein anderer Mensch etwas als unangemessen, merkwürdig, verstörend oder bedrohlich empfindet.
Belästigung ist weithin zu einem Allgemeinplatz geworden, und wird oftmals weitestgehend hingenommen oder gar akzeptiert
Menschen in Machtpositionen müssen verstehen, dass sie eine größere Verantwortung dafür tragen, andere zu respektieren und sich ihrer anzunehmen. Demgegenüber müssen Tänzer*innen verstehen lernen, dass der besondere Einfluss, den die Ballettmeister*innen, Choreograf*innen, und/oder Tanzpartner*innen auf ihren Körper haben, auf den Arbeitskontext beschränkt bleiben muss und niemals mit dem Recht verbunden sein kann, ihre individuelle Würde zu missachten oder gar frei über ihre Sexualität zu verfügen. Die tatsächliche Handhabe innerhalb der meisten Compagnien, in denen verschiedene Ausprägungen von Übergriffigkeit zur Normalität geworden sind, steht hierzu in starkem Kontrast. Auch Belästigung ist weithin zu einem Allgemeinplatz geworden und wird oftmals weitestgehend hingenommen oder gar akzeptiert – doch alte Gewohnheiten können eben auch verändert werden.
Der nächste Präventionsansatz sollte innerhalb des Arbeitsumfelds und der Compagniekultur selbst passieren – welche wiederum stark unter dem Einfluss der ethischen Prinzipien und Management-Strategien des Führungspersonals stehen. Es ist an der Zeit in Betracht zu ziehen, dass die traditionsbasiert autoritären Entscheidungs- und Führungsstrukturen, die im Tanz und Ballett angewendet werden, durch zeitgemäße Strategien der Tanzausbildung und des Compagnie-Managements ersetzt werden können – ohne dabei die künstlerischen Standards der Aufführungen aufs Spiel zu setzen. Das Prinzip, der Macht weniger Raum zu geben, könnte sich als ein effizienter Weg herausstellen, um das Risiko von Fällen sexueller Belästigung zu reduzieren. Die Dezentralisierung sowohl formeller als auch informeller Macht, Transparenz in Entscheidungsprozessen wie Beförderungen und Castings sowie Teamarbeit klären die Grenzen zwischen privaten und beruflichen Beziehungen und befördern respektvolle Kommunikation seitens des Führungspersonals gegenüber den Tänzer*innen, so dass verbale und non-verbale Aggression in den Instruktionen und Doppelmoral vermieden werden können. Es könnte zudem vorbeugende Wirkung haben, wenn potenzielle Täter mit Konsequenzen rechnen müssen, sobald sie eine Grenze überschreiten, und sich nicht mehr darauf verlassen können, dass ihre Opfer zum Schweigen gebracht werden. Die Menschen, die mit der Untersuchung potenzieller Fälle von sexueller Belästigung und von sexuellem Missbrauch betraut sind, müssen unabhängig von der Compagnie arbeiten und Opfern und Zeug*innen muss verbindlich versichert werden, dass sie langfristig geschützt sind. Es muss eine Atmosphäre geschaffen werden, die dazu ermutigt, der Leitung jegliche Probleme mitzuteilen.
Es ist von großer Wichtigkeit, Dokumente über die offiziellen Rahmenbedingungen der compagnieeigenen Präventionsstrategien und internen Prozesse im Falle einer Belästigung, Mobbing, und anderer ethischer Fragestellungen zu entwickeln. Jede*r muss von der ersten Minute an wissen, welche Verhaltensweisen als erwünscht oder inakzeptabel gelten, welche die zu erwartenden Konsequenzen sind und wo die Zuständigkeiten für die dazugehörigen internen Handlungsabläufe liegen. Obgleich es in einigen europäischen Ballettcompagnien inzwischen einen Sitten- und Regelkodex gibt, in dem Handlungsstrategien dargelegt sind, wie mit sexueller Belästigung umzugehen ist, so ist dies bisher doch im Allgemeinen nicht in die Praxis umgesetzt worden. „Sittenkodex“, „Anti-Diskriminierungsrichtlinie“, „Anti-Mobbing und Anti-Belästigungsrichtlinien“ usw. – in vielerlei Hinsicht ähneln sich all diese Dokumente; im Allgemeinen ist auch ein Abschnitt enthalten, in dem definiert wird, was unter „Belästigung”, „Mobbing”, oder „Missbrauch” zu verstehen ist, um bestimmen zu können, über welche Form von Fehlverhalten das jeweilige Opfer Beschwerde einlegt, wie das fallrelevante Prozedere ist und welche Konsequenzen die jeweiligen Regelverletzungen ggf. nach sich ziehen. In der Regel sind solche Regeln kein fester Bestandteil der Verträge, sondern werden jährlich neu überprüft. In Deutschland verfügen die Compagnien jedoch nicht über derartige Richtlinien oder Dokumente. Es gibt auch keine Transparenz. Tänzer*innen erhalten keinerlei grundlegende Informationen darüber, an welche offiziellen Stellen sie sich (bei Fragen oder in akuten Fällen) wenden können und in welchen rechtlichen Rahmen Belästigung in Deutschland einzuordnen ist. Dies ist ein Sachverhalt, der so schnell wie möglich verbessert werden muss.
Beschäftigungssicherheit kann zur Prävention beitragen. Aktuell sind Tänzer*innen in Deutschland gefährdet. Der Anteil angestellter Tänzer*innen nimmt ab, während mehr und mehr Künstler*innen freischaffend arbeiten, und das obgleich die Regeln ohnehin bereits sehr hart sind, im Vergleich zu anderen EU-Ländern, in denen nach ein bis drei Jahren in einem Angestelltenverhältnis mit jährlich erneuerbaren Verträgen für Tänzer*innen die Möglichkeit besteht, unbefristete Verträge zu erhalten. Es gibt ein Hindrängen zu Karriereübergängen, was aber finanziell nicht unterstützt wird, wie es beispielsweise in den Niederlanden der Fall ist. Weltweit stehen verhältnismäßig wenig Jobs zur Verfügung und die Gemeinschaft des elitären Hochleistungstanzes ist sehr klein: Jeder kennt jeden, und die Menschen sind voneinander abhängig: Direktor*innen, Choreograf*innen, Ballettmeister*innen. Allzu häufig verfügen Tänzer*innen nicht über die Ressourcen, um sich Rechtsbeistand zu holen. Aufgrund des Wesens ihrer Arbeit finden sich Tänzer*innen oft in großer Distanz zu ihren Familien wieder, oft im Ausland, wo sie sozial isoliert und sehr auf ihre Tanzcompagnie angewiesen sind. Häufig bleiben sie nur kurze Zeit bei einer Tanzcompagnie. Außerhalb der Compagnie sind ihre sozialen Kontakte schwach. In Deutschland sind viele Tänzer*innen, die in staatlichen Ballettcompagnien arbeiten, Ausländer, die der Sprache kaum mächtig sind. Im Rahmen sichererer Arbeitsverhältnisse und verstärkten Engagements beispielsweise in Gewerkschaften hätten Tänzer*innen mehr Möglichkeiten, vernehmbar für sich selbst einzustehen.
Boglárka Simon-Hatala
Aus dem Englischen übersetzt von Barbara Eckle
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