Bundesdelegiertenversammlung der VdO in Berlin
Am 22.01.2013 fand in Berlin die diesjährige ordentliche Bundesdelegiertenversammlung der VdO, zugleich Sitzung des Bundestarifausschusses, statt.
Neben internen Themen wie der Feststellung des Jahresabschlusses 2011 oder dem weiteren Ausbau der Website „vdoper.de“ (u. a. durch Einfügung einer „FAQ-Seite“) und der Besetzung der Bühnenschiedsgerichte sowie Berichten von der VddB, der GVL und der Initiative Urheberrecht nahm die Tarifpolitik breiten Raum ein. Bereits am Vortag war die Arbeitsgruppe Manteltariffragen zusammengetreten, um eine Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen der Orts- und Landesverbände, die von Geschäftsführung und Bundesvorstand aufbereitet worden waren, zu erörtern und Prioritäten festzulegen. Zu diesem Themenkomplex wird am 04.04.2013 ein Spitzengespräch mit dem Deutschen Bühnenverein in Köln stattfinden. Weiterhin wurde eine Unter-Arbeitsgruppe zum Thema „Freilichtveranstaltungen“ eingesetzt, die die spezifischen Probleme dieser Veranstaltungen und daraus resultierende Forderungen systematisch aufarbeiten soll. Diese Arbeitsgruppe wird Ende April erstmals tagen.
Weiterhin wurde die Situation in den einzelnen Landesverbänden diskutiert, namentlich die Empfehlungen des Kulturkonvents Sachsen-Anhalt, die verfahrene Situation in Mecklenburg-Vorpommern, das Sorgenkind Nordrhein-Westfalen sowie die Lage an der HTV-Front.
Die nächste ordentliche Bundesdelegiertenversammlung findet voraussichtlich im März 2014 in Köln statt.
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder
In der dritten Verhandlungsrunde haben sich nach ausgedehnten Warnstreiks die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf eine Vergütungsanpassung für die Beschäftigten der Länder (mit Ausnahme von Hessen) verständigt. Die Vergütungen steigen rückwirkend ab 01.01.2013 linear um 2,65% sowie ab 01.01.2014 um 2,95%. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2014. Durch diesen Abschluss wird die Kluft zwischen den Tarifentwicklungen der Beschäftigten der Länder und denen des Bundes und der Kommunen in 2013 weiter vertieft. Letztere, die schon in 2012 eine um ca. 1% höhere Vergütungserhöhung erhalten hatten, bekommen in 2013 in zwei Stufen insgesamt 2,8% mehr.
Nun gilt es, die Ergebnisse für das Jahr 2013 sinngemäß auf die nach NV Bühne Beschäftigten zu übertragen. Ein Verhandlungstermin zwischen dem Deutschen Bühnenverein (DBV) und VdO sowie GDBA ist für den 10.04.2013 vereinbart. Wegen der sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich des Inkrafttretens der jeweiligen Tarifanpassungen in den Bereichen des öffentlichen Dienstes sehr unterschiedlichen Abschlüsse besteht hier ein gewisser Gestaltungsspielraum. Hierbei stehen möglicherweise auch noch bereits im letzten Jahr geäußerte abstruse Überlegungen des DBV zur Auslegung der Anpassungsklausel im Raum. Wir werden über den Verlauf / Ausgang der Verhandlungen berichten.
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz verabschiedet, das Erleichterungen für ehrenamtlich Tätige bringen soll. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft. Es beinhaltet unter anderem eine Anhebung der so genannten Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro sowie der Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro. In beiden Fällen unterliegen die Einnahmen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Vorständen wird auf Haftung für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit beschränkt. Außerdem können Vereine künftig eine verbindliche Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit erhalten. Darüber hinaus sollen die Aufbewahrungsfristen ab 2013 auf 8 Jahre (statt bisher 10 Jahre) verkürzt und vereinheitlicht werden.
Bundesarbeitsgericht zur Umkleidezeit als Arbeitszeit
Anhand des Falles einer im OP-Dienst tätigen Krankenschwester hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.02.2013 (Az: 5 AZR 678/11) bestätigt, dass Umkleidezeiten in bestimmten Fällen zur Arbeitszeit zu rechnen sind. Dieses Urteil ist nach Auffassung der VdO im vollen Umfang auf Bühnenkünstler übertragbar.
Aus den Entscheidungsgründen:
„Arbeit ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. ... Zur Arbeit gehört auch das Umkleiden für die Arbeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und ein Tragen auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließt. Da die Arbeit in diesem Falle mit dem Umkleiden beginnt, zählen auch die innerbetrieblichen Wege zur Arbeitszeit, die dadurch veranlasst sind, dass der Arbeitgeber das Umkleiden nicht am Arbeitsplatz ermöglicht,
sondern dafür eine vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidestelle einrichtet, die der Arbeitnehmer zwingend benutzen muss. ... Nicht zur Arbeitszeit zählende Wegezeit bleibt aber der Weg von der Wohnung des Arbeitnehmers bis zu der Stelle, an der die Arbeit beginnt. ...
In welchem zeitlichen Umfang Umkleide- und innerbetriebliche Wegezeiten zur Arbeitszeit rechnen, ergibt sich – soweit eine anderweitige Regelung nicht besteht – nach allgemeinen Grundsätzen. Der Arbeitnehmer darf seine Leistungspflicht nicht willkürlich selbst bestimmen, er muss vielmehr unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten. ... Dieser modifiziert subjektive Maßstab gilt auch für das Umkleiden und das Zurücklegen des Weges von der Umkleide- zur Arbeitsstelle. ...
Art. 73 ... BayPersVG lässt eine Dienstvereinbarung nur über Beginn und Ende, nicht über die Dauer der Arbeitszeit zu. Damit kommt ... eine Dienstvereinbarung über die Dauer einzelner Bestandteile der Arbeitszeit nicht in Betracht.“
Diese Erwägungen treffen uneingeschränkt auch auf die zwischen VdO und dem Deutschen Bühnenverein strittige Frage des Endes der Arbeitszeit nach einer Vorstellung / Probe zu. Wir empfehlen daher allen Ortsverbänden, unmissverständlich auf der Einhaltung der 11-stündigen Ruhezeit zwischen dem Ende der notwendigen Umkleide- / Abschminkzeit und dem Beginn der morgendlichen Probe zu bestehen. Sollte es dabei Schwierigkeiten geben, bitten wir darum, uns umgehend zu informieren.
Wir gratulieren
zum 35-jährigen VdO - Jubiläum
Claudia Hummel, Aalto-Musiktheater Essen
zum 25-jährigen VdO - Jubiläum
Antje Blaschke, Staatstheater am Gärtnerplatz
Hans Ulrich Kögler, Staatstheater am Gärtnerplatz
Sabine Renner, Hamburgische Staatsoper GmbH
zum 35-jährigen Bühnen-Jubiläum
Andreas Hanke, Oper Leipzig
Claudia Hummel, Aalto-Musiktheater Essen
Isolde Voigt, Staatsoper Unter den Linden
zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Joachim Döring, Deutsches Nationaltheater Weimar
Marcellus Mauch, Staatstheater Braunschweig
Claudia Votteler, Staatstheater Stuttgart
|