Zur Startseite


 

 
Zur Startseite von Oper & Tanz
Aktuelles Heft
Archiv & Suche
Stellenmarkt
Oper & Tanz abonnieren
Ihr Kontakt zu Oper und Tanz
Kontakt aufnehmen
Impressum
Datenschutzerklärung

Website der VdO


Kulturpolitik

Brennpunkte

Zur Situation deutscher Theater und Orchester

Staatstheater Nordost?

Die Verhandlungen für einen Überbrückungs-HTV für das Theater Vorpommern für den Zeitraum bis zur Gründung des Staatstheaters Nordost gestalten sich nach wie vor schwierig. Zum 31.03. läuft der Interims-HTV für Vorpommern aus, mit dem zunächst Zeit gewonnen werden sollte für weitere Verhandlungen.

Die maßgebliche Problematik in der Angelegenheit liegt darin, dass das Land in der für den Zusammenschluss zugrundeliegenden Zielvereinbarung die Notwendigkeit zum Abschluss von Haustarifverträgen mit den Gewerkschaften vorausgesetzt hat, ohne zuvor deren Bereitschaft, geschweige denn den Umfang solcher, abgefragt zu haben. Die Beschäftigten sollen darüberhinaus ohne eine klare Perspektive für eine Zukunft nach der Fusion bereits jetzt auf erhebliche Teile der ihnen zustehenden Vergütungen verzichten, um den Weg zur Fusion zu ebnen, woran sich aber das Land nicht beteiligen möchte mit der Begründung, dass dies erst nach seinem Eintritt als Gesellschafter möglich sei. Darüber hinaus muss auch für die Beschäftigten der TOG in Neubrandenburg/Neustrelitz in der Übergangszeit eine Lösung gefunden werden.

Die Gewerkschaften hatten dementsprechend schon im letzten Jahr gefordert, dass sich neben der TOG auch das Land als künftiger Mehrheitsgesellschafter mit an den Verhandlungstisch setzt, um eine einheitliche Lösung für alle betreffenden Verhandlungspartner und Standorte zu finden. Immerhin konnten anfangs des Jahres erste Gespräche mit Vertretern des Landes sowie auch erste Verhandlungen mit der TOG geführt werden. Sehr vorsichtig kann man sagen, dass diese Gespräche auf konstruktiver Basis geführt werden, und eine Lösung dieser überaus komplexen Thematik möglicherweise in Aussicht ist, wobei es definitiv zu Aussagen des Landes kommen muss hinsichtlich einer weiteren Beteiligung sowie zu der Frage der Gleichbehandlung der Mitarbeiter der Theater und insbesondere der Frage der Sozialverträglichkeit des geplanten Stellenabbaus im Zuge der Fusion.

TEG auf dem Prüfstand

Am 24./25. Januar fand in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zum Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Von den 15 anhängigen Verfassungsbeschwerden kamen allerdings nur fünf zur Verhandlung, darunter leider nicht die von VdO und GDBA. Dennoch konnten wir über den Prozessbevollmächtigten des Deutschen Beamtenbundes einige spezielle Aspekte aus dem Theaterbereich in der Verhandlung zur Sprache bringen.

Im Mittelpunkt der Erörterungen standen die möglichen Auswirkungen des Gesetzes, dies wiederum unter dem Aspekt der Geeignetheit des Gesetzes, die vom Gesetzgeber bzw. den hinter ihm stehenden Kräften – Bundesarbeitsministerin, DGB und BDA – erstrebten Ziele zu erreichen sowie der Erforderlichkeit der hiermit verbundenen Eingriffe. Hierzu gab es erhebliche Meinungsverschiedenheiten: Während die Vertreter der Bundesregierung darauf beharrten, dass das Gesetz vor allem darauf abziele, dass potentiell konkurrierende Gewerkschaften sich durch das Gesetz veranlasst sähen, sich schon im Vorfeld einer Tarifkonkurrenz über ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen und so die Überschneidung von Tarifverträgen in einzelnen Betrieben zu vermeiden, dass weiterhin die umfassende Verdrängungswirkung der Tarifverträge der Mehrheitsgewerkschaft gegenüber dem der betrieblichen Minderheit in diesem Wirkzusammenhang nur die ultima ratio darstelle, um den Tariffrieden im Betrieb zu gewährleisten, wiesen sowohl die Beschwerdeführer als auch die Mehrzahl der gehörten Sachverständigen – darunter auch der Vertreter des Bundesarbeitsgerichts – darauf hin, dass die negativen Auswirkungen – etwa die Zersplitterung bisher homogener Tarifbereiche, verstärkter Konkurrenzkampf zwischen Gewerkschaften, Rechtsunsicherheit, welches Tarifrecht auf Dauer Anwendung finde, Verdrängung von Berufsgewerkschaften durch Spartengewerkschaften, Durchlöcherung des Minderheitenschutzes – die möglichen positiven Auswirkungen bei Weitem überwögen. Ein erschwerender Faktor in dieser Diskussion war, dass es bislang so wenig Erfahrungswerte gab, dass sämtliche Überlegungen zwangsläufig im Hypothetischen blieben. In Frage gestellt wurde schließlich neben dem insbesondere in Bereichen der öffentlichen Verwaltung höchst indifferenten Betriebsbegriff auch das Verfahren der Feststellung, welches denn eigentlich die Mehrheitsgewerkschaft im Betrieb sei, u. a. unter datenschutzrechtlichen Aspekten.

So bleibt – auch nach Versuchen des Senats, Ansätze für eine von allen Beteiligten getragene verfassungskonforme, ggf. einschränkende Auslegung des Gesetzes zu finden – letztlich eine große Unsicherheit, wie denn die Entscheidung des Gerichts ausfallen wird. Zu erwähnen ist, dass, wie der Vertreter der Vereinigung Cockpit in seinem Schlusswort geradezu genüsslich feststellte, anders als die wortreich agierende Bundesarbeitsministerin, der Gesetzgeber selbst, nämlich die anwesenden Vertreter des Bundestages, das Gesetz mit keinem Wort verteidigten. Aber das ist natürlich keine juristisch relevante Beobachtung.
Mit einer Entscheidung wird im Herbst dieses Jahres zu rechnen sein; VdO und GDBA haben vor dem Hintergrund der mündlichen Verhandlung noch einmal die aus dem Blickwinkel der Theater relevanten Aspekte zusammengefasst; der Deutsche Bühnenverein, der leider keine Verfassungsbeschwerde erhoben hat, hat dies in einer Stellungnahme gestützt und zudem auf mögliche ebenfalls verfassungsrechtlich bedenkliche Auswirkungen auf das Grundrecht der Theater auf Kunstfreiheit hingewiesen.

Oper&Tanz

startseite aktuelle ausgabe archiv/suche abo-service kontakt zurück top

© by Oper & Tanz 2000 ff. webgestaltung: ConBrio Verlagsgesellschaft & Martin Hufner