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Editorial
Darwin und die Tarifeinheit
Wird ein Mensch als Egoist bezeichnet, wird dies gewöhnlich als abwertend verstanden. So pauschal ist das aber eigentlich nicht haltbar: Der Egoismus, sei es des Individuums, der Gruppe oder der Spezies, ist doch zunächst einmal als subjektive Seite der Existenzfähigkeit eines der prägenden Elemente der Evolution; er hat so komplexe Gebilde wie uns Menschen sozusagen erst hervorgebracht. Und in der menschlichen Gesellschaft ist er zweifellos eine der Triebfedern des Fortschritts. Diese lapidare Erkenntnis wiederum fließt in eine der Kernthesen des (Wirtschafts-)Liberalismus ein: Setze jeder Einzelne seine Interessen so weit durch, wie es gehe, also wie es die Interessen und das davon getragene Handeln der anderen zulassen, sei damit auch den Interessen des Ganzen optimal Rechnung getragen.
Foto: Johannes List
Dass dieser sozialdarwinistische Ansatz, auch wenn er – etwa in den USA – gerade wieder eine Renaissance feiert, nicht funktioniert, zeigen endlose Beispiele. Eines der eklatantesten ist die Welt-Finanzkrise der vergangenen Jahre, die wesentlich darauf zurückzuführen ist, dass dem Treiben einiger weniger mächtiger, rücksichtsloser, zugleich aber auch systemrelevanter Kräfte von der Gesellschaft gerade keine hinreichenden Grenzen gesetzt worden waren. Der Egoismus hat eben keine immanente Gemeinwohlbremse, sondern bedarf (zumindest) der Kanalisierung.
Eine erste natürliche und Gleichgewicht spendende Grenze des Egoismus liegt grundsätzlich darin, dass das egoistische Handeln immer von einer subjektiven Vorstellung des eigenen Vorteils getrieben wird, die objektiv völlig unzutreffend sein kann. Dies ist allerdings – und da unterscheidet sich die menschliche Gesellschaft von der unbewussten Natur – um so weniger der Fall, je intelligenter und wissender der egoistisch Handelnde ist. Da aber Intelligenz und Wissen in dieser unserer Gesellschaft nicht die einzigen schutzwürdigen Werte sind, muss ein Ausgleich durch zusätzliche Mechanismen hergestellt werden. Solche finden sich zum Beispiel einerseits im Sozialstaatsprinzip einschließlich der damit regelmäßig verbundenen Umverteilungsfunktion, andererseits im Pluralismus, dieser wiederum mit seinen Eckpfeilern Meinungs- und Organisationsfreiheit, letztere auch in der Form der Koalitionsfreiheit, die gerade dazu dient, Egoismen in geordneten Bahnen zu positiver Wirkung zu verhelfen.
Egoismus war denn auch ein zentrales Argument der Verteidiger des Tarifeinheitsgesetzes in der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im Januar dieses Jahres: Nicht ohne Pathos beschworen die Bundesarbeitsministerin und der Vorsitzende des DGB in wunderbarer Übereinstimmung, begleitet vom Wohlwollen des Präsidenten der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, die gute Solidarität der Branchen- gegenüber dem bösen Egoismus der Berufsgewerkschaften, der den Betriebsfrieden unterminiere und gerechte Lösungen verhindere. Das klingt zunächst verführerisch, ist aber letztlich Unfug: Es gibt keinen sachlichen und in unserer pluralistischen Rechts- und Gesellschaftsordnung auch keinen legitimen Grund dafür, den Egoismus einer möglicherweise größeren Gruppe a priori gegenüber dem einer kleineren zu bevorzugen. Und Beispiele oder gar Beweise dafür, dass in irgend einem Fall die autonome Interessenwahrnehmung einer Arbeitnehmergruppe einer anderen geschadet hätte, sind sämtliche genannten Akteure schuldig geblieben.
Der Solidaritätsgedanke wird hier schlicht und ergreifend missbraucht, um einem abgewandelten stalinistischen Grundprinzip Geltung zu verschaffen: Es gibt nur eine Gewerkschaft, und die Gewerkschaft hat immer recht. Dabei geht es letztlich um nichts als Macht, genauer gesagt, um ungestörte Macht – pseudo-legitimiert durch ein rein zufällig entlang den eigenen Bedürfnissen selbst definiertes Gemeinwohlinteresse.
Ist das aber nicht wiederum höchst egoistisch?
Tobias Könemann
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