VdO-Nachrichten
Künstler
und Kämpfer
Walter Frank zum 90. Geburtstag
Der Opernsänger Walter Frank war bis zu seinem Eintritt in
den Ruhestand ein als Künstler und Kollege hochgeschätztes
Mitglied des Kölner Opernchores. Sein sonorer schwarzer Bass
war viele Jahre lang auch Stütze des von Wilhelm Pitz geleiteten
Bayreuther Festspielchores.
Nicht zuletzt durch des Bayreuther Chordirektors Bemühungen
animiert, die Chöre aus ihrer bis Ende der fünfziger Jahre
miserablen arbeitsrechtlichen und sozialen Position zu befreien,
engagierte sich Walter Frank für die Interessen seines Berufsstandes.
Die Grundgage eines Opernchormitgliedes an einem 1a-Theater belief
sich damals auf 600 Mark, einen Normalvertrag Chor gab es nicht,
und die aus der Zeit vor 1945 stammenden Tariffordnungen kannten
weder Gagenanpassungen noch Zuwendung oder Urlaubsgeld. Dienstzeiten
waren ebenso wenig geregelt wie der Sozialschutz im Nichtverlängerungsrecht.
Walter Frank wurde bald klar, dass nur die Gründung eines
eigenen, gewerkschaftlich organisierten Berufsverbandes das Mittel
sein könne, Abhilfe zu schaffen. Nachdem mehrere Versuche in
dieser Richtung auch am Widerstand der GDBA gescheitert waren, das
Aufbegehren der Opernchöre aber immer stärker wurde, gelang
dann endlich, nach einem Jahr geradezu konspirativer Vorbereitungen,
deren Motor der spätere Gründungsgeschäftsführer
Walter Kane war, am 22. Juni 1959 die Errichtung der Vereinigung
deutscher Opernchöre und Bühnentänzer VdO.
Dann ging es Schlag auf Schlag: Die VdO schloss sich der DAG an,
wurde tariffähig und setzte bereits 1960 eine fünfzehnprozentige
Gagenanhebung für die Mitglieder der Opernchöre und Tanzgruppen
durch. Eine eigene Schiedsgerichtsbarkeit wurde eingerichtet, 1961
wurden die Ansprüche auf Urlaubs- und Krankengeld durchgesetzt,
1962/63 die Anpassungen der Gagen an den BAT, und schon 1965 erfolgte
die Ablösung der Reichs-Tarifordnungen durch eigenständige
Tarifverträge. Die Durchsetzung des Anspruchs auf Ortszuschläge
(1965) und auf das 13. Gehalt (1973) waren die nächsten Schritte,
denen 1974 der Tarifvertrag über Bildung und Aufgaben der Opernchorvorstände,
die Bestimmungen zum Sozialschutz und die ersten Regelungen über
freie Tage und Ruhezeiten folgten.
Walter Frank hat diesen erfolggekrönten Weg der VdO, der
schließlich 1979 zum NV Chor führte, mit Rat und Tat
begleitet. Mit berechtigtem Stolz kann er an seinem Ehrentag feststellen,
dass er entschieden dazu beigetragen hat, für die Opernchormitglieder
zeitgemäße Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
Auch Oper & Tanz gratuliert von Herzen.
Wir gratulieren
zum 45-jährigen Jubiläum
Horst Warkentin, Theater der Landeshauptstadt Magdeburg
zum 35-jährigen Jubiläum
Christoph Rosetz, Oper Leipzig-Opernhaus
Dorin Vaidean, Anhaltisches Theater Dessau
zum 30-jährigen Jubiläum
Ingeborg Keip, Niedersächsische Staatstheater Hannover
Katharina Öttig, Deutsche Oper Berlin
Karlheinz Schüttauf, Städtische Theater Chemnitz
Heribert Wendland, Bühnen der Stadt Bielefeld
zum 25-jährigen Jubiläum
Gheorghe Brancus, Stadttheater Hildesheim
Klaus-Dieter Jüngling, Stadttheater Hildesheim
Franziska Krzyzewski, Staatstheater Mainz GmbH
Libor Maly, Theater Hagen
Reinhold Müller, Nationaltheater Weimar
Ursula Sachs, Stadttheater Hildesheim
Zofia Schubbe-Rozmus, Schiller Theater NRW/Wuppertal
Hans-Werner Trede, Theater Dortmund
Grundgagen
für Chor-Anfänger an den hessischen Staatstheatern
Der Besorgnis erregende Nachwuchsmangel in den Opernchören
hat den Vorsitzenden des VdO-Landesverbandes Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar,
Horst Korte, veranlasst, die hessische Ministerin für Wissenschaft
und Kunst, Ruth Wagner zu bitten, die Anfängergagen in Darmstadt,
Kassel und Wiesbaden anzuheben. Ministerin Wagner hat daraufhin
entschieden, dass in den zwei Jahren, in denen gemäß
§ 4 Abs. 2 des Chorgagentarifvertrages Anspruch auf volle Grundgage
nicht besteht, ab Spielzeit 2000/2001 wie folgt zu verfahren ist:
Im ersten Jahr beträgt die Anfängergage mindestens 75
Prozent (statt wie bisher 62,5 Prozent), im zweiten Jahr mindestens
90 Prozent (statt wie bisher 75 Prozent) der Grundgage. Da im neuen,
am 1. Januar 2001 in Kraft tretenden NV Chor/Tanz nur noch ein Anfängerjahr
vorgesehen ist, sollte die hessische 90-Prozent-Regelung für
die Anfänger in Opernchor und Tanzgruppe zur Anwendung kommen.
Vorsicht
bei Aufhebungsverträgen
Leider mehren sich die Fälle, in denen insbesondere ältere
Opernchormitglieder sich von den Theaterleitungen zum Abschluss
von Verträgen überreden lassen, in denen in beiderseitigem
Einvernehmen das Arbeitsverhältnis vor dem regulären
Eintritt in den Ruhestand beendet wird. Die VdO empfiehlt dringend,
vor Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrages sich mit dem Justitiariat
in Verbindung zu setzen und Rat einzuholen.
VddB:
Drei Prozent zum Fünfundsiebzigsten
Der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
(VddB) hat am 13. Oktober einstimmig beschlossen, die laufenden
Versorgungsleistungen der rund 8.000 Versorgungsempfänger ab
dem 1. Januar 2001 um drei Prozent anzuheben.
Die Erhöhung setzt sich aus 1,5 Prozent regulärer Dynamisierung
und weiteren 1,5 Prozent zusammen, die anlässlich des fünfundsiebzigjährigen
Bestehens der Anstalt als außerordentliche Zulage gewährt
werden.Die am 31. Dezember 1999 bestehenden Anwartschaften auf laufende
Versorgungsleistungen der am 31. Dezember 2000 Versicherten werden
zum 1. Januar 2001 ebenfalls um drei Prozent erhöht.
Den zahlreichen Dankschreiben von Versorgungsempfängern, die
im Sommer 2000 anlässlich des Anstaltsjubiläums eine Sonderzahlung
in Höhe von 1.500 Mark erhalten hatten, konnte der Verwaltungsrat
entnehmen, dass ein Großteil der im Ruhestand lebenden Bühnenkünstler
nur dank der Zusatzversorgungsleistungen der Münchener,
wie die Anstalt liebevoll genannt wird, einen menschenwürdigen
Lebensabend finanzieren kann; insbesondere die Berufsverläufe
der Nachkriegsgeneration hatten oftmals völlig unzureichende
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur Folge.
Der Verwaltungsrat entlastete einstimmig die Geschäftsführung
der VddB für das Wirtschaftsjahr 1999 und nahm die Wirtschaftsplanung
für 2001 zur Kenntnis, in der angesichts der gesunkenen Kapitalrenditen
der Spielraum für künftige Dynamisierungen und Leistungsverbesserungen
kleiner geworden ist. Der Marie-Seebach-Stiftung in Weimar wurden
zwecks Sanierung der beiden Häuser in der Tiefurter Allee 290.000
Mark aus einem von der Anstalt verwalteten Erbschafts-Sonderfonds
zugewiesen.
Der Bericht der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen für
das Geschäftsjahr 1999 wird auf Wunsch den Mitgliedern, Versicherten
und Versorgungsempfängern zugesandt. Entsprechende Anforderungen
sind an die Bayerische Versorgungskammer, Versorgungsanstalt der
deutschen Bühnen, 81921 München zu richten (Tel.: 089/92
35-6, Fax: 089/92 35-88 50).
Normalvertrag
Chor/Tanz tritt am 1. Januar 2001 in Kraft
Nachdem in weiteren Gesprächen zwischen VdO und Deutschem Bühnenverein
geklärt werden konnte, dass der neue NV Chor/Tanz auch bei
den Landesbühnen zur Anwendung kommt (vgl. O&T 4/00, S.
28), wurde die Unterzeichnung des Vertrages für den 2. November
2000 vereinbart.
Vorausexemplare des neuen Vertragswerkes erhalten die Landes-
und Ortsverbände der VdO Anfang November. Eine synoptische
Auflistung der gegenüber den bisher geltenden Normalverträgen
Chor und Tanz eingetretenen Änderungen wird beigefügt.
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